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   BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98, 5 C 2.00   

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https://dejure.org/2000,263
BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98, 5 C 2.00 (https://dejure.org/2000,263)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2000 - 5 C 29.98, 5 C 2.00 (https://dejure.org/2000,263)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 5 C 29.98, 5 C 2.00 (https://dejure.org/2000,263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BSHG § 120 Abs. 5 Satz 2; AsylVfG §§ 3, ... 70; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 Art. 23, 26; Europäisches Fürsorgeabkommmen vom 11. Dezember 1953 Art. 1, 16; Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen Art. 1, 2; AuslG §§ 5, 12 Abs. 1 Satz 2, §§ 30, 51 Abs. 1; Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler § 3 a.
    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe; uneingeschränkte - für Konventionsflüchtlinge; völkervertragsfreundliche Auslegung einfachen Bundesrechts; lex posterior derogat legi priori (hier: innerstaatliches Recht und ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Konventionsflüchtling - Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe - Völkervertragsfreundliche Auslegung einfachen Bundesrechts - Aufenthaltsbefugnis - Konventionsflüchtlinge - Völkervertragsrecht - Verhältnis zu sonstigem innerstaatlichen Recht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    BSHG § 120 Abs. 5 S. 2
    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltsbefugnis, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Uneingeschränkte Sozialhilfe, Räumliche Beschränkung, Umzugsverbot, Völkervertragsrecht, Genfer Flüchtlingskonvention, Europäisches Fürsorgeabkommen, Inländergleichbehandlung, ...

  • Judicialis

    BSHG § 120 Abs. 5 Satz 2; ; AsylVfG § 3; ; AsylVfG § ... 70; ; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 Art. 23; ; Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 Art. 26; ; Europäisches Fürsorgeabkommmen vom 11. Dezember 1953 Art. 1; ; Europäisches Fürsorgeabkommmen vom 11. Dezember 1953 Art. 16; ; Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen Art. 1; ; Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen Art. 2; ; AuslG § 5; ; AuslG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; AuslG § 30; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler § 3 a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilferecht - Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe; uneingeschränkte - für Konventionsflüchtlinge; völkervertragsfreundliche Auslegung einfachen Bundesrechts; lex posterior derogat legi priori (hier: innerstaatliches Recht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Uneingeschränkte Sozialhilfe für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • nomos.de PDF, S. 26 (Kurzinformation)

    Uneingeschränkte Sozialhilfe für Flüchtlinge iSd Genfer Flüchtlingskonvention

  • zaoerv.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Völkerrechtliche Verträge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 200
  • NVwZ 2000, 1414
  • DVBl 2000, 1535
  • DÖV 2001, 391
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 145.83

    Sozialhilfe - Ausländer - Einschränkungsmöglichkeit - Laufende Geldleistungen -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. März 1985 entschieden hat, ist durch das Zustimmungsgesetz vom 15. Mai 1956 (BGBl II 1956 S. 563) das Europäische Fürsorgeabkommen in innerstaatlich anwendbares, Rechte und Pflichten des einzelnen begründendes Recht transformiert worden (BVerwGE 71, 139 ), weil der Zweck des Vertrages, den Angehörigen der Vertragsstaaten auf den Gebieten der sozialen und der Gesundheitsfürsorge Gleichbehandlung mit den Inländern einzuräumen, nur erreicht werden kann, wenn diese die Gleichbehandlung mit den Inländern nach Maßgabe der im Anhang I des Abkommens genannten nationalen Gesetze unmittelbar geltend machen können.

    Diesem Anhang kommt nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 71, 139 ) rechtsbegründender Charakter in der Weise zu, daß mit den dort aufgeführten Urkunden die Erlaubnistatbestände abschließend genannt sind, aufgrund deren der Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen i.S. des Abkommens erlaubt ist.

    Ebensowenig ist erkennbar, daß die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Teile ihres Gebietes und zur Erreichung eines in diesem Sinne gerechten innerstaatlichen Lastenausgleichs unabdingbar auf den in § 120 Abs. 5 BSHG vorgezeichneten Weg angewiesen ist und deshalb Art. 1 EFA aus Gründen einer souveränitätsschonenden Auslegung (vgl. BVerwGE 66, 29 ; 71, 139 ; 80, 249 ) nicht als älteres Spezialrecht verstanden werden kann.

  • VGH Bayern, 01.07.1997 - 12 CE 96.2856

    Anspruch eines Konventionsflüchtling auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt in

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Vielmehr spricht gerade die Betonung, daß der sich "in irgendeinem Teil" ("in any part", "toute partie") des Hoheitsgebietes des Vertragsstaates aufhaltende fürsorgebedürftige Ausländer zu begünstigen sei, dafür, daß Art. 1 EFA mit seinem Gebot der Inländergleichbehandlung auch die Inländern nicht zugemuteten räumlichen Differenzierungen der Fürsorgegewährleistung ausschließen will (so überzeugend OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 1999 - OVG 16 A 5587/97 - ; ähnlich VGH München, Beschluß vom 1. Juli 1997 - 12 CE 96.2856 - ).

    § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG geht auch nicht als späteres Recht dem Art. 1 EFA vor (ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Mai 1998 ; VGH München, Beschluß vom 1. Juli 1997 - 12 CE 96.2856 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 TG 404/99 - ; ähnlich VGH Mannheim, Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 7 S 2948/96 - zu Art. 23 GK; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 30. März 1994 ).

  • OVG Berlin, 28.01.1998 - 6 S 162.97

    Anspruch aussereuropäischer Ausländer auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Daraus folgt aber keine Einschränkung der völkervertragsrechtlichen Fürsorgegewährleistung (so aber wohl OVG Berlin, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 6 S 162/97 - ).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht dann, wenn man mit der Beklagten davon ausgehen wollte, daß mit dem Zusatzprotokoll zum Europäischen Fürsorgeabkommen nicht mehr Rechte für Flüchtlinge begründet werden sollten als mit der Genfer Flüchtlingskonvention selbst und sich deshalb der Kläger den der Freizügigkeitsgewährleistung in Art. 26 GFK beigegebenen Vorbehalt entgegenhalten lassen müßte (so auch OVG Berlin, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 6 S 162.97 - ).

  • VGH Hessen, 12.02.1999 - 1 TG 404/99

    Anwendbarkeit des BSHG § 120 Abs 5 S 2 auf Ausländer, die dem FlüAbk unterfallen;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG geht auch nicht als späteres Recht dem Art. 1 EFA vor (ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Mai 1998 ; VGH München, Beschluß vom 1. Juli 1997 - 12 CE 96.2856 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 TG 404/99 - ; ähnlich VGH Mannheim, Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 7 S 2948/96 - zu Art. 23 GK; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 30. März 1994 ).

    Dies zeigt, daß § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG seiner gesetzgeberischen Konzeption nach gar nicht auf Konventionsflüchtlinge zugeschnitten war und ist (vgl. VG Berlin, Beschluß vom 24. November 1995 - 17 A 322/95 - ; VGH Mannheim, Beschluß vom 18. Dezember 1996 ; VGH Kassel, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 TG 404/99 - ).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Zu Recht ist hierbei das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 59, 63 ; 74, 358 ) davon ausgegangen, daß § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG als einfaches Bundesgesetz im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen und anzuwenden ist und hierbei der Tatsache, daß die Vorschrift später erlassen worden ist als das völkerrechtlich geltende Europäische Fürsorgeabkommen, keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.

    Denn es ist nicht anzunehmen, daß der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (BVerfGE 74, 358 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 16 A 5587/97

    Freizügigkeit von anerkannten Konventionsflüchtlingen innerhalb des Bundesgebiets

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Hierzu wäre sie aber nach Art. 16 Abs. a EFA verpflichtet gewesen, wenn sie der Auffassung gewesen wäre, daß diese Änderung den Inhalt des Anhangs III berührt hat (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13. Dezember 1999 - OVG 16 A 5587/97 - ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Mai 1998 - OVG 4 M 2534/98 - ).

    Vielmehr spricht gerade die Betonung, daß der sich "in irgendeinem Teil" ("in any part", "toute partie") des Hoheitsgebietes des Vertragsstaates aufhaltende fürsorgebedürftige Ausländer zu begünstigen sei, dafür, daß Art. 1 EFA mit seinem Gebot der Inländergleichbehandlung auch die Inländern nicht zugemuteten räumlichen Differenzierungen der Fürsorgegewährleistung ausschließen will (so überzeugend OVG Münster, Urteil vom 13. Dezember 1999 - OVG 16 A 5587/97 - ; ähnlich VGH München, Beschluß vom 1. Juli 1997 - 12 CE 96.2856 - ).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1998 - 4 M 2534/98

    Flüchtling; Genfer Konvention; Fürsorgeabkommen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Hierzu wäre sie aber nach Art. 16 Abs. a EFA verpflichtet gewesen, wenn sie der Auffassung gewesen wäre, daß diese Änderung den Inhalt des Anhangs III berührt hat (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 13. Dezember 1999 - OVG 16 A 5587/97 - ; OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Mai 1998 - OVG 4 M 2534/98 - ).

    Er findet nämlich nicht auf alle Ausländer Anwendung, die sich - wie es Art. 26 GFK formuliert - rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (vgl. Art. 6 GFK), sondern nur auf solche mit einer räumlich nicht beschränkten Aufenthaltsbefugnis (nur auf diese Gruppe will OVG Berlin, Beschluß vom 25. Oktober 1996 abstellen; wie hier dagegen OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Mai 1998 - 4 M 2534/98 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1996 - 7 S 2948/96

    Zum Umfang der Sozialhilfe bei sonstig politisch Verfolgten bei Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG geht auch nicht als späteres Recht dem Art. 1 EFA vor (ebenso OVG Lüneburg, Beschluß vom 28. Mai 1998 ; VGH München, Beschluß vom 1. Juli 1997 - 12 CE 96.2856 - ; VGH Kassel, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 TG 404/99 - ; ähnlich VGH Mannheim, Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 7 S 2948/96 - zu Art. 23 GK; a.A. OVG Hamburg, Beschluß vom 30. März 1994 ).
  • VG Berlin, 24.11.1995 - 17 A 322.95

    Ablehnung der Weitergewährung von Sozialhilfe an einen aufenthaltsbefugten

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Dies zeigt, daß § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG seiner gesetzgeberischen Konzeption nach gar nicht auf Konventionsflüchtlinge zugeschnitten war und ist (vgl. VG Berlin, Beschluß vom 24. November 1995 - 17 A 322/95 - ; VGH Mannheim, Beschluß vom 18. Dezember 1996 ; VGH Kassel, Beschluß vom 12. Februar 1999 - 1 TG 404/99 - ).
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 41.87

    Einbürgerung - Staatsangehörigkeit - Deutscher Ehegatte - Vermeidung von

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98
    Ebensowenig ist erkennbar, daß die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung einzelner Teile ihres Gebietes und zur Erreichung eines in diesem Sinne gerechten innerstaatlichen Lastenausgleichs unabdingbar auf den in § 120 Abs. 5 BSHG vorgezeichneten Weg angewiesen ist und deshalb Art. 1 EFA aus Gründen einer souveränitätsschonenden Auslegung (vgl. BVerwGE 66, 29 ; 71, 139 ; 80, 249 ) nicht als älteres Spezialrecht verstanden werden kann.
  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

  • BGH, 19.12.1957 - III ZR 134/57

    Enteignungsentschädigung für Bürger der USA

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BFH, 29.09.1992 - VII R 56/91

    Keine zwingende Etikettenbesteuerung bei Auslagerung in Kleinverkaufsbehältnisse

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 24 B 3003/96

    Ausländer; Aufenthalt ; Aufenthaltsbefugnis; Sozialhilfeleistungen; Flüchtlinge

  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 51/89

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosengeldbezuges, Eintragung in die Handwerksrolle

  • OVG Hamburg, 21.03.1995 - Bf VI 31/91

    Abgabenfreiheit; Gasöl; Rheinschiffahrt; Gesetzeskollision

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • FG Berlin, 21.12.1994 - IV 56/94
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 15.96

    Asyl und Abschiebungsschutz für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Somalia?

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Das EFA ist durch das Zustimmungsgesetz vom 15.5.1956 (BGBl II 563) in innerstaatlich anwendbares, Rechte und Pflichten begründendes Recht transformiert worden (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 24; BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200, 201) .

    d) Der im Vorbehalt erklärte Ausschluss bei SGB II-Leistungen ist auch nicht als Einschränkung der durch das innerstaatlich umgesetzte EFA materiell gewährleisteten Inländergleichbehandlung (BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 206) unwirksam und daher weiterhin für den Leistungsanspruch der Kläger unbeachtlich.

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 59/13 R

    Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei tatsächlicher

    Die Ausschlussregelung des § 23 Abs. 3 S 1 SGB XII findet dann keine Anwendung auf den Kläger (vgl zum SGB II: BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 23 ff; vgl zum Gleichbehandlungsanspruch: BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 201; BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139 ff, 142; vgl zur Anwendbarkeit des Art. 1 EFA im SGB XII und zur Reichweite des erklärten Vorbehalts: Urteil des Senats vom 3.12.2015 - B 4 AS 43/15 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, RdNr 24 mwN).

    Nach der historischen Konzeption des EFA kommt den im Anhang III (nach Art. 19 EFA Bestandteil des Abkommens) verzeichneten Urkunden, die als Nachweis eines erlaubten Aufenthalts iS des Art. 11 EFA anerkannt werden, grundsätzlich ein rechtsbegründender Charakter zu (BVerwG Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139 ff, 144; BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 203; Bayerischer VGH Urteil vom 6.3.2001 - 12 ZE 01.425; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 14.9.1998 - 7 S 1874/98 - ZfSH/SGB 1998, 747 ff; OVG Bremen Urteil vom 18.12.2013 - S 3 A 205/12 - juris RdNr 54; offengelassen BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 36) .

    Bei einer derartigen Unterlassung erfolgt grundsätzlich eine Anpassung der Interpretation von völkerrechtlichen Abkommen im Sinne einer Auseinandersetzung mit der Vergleichbarkeit des jeweils im Streit stehenden Aufenthaltsstatus (vgl zB OVG Bremen Urteil vom 18.12.2013 - S 3 A 205/12 - juris RdNr 54 ff; BVerwG Urteil vom 18.5.2010 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200 ff, 204 zur Anpassung bei "redaktionellen Etikettenwechsel" ohne materielle Änderung des Aufenthaltserlaubnistatbestandes) .

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R

    In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Dies trifft auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 1 des EFA zu (so auch Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200, 201; Urteil vom 14.3.1985 - 5 C 145/83 - BVerwGE 71, 139, 142; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 14.1.2008 - L 8 SO 88/07 ER - FEVS 59, 369; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 13.12.1999 - 16 A 5587/97 - juris; vgl auch Bayerischer VGH, FEVS 48, 74 ff; OVG Lüneburg, FEVS 49, 118, 119; Hessischer VGH, FEVS 51, 190 ff; Schraml, Das Sozialhilferecht der Ausländerinnen und Ausländer, 1992, S 75; Schuler, Der Einfluss des Europäischen Fürsorgeabkommens auf den sozialhilfe- und aufenthaltsrechtlichen Status der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer in Barwig/Lörcher/Schumacher , Familiennachzug von Ausländern auf dem Hintergrund völkerrechtlicher Verträge, S 67, 69; aA Kokott, Die Staatsangehörigkeit als Unterschiedsmerkmal für soziale Rechte von Ausländern in Hailbronner , Die allgemeinen Regeln des völkerrechtlichen Fremdenrechts, S 25, 33).

    Es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will (vgl BVerfGE 74, 358, 370 sowie - speziell zum EFA - BVerwGE 111, 200, 211).

    Denn die Aufzählung der Fürsorgegesetze in der Anlage I ist nicht konstitutiv (so auch BVerwG Urteil vom 18.5.2000 - 5 C 29/98 - BVerwGE 111, 200, 206; LSG Niedersachsen-Bremen, FEVS 59, 369, 374; Mangold/Pattar, VSSR 2008, 243, 261; aA Bayerisches LSG Beschluss vom 4.5.2009 - L 16 AS 130/09 B ER - juris, sowie Schumacher in Oestreicher, SGB II/SGB XII, Stand Februar 2010, § 7 SGB II, RdNr 11a).

    Denn wenn sie den Generalsekretär des Europarates von einer Änderung ihrer Gesetzgebung nicht unterrichtet hat, obwohl sie nach Art. 16 Abs a EFA hierzu verpflichtet gewesen wäre, ist sie augenscheinlich davon ausgegangen, die gesetzliche Änderung berühre nicht den Inhalt des Anhangs III (BVerwGE 111, 200, 204).

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