Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2094
BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99 (https://dejure.org/2000,2094)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2000 - 7 C 96.99 (https://dejure.org/2000,2094)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - 7 C 96.99 (https://dejure.org/2000,2094)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2094) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3; EGBGB Art. 233 § 3; SachenRBerG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ErholNutzG §§ 1 ff.
    Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht; Erholungsgrundstück; Gebäudeeigentum; Eigenheim; Wochenendhaus; Erholungsnutzungsrecht; Erbbaurecht

  • nomos.de PDF, S. 57 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 4 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 VermG; Art. 233 § 3 EGBGB; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG; §§ 1 ff. ErholNutzG
    Vermögensrecht/redlicher Erwerb/volkseigenes Grundstück/dingliches Nutzungsrecht zu Erholungszwecken/Rückübertragung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Beiladung zum Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Redlicher Erwerb - Restitutionsausschluss - Dingliches Nutzungsrecht - Erholungsgrundstück - Gebäudeeigentum - Eigenheim - Wochenendhaus - Erholungsnutzungsrecht - Erbbaurecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Redlicher Erwerb; dingliche Nutzungsrechte; Wochenendhäuser; Erholungszwecke; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Restitutionsausschlußgrund

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; VermG § 16 Abs. 3; ; EGBGB Art. 233 § 3; ; SachenRBerG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ErholNutzG §§ 1 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; dingliches Nutzungsrecht; Erholungsgrundstück; Gebäudeeigentum; Eigenheim; Wochenendhaus; Erholungsnutzungsrecht; Erbbaurecht; offene Vermögensfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 57 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 4 Abs. 2 Satz 1, 16 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 VermG; Art. 233 § 3 EGBGB; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG; §§ 1 ff. ErholNutzG
    Vermögensrecht/redlicher Erwerb/volkseigenes Grundstück/dingliches Nutzungsrecht zu Erholungszwecken/Rückübertragung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 298
  • NJ 2001, 52
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99
    Der Restitutionsausschlussgrund des redlichen Erwerbs greift hiernach ein, soweit das Gesetz dem Vertrauen des redlichen Erwerbers auf den Fortbestand des Rechtssystems Vorrang einräumt (vgl. BVerwGE 94, 279 ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99
    Da das gesetzliche Verbot, volkseigene Grundstücke in Privateigentum zu veräußern, durch das Verkaufsgesetz nur für Eigenheimgrundstücke aufgehoben wurde, blieben volkseigene Erholungsgrundstücke bis zum Ende der DDR unveräußerlich (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 -, VIZ 2000, 343 ).
  • BVerwG, 26.09.1994 - 7 B 50.94

    Anspruch auf Rückgabe eines Gaststättenbetriebes nach dem Gesetz zur Regelung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99
    Damit entfällt gerade die Eigenschaft, um derentwillen es gerechtfertigt ist, den redlichen Erwerb des Nutzungsrechts mit einem Restitutionsausschluss zu verbinden (vgl. Beschluss vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 9).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93

    Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99
    Soweit dem Urteil vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 38.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 10 (S. 18 f.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.
  • VG Schwerin, 20.05.1999 - 3 A 1699/95
    Auszug aus BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 96.99
    BVerwG 7 C 96.99 VG 3 A 1699/95.
  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 C 17.00

    Restitutionsausschluss wegen redlichen Erwerbs; dingliches Nutzungsrecht;

    Der redliche Erwerb eines dinglichen Nutzungsrechts "für persönliche Erholungszwecke" schließt die Rückübertragung des Grundstücks nicht aus (wie Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10).

    Er verweist auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des 7. Senats vom 12. Juli 2000 (BVerwG 7 C 96.99).

    Wegen der Unveräußerlichkeit des volkseigenen Grund und Bodens dienten sie dem Zweck, selbständiges Gebäudeeigentum zu ermöglichen und damit den Kauf oder die Errichtung eines Gebäudes dinglich abzusichern (vgl. Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10 S. 32 ).

    Wie der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - (a.a.O. S. 34 ff.; ebenso Urteil vom 5. April 2001 - BVerwG 7 C 23.00 - bisher n.v.) im Einzelnen ausgeführt hat, führt dies zu einer einschränkenden Auslegung des Tatbestandsmerkmals "dingliches Nutzungsrecht" in § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG.

  • BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 23.00

    Dingliches Nutzungsrecht; Wochenendhaus; Erholungsnutzungsrecht; redlicher

    Die Revision hat er im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10 ab.

    Dazu hat der Senat in seinem Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - a.a.O. Folgendes ausgeführt: .

  • BVerwG, 18.09.2000 - 7 B 42.00

    Nichtzulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren mangels

    Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von dem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Senats vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - abweicht.

    Dieser Rechtssatz steht im Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 -, mit dem entschieden worden ist, dass der redliche Erwerb dinglicher Nutzungsrechte an volkseigenen Grundstücken, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Kauf von Wochenendhäusern zu Erholungszwecken verliehen wurden, nicht die Rückübertragung der Grundstücke nach § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG ausschließt.

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 15.01

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; Eigenheim; Manipulation; Veräußerung

    Verkauft werden konnten nur volkseigene Miteigentumsanteile an Eigenheimgrundstücken (§ 3 Abs. 1), also Anteile an nicht volkseigenen, vertraglich genutzten Grundstücken, die gemäß § 459 ZGB durch Investitionen volkseigener Betriebe, sozialistischer Genossenschaften oder ähnlicher Einrichtungen entstanden waren (vgl. Urteil vom 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10).
  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    Demgegenüber erfüllt ein Nutzungsrecht, das zur Errichtung eines Eigenheimes im Regelfall auf einem bis dato unbebauten Grundstück verliehen wurde (sogenanntes "Häuslebauernutzungsrecht", § 2 Abs. 1 und 2 NRG), bereits für sich genommen den Begriff des "Erwerbs" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. November 2003 - BVerwG 8 B 84.03 -, juris Rn. 5/6 und BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2000 - BVerwG 7 C 96.99 -, juris Rn. 15).
  • OVG Brandenburg, 10.03.2005 - 8 D 25/04

    Berechtigung zur Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens; Zusammenhang zwischen

    Lediglich die - hier nicht vorliegende -ausdrückliche Aufhebung eines dinglichen Nutzungsrechts im Rückübertragungsbescheid gemäß § 16 Abs. 3 S. 1 VermG führt nach dessen Satz 2 zum Erlöschen des Gebäudeeigentums (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 96.99 -, BVerwGE 111, 298-306; Urteil des Senats vom 25. Januar 2001 - 8 D 6/99.G -, RdL 2001, 131-133= ZOV 2001, 203-207 = VIZ 2001, 388-392 ).
  • OVG Brandenburg, 25.01.2001 - 8 D 6/99

    Neuerrichtung ohne Verwendung von Altsubstanz von wesentlicher Bedeutung bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06

    Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes

    Das Bundesverwaltungsgericht als Disziplinargericht erachtet ein solches Fehlverhalten - entgegen der Ansicht des Antragstellers - grundsätzlich als derart schwerwiegend, dass als disziplinarische Regelsanktion die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt; lediglich besondere Umstände des Einzelfalles, insbesondere das Vorliegen bestimmter, anerkannter sog. Milderungsgründe, hat das Bundesverwaltungsgericht zum Anlass genommen eine sog. Degradierung als "für noch vertretbar" zu erklären (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2003 - Az.: 2 WD 35.02 -, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 39; Urteil vom 8. November 2001 - Az.: 2 WD 29.01 -, Buchholz 236.1 § 17 SG Nr. 36; Urteil vom 6. Juli 2000 - Az.: 2 WD 9.00 -, BVerwGE 111, 298).
  • BVerwG, 13.09.2006 - 7 B 4.06
    Zum anderen anerkennt aber das Vermögensgesetz dingliche Nutzungsrechte, die die Grundstücksrestitution zwar nicht ausschließen, gleichwohl aber nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 und 3 VermG Fortbestand haben (Urteil vom 12. Juli 2000 BVerwG 7 C 96.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 10 = BVerwGE 111, 298; Urteil vom 27. Juni 2001 BVerwG 8 C 9.00 Buchholz 428 § 16 VermG Nr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht