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   BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99   

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BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99 (https://dejure.org/2000,118)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2000 - 4 C 4.99 (https://dejure.org/2000,118)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 (https://dejure.org/2000,118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwVfG §§ 54, 56, 59 Abs. 2 Nr. 4; BauGB §§ 131, 133; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2
    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; Koppelungsverbot; Nichtigkeit des Vertrages; Erstattungsanspruch; Grundsatz von Treu und Glauben

  • Deutsches Notarinstitut

    EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3, § 11 Abs. 6 Satz 3; EStG § 26

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag - Austauschvertrag - Billigkeitsausgleich - Koppelungsverbot - Nichtigkeit des Vertrages - Erstattungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich; Koppelungsverbot; Nichtigkeit des Vertrages; Erstattungsanspruch; Grundsatz von Treu und Glauben; verkaufte Hoheitsakte

  • Judicialis

    VwVfG § 54; ; VwVfG § 56; ; VwVfG § 59 Abs. 2 Nr. 4; ; BauGB § 131; ; BauGB § 133; ; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebaulicher Vertrag über Geldleistung; Verstoß gegen das Koppelungsverbot; einseitige Rückabwicklung [Erstattung] kein Verstoß gegen Treu und Glauben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des Koppelungsverbots durch die Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 54, 56, 59 VwVfG
    Treu und Glauben in öffentlich-rechtlichen Verträgen (RA Dr. Caspar David Hermanns; JA)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt Verstoß gegen Koppelungsverbot vor? (IBR 2000, 562)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 162
  • NJW 2001, 314 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1285
  • NVwZ 2000, 1319
  • DNotZ 2000, 760
  • DVBl 2000, 1853
  • DÖV 2000, 1050
  • BauR 2000, 1699
  • ZfBR 2000, 491
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Sie teilen daher die Rechtsnatur des ihnen entsprechenden Leistungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ; Urteil vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts gehört (BVerwG, Beschluß vom 5. März 1998 - BVerwG 4 B 3.98 - Buchholz 406.421 Garagen- und Stellplatzrecht Nr. 8 = NJW 1998, 3135; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 ), steht dem Erstattungsanspruch der Klägerin nicht entgegen.

    Die Geltendmachung und Rückabwicklung der Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung bestimmt sich daher nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (ebenso BVerwG, Urteil vom 14. April 1978, a.a.O., S. 340 - zur vertraglichen Abwälzung von in der Kostentragung an sich bundesrechtlich geregelten Erschließungsaufwendungen).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89

    Nichtigkeit eines Vertrages über die Zahlung einer Folgelastenpauschale an die

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß diese Norm trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet gilt, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, und daß es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, Rn. 48 zu § 54 m.w.N.).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990, NVwZ 1991, 583 - zu nichtigen Folgelastenverträgen).

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Die Vereinbarung betrifft nach ihrem Gegenstand und Zweck einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich (zu diesem Erfordernis s. BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Urteil vom 11. Februar 1993 - BVerwG 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

    Der Fall einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG unzulässigen Gegenleistung des Bürgers liegt z.B. vor, wenn die Behörde im Gegenzug eine Leistung verspricht, auf die der Bürger nach dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht ohnehin Anspruch hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG S. 14 = NVwZ 1991, 574).

  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Unerheblich ist, ob die Beteiligten die Unzulässigkeit der von der Klägerin zu erbringenden Leistung erkannt haben oder auch nur erkennen konnten (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6 = NVwZ 1991, 574).

    Der Fall einer nach § 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG unzulässigen Gegenleistung des Bürgers liegt z.B. vor, wenn die Behörde im Gegenzug eine Leistung verspricht, auf die der Bürger nach dem einschlägigen Bundes- oder Landesrecht ohnehin Anspruch hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; Beschluß vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG S. 14 = NVwZ 1991, 574).

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 6.88

    Vorbeugender Immissionsschutz

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Mit dieser Erklärung übte die Beklagte ihr Recht aus, als Gläubigerin des Leistungsanspruchs zu bestimmen, zu welchem Zweck die (haushaltsrechtlich) nicht zweckgebundene Zuwendung der Klägerin verwendet werden soll (Art. 62 BayVwVfG i.V.m. § 315 Abs. 1 und 2 BGB - vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 C 6.88 - BVerwGE 84, 236 ).

    Insoweit reicht es aus, daß sich im Text der Vertragsurkunde ein Anhaltspunkt findet, aufgrund dessen im Zusammenhang mit den Umständen des Vertragsabschlusses die Gegenleistung und ihr Zweck durch Auslegung ermittelt werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O., S. 244).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Die erklärte Bereitschaft der Beklagten, das Bauleitplanverfahren nach Eingang der Geldzahlungen fortzuführen, ist ausreichend, um die Vereinbarung öffentlich-rechtlich zu prägen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 ).

    Es besagt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. grundlegend das Urteil vom 6. Juli 1973, a.a.O.), daß - zum einen - durch einen verwaltungsrechtlichen Vertrag nichts miteinander verknüpft werden darf, was nicht ohnedies schon in einem inneren Zusammenhang steht, und daß - zum anderen - hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig gemacht werden dürfen, es sei denn, erst die Gegenleistung würde ein der Entscheidung entgegenstehendes rechtliches Hindernis beseitigen (kein "Verkauf von Hoheitsakten" - so auch Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 5).

  • VGH Bayern, 11.04.1990 - 1 B 85 A.1480

    Rechtsnatur von Verträgen zwischen Gemeinden und Grundstückseigentümern

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß diese Norm trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet gilt, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, und daß es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, Rn. 48 zu § 54 m.w.N.).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Der Anspruch der Klägerin auf Prozeßzinsen seit Klageerhebung in Höhe von jährlich 4 % ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 246 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85 ).
  • BVerwG, 13.07.1979 - 4 C 67.76

    Vertragliche Fixierung einer Befreiung des Bauherrn von seiner Stellplatzpflicht

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Ein sachlicher Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung kann auch dann entfallen, wenn die vom Bürger zu erbringende Leistung einem anderen öffentlichen Interesse zu dienen bestimmt ist als die von der Behörde zu erbringende oder von ihr in Aussicht gestellte Leistung (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1979 - BVerwG 4 C 67.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 11 = DÖV 1979, 756 - Baudispens gegen Entrichtung der Einkommenssteuer).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99
    Ein Grundstück, das wie hier das Grundstück der Klägerin im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen (abstrakten) Beitragspflichten im Außenbereich liegt, gehört nicht zu den im Sinne von § 131 Abs. 1 BauGB durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücken und scheidet deshalb als Gegenstand der Erhebung eines Erschließungsbeitrags für diese Anlage aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 = NVwZ 1986, 586; stRspr).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot

  • BVerwG, 05.03.1998 - 4 B 3.98

    Verwaltungsverfahrensrecht - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1986 - 6 A 147/84

    Erschließung; Grundstück; Erforderlichkeit; Weg; Qualität

  • VGH Bayern, 11.11.1998 - 6 B 95.2137
  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1991 - 1 A 10312/89

    Teilungsgenehmigung; Gemeinde; Anspruch; Vertrag; Zahlung; Abgeltung; Vorteil

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Eine solche Verknüpfung ist ausreichend, um die Vereinbarung öffentlich-rechtlich zu prägen (vgl. Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Diese Norm gilt für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht; es kommt nicht darauf an, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. m.w.N.).

    § 56 Abs. 1 VwVfG findet auch auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde Bedingung oder Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (vgl. Urteile vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 167 m.w.N.).

    Unerheblich ist, ob die Beteiligten die Unzulässigkeit der vom Kläger zu erbringenden Leistung erkannt haben oder auch nur erkennen konnten (vgl. Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 168 f.; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - Buchholz 316 § 54 VwVfG Nr. 6).

    Es verbietet zum anderen, hoheitliche Entscheidungen ohne entsprechende gesetzliche Ermächtigung von wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig zu machen ("Verkauf von Hoheitsakten"; vgl. Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 27.92 - Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 9 S. 5 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 169 m.w.N.).

    Die Geltendmachung und Rückabwicklung der Ansprüche aus dem Vertrag einschließlich der Möglichkeit ihrer Verwirkung bestimmt sich daher nicht nach Bundes-, sondern nach Landesrecht (vgl. Urteile vom 14. April 1978, a.a.O. S. 340 und vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 172).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2000, a.a.O. S. 174 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Der Sekundäranspruch - hier auf Aufwendungsersatz gerichtet - teilt in aller Regel und so auch hier die Rechtsnatur des ihm zugrunde liegenden Leistungsanspruchs (vgl. etwa zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch und zum Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag: Urteile vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 = Buchholz 316 § 56 VwVfG Nr. 13 S. 10 und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 ; vgl. ferner Beschluss vom 3. Januar 1992 - BVerwG 6 B 20.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 240).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Der Grundsatz von Treu und Glauben steht der einseitigen Rückabwicklung eines nichtigen Austauschvertrags nicht allein deshalb entgegen, weil die Leistung der Gemeinde nicht mehr rückgängig zu machen ist; es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (wie Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 ).

    Nachdem der wirtschaftliche Nachteil nicht beim Vertragspartner der Gemeinde verblieben, sondern auf den Erwerber übergegangen ist, rechtfertigt auch der Sanktionsgedanke (Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - a.a.O. S. 173) nicht, dass die Gemeinde einen Vermögensnachteil ausgleichen muss, der nicht mehr besteht.

    Vielmehr kann die Gegenleistung der Gemeinde - auf die der Vertragspartner bei einem derartigen "hinkenden Austauschverhältnis" (vgl. hierzu Urteil vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 - a.a.O. S. 165) allerdings keinen Anspruch hat - in einem komplexen Bündel von Entscheidungen und Maßnahmen bestehen.

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