Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6338
BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99 (https://dejure.org/2000,6338)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.2000 - 6 P 7.99 (https://dejure.org/2000,6338)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 (https://dejure.org/2000,6338)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6338) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    HePersVG § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, § 22 Abs. 1, § 111 Abs. 1 Nr. 2; BPersVG § 24 Abs. 2 Satz 1, § 44 Abs. 1, § 99 Abs. 1, § 100 Abs. 2, § 100 Abs. 3; BGB § 196 Nr. 15, § 201
    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller Kostenerstattungsanspruch; sächliche Kosten; Wahlbehinderung bzw. -beeinflussung; zur Rechtsverfolgung erforderlich; Verjährung; Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 12
  • DÖV 2001, 128
  • NZA-RR 2001, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79

    Anforderungen an den prozessrechtlichen Kostenerstattungsanspruch im

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Die außergerichtlichen Kosten eines erfolgreich durchgeführten personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahrens sind "Kosten der Wahl", die von der Dienststelle zu tragen sind (Änderung der Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - BVerwG 6P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2 - dort nur Leitsatz).

    Soweit dieser Auslegung die frühere Rechtsprechung des Senats entgegensteht (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - 6P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2), wird hieran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Die Verwirkung setzt nicht nur voraus, dass der Anspruch für längere Zeit nicht geltend gemacht wurde und dass der Berechtigte durch sein Verhalten bei dem Pflichtigen die Vorstellung begründet hat, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, sondern verlangt auch, dass der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat (stRspr, vgl. BVerwGE 44, 339, 343; 69, 227, 236 f.; Urteil vom 20.12.1999 - BVerwG 7C 42.98 - NJW 2000, 1512).
  • VGH Hessen, 04.09.1997 - 22 TL 1/97

    Keine Entscheidung über die Erstattung außergerichtlicher Kosten im

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Die zwischen dem 2. und 7. Mai 1996 im Amt für Wissenschaft und Kunst bei der Stadt Frankfurt am Main durchgeführte Personalratswahl wurde von 31 dort Beschäftigten gerichtlich erfolgreich angefochten (vgl. die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. November 1996 - 23 L 4/96 (V) - und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. September 1997 - 22 TL 1/97).
  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Der Begriff "Kosten der Wahl" ist in diesem Sinne umfassend gemeint (ebenso - zu § 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG - BAG, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972 = PersR 1999, 541 = PersV 2000, 87; Dietz Richardi BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 24 Rz. 38; vgl. früher schon Windscheid ZBR 1962, 73).
  • BVerwG, 22.03.1984 - 6 P 5.82

    Erstattung von Schulungskosten - Abtretbarkeit eines Anspruches - Veranstalter

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Durch die Abtretung des auf Freistellung von den außergerichtlichen Kosten der Wahlanfechtung gerichteten Anspruchs der 31 wahlanfechtenden Beschäftigten an die antragstellende Gewerkschaft hat der Anspruch seinen personalvertretungsrechtlichen Charakter nicht verloren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. März 1984 - BVerwG 6P 5.82 - BVerwGE 69, 100, 103 = Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 10).
  • BAG, 13.05.1998 - 7 ABR 65/96

    Vergleichsgebühr bei einem Rechtsanwalt als Sachverständigem

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Der entsprechende Freistellungsanspruch wandelt sich durch die Abtretung in einen Zahlungsanspruch um, der weiterhin im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren geltend zu machen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 7 ABR 65/96 - AP Nr. 55 zu § 80 BetrVG = NZA 1998, 900).
  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Die Verwirkung setzt nicht nur voraus, dass der Anspruch für längere Zeit nicht geltend gemacht wurde und dass der Berechtigte durch sein Verhalten bei dem Pflichtigen die Vorstellung begründet hat, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, sondern verlangt auch, dass der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat (stRspr, vgl. BVerwGE 44, 339, 343; 69, 227, 236 f.; Urteil vom 20.12.1999 - BVerwG 7C 42.98 - NJW 2000, 1512).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99
    Die Verwirkung setzt nicht nur voraus, dass der Anspruch für längere Zeit nicht geltend gemacht wurde und dass der Berechtigte durch sein Verhalten bei dem Pflichtigen die Vorstellung begründet hat, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, sondern verlangt auch, dass der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat (stRspr, vgl. BVerwGE 44, 339, 343; 69, 227, 236 f.; Urteil vom 20.12.1999 - BVerwG 7C 42.98 - NJW 2000, 1512).
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 = Buchholz 251.5 § 21 HePersVG Nr. 2 S. 3 f.; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 3, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 32 und vom 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP Nr. 21 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 1730 R).

    Danach hat die Dienststelle die außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 a.a.O. S. 17 f. bzw. S. 5; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 a.a.O. Bl. 3 R, 4, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 33 und vom 16. April 2003 a.a.O. Bl. 1731).

    b) Eine Rechtsverfolgung ist insbesondere dann mutwillig, wenn von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen der kostenspieligere beschritten wird oder wenn die Hinzuziehung des Rechtsanwalts rechtsmissbräuchlich erfolgt und deshalb das Interesse der Dienststelle an der Begrenzung ihrer Kostentragungspflicht missachtet wird (vgl. Beschlüsse vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26 S. 60 und vom 29. August 2000 a.a.O. S. 18 bzw. S. 5 f.; BAG, Beschlüsse vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 33 und vom 16. April 2003 a.a.O. Bl. 1731).

    Im Wahlanfechtungsverfahren geht es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte, sondern um das Allgemeininteresse, insbesondere das Interesse der Beschäftigten an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats (vgl. Beschlüsse vom 29. August 2000 a.a.O. S. 16 bzw. S. 4 und vom 25. Juli 2006 - BVerwG 6 P 17.05 -Buchholz 251.7 § 125 NWPersVG Nr. 1 Rn. 30).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Im vorliegenden Fall kann sich jedoch auf die Einrede der Verjährung der anwaltlichen Vergütungsforderung allein der Schuldner, nicht aber ein Dritter berufen, der aufgrund einer eigenständigen gesetzlichen Kostentragungspflicht zur Freistellung des Schuldners von dieser Forderung verpflichtet ist (vgl Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. August 2000 - 6 P 7/99, RdNr 27, juris).
  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. zur Personalratswahl: BVerwG, Beschl. v. 29.08.2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 (15 f.)).

    Danach hat die Dienststelle die außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 (15 f.)).

  • OVG Berlin, 04.04.2005 - 6 S 415.04

    Verletzung der Rechte eines Trägers freier Jugendhilfe aus SGB VIII auf Grund

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Braunschweig, 29.11.2012 - 1 A 33/12

    Gewährung eines Anspruchs auf Erstattung der notwendigen außergerichtlichen

    Dazu gehören alle Kosten, die mit der Einleitung und Durchführung der Wahl sowie der gerichtlichen Überprüfung des Wahlergebnisses verbunden sind (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 - BVerwG 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 = Buchholz 251.5 § 21 HePersVG Nr. 2 S. 3 f.; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - AP Nr. 19 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 3, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 32 und vom 16. April 2003 - 7 ABR 29/02 - AP Nr. 21 zu § 20 BetrVG 1972 Bl. 1730 R).

    Danach hat die Dienststelle die außergerichtlichen Kosten, die durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, nicht zu tragen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde (vgl. Beschluss vom 29. August 2000 a.a.O. S. 17 f. bzw. S. 5; BAG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 a.a.O. Bl. 3 R, 4, vom 31. Mai 2000 a.a.O. S. 33 und vom 16. April 2003 a.a.O. Bl. 1731)." (zitiert nach juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - 1 A 5076/04

    Voraussetzungen für eine gegen die gute Sitten verstoßende Wahlbeeinflussung;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 -, BVerwGE 112, 12.
  • BVerwG, 17.12.2018 - 1 WB 34.18

    Individualbeschwerde; Kosten der Wahl; Kostenübernahme durch die Dienststelle;

    Nach der auf das Soldatenbeteiligungsrecht übertragbaren Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht gehören zu den Kosten der Wahl, die die Dienststelle trägt (§ 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG), auch die Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der anfechtungsberechtigten Beteiligten, es sei denn - was hier nicht in Rede steht -, dass die Rechtsverfolgung von vornherein aussichtslos ist oder mutwillig betrieben wird (vgl. für die Anfechtung von Personalratswahlen BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 - BVerwGE 112, 12 und vom 11. Oktober 2010 - 6 P 16.09 - Buchholz 251.95 § 17 MBGSH Nr. 1 Rn. 14 sowie Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 14. Aufl. 2018, § 24 Rn. 14; ebenso zu § 4 Abs. 5 SBG a.F. Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Oktober 2018, § 4 Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2008 - 34 K 4425/08

    Personalratswahlen beim Polizeipräsidium Düsseldorf sind ungültig

    § 21 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. LPVG NRW schützt die Willensbildung und Entscheidungsfreiheit der an der Wahl beteiligten Personen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 -, BVerwGE 112, 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 1 A 2014/98

    Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens ; Zeitraum für

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. August 2000 - 6 P 7.99 -.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 18 LP 5/17

    Allgemeine Regelung; Beschwerde; Dienstreise; Genehmigung; Gesamtpersonalrat;

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen darf, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und er sich infolgedessen in seinen Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.8.2000 - BVerwG 6 P 7.99 -, BVerwGE 112, 12, 19 - juris Rn. 28; Beschl. v. 9.12.1992 - BVerwG 6 P 16.91 -, BVerwGE 91, 276, 279 - juris Rn. 23 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2002 - 15 A 631/00

    Anspruch der Gemeinden auf Erstattung der Kosten für ausländische Flüchtlinge;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 60 PV 11.13

    Wahlanfechtung; Charité-Universitätsmedizin Berlin; Wahl zum Gesamtpersonalrat;

  • OVG Sachsen, 05.05.2011 - PB 8 A 637/08

    Personalrat, Mitglied, Reisekosten, Trennungsgeld

  • ArbG Aachen, 11.05.2023 - 2 BV 109/22

    Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Ersatzmitglieder;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2002 - 3 A 4170/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht