Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko; Liberalisierung des Zugangs zum Schienennetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Isolierte Aufhebung von Nebenbestimmung eines VA?

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt im Planfeststellungsbeschluss; Entscheidungsvorbehalt; Schallschutzgarantie; Schutzauflagen; nicht voraussehbare Wirkungen des Vorhabens; Prognoserisiko; Liberalisierung des Zugangs zum Schienennetz.

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen und vorläufiger Rechtsschutz: ein Unterfall des faktischen Vollzugs?" von RA/FAVerwR Dr. Mathias Hellriegel, LL.M. und RA/FAVerwR Dr. Bertrand Malmendier, original erschienen in: DVBl 2010, 486 - 491.

Verfahrensgang

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.1999 - 8 C 13126/97
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 112, 221
  • DVBl 2001, 405 (Ls.)
  • DÖV 2001, 691
  • NVwZ 2001, 429



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Wird zitiert von ... (171)  

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R  

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Nach der Rechtsprechung ist es auch bei der Beanstandung derart unselbstständiger, einem gebundenen Verwaltungsakt beigefügter Nebenbestimmungen zulässig, (nach Durchführung eines Vorverfahrens) isoliert gegen diese Bestimmungen im Wege der Anfechtungsklage vorzugehen (vgl BSGE 59, 148, 152 = SozR 2200 § 368a Nr. 14; BSGE 70, 167, 169 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 10; Urteile des Senats vom 17. November 1999 - B 6 KA 28/99, 29/99 und 30/99, jeweils mwN ; vgl auch BVerwGE 112, 221, 224 - mit Anmerkung Hufen, JuS 2001, 926 f mwN; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 32 RdNr 34 mwN; speziell für einen Fall der vorliegenden Art: SG Hamburg MedR 2001, 376 f).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03  

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Die Problembewältigung kann allerdings auch darin bestehen, dass die Planfeststellungsbehörde die endgültige Problemlösung auf ein nachfolgendes Verwaltungsverfahren verlagert, wenn hierdurch die Durchführung der erforderlichen Problemlösungsmaßnahmen sichergestellt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11  

    Dauerhaft ungenutzte Anlagen sind rückzubauen!

    Ob eine Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden, die Genehmigung also ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des mit der Anfechtungsklage verfolgten Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (Urteile vom 12. März 1982 - BVerwG 8 C 23.80 - BVerwGE 65, 139 , vom 7. September 1984 - BVerwG 8 C 48.83 - Buchholz 454.51 MRVerbG Nr. 11 S. 35, vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185 und vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ; Beschluss vom 16. August 1995 - BVerwG 1 B 25.95 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 9).
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