Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    AuslG 1990 §§ 30, 32
    Ausländerrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 30; AuslG § 32; GG Art. 3 Abs. 1
    D (A), Bleiberechtsregelung 1996, Erlasslage, Anordnung, Auslegung, Rechtsnorm, Verwaltungsvorschriften, Ermessen, Ermessensbindung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Aufenthaltsbefugnis, Folgeantrag, Vorsätzliche Verzögerung der Ausreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG (1990) § 30 § 32
    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften; Härtefallregelung; humanitäre Gründe; Interessen der Bundesrepublik Deutschland; oberste Landesbehörde; Rechtsnorm; Verwaltungsvorschrift; völkerrechtliche Gründe

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften; Härtefallregelung; humanitäre Gründe; Interessen der Bundesrepublik Deutschland; oberste Landesbehörde; Rechtsnorm; Verwaltungsvorschrift; völkerrechtliche Gründe.

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • VGH Bayern - 10 B 989.680
  • VG Regensburg, 17.02.1997 - RN 13 K 96.32246
  • VGH Bayern, 23.03.1999 - 10 B 98.680
  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 112, 63
  • DVBl 2001, 214
  • DVBl 201, 214
  • NVwZ 2001, 210



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (235)  

  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10  

    Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen

    Es handelt sich hierbei um eine politische Leitentscheidung, die - entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Rechtscharakter vergleichbarer Anordnungen (vgl. Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 19.99 - BVerwGE 112, 63 zur Anordnungsbefugnis einer obersten Landesbehörde nach der Vorgängerregelung zu § 23 Abs. 1 AufenthG in § 32 AuslG 1990) - grundsätzlich keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

    Ein Anspruch des einzelnen Ausländers, von einer Anordnung nach § 23 Abs. 2 AufenthG erfasst zu werden, besteht nicht (vgl. Urteil vom 19. September 2000 a.a.O. ).

    Gegenüber dem Ausländer bleibt die Entscheidung über die Erteilung einer Aufnahmezusage eine Ermessensentscheidung des Bundesamts (vgl. Urteil vom 19. September 2000 a.a.O.).

    Bei Unklarheiten hat das Bundesamt den wirklichen Willen des Bundesministeriums des Innern - ggf. durch Rückfrage - zu ermitteln (vgl. Urteil vom 19. September 2000 a.a.O. ).

    Die Gerichte haben daher nachzuprüfen, ob der Gleichheitssatz bei der Anwendung der Anordnung durch das Bundesamt gewahrt worden ist (vgl. Urteil vom 19. September 2000 a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.04.2002 - 13 S 314/02  

    Härtefallregelung für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt - keine

    Denn die Richtigkeit dieser Überlegung, die der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Beschluss vom 14.03.1997, a.a.O.), wird nicht - wie von ihnen gerügt - dadurch in Frage gestellt, dass die Anordnungen lediglich über eine gleichbleibende Verwaltungspraxis nach Art. 3 Abs. 1 GG Außenwirkung zugunsten des Ausländers haben (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, InfAuslR 2001, 70).

    Das folgt auch daraus, dass § 32 Satz 1 AuslG den obersten Landesbehörden ein weites politisches Ermessen einräumt und es keinen Anspruch eines einzelnen Ausländers gibt, von der Regelung erfasst zu werden (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O.; Welte, in: Jakober/Welte, Aktuelles AuslR § 32 RdNr. 8; Hailbronner, AuslR § 32 RdNr. 4).

    Anordnungen nach § 32 AuslG haben keinen Rechtssatzcharakter, sondern sind verwaltungsinterne Weisungen, die lediglich über Art. 3 GG Außenwirkung zugunsten des Ausländers haben (BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, InfAuslR 2001, 70).

    Da die Anordnungen der obersten Landesbehörden nach § 32 AuslG einen einheitlichen Verwaltungsvollzug jeweils für das gesamte Land sichern, ist Art. 3 Abs. 1 GG Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.05.1987, BVerfGE 76, 1, 73 betr. die früher von den Ländern erlassenen Verwaltungsvorschriften zum Familiennachzug; BVerwG, Urteil vom 19.09.2000, a.a.O.).

    Das bestehende Recht ist ausnahmslos ohne Ansehen der Person zu verwirklichen; jeder wird in gleicher Weise durch die Normierungen des Rechts berechtigt und verpflichtet; es ist den Gerichten verwehrt, bestehendes Recht zugunsten oder zu Lasten einzelner Personen nicht anzuwenden." Der dem angefochtenen Urteil (ebenso wie dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.09.2000, a.a.O.) zugrunde liegende Rechtssatz, dass Anordnungen der obersten Landesbehörde nach § 32 AuslG nur innerhalb eines Landes einen Anspruch auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG begründen, steht hierzu nicht im Widerspruch.

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2006 - 1 LB 181/05  

    Niedersächsische Altfallregelung; Altfallregelung; Altfallregelung 1999;

    Durch die Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 19. September 2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63 = DVBl. 2001, 214 = NVwZ 2001, 210 = InfAuslR 2001, 70; vgl. zuvor schon BW-VGH, Urt. v. 17. Februar 1993 - 11 S 1451/91 -, NVwZ 1994, 400) ist geklärt, dass auf der Grundlage von § 32 AuslG 1990 erlassene Bleiberechtsregelungen von den Gerichten nicht wie Rechtssätze behandelt und angewandt werden dürfen.

    Ob nach den vorstehend wiedergegebenen Grundsätzen, welche das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. September 2000 (- 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63 = DVBl. 2001, 214 = NVwZ 2001, 210 = InfAuslR 2001, 70) entwickelt hat, ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG überhaupt zu untersuchen ist, kann hier unentschieden bleiben.

    Dieses ist ungeachtet der nachstehend zu erörternden Bleiberechtsregelung anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2000 - 1 C 19.99 -, BVerwGE 112, 63 = DVBl. 2001, 214 = NVwZ 2001, 210 = InfAuslR 2001, 70 am Ende).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht