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   BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99   

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BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99 (https://dejure.org/2000,1124)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 (https://dejure.org/2000,1124)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 (https://dejure.org/2000,1124)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BeamtVG F 1987 § 35; BeamtVG § 85 Abs. 8; SchwbG F 1979 § 3 Abs. 1; SchwbG § 4 Abs. 1; GG Art. 33 Abs. 5, Art. 3 Abs. 1
    Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits beeinträchtigte Beamte, Berechnung nach der sog. Subtraktionsmethode; Minderung der Erwerbsfähigkeit, Bewertung der dienstunfallbedingten - eines durch Vorschädigung bereits beeinträchtigten ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung des Unfallausgleichs für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit beeinträchtigte Beamte, Verfassungsmäßigkeit des § 85 Abs 8 BeamtVG

  • Wolters Kluwer

    Unfallausgleich für Beamte - Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit - Berechnung nach der Subtraktionsmethode - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes - Erwerbsfähigkeit nach BeamtVG - Erwerbsfähigkeit nach SchwbG - Stichtagsregelung - ...

  • Judicialis

    BeamtVG F 1987 § 35; ; BeamtVG § 85 Abs. 8; ; SchwbG F 1979 § 3 Abs. 1; ; SchwbG § 4 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenversorgungsrecht - Unfallausgleich, - für durch Vorschädigung in der Erwerbsfähigkeit bereits beeinträchtigte Beamte, Berechnung nach der sog. Subtraktionsmethode; Minderung der Erwerbsfähigkeit, Bewertung der dienstunfallbedingten - eines durch Vorschädigung ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 92
  • NVwZ 2001, 572 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 168
  • DVBl 2001, 732
  • DÖV 2001, 294
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Da es in solchen Fällen unmöglich ist, die unter dem alten Recht entstandenen und häufig schon abgewickelten Rechtsverhältnisse vollständig dem neuen Recht zu unterstellen, und der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, ist der Gesetzgeber berechtigt, Stichtage einzuführen (vgl. BVerfGE 49, 260 ).

    Härten, die darin gesehen werden können, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzung fehlt, machen eine Stichtagsregelung nicht verfassungswidrig (vgl. BVerfGE 49, 260 ).

  • BVerfG, 06.09.1990 - 2 BvR 965/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs sind die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) - SchwbG 1979 - bzw. § 4 Abs. 1, 3 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl I S. 1421) - SchwbG 1986 - bindend für andere Verwaltungsbehörden bei der Prüfung inhaltsgleicher Tatbestandsvoraussetzungen für in anderen Gesetzen geregelte Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche (BVerwGE 66, 315 ; 72, 8 ; 90, 65 , jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 5 C 48.88

    Die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 und 4 SchwbG 1979

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs sind die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) - SchwbG 1979 - bzw. § 4 Abs. 1, 3 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl I S. 1421) - SchwbG 1986 - bindend für andere Verwaltungsbehörden bei der Prüfung inhaltsgleicher Tatbestandsvoraussetzungen für in anderen Gesetzen geregelte Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche (BVerwGE 66, 315 ; 72, 8 ; 90, 65 , jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BSG, 09.10.1987 - 9a RVs 5/86

    Behindertenbegriff - Rechtsänderung vor Einlegung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Zudem sind bei der Bestimmung des Grades der Behinderung/der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Schwerbehindertengesetz auch die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in den verschiedenen Bereichen des Lebens zu berücksichtigen (vgl. BTDrucks 10/3138 S. 14; BSG, Urteil vom 9. Oktober 1987 - 9 a RVs 5/86 - SozR 3870 § 3 SchwbG Nr. 26 S. 81).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 11.81

    Rundfunkgebührenbefreiung für Schwerbehinderte - Bindung an Feststellung des

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs sind die Statusentscheidungen der Versorgungsämter nach § 3 Abs. 1 des Schwerbehindertengesetzes i.d.F. vom 8. Oktober 1979 (BGBl I S. 1649) - SchwbG 1979 - bzw. § 4 Abs. 1, 3 und 4 des Schwerbehindertengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 26. August 1986 (BGBl I S. 1421) - SchwbG 1986 - bindend für andere Verwaltungsbehörden bei der Prüfung inhaltsgleicher Tatbestandsvoraussetzungen für in anderen Gesetzen geregelte Vergünstigungen bzw. Nachteilsausgleiche (BVerwGE 66, 315 ; 72, 8 ; 90, 65 , jeweils mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 47.72

    Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufssoldaten - Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Auch aus den Urteilen vom 22. Mai 1969 - BVerwG 2 C 105.65 - (BVerwGE 31, 110) und vom 14. März 1974 - BVerwG 2 C 47.72 - (BVerwGE 45, 92) ergibt sich nicht, dass die sog. Substraktionsmethode, wie sie die hier anzuwendende Fassung des § 35 Abs. 2 BeamtVG vorsieht, verfassungswidrig ist.
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1298/91
    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Er kann deshalb grundsätzlich nicht auf einen vor dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Rechts liegenden Termin festgelegt werden, zu dem er das neue Recht bereits hätte in Kraft setzen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1298/91 - ).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 27.99
    Die Wahl des Stichtages überhaupt, die Wahl des Zeitpunktes sowie die Auswahl unter den für die Stichtagsanknüpfung in Betracht kommenden Faktoren müssen am gegebenen Sachverhalt orientiert und sonst sachlich vertretbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1990 - 2 BvR 965/88 - ; BVerfGE 44, 1 ; 13, 31 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

  • BVerwG, 22.05.1969 - II C 105.65

    Zur Bewertung der dienstunfallbedingten MdE eines durch Vorschädigung in der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 27.99 -, und Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, Juris; Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - 4 S 898/13 -).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 C 14.14

    Unfallfürsorge; Unterhaltsbeitrag; früherer Beamter; Erwerbsbeschränkung;

    Maßstab ist vielmehr die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens - auch außerhalb des öffentlichen Dienstes - bieten, einen Erwerb zu verschaffen (BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 ; Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 9).

    Es handelt sich hierbei um eine pauschale Entschädigung für einen abstrakt berechneten Erwerbsschaden durch unfallbedingte Erwerbseinbußen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. März 2011 - 1 BvR 591/08, 1 BvR 593/08 - BVerfGK 18, 377 zur Verletztenrente nach § 56 SGB VII; BVerwG, Urteile vom 19. April 1996 - 8 C 3.95 - BVerwGE 101, 86 und vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2023 - 1 A 2107/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000- 2 C 27.99 -, juris, Rn. 26 f.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Dezember 2008- L 3 U 1038/05 -, juris, Rn. 35; Tegethoff, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand:Oktober 2023, § 35 BeamtVG Rn. 36 m. w. N.; zur Bemessungsgrundlage der Minderung der Erwerbsfähigkeit siehe BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 6/07 R -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 25.02.2013 - 2 B 57.12

    Medizinisches Sachverständigengutachten; zusätzliches Gutachten; Verfahrensfehler

    Maßstab ist damit die Fähigkeit, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (Urteil vom 21. September 2000 - BVerwG 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 = Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 4 S. 5).
  • VG Minden, 19.04.2018 - 12 K 4995/16
    vgl. BVerwG, Urteile Urteil vom 25. Februar 2016 - 2 C 14/14 -, juris Rn. 10 = BVerwGE 154, 190 und vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 -, = BVerwGE 112, 92; BVerwG Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 - juris Rn. 9.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 27/99 -, juris Rn. 21 = BVerwGE 112, 92.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 4 B 3.11

    Dienstunfall; qualifizierter Dienstunfall; Lebensgefahr; Angriff; SEK-Beamter;

    Erwerbsfähigkeit ist die Kompetenz des Verletzten, sich unter Nutzung der Arbeitsgelegenheiten, die sich ihm abstrakt im gesamten Bereich des Erwerbslebens bieten, einen Erwerb zu verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 2 B 57.12 -, juris Rn. 9; Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 27.99 -, BVerwGE 112, 92, 97; Groepper/Tegethoff, in: Plog/Wiedow, a.a.O. § 35 Rn. 33).
  • VG München, 23.03.2017 - M 12 K 16.2483

    Erfolglose Klage gegen die Rücknahme von Bescheiden über die Anerkennung von

    Sie schreibt dabei nahezu wortgleich die früher für die Feststellung des Grades der Behinderung nach § 69 SGB IX und der Voraussetzungen für den Unfallausgleich (vgl. BVerwG U.v. 21.9.2000 - 2 C 27.99 - BVerwGE 112, 92 = DÖD 2001, 68 = NVwZ-RR 2001, 168 = DÖV 2001, 294 = DVBl 2001, 732 = ZBR 2001, 251 = Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 4) heranziehbare, im Interesse der gleichmäßigen Beurteilung der Behinderungen anerkannte GdB/MdE-Tabelle der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX), Ausgabe 2008 (AHP 2008) fort.

    Der Beklagte ist an die Feststellungen des Versorgungsamtes nicht gebunden, da bei der Ermittlung des GdB abweichende Feststellungskriterien zugrunde gelegt werden und auch nicht unfallbedingte Körperschäden miteinbezogen werden können (vgl. BVerwG, U.v. 21.9.2000, ZBR 2001, 251).

  • VG Kassel, 01.04.2003 - 7 E 561/99
    Es sollen also nach § 35 Abs. 2, Satz 1 BeamtVG die Relevanz und der Grad der Beeinträchtigung daran gemessen werden, "um wie viel die Befähigung zur üblichen, auf Erwerb gerichteten Arbeit und deren Ausnutzung im wirtschaftlichen Leben durch die als Folge eines Dienstunfalles anerkannten Körperschäden nicht nur vorübergehend beeinträchtigt sind" (BVerwG, U.v.21.09.2000 - 2 C 27.99 - ZBR 2001, 251, 252).

    Anders als etwa beim Schmerzensgeld nach § 847 Abs. 1 BGB, welches gezielt immaterielle Schäden erfasst, oder bei der Bestimmung des Grades der Behinderung nach dem Schwerbehindertengesetz, der die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung in allen Lebensbereichen betrifft, sollen also nach § 35 Abs. 2, Satz 1 BeamtVG die Relevanz und der Grad der Beeinträchtigung nur daran gemessen werden, um wie viel die Befähigung zur üblichen, auf Erwerb gerichteten Arbeit und deren Ausnutzung im wirtschaftlichen Leben durch die als Folge eines Dienstunfalles anerkannten Körperschäden nicht nur vorübergehend beeinträchtigt sind (BVerwG, U.v.21.09.2000 - 2 C 27.99 - ZBR 2001, 251, 252).

  • VG Bremen, 05.04.2011 - 2 K 4075/08

    Anerkennung eines Dienstunfalls

    Im Gegensatz zur Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bewertet der GdB das Ausmaß der Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen und nicht nur die Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2000 - 2 C 27/99 - juris Rdnr. 25 = BVerwGE 112, 92- 98 = NVwZ-RR 2001, 168-170; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.12.2008 - L 3 U 1038/05 - juris).

    Der Grad der MdE beurteilt sich daher auch nicht anhand der dienstunfallbedingten Einschränkungen bei Wahrnehmung des übertragenen Amtes im funktionellen oder statusrechtlichen Sinne, hier als Lehrerin, sondern allein nach dem Umfang der verbleibenden Arbeitsmöglichkeit auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.2000 - 2 C 27/99 - juris Rdnr. 25).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2010 - 1 L 89/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für sog. HPV-Schutzimpfungen

    Härten, die darin gesehen werden können, dass die tatsächliche Situation derjenigen Personen, die durch Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen gerade noch in den Genuss der Neuregelungen gelangen, sich nur geringfügig von der Lage derjenigen unterscheidet, bei denen diese Voraussetzung fehlt, machen eine Stichtagsregelung jedenfalls nicht verfassungswidrig ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 21. September 2000 - Az.: 2 C 27.99 -, BVerwGE 112, 92 [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 3 A 528/12

    Gesonderte Berücksichtigung des Verlust des Berufs bei der Feststellung der

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2008 - 5 LA 23/07

    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 4 B 32.10

    Dienstunfall; Unfallausgleich; MdE; Gesamt-MdE; Anhaltspunkte für die ärztliche

  • VGH Bayern, 24.03.2017 - 3 C 16.859

    Ausschlussfrist und Beweislast für die Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

  • BVerwG, 27.07.1999 - 2 B 23.99

    Zulassung der Revisioin wegen Eignung zur Klärung von sich bei der Auslegung des

  • VG München, 18.12.2015 - M 12 K 15.947

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen aus einem über vierzig Jahre zurückliegenden

  • VG München, 14.07.2016 - M 12 K 13.2743

    Kein Anspruch auf Unfallausgleich und Unfallruhegehalt bei nicht hinreichend

  • VG München, 05.11.2015 - M 12 K 14.5597

    Unfallfolgen eines anerkannten Dienstunfalls

  • VGH Bayern, 29.07.2010 - 3 B 09.659

    Unfallausgleich

  • VG Augsburg, 06.07.2017 - Au 2 K 15.1698

    Bestimmung der Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Gewährung von Unfallausgleich

  • VG München, 15.12.2016 - M 12 K 16.2825

    Kein Anspruch auf höhere MdE

  • VG Bayreuth, 08.06.2011 - B 5 M 07.94

    Inhaltliche Anwendung des bei Klageerhebung anwendbaren Kostenrechts - offen

  • VG Bayreuth, 18.01.2022 - B 5 K 20.694

    Unfallausgleich, Festsetzung der dienstunfallbedingten Gesamt-MdE, Kausalität

  • VG München, 09.08.2018 - M 12 K 17.4882

    Anspruch auf Anerkennung weiterer Körperschäden als Dienstunfallfolge und auf

  • VG München, 19.05.2016 - M 12 K 15.5504

    Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTB) als weitere

  • VG Hannover, 22.11.2006 - 13 A 2316/03

    Annahme; Aufklärung; Bescheid; Bewertung; Einschränkung; Erledigung; Forderung;

  • VG Lüneburg, 16.11.2005 - 1 A 192/04

    Anrechnung; Ausgleichsbetrag; Beamtenversorgung; Berufsbeamtentum;

  • VG Göttingen, 22.03.2004 - 3 A 3231/01

    Bewilligung; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Neubewertung; Neufeststellung;

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 318/01

    Amtsarzt; Beeinträchtigung; Beschränkung; Beweiserhebung; Beweiserhebung;

  • VG Kassel, 19.09.2003 - 7 E 3229/99
  • VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 11.629

    Erhöhtes Unfallruhegehalt; Feststellung der Gesamt-MdE; (keine) Bindung an

  • VG Oldenburg, 15.09.2004 - 6 A 3453/00

    Cerebraler Schwindel; HWS-Schleudertrauma; Schwindel; Unfallausgleich; Wegeunfall

  • VG Düsseldorf, 24.07.2003 - 23 K 8777/00

    Ausgestaltung des beamtenversorgungsrechtlichen Unfallausgleichs für einen auf

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