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   BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00   

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BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00 (https://dejure.org/2001,1223)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2001 - 6 P 11.00 (https://dejure.org/2001,1223)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2001 - 6 P 11.00 (https://dejure.org/2001,1223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmungspflicht des Personalrates bei der Einstellung von Arbeitnehmern - Auslegung des Begriffs "Einstellung" in § 75 Abs. 1 Nr. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) - Mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach dem BPersVG - Auslegung und Umfang der ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1; ; Altersteilzeitgesetz (Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übe... rgangs in den Ruhestand) § 1; ; Altersteilzeitgesetz (Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand) § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 75 Abs. 1 Nr. 1; ATG §§ 1, 3
    Umwandlung des Vollzeitarbeitsverhältnisses in Teilzeitarbeitsverhältnis nach Altersteilzeitgesetz: Keine mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 308
  • NVwZ 2002, 100 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2001, 769
  • NZA 2001, 1091
  • BB 2002, 359
  • DB 2001, 2303
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Einstellung ist die Eingliederung des Arbeitnehmers in die Dienststelle, die regelmäßig durch den Abschluss eines Arbeitsvertrages und die tatsächliche Aufnahme der vorgesehenen Tätigkeit bewirkt wird (Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347, 348 f. m.w.N.).

    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).

    Für den Senat war jeweils wesentlich, dass sich bei den genannten Änderungen des Arbeitsverhältnisses die Frage nach möglichen Zustimmungsverweigerungsgründen gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BPersVG neu und möglicherweise unter anderen Gesichtspunkten stellt (vgl. zuletzt Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 349).

  • BVerwG, 12.08.1983 - 6 P 29.79

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Mitbestimmung des Personalrats - Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 6 P 2.89

    Personalvertretungsrecht: Rechtsschutzbedürfnis nach Erlaß einer den Sachverhalt

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Dieses hat im Beschluss vom 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - (AP Nr. 22 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) eine mitbestimmungspflichtige Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG für Fälle angenommen, in denen Arbeitnehmer während ihres Erziehungsurlaubes aufgrund einer nachträglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorübergehend mit verringerter Stundenzahl eine Aushilfstätigkeit auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz übernehmen.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 14.11.1989 - 6 P 4.87

    Teilzeitbeschäftigung - Mitbestimmung des Personalrats - Zustimmungsverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Namentlich erfasst der Einstellungsbegriff in § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass deren spätere Änderung - unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände (vgl. z.B. die Höher- oder Rückgruppierung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG) - ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (vgl. zur Befristung von Arbeitsverträgen und zur Teilzeitbeschäftigung: Beschluss vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4; Beschluss vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288, 292; Beschluss vom 14. November 1989 - BVerwG 6 P 4.87 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00
    Freilich hat der Senat bestimmte personelle Maßnahmen trotz vorangegangener Erst-Eingliederung als mitbestimmungspflichtige Einstellung gewertet, so die Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages (Beschluss vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - BVerwGE 57, 280), die Umwandlung eines befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Beschluss vom 1. Februar 1989 - BVerwG 6 P 2.89 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7), die Umwandlung eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis (Beschluss vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 61 S. 24 ff.) und die nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung (Beschluss vom 23. März 1999 a.a.O. S. 350 ff.).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Nach dem Wortsinn verlangt eine Einstellung zwar nicht die vollständige Neueingliederung, aber zumindest einen Zuwachs an Eingliederung in den Betrieb (so zu § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG: BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 3 der Gründe).

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, aus den einzelnen normierten Mitbestimmungstatbeständen neue Tatbestände zu entwickeln, die im Gesetzeswortlaut nicht mehr angelegt sind (BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 3 der Gründe - zu der gleich strukturierten Vorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG).

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen gem. § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich nicht auf die zeitliche Begrenzung des Vertrags als Bestandteil der Vereinbarung (BVerwG 12. Juni 2001 - 6 P 11/00 - BVerwGE 114, 308 = AP ATG § 1 Nr. 1, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf die zeitliche Begrenzung des Vertrags als Bestandteil der Vereinbarung (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 5 der Gründe, AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10; BVerwG 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308) .
  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243

    Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur

    Das geschlossene System abschließend aufgeführter und konkreter Mitbestimmungstatbestände hindert jedoch nicht die restriktive oder extensive Auslegung eines Mitbestimmungstatbestands je nach Sachzusammenhang und damit verfolgtem Sinn und Zweck (vgl. BVerwGE 114, 308 zu § 75 BPersVG).

    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Der personalvertretungsrechtliche Einstellungsbegriff erfasst dabei nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass dessen spätere Änderungen unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände nicht mitbestimmungspflichtig ist (BVerwGE 114, 308 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - 60 PV 9.06

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Umwandlung eines

    Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 16. März 2006 zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere nach Maßgabe des Beschlusses vom 12. Juni 2001 (6 P 11.00) - fehle es bei einer Reduzierung der Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten an einer Eingliederung bzw. Verfestigung der Eingliederung in die Dienststelle.

    Insoweit wird zunächst auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, denen sich der Senat anschließt (§ 91 Abs. 2 PersVG i.V.m. § 87 Abs. 2 und 69 Abs. 2 ArbGG); hinsichtlich der Beschwerde ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die darin aufgeworfenen Fragen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere durch den Beschluss vom 12. Juni 2001 (6 P 11.00), als geklärt betrachtet werden können.

    Es verbietet jedoch, aus dem Sinn und Zweck einzelner normierter Mitbestimmungsrechte neue Tatbestände zu entwickeln, die im Gesetzeswortlaut nicht mehr angelegt sind (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 -, Die Personalvertretung 2002, S. 93 f., Hervorhebung durch den Senat).

  • BVerwG, 29.01.2003 - 6 P 19.01

    Mitbestimmung der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzung und Abordnung.

    Ist die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten durch enumerative Benennung von Mitbestimmungstatbeständen geregelt, so verbietet es sich im Übrigen, den Anwendungsbereich des Mitbestimmungstatbestandes "Einstellung" nach Art einer Generalklausel auszudehnen (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308, 311).
  • BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch;

    Allein die Schutzbedürftigkeit der Beschäftigten ist im Rahmen eines vom Gesetzgeber als abschließend gedachten Konzepts im Einzelnen aufgezählter Mitbestimmungstatbestände kein Gesichtspunkt, der es nach Art einer Generalklausel rechtfertigt, ein Mitbestimmungsrecht losgelöst vom Eingreifen eines Mitbestimmungstatbestands zu entwickeln (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308, 310 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2001 - PL 15 S 612/01

    Keine Mitbestimmung bei Errichtung einer rettungsdienstlichen Leitstelle

    Dem entspricht es, dass sich die Zuständigkeit des Personalrats auf diejenigen Angelegenheiten der Dienststelle beschränkt, in denen der Leiter der Dienststelle regelungsbefugt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20.06.2000 - PL 15 S 1618/99 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2001- BVerwG 6 P 8.00 -, ZfPR 2001, 228).

    Damit ist die integrierte Leitstelle für die Feuerwehren und den Rettungsdienst im Landkreis Böblingen eine, durch die Beteiligung des Ortsverbandes Böblingen des Deutschen Roten Kreuzes erweiterte, gemeinsame Dienststelle verschiedener Körperschaften, nämlich des Landkreises Böblingen und der Stadt Böblingen, und damit ein gemeinsamer oder gemeinschaftlicher Betrieb, der der Zuständigkeit des Antragstellers entzogen ist (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20.06.2000, a.a.O., m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 13.06.2001 - BVerwG 6 P 8.00 -, ZfPR 2001, 228; BAG, Beschluss vom 24.01.1996, BAGE 82, 112).

  • BVerwG, 15.07.2019 - 5 P 1.18

    Wirkung des Einigungsstellenbeschlusses in Personalangelegenheiten von

    Die Umwandlung des nach § 16a Satz 1 TVAöD befristeten in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Sinne des § 16a Satz 2 TVAöD ist - was zwischen den Verfahrensbeteiligten zu Recht nicht streitig ist - als Einstellung im Sinne des in Rede stehenden gesetzlichen Mitbestimmungstatbestandes zu werten (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. Februar 1989 - 6 P 2.86 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 7 S. 8; vom 23. März 1999 - 6 P 10.97 - BVerwGE 108, 347 ; vom 12. Juni 2001 - 6 P 11.00 - BVerwGE 114, 308 und vom 24. Oktober 2001 - 6 P 13.00 - BVerwGE 115, 205 ).
  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244

    Mitbestimmung; Einstellung (verneint); Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung

    Im Hinblick auf den originären Regelungsgehalt des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayPVG folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung des § 78 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 1. Alternative - RhPfPersVG (BVerwGE 128, 212), des § 77 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a HessPersVG (BVerwG vom 21.3.2007 PersR 2007, 309) sowie des § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG (BVerwGE 114, 308; 108, 347).

    Der personalvertretungsrechtliche Einstellungsbegriff erfasst dabei nicht die einzelnen Modalitäten des Arbeitsverhältnisses, so dass dessen spätere Änderung unbeschadet des Eingreifens spezieller Mitbestimmungstatbestände ebenfalls nicht mitbestimmungspflichtig ist (BVerwGE 114, 308 m.w.N.).

  • BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02

    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.

  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 P 3.06

    Beurteilungsrichtlinie; Ordnung in der Dienststelle; Verhalten; Verhalten der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 2 Ta 137/05

    Keine hinreichende Erfolgsaussicht für Klage auf tariflich verfallene Ansprüche

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.12.2005 - 2 Ta 278/05

    Hinreichende Erfolgsaussichten für Prozesskostenhilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 2 Ta 12/04

    Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeld wegen "Mobbing"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 315/01

    Wahlberechtigung eines Arbeitnehmers bei einem Übergang seines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 11 Ta 53/12

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Überstundenvergütung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2012 - 11 Ta 98/12

    Prozesskostenhilfebewilligung

  • VG Mainz, 04.12.2012 - 5 K 936/12

    Mitbestimmung bei der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

  • VG Berlin, 23.05.2012 - 71 K 3.12

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der Einstellung externer Bewerber und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 2 Ta 225/04

    Fehlende Erfolgsaussichten für Prozesskostenhilfe

  • VG Bremen, 31.01.2008 - P K 283/07

    Mitbestimmung bei Bewilligung von Altersteilzeit und Teilzeitbeschäftigung

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