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   BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00   

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https://dejure.org/2001,448
BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00 (https://dejure.org/2001,448)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2001 - 7 C 21.00 (https://dejure.org/2001,448)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 7 C 21.00 (https://dejure.org/2001,448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - Nebenbestimmung - Emissionsgrenzwert - Technische Vorkehrungen zur Emissionsbegrenzung - Erforderlichkeit eines Emissionsgrenzwertes neben technischen Vorkehrungen zur Emissionsbegrenzung - Maßstabsbildende Funktion des ...

  • Judicialis

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSch... G § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 26; ; BImSchG § 48; ; BImSchG § 51; ; VwGO § 144 Abs. 4; ; TA Luft Nr. 2.1.5; ; TA Luft Nr. 3.1; ; TA Luft Nr. 3.1.1; ; TA Luft Nr. 3.1.2; ; TA Luft Nr. 3.1.3; ; TA Luft Nr. 3.2; ; TA Luft Nr. 3.2.2; ; TA Luft Nr. 3.2.3; ; TA Luft Nr. 3.3; ; TA Luft Nr. 3.3.1.2.1; ; TA Luft Nr. 3.3.1.2.2; ; TA Luft Nr. 3.3.1.4.1; ; TA Luft Nr. 3.3.1.11.1 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Nebenbestimmung; Emissionsgrenzwert; technische Vorkehrungen zur Emissionsbegrenzung; Erforderlichkeit eines Emissionsgrenzwertes neben technischen Vorkehrungen zur Emissionsbegrenzung; maßstabsbildende Funktion des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Konkretisierung der Emmissionswerte durch TA Luft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im Einzelfall zulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/m³ im Einzelfall zulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.6.2001)

    Keine Fehlertoleranz für Abgasanlagen // Bundesverwaltungsgericht zur Technischen Anleitung Luft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 342
  • NVwZ 2001, 1165
  • NVwZ 2001, 898
  • DVBl 2001, 1460
  • DÖV 2002, 41 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00
    Die TA Luft, die als normkonkretisierende Vorschrift auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist (Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4; Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 ), sieht die Festsetzung solcher Werte nach Nr. 3.1 TA Luft als Vorsorgemaßnahme vor.

    Zu diesen Standards gehören auch die Emissionsgrenzwerte, die das Maß der gebotenen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen festlegen und insoweit grundsätzlich auch für das gerichtliche Verfahren verbindlich sind (BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 1995 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 15.98

    Chemische Fabrik; Anlage; Stoff, organischer; Vorsorge; Verwaltungsvorschrift,

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00
    Die TA Luft, die als normkonkretisierende Vorschrift auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich ist (Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4; Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 ), sieht die Festsetzung solcher Werte nach Nr. 3.1 TA Luft als Vorsorgemaßnahme vor.

    Zu diesem Zweck konkretisiert es die unbestimmten Rechtsbegriffe des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch generelle Standards, die entsprechend der Art ihres Zustandekommens ein hohes Maß an wissenschaftlich-technischem Sachverstand verkörpern und zugleich auf abstrakt-genereller Abwägung beruhende Wertungen des hierzu berufenen Vorschriftengebers zum Ausdruck bringen (stRspr; zuletzt Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 10 S 792/99

    Anforderung an Abgasreinigungseinrichtung für Zementwerk

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00
    BVerwG 7 C 21.00 VGH 10 S 792/99.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05

    Verschärfende Unterschreitung der normativen Emissionsgrenzwerte von

    Schließlich ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - keine Grundlage für die Verschärfung im vorliegenden Fall.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zitiert nach Beck-online.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zitiert nach Beck-Online; ebenso bereits BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8/82 -, dort im Sinne einer komplexen Bewertung des technisch Machbaren und des volkswirtschaftlich Verhältnismäßigen.

    Zu dieser Formel für die TA Luft BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -.

    Zu alldem BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - zur Doppelnatur der Vorsorge als Zielvorgabe und als Vorgabe technischer Maßnahmen auch bereits BVerwG, Beschluss vom 13.8.1996 - 7 VR 2/96 -.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -.

    Zu dieser Formel bezogen auf die TA Luft BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, Zementwerkfall, zitiert nach Beck-Online.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-Online.

    Der damit erreichte Kernstreitpunkt der Beteiligten betrifft die Frage, ob das für ein Zementwerk ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - auch auf eine Abfallbehandlungsanlage zu übertragen ist.

    In dem 2001 entschiedenen Fall BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - lag eine umgekehrte Fallkonstellation vor.

    So das BVerwG in dem einschlägigen Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online.

    zum Ersteren die Argumentationswiedergabe im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online, dort S. 5; für das vorliegende Verfahren Schriftsatz der Klägerin im Behördenverfahren vom 18.10.2004, S. 4, im Verfahrensordner Bl. 225/222, wonach sie einen zwingend erforderlichen Sicherheitsabstand vom Grenzwert für sich reklamiert.

    BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online, dort S. 5.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dem in dem Urteil entgegengehalten BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 -, zitiert nach Beck-online, dort S. 5, zum einen finde in dem Zementwerk noch keine derartige Verbrennung statt und zum anderen entspreche es nicht dem immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegebot, einen angesichts der eingesetzten Filtertechnik zu günstigen Grenzwert für Gesamtstaub dazu zu benutzen, die Anforderungen der 17. BImSchVO erträglicher zu gestalten.

    Nach allem ist dem Beklagten Recht zu geben, dass das zwischen den Beteiligten streitige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - auch für den vorliegenden Fall Geltung beansprucht.

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 132 II Nr. 1 VwGO liegen vor, da es auch für andere Fälle grundsätzliche Bedeutung hat, ob die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.6.2001 - 7 C 21/00 - branchenübergreifend über den dort entschiedenen Fall für ein Zementwerk nach den Emissionswerten der TA Luft mit dem dargelegten Dynamisierungseffekt bei dem Einbau der fortschrittlichsten Technik Grundsatzbedeutung für alle Anlagen einschließlich Abfallverbrennungsanlagen hat und wie Zielwerte und Kontrollwerte grundsätzlich voneinander abzugrenzen sind.

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Die gesetzliche Ermächtigung, durch Rechtsverordnung Anforderungen an das Ableiten von Abwasser in Gewässer festzulegen, die dem Stand der Technik entsprechen, verfolgt das Ziel, den behördlichen Vollzug im Interesse der Rechtsklarheit zu vereinheitlichen und zu erleichtern (siehe auch BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2001 - 7 C 21.00 - BVerwGE 114, 342 ).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Angesichts ihrer Funktion, bundeseinheitlich einen gleichmäßigen und berechenbaren Gesetzesvollzug sicherzustellen, unterliegen sie als normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften der revisionsgerichtlichen Überprüfung (Urteile vom 21. Juni 2001 - BVerwG 7 C 21.00 - BVerwGE 114, 342 = Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 8 , vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 15.98 - BVerwGE 110, 216 = Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 7 und vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 8 C 16.96 - BVerwGE 107, 338, 341 m.w.N.).
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