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   BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01   

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https://dejure.org/2001,230
BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01 (https://dejure.org/2001,230)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2001 - 1 C 11.01 (https://dejure.org/2001,230)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 1 C 11.01 (https://dejure.org/2001,230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Klageantrags - Feststellung von Abschiebungshindernissen - Herkunftsstaat - Zielstaat - Zielstaatsbezeichnung - Rechtsschutzbedürfnis

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 53 Abs. 6; AsylVfG § 31 Abs. 3; AsylVfG § 42; VwGO § 88; VwGO § 129
    D (A), Verfahrensrecht, Klageantrag, Auslegung, Abschiebungshindernis, Herkunftsstaat, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung, Aufnahmebereiter Drittstaat, Rechtsschutzbedürfnis, Ghana, Krankheit, Nierenerkrankung, Medizinische Versorgung

  • Judicialis

    VwGO § 88; ; VwGO § 129; ; AsylVfG § 31 Abs. 3; ; AsylVfG § 42; ; AuslG § 53 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung des Klageantrags, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Herkunftsstaat, Zielstaat, Zielstaatsbezeichnung, Rechtsschutzbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 267
  • NVwZ 2002, 855
  • DVBl 2002, 838
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Er entbindet die Behörde nicht davon, dem Kläger einen konkret ins Auge gefassten neuen Abschiebezielstaat rechtzeitig vorher mitzuteilen, um ihm Gelegenheit zu geben, etwaige Abschiebungshindernisse bezüglich dieses Staates geltend zu machen und gegebenenfalls Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 25. Juli 2000 - BVerwG 9 C 42.99 - BVerwGE 111, 343, 344 ff., 347).

    Es folgt im Übrigen auch allgemein aus der Funktion der besonderen Feststellung des Bundesamts zu § 53 AuslG, mit der letztlich ebenso wie mit der Zielstaatsbezeichnung in der Abschiebungsandrohung eine für die Ausländerbehörde eindeutige und verbindliche Regelung (vgl. § 42 AsylVfG) getroffen werden soll, die der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde bei der Behandlung erfolgloser Asylbewerber gerecht wird (vgl. zur Zielstaatsbezeichnung in der Abschiebungsandrohung: Urteil vom 25. Juli 2000 a.a.O. BVerwGE 111, 345 f.).

  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Denn die Möglichkeit einer sachdienlichen Auslegung des Klagebegehrens findet ihre Grenze in dem ausdrücklich bekundeten Willen des Klägers (vgl. Beschluss vom 29. August 1989 - BVerwG 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • OVG Hamburg, 02.06.1998 - 4 Bf 297/98

    Berufungszulassung; Abschiebungshindernis; Asylantrag; Durchgriffsabschiebung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96

    Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Denn nach § 88 VwGO ist für die Ermittlung des Klagebegehrens nicht allein der Wortlaut der Anträge, sondern das wirkliche, in dem gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel maßgeblich; Entsprechendes gilt für die Ermittlung des Berufungsbegehrens (vgl. §§ 128, 129 VwGO; stRspr, etwa Urteil vom 7. Februar 1997 - BVerwG 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1996 - 13 L 4828/96

    Ausländer; Ungeklärte Staatsangehörigkeit; Abschiebungshindernis; Prüfung;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1998 - 11 A 10716/97

    Abschiebungshindernisse; Abschiedungsandrohung; Abschiebungsstaat

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1994 - A 13 S 441/94

    Abschiebungsandrohung: Benennung von Zielstaat und Ersatzländern - Prüfung von

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2001 - 1 C 11.01
    Dagegen begründet das Gesetz keine Pflicht des Bundesamts - und folglich auch keinen Anspruch des Asylbewerbers - auf weltweite Prüfung von Abschiebungshindernissen (so auch die obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1998 - 4 Bf 297/98.A - ; OVG Koblenz, Beschluss vom 6. Februar 1998 - 11 A 10716/97 - AuAS 1998, 154 = EzAR 044 Nr. 13; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. August 1996 - 13 L 4828/96 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 18. April 1994 - A 13 S 441/94 - VBlBW 1994, 382).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 115, 267) zur Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG.

    Diese Auffassung beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - (BVerwGE 115, 267).

    Schon insofern ist die Rechtslage bei der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG anders als bei der Feststellung von den ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (vgl. das Urteil vom 4. Dezember 2001 a.a.O. S. 271 ff. zum Fehlen eines Anspruchs auf Feststellungen zu § 53 AuslG bezüglich weiterer Staaten).

  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht,

    Das Berufungsgericht war jedenfalls ohne eine derartige Erklärung der Klägerin angesichts der besonderen Verfahrenssituation nicht gehalten, ihr Rechtsschutzbegehren von sich aus entsprechend auszulegen, zumal ein solcher Antrag wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses wohl unzulässig gewesen wäre (vgl. hierzu im Einzelnen Urteil vom 4. Dezember 2001 BVerwG 1 C 11.01 BVerwGE 115, 267).
  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Der Asylsuchende hat Anspruch auf die Feststellung eines derartigen Abschiebungsverbotes jedenfalls hinsichtlich der Staaten, für die das Bundesamt verpflichtet ist, eine solche Feststellung zu treffen, für die es eine ihm nachteilige Feststellung bereits getroffen hat oder in die abgeschoben zu werden er aus berechtigtem Anlass sonst befürchten muss (vgl. Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - BVerwGE 115, 267 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 52; vgl. auch Urteil vom 10. Juli 2003 - BVerwG 1 C 21.02 - BVerwGE 118, 308 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 14).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach ausgeführt und näher begründet (vgl. etwa Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 1 C 11.01 - a.a.O.).

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