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   BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01   

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BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01 (https://dejure.org/2002,747)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 9 A 20.01 (https://dejure.org/2002,747)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 9 A 20.01 (https://dejure.org/2002,747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 1; LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 8 Satz 2; VwGO § 44 a, § 113 Abs. 1 Satz; VwVfGBbg § 73 Abs. 6 Satz 6, § 68 Abs. 3
    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der Einwendungen; Anhörungstermin; Zuständigkeit des Landes Brandenburg; Durchführung des Anhörungstermins in Berlin; Störung des Anhörungstermins; Ordnungsverstoß; Ausschluss eines Teilnehmers von der ...

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsverfahren - Flughafenbau - Einwendungen - Zuständigkeit - Durchführung des Anhörungstermins - Störung des Anhörungstermins - Ordnungsverstoß - Ausschluss eines Teilnehmers - Erörterung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Selbständige Anfechtbarkeit - ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 ... Abs. 1; ; LuftVG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; LuftVG § 10 Abs. 2 Satz 2; ; LuftVG § 10 Abs. 8 Satz 2; ; VwGO § 44 a; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; VwVfGBbg § 73 Abs. 6 Satz 6; ; VwVfGBbg § 68 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellungsverfahren; Flughafenbau; Einwendungen; Erörterung der Einwendungen; Anhörungstermin; Zuständigkeit des Landes Brandenburg; Durchführung des Anhörungstermins in Berlin; Störung des Anhörungstermins; Ordnungsverstoß; Ausschluss eines Teilnehmers von der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss vom Erörterungstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausschluss vom Erörterungstermin zum Flughafen Schönefeld

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausschluss vom Erörterungstermin zum Flughafen Schönefeld

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Flughafen Berlin // Klage gegen Erörterungsverfahren abgelehnt

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 44a, 113 VwGO; §§ 68, 73 VwVfGBbg; Art. 19, 20 GG; § 10 LuftVG
    Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen - Verwaltungshoheit der Bundesländer - Territorialitätsprinzip - luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 373
  • NVwZ 2002, 984
  • NJ 2002, 492
  • DVBl 2002, 1118
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).

    Alle anderen Maßnahmen unterfielen hingegen von vornherein dem Bereich "einfacher" (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. April 1978, a.a.O.) Verfahrenshandlungen, die ein schlichtes Verwaltungshandeln darstellen.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Die dazu insbesondere in Fällen der nachträglichen Überprüfung erledigter polizeilicher Maßnahmen entwickelte Rechtsprechung, (vgl. etwa BVerfGE 96, 27/39 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, S. 290/291 f.) kann der Kläger für sich nicht mit Erfolg anführen.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Hat ein Verwaltungsakt außer seiner erledigten belastenden Wirkung zusätzlich einen diskriminierenden, ehrenrührigen Inhalt, der dem Ansehen des Betroffenen abträglich ist, so kann das Interesse an einer Beseitigung der eingetretenen Rufminderung eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen, wenn es nach der Sachlage als schutzwürdig anzuerkennen ist (BVerwGE 61, 164/166).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Die dazu insbesondere in Fällen der nachträglichen Überprüfung erledigter polizeilicher Maßnahmen entwickelte Rechtsprechung, (vgl. etwa BVerfGE 96, 27/39 f.; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, S. 290/291 f.) kann der Kläger für sich nicht mit Erfolg anführen.
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Unter der Geltung des in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegten Bundesstaatsprinzips ist ein Land in seiner Verwaltungshoheit grundsätzlich auf sein eigenes Gebiet beschränkt (BVerfGE 11, 6/19).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Soweit der Kläger erstmals mit Schriftsatz vom 29. Januar 2002 die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs angekündigt und sein berechtigtes Interesse damit begründet hat, steht dem entgegen, dass die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, kein schutzwürdiges Interesse an einer verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage begründet, wenn sich der Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat (BVerwGE 81, 226 ff.).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Vorausgesetzt ist allerdings stets, dass im Einzelfall ein berechtigtes Schutzbedürfnis gegenüber rufbeeinträchtigenden Nachwirkungen vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94/90 - NVwZ 1991, S. 270).
  • BVerwG, 17.05.1989 - 5 CB 6.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2002 - 9 A 20.01
    Im Hinblick auf den Zweck der Vorschrift, die Sachentscheidung nicht durch Rechtsstreitigkeiten über Verfahrenshandlungen zu verzögern oder zu erschweren (Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 7/910, S. 97 f.) sind auch Verpflichtungs-, Feststellungs- und Leistungsklagen zu den ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zu zählen (so die stRspr des BVerwG: Urteil vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 7.77 - ; Beschluss vom 17. Mai 1989 - BVerwG 5 CB 6.89 - ; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 11 VR 2.97 - ).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Ein Land ist bei Ausübung seiner Verwaltungshoheit grundsätzlich auf sein eigenes Staatsgebiet beschränkt (vgl. BVerfGE 11, 6 ; BVerwGE 115, 373 ; Isensee, in: Isensee/P. Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Band VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 35).

    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei den Normen des Grundgesetzes überhaupt um Bundesgesetze im Sinne der Art. 83 ff. GG handeln kann (vgl. hierzu BVerwGE 37, 344 ; 115, 373 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Bei derartigen Verfahrenshandlungen wäre der Ausschluss einer isolierten Anfechtung mit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -, Art. 124 der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV -) nicht in Einklang zu bringen, da bis zur Sachentscheidung bereits der Eintritt eines irreparablen Zustandes droht (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 9 A 20.01 -, juris Rn. 59; Ziekow, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 44a Rn. 61; Hoppe, in: Eyermann [Begr.], VwGO, 15. Aufl. 2019, § 44a Rn. 19; vgl. auch bereits BT-Drucks. 7/910, S. 97).
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

    Ebenso ist davon auszugehen, dass eine Verfahrenshandlung nicht nur eine anfechtbare Handlung, die in Rechte des Beteiligten eingreift, ist, sondern dass auch sogenannte Negativakte, also die behördliche Verweigerung der erstrebten Verfahrenshandlung (hier: Gewährung von Akteneinsicht), von der Norm erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 9 A 20.01 - BVerwGE 115, 373 ; Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 33 Rn. 10).
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