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   BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01   

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BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01 (https://dejure.org/2002,1135)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2002 - 5 C 45.01 (https://dejure.org/2002,1135)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 (https://dejure.org/2002,1135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BVFG §§ 4, 5, 15
    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft; Zeitpunkt für den -; Ausschluss des Erwerbs der Spätaussiedlereigenschaft; Spätaussiedlereigenschaft Bescheinigung der - Erwerb der -.

  • Wolters Kluwer

    Revision - Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft - Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft - Ausschluss des Erwerbs - Maßgeblicher Zeitpunkt - Ständiger Aufenthalt - Einreisender - Deutschland - Konstitutive Bescheinigung - Verpflichtungsbegehren - Deutscher ...

  • Judicialis

    BVFG § 4; ; BVFG § 5; ; BVFG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVFG §§ 4 5 15
    Recht der Vertriebenen - Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der Spätaussiedlereigenschaft; Zeitpunkt für den -; Ausschluss des Erwerbs der Spätaussiedlereigenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 119
  • NVwZ 2003, 492 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 65
  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
  • DÖV 2002, 908
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 29.03.2001 - 5 C 17.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Status eines

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
    Zutreffend legt das Berufungsgericht auch dar, dass § 5 BVFG in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl I S. 829) durch Art. 6 Nr. 1, Art. 27 Abs. 1 HSanG vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2534) mit Wirkung vom 1. Januar 2000 geändert worden ist und es keine Übergangsvorschrift gibt, die eine Fortgeltung des § 5 BVFG a.F. über den 31. Dezember 1999 hinaus bestimmt (vgl. zur Geltung des § 5 BVFG n.F. für noch nicht abgeschlossene Aufnahmeverfahren BVerwG, Urteil vom 29. März 2001 - BVerwG 5 C 17.00 - ).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
    Daraus ergibt sich, dass die Spätaussiedler-eigenschaft dann entsteht bzw. entstanden ist, wenn der aus den Aussiedlungsgebieten Kommende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt bzw. genommen hat und zu dieser Zeit auch alle übrigen Voraussetzungen für die Spätaussiedlereigenschaft vorliegen (zum maßgeblichen Zeitpunkt für den Erwerb des Status als Vertriebener und Spätaussiedler vgl. BVerwGE 99, 133 ).
  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 C 4.95

    Hochschulrecht: Wahrung des Homogenitätsprinzips und Willkürverbots bei

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
    Denn für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist die Rechtslage maßgeblich, auf die die Vorinstanz abzustellen hätte, wenn sie anstelle des Revisionsgerichts jetzt zu entscheiden hätte (vgl. BVerwGE 90, 57; 100, 346 ).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 28.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
    Nach der Rechtslage in diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob jemand Spätaussiedler geworden ist (zu der Besonderheit in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "deutscher Volkszugehöriger" durch § 100 a BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG - vom 30. August 2001 vgl. Senatsurteile vom heutigen Tag - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 28.01).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
    Nach der Rechtslage in diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob jemand Spätaussiedler geworden ist (zu der Besonderheit in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "deutscher Volkszugehöriger" durch § 100 a BVFG in der Fassung des Spätaussiedlerstatusgesetzes - SpStatG - vom 30. August 2001 vgl. Senatsurteile vom heutigen Tag - BVerwG 5 C 2.01 und 5 C 28.01).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01
    Denn für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist die Rechtslage maßgeblich, auf die die Vorinstanz abzustellen hätte, wenn sie anstelle des Revisionsgerichts jetzt zu entscheiden hätte (vgl. BVerwGE 90, 57; 100, 346 ).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet;

    Eine solche Bescheinigung steht nach § 15 Abs. 1 BVFG nur demjenigen zu, der in dem für die Ausstellung der Bescheinigung maßgeblichen Zeitpunkt die Spätaussiedlereigenschaft besitzt, d.h. Spätaussiedler ist (BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 Rn. 9).

    Ob eine Person nach §§ 4, 6 BVFG Spätaussiedler ist, richtet sich - auch im Bescheinigungsverfahren - grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 Rn. 9 und vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 23.01.2018 - 5 C 9.16

    Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz

    Denn für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist die Rechtslage maßgeblich, auf die die Vorinstanz abzustellen hätte, wenn sie anstelle des Revisionsgerichts jetzt zu entscheiden hätte (BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Das Begehren der Klägerin, den Beklagten zur Ausstellung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG zu verpflichten, ist nach der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage zu beurteilen (Urteile vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

    Dabei hat der Senat auch geprüft, ob § 100a BVFG F. 2001 "mit Rücksicht darauf, dass die Bescheinigung nach § 15 BVFG keine konstitutive, sondern nur bestätigende Wirkung hat, der zu bestätigende Status als Spätaussiedler aber bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4, 6 BVFG mit der Aufnahme in das Bundesgebiet entsteht (vgl. BVerwGE 99, 133 ), für Bescheinigungsbewerber, die bereits Jahre vor In-Kraft-Treten des Spätaussiedlerstatusgesetzes im Wege des Aufnahmeverfahrens in das Bundesgebiet eingereist sind, Wirkungen entfaltet, die eine verfassungsrechtlich unzulässige echte Rückwirkung bedeuten könnten" (Urteile vom 12. März 2002 a.a.O.).

    In seinen Urteilen vom 12. März 2002 a.a.O. hat der Senat einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot in Bezug auf geänderte Anforderungen an das Sprachvermögen neben dem Hinweis, dass die endgültige Prüfung ausreichender Sprachkenntnis erst im Bescheinigungsverfahren erfolge, mit der Begründung verneint, dass die Kläger wegen der engeren Verwaltungspraxis von Bund und Ländern zum Spracherfordernis nicht auf eine für sie günstigere Rechtsauslegung durch das Bundesverwaltungsgericht hätten vertrauen können.

    Denn die Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG begründet die Spätaussiedlereigenschaft nicht erst, sondern dient ihrem Nachweis, setzt sie also voraus und hat lediglich feststellende Wirkung (Urteile vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 ; vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 2.01 - BVerwGE 116, 114 und - BVerwG 5 C 28.01 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 98 = juris Rn. 9 sowie - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

    Der hier einschlägige § 4 Abs. 1 BVFG bestimmt sowohl Voraussetzungen für den Erwerb des Spätaussiedlerstatus als auch den Zeitpunkt, zu dem die Erwerbsvoraussetzungen vorliegen müssen, nämlich zu der Zeit, zu der der Einreisende in Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt (Urteil vom 12. März 2002 - BVerwG 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 ).

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