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   BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01   

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BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01 (https://dejure.org/2002,50)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2002 - 4 A 28.01 (https://dejure.org/2002,50)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 (https://dejure.org/2002,50)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BNatSchG n. F. § 61 Abs. 2 und 3, § 69 Abs. 5; FStrG § 17 Abs. 1, 4 und 6 c; FFH-RL Art. 4 Abs. 1 bis 3, Art. 6 Abs. 3 und 4
    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Antragsbefugnis; potentielles FFH-Gebiet; prioritärer Lebensraumtyp; FFH-Schutzregime; Vorwirkungen; Verträglichkeitsprüfung; Alternativlösung; Projektziele; rechtliches Hindernis; FFH-interner ...

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Autobahnbau A 44

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellungsbeschluss - Verkehrsprojekt - Planfeststellung - Anerkannter Naturschutzverein - Antragsbefugnis - Potentielles FFH-Gebiet - Prioritärer Lebensraumtyp - FFH-Schutzregime - Vorwirkungen - Verträglichkeitsprüfung - Alternativlösung - Projektziele - ...

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses an Hand einer Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung; Klagebefugnis eines Naturschutzvereins; Anwendbarkeit der Präklusionsvorschrift des § 17 Abs. 4 S. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) auf einen anerkannten ...

  • Judicialis

    BNatSchG n.F. § 61 Abs. 2; ; BNatSchG n.F. § ... 61 Abs. 3; ; BNatSchG n.F. § 69 Abs. 5; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrG § 17 Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 6 c; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 1; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 3; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 3; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 4

  • naturschutzrecht.net

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL
    Alternativlösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenplanungsrecht; Naturschutzrecht - Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Antragsbefugnis; potentielles FFH-Gebiet; prioritärer Lebensraumtyp; FFH-Schutzregime; Vorwirkungen; Verträglichkeitsprüfung; Alternativlösung; Projektziele; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Naturschutz: Alternativlösungen für Trassenführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Neubau der Autobahn A 44 vorerst gestoppt

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Neubau der Autobahn A 44 vorerst gestoppt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    FFH-Richtlinie

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bau der Autobahn 44 bei Kassel gestoppt // Planung verstößt gegen europäisches Naturschutzrecht

Besprechungen u.ä. (4)

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Autobahnbau A 44

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

  • t-online.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäischer Gebiets- und Artenschutz in ruhigeren Gefilden (RA Prof. Dr. Bernhard Stüer; DVBl. 2009, 1)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fernstraße durch Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet? (IBR 2002, 567)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 254
  • NVwZ 2002, 1243
  • NVwZ 2002, 836
  • DVBl 1984, 338
  • DVBl 2002, 1486
  • DÖV 2003, 91 (Ls.)
  • ZfBR 2003, 68 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302), gehören die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - FFH-RL (ABl EG Nr. L 206 S. 7) zu den Rechtsvorschriften, die auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind.

    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH mehrfach entschieden, dass die FFH-Richtlinie schon jetzt für die Planfeststellung bestimmte Vorwirkungen für den Mitgliedstaat entfaltet (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.; vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140).

    Drängt es sich auf, dass ein potentielles FFH-Gebiet nach seiner Meldung auch Aufnahme in die Gemeinschaftsliste (vgl. Art. 4 Abs. 2 FFH-RL) finden wird, ist die Zulässigkeit eines dieses Gebiet berührenden Straßenbauvorhabens an den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu messen (Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

    Die Wertung, die dieser Regelung zugrunde liegt, rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.), während es für Vorhaben in Gebieten ohne prioritäre Elemente mit dem Beeinträchtigungsverbot sein Bewenden hat, dessen Wirkungen der Senat im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) näher beschrieben hat.

    Schon aufgrund seines Ausnahmecharakters begründet Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, das zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems nicht bereits durchbrochen werden darf, wenn dies nach dem Muster der Abwägungsregeln des deutschen Planungsrechts vertretbar erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.), sondern nur beiseite geschoben werden darf, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die FFH-RL geschützten Rechtsgüter vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

    Wie der Senat im Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - (a.a.O.) dargelegt hat, können in diesem Zusammenhang auch finanzielle Erwägungen den Ausschlag geben.

    Daran ändert auch der Hinweis nichts, dass sich eine Alternativlösung nicht zuletzt aus Kostengründen als unverhältnismäßiges Mittel erweisen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH mehrfach entschieden, dass die FFH-Richtlinie schon jetzt für die Planfeststellung bestimmte Vorwirkungen für den Mitgliedstaat entfaltet (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.; vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140).

    Kann dagegen die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht hinreichend sicher prognostiziert werden, hat es mit dem Verbot sein Bewenden, das Gebiet so nachhaltig zu beeinträchtigen, dass es für eine Meldung und Aufnahme in die Gemeinschaftsliste nicht mehr in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    Auch die Gebietsabgrenzung ist anhand der im Anhang III (Phase 1) aufgeführten Merkmale vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.).

    Die Wertung, die dieser Regelung zugrunde liegt, rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.), während es für Vorhaben in Gebieten ohne prioritäre Elemente mit dem Beeinträchtigungsverbot sein Bewenden hat, dessen Wirkungen der Senat im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) näher beschrieben hat.

    Schon aufgrund seines Ausnahmecharakters begründet Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ein strikt beachtliches Vermeidungsgebot, das zu Lasten des Integritätsinteresses des durch Art. 4 FFH-RL festgelegten kohärenten Systems nicht bereits durchbrochen werden darf, wenn dies nach dem Muster der Abwägungsregeln des deutschen Planungsrechts vertretbar erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O.), sondern nur beiseite geschoben werden darf, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die FFH-RL geschützten Rechtsgüter vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.).

    Der Senat lässt sich hierbei von den Erwägungen leiten, die ihn auch im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) veranlasst haben, von einer Aufhebung abzusehen.

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302), gehören die Regelungen der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - FFH-RL (ABl EG Nr. L 206 S. 7) zu den Rechtsvorschriften, die auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind.

    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH mehrfach entschieden, dass die FFH-Richtlinie schon jetzt für die Planfeststellung bestimmte Vorwirkungen für den Mitgliedstaat entfaltet (Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.; vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140).

    Neben dem Erfordernis, dass die sachlichen Kriterien des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL gegeben sind, ist auch die weitere Voraussetzung erfüllt, dass die Aufnahme des "Lichtenauer Hochlandes" in ein kohärentes Netz mit anderen Gebieten sich aufdrängt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.).

    Die Wertung, die dieser Regelung zugrunde liegt, rechtfertigt es, Vorhaben in einem Gebiet, das wegen des Vorhandenseins prioritärer Biotope oder Arten dem Automatismus des Anhangs III Phase 2 Nr. 1 unterliegt, dem strengen Regime des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. und vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O.), während es für Vorhaben in Gebieten ohne prioritäre Elemente mit dem Beeinträchtigungsverbot sein Bewenden hat, dessen Wirkungen der Senat im Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - (a.a.O.) näher beschrieben hat.

    Als ebenfalls zulässig hat der Senat es angesehen, bei der Trassenwahl maßgeblich darauf abzustellen, dass lokale Verkehrsströme umgelenkt werden und dadurch das nachgeordnete Straßennetz entlastet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Eine allgemeine normative Regelung des Inhalts, dass unter bestimmten Voraussetzungen Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen sind, ist dem deutschen Verkehrswegerecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - BVerwG 4 C 26.93 - BVerwGE 97, 367).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Der Fehler, an dem der angefochtene Planfeststellungsbeschluss leidet, ist nicht von solcher Art und Schwere, dass die Planung als Ganzes von vornherein in Frage gestellt erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370).
  • EuGH, 21.01.1992 - C-319/90

    Pressler Weingut-Weingroßkellerei / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH freilich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990 - C-118/89 - Slg. 1990, I-2653 Rn. 12 und vom 21. Januar 1992 - C-319/90 - Slg. 1992, I-214 Rn. 12).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-118/89

    Lingenfelser / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH freilich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 27. Juni 1990 - C-118/89 - Slg. 1990, I-2653 Rn. 12 und vom 21. Januar 1992 - C-319/90 - Slg. 1992, I-214 Rn. 12).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats begegnet es daher keinen rechtlichen Bedenken, wenn der Verkehrswegebau als Mittel eingesetzt wird, um regionale Zentren an das weiträumige Straßennetz anzuschließen oder die wirtschaftliche Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen zu fördern (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 24. November 1989 - BVerwG 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 137).
  • EuGH, 11.09.2001 - C-71/99

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auf die vom Kläger dagegen erhobene Klage stellte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - (BVerwGE 116, 254) fest, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2001 rechtswidrig sei und nicht vollzogen werden dürfe.

    Da sie einzelfallbezogen zu erfolgen hat (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 7 S. 33; insoweit in BVerwGE 116, 254 nicht abgedruckt), hängt das Gewicht, mit dem das Integritätsinteresse des FFH-Gebiets in sie einzustellen ist, entscheidend vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab.

    Sowohl die Zugehörigkeit zu den "Verkehrsprojekten Deutsche Einheit" als auch zum "Transeuropäischen Verkehrsnetz" stellen Gewichtungsvorgaben dar, die in der Interessenabwägung mit hohem Gewicht zu Buche schlagen (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 7 S. 33 f.; insoweit in BVerwGE 116, 254 nicht abgedruckt).

    Auch das regionale Erschließungsinteresse zählt zu den Zielen, die - neben den Belangen des Fernverkehrs - mit einem Autobahnvorhaben verfolgt werden dürfen (vgl. Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ), und ist deshalb geeignet, die Durchsetzungsfähigkeit des Vorhabens in der FFH-rechtlich gebotenen Abwägung zu steigern.

    Eine Alternativlösung setzt voraus, dass sich die zulässigerweise verfolgten Planungsziele trotz ggf. hinnehmbarer Abstriche auch mit ihr erreichen lassen (Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    In zweiter Hinsicht kommt es darauf an, ob die beeinträchtigten Lebensraumtypen oder Arten prioritär oder nicht prioritär sind (vgl. grundlegend Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 264).

    Von entscheidender Bedeutung ist vielmehr allein, ob am Alternativstandort eine Linienführung möglich ist, bei der keine der als Lebensraumtypen oder Habitate besonders schutzwürdigen Flächen erheblich beeinträchtigt werden oder jedenfalls prioritäre Biotope und Arten verschont bleiben (so bereits Urteil vom 17. Mai 2002 a.a.O. S. 264 f.).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Wie der Senat im Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - (BVerwGE 116, 254, 262 ff.) dargelegt hat, misst sich das europäische Naturschutzrecht mit der Verpflichtung, technisch mögliche Alternativen zu nutzen, keine schrankenlose Geltung bei.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird verfehlt, wenn für ein wichtiges Infrastrukturvorhaben Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt werden, die keinen für die Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (vgl. bereits dasUrteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Alternativenprüfung nach Art. 6 Abs. 4 FFH-RL der Vorhabenträger ggf. auch Abstriche von den mit dem Straßenbauvorhaben angestrebten Planungszielen hinnehmen muss (vgl.Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ), kann dahinstehen, ob diese einschränkende Maßgabe auch für die artenschutzrechtliche Alternativenprüfung außerhalb der Gebiete des Natura 2000-Netzes zu gelten hat.

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