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   BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01   

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BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01 (https://dejure.org/2002,777)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2002 - 7 C 24.01 (https://dejure.org/2002,777)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 7 C 24.01 (https://dejure.org/2002,777)
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Lärmschutzauflage gegenüber Gemeinde

Zur formellen Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern: das BImSchG steht in seinem Anwendungsbereich einem (landesrechtlichen) allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts entgegen, wonach gegen einen Hoheitsträger kein Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) erlassen werden kann

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1, § 24 Satz 1; 18. BImSchV §§ 1 ff.
    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher; Immissionsrichtwert; zuständige Behörde; Anordnung; Immissionsschutzpflicht Hoheitsträger; Kommunalaufsicht.

  • Wolters Kluwer

    Schwimmbad - Kommunale Einrichtung - Geräuschimmissionen - Immissionsrichtwert - Gemeinde - Kommunalaufsicht

  • Judicialis

    BImSchG § 22 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 24 Satz 1; ; 18. BImSchV §§ 1 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht - Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher; Immissionsrichtwert; zuständige Behörde; Anordnung; Immissionsschutzpflicht Hoheitsträger; Kommunalaufsicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Immissionsschutzrechtliche Anordnungen gegenüber Hoheitsträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Immissionsschutzpflicht hoheitlicher Anlagenbetreiber

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Schwimmbad hinter der Lärmschutzwand // Stadt Frankfurt muss Lärmgrenzen beachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 117, 1
  • NVwZ 2002, 1092
  • NVwZ 2003, 1207
  • NVwZ 2003, 346
  • DVBl 2003, 60
  • DÖV 2003, 84
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
    Auszug aus BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01
    In der Begründung des Regierungsentwurfs zu der im Wesentlichen dem späteren § 59 BImSchG entsprechenden Vorschrift des § 45 (BTDrucks 7/179, S. 47) heißt es - unter Bezugnahme auf die Überwachungsregelung des Gesetz gewordenen § 52 BImSchG -, dass der Vollzug des Gesetzes sowie der auf das Gesetz gestützten Verordnungen grundsätzlich den nach Landesrecht zuständigen Behörden obliege und § 45 des Entwurfs die Möglichkeit eröffne, "für begrenzte Sonderbereiche Bundesbehörden mit dem Vollzug der genannten Vorschriften zu betrauen".

    Zur Begründung führte er aus, "Anlagen der öffentlichen Hand sollten sowohl in materieller als auch in formeller Hinsicht den privaten Anlagen gleichgestellt ... (und) Ausnahmen von den allgemeinen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen sowie von den materiellen Vorschriften ... deshalb nur in dem unumgänglich notwendigen Umfang zugelassen werden" (BTDrucks 7/179, S. 58).

    Diesem Vorschlag stimmte die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zwar nicht zu; doch lässt ihre Begründung hierzu erkennen, dass sie die Auffassung des Bundesrats zum einschränkenden Verständnis der Sonderregelung in der Sache teilte (BTDrucks 7/179, S. 63).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01
    An die gegenteilige Auslegung dieser grundsätzlich irrevisiblen Vorschrift durch das Berufungsgericht ist der Senat nicht gebunden, weil die Auffassung, dass die Vorschrift auf den Begriff der "Anordnung" verzichte und darum für Maßnahmen nach § 24 BImSchG keinen Zuständigkeitswechsel bestimme, angesichts deren eindeutiger Verweisung auf § 2 Abs. 1 der Verordnung den anerkannten Auslegungsgrundsätzen widerspricht und damit bundesrechtswidrig ist (vgl. BVerwGE 78, 347 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01
    Sie ist damit das notwendige "Korrelat" der Befugnis zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben der Gemeinde, um die Einheit der Verwaltung sicherzustellen (vgl. BVerwGE 2, 329 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2001 - 10 S 2438/00

    Kommune als Betreiberin eines Bolzplatzes - Adressatin einer Lärmschutzanordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01
    Der hessischen Zuständigkeitsverordnung liegt damit die bundesrechtlich zutreffende Vorstellung zugrunde, dass auch gegen hoheitliche Anlagenbetreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen Anordnungen gemäß § 24 Satz 1 BImSchG getroffen werden dürfen (ebenso VGH Bad.-Württ. VBlBW 2001, 496 für die Rechtslage nach baden-württembergischem Landesrecht).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Auch über §§ 24, 25 BImSchG können sich dabei - wie bei den bauordnungsrechtlichen Befugnisnormen - mögliche Anspruchspositionen eines Nachbarn ergeben, die sich jedenfalls im Anwendungsbereich der Ermessensnorm des § 24 Satz 1 BImSchG bei Einschlägigkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen im Regelfall auf einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein immissionsschutzrechtliches Einschreiten begrenzen [im Einzelnen hierzu unten 2. a); zur grundsätzlichen Möglichkeit des Erlasses einer immissionsschutzrechtlicher Anordnung nach §§ 24, 25 BImSchG auch gegenüber Gemeinden und sonstigen Hoheitsträgern vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2002 - BVerwGE 117, 1 = juris Rn. 7 ff.; Jarass, BImSchG, 12. Aufl. 2017, § 24 Rn. 5, § 25 Rn. 2].
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07

    Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche

    Maßgeblich sind vielmehr die Vorschriften des jeweils einschlägigen Fachrechts (Urteil vom 25. Juli 2002 - BVerwG 7 C 24.01 - BVerwGE 117, 1 = Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB

    Die Erwägungen, die der Rechtsprechung zur Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Inanspruchnahme auch von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf der Grundlage von Vorschriften über jedermann obliegende Verantwortlichkeiten zugrunde liegen, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, NVwZ 2003, 1252, vom 25. Juli 2002 - 7 C 24.01 -, BVerwG 117, 1, und vom 16. Januar 1968 - 1 A 1.67 -, BVerwGE 29, 52, lassen sich für Nordrhein-Westfalen wegen § 76 VwVG NRW nicht auf die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung der entsprechenden Verpflichtungen übertragen.
  • VG Hannover, 10.02.2016 - 10 A 4379/15

    Daseinsvorsorge; gemischt wirtschaftliche Unternehmen; gemischt wirtschaftliches

    Eine Inanspruchnahme von Hoheitsträgern im Wege des Verwaltungsakts ist zwar (anders als die Vollstreckung solcher Verwaltungsakte durch Mittel des Verwaltungszwangs) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht mehr völlig ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.7.2002 - BVerwG 7 C 24.01 - NVwZ 2003, 346).
  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    vgl. selbst in dieser Konstellation die formelle Ordnungspflicht grundsätzlich bejahend: BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 C 24/01 -, juris = BVerwGE 117, 1; Britz, Abschied vom Grundsatz fehlender Polizeipflicht von Hoheitsträgern?, DVBl. 2002, 891.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 C 24/01 -, juris Rn. 14 (betreffend die Rechtslage in Hessen); OVG O2.

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Verfassungsrechtlich stellt die Kommunalaufsicht die institutionelle Absicherung dafür dar, dass sich die Gemeinden bei der Wahrnehmung des Selbstverwaltungsrechts "im Rahmen der Gesetze" halten (vgl. Langrehr, in: Thieme, Nds. Gemeindeordnung - 3. Auflage, 1997 -, § 127 Rdnr. 3); die Kommunalaufsicht ist damit das notwendige "Korrelat" zu der Befugnis zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch die Gemeinden (vgl. BVerfG, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 BvR 3/56 -, BVerfGE 6, 104, 118; BVerwG, Urteil vom 18. November 1955 - BVerwG II C 180.54 -, BVerwGE 2, 329, 334; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - BVerwG 7 C 24.01 -, BVerwGE 117, 1, 6; Ipsen, Nds. Kommunalrecht - 3. Auflage, 2006 -, Rdnr. 838).
  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    § 24 Satz 1 BImSchG ist als Befugnisnorm zum ordnungsrechtlichen Einschreiten auch gegenüber Hoheitsträgern, wie z.B. Gemeinden, anwendbar (BVerwG, U.v. 25.7.2002 - 7 C 24.01 - BVerwGE 117, 1 = juris Rn. 7 ff.; Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 24 Rn. 5; Enders in Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, Stand: Juli 2021, zu § 24 BImSchG Rn. 12; Sparwasser/Heilshorn in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Mai 2021, zu § 24 BImSchG Rn. 39 m.w.N.), sodass das von der Klägerin verfolgte Ziel einer Anordnung gem. § 24 Satz 1 BImSchG auch mit einer entsprechenden Verfügung gegenüber der Beigeladenen (etwa mit dem Inhalt, dafür Sorge zu tragen, dass beim Betrieb des Feuerwehrgerätehauses inkl. Vorplatz als kommunale Einrichtung eine bestimmte Lärmbelastung auf bestimmten Immissionsorten nicht überschritten werden darf) grundsätzlich umsetzbar wäre.
  • LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10

    Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die

    Ein solcher Eingriff bedarf jedoch einer hinreichend klaren Ermächtigung aus der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung bzw. eines fehlenden sachlichen Grundes, eine vorhandene Ermächtigung zur Durchbrechung der Zuständigkeit einschränkend in Bezug auf Hoheitsträger auszulegen (im Einzelnen str., vgl. Glöckner, NVwZ 2003, 1207, 1208 m.w.N. zur sog. formellen Polizeipflicht von Hoheitsträgern; BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 C 24/01 - juris Rdnr. 11 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

    Darauf, dass eine Heranziehung des Grundstückseigentümers nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil es sich bei dem Beigeladenen zu 1. um einen Hoheitsträger handelt, hat das Verwaltungsgericht bereits zutreffend hingewiesen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2002 - 7 C 24.01 -, NVwZ 2003, 346, 347; Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15.02 -, NVwZ 2003, 1252 f.).
  • VGH Bayern, 25.01.2007 - 4 BV 04.3156

    Teilnahme gemeindlicher Feuerwehr an Vermisstensuche

    Die jeweilige Rechtsgrundlage ist daraufhin auszulegen, ob sie auch die Regelungsbefugnis zum Erlass von Anordnungen gegenüber einer spezifisch als Verwaltungsträger angesprochenen juristischen Person des öffentlichen Rechts enthält (vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2002 ­ 7 C 24.01, NVwZ 2003, 346 zu § 24 BImSchG).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 97/02

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung von Kontrollmaßnahmen nach dem

  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2004 - 7 LC 98/02

    Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erstattung von Aufwendungen für

  • VG Saarlouis, 12.11.2010 - 5 K 1988/09

    Zulässigkeit eines Bolz- und Spielplatzes unter Lärmschutzaspekten

  • VGH Bayern, 09.12.2003 - 22 ZB 03.3011

    Nächtliches Glockenschlagen darf den Schlaf nicht stören

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 15 A 2315/16

    Gemeindliche Anordnung der Vorbehandlung (Vorreinigung) von Niederschlagswasser

  • OVG Hamburg, 26.04.2018 - 3 Bf 175/15

    Denkmalrecht -Klagebefugnis einer Körperschaft des öffentlichen Rechts;

  • VG München, 10.10.2014 - M 11 E 14.4377

    Gemeindeantrag; Planungshoheit der Gemeinde

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05

    Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 2 B 17.07

    Inanspruchnahme nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin wegen unterlassener

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 1 CE 15.373

    Eine Gemeinde, die die Unterbringung von Asylbegehrenden für unvereinbar mit den

  • VG Cottbus, 09.09.2004 - 3 K 1631/03

    Konkurrenz von Wasserrecht und Bodenschutzrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2003 - 1 A 10036/03

    Abwasser, kommunales Abwasser, häusliches Abwasser; Abwasserentsorgung,

  • VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 712/09

    Verbandsgemeinde Lauterecken muss Rheingräflichen Kanal sanieren

  • VG Hannover, 22.07.2004 - 12 B 2051/04

    Außenbereichsvorhaben; Dorfgemeinschaftshaus; Freizeitlärm-Richtlinie;

  • OVG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 B 135/02

    Inhaltliche Voraussetzungen an die Begründung einer Ablehnung eines Antrags auf

  • VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

  • VG Düsseldorf, 23.02.2023 - 28 K 4888/21

    Taucherglockenschiff "Carl Straat" ist ein Denkmal

  • VG Schwerin, 27.01.2011 - 7 B 30/11

    Wasserrecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen Duldungsverfügung

  • VG Neustadt, 23.11.2006 - 4 L 1697/06

    Abgabenbescheide: Vor Anrufung des Gerichts Antrag bei Behörde erforderlich

  • VG München, 15.11.2016 - M 11 S 16.4947

    Gefahrenabwehrmaßnahme gegen Doppelstörer (Verhinderung eines

  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 4 A 197/13

    Beseitigungsanordnung für LED-Anzeigetafeln einer Gemeinde

  • VG Weimar, 06.12.2012 - 3 K 289/12

    Anschlussverpflichtung an kommunale Kläranlage; Verbot der Abwassereinleitung in

  • VG Neustadt, 26.10.2021 - 5 K 582/21
  • VG Würzburg, 23.09.2011 - W 4 S 11.636

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; sofortige Vollziehung einer

  • VG Schleswig, 25.11.2002 - 14 A 250/00

    Altablagerung, Gewässerverunreinigung, Gefahrerforschung, Veranlasser

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