Rechtsprechung
BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
VwGO § 99 Abs. 2
Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten; Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 99 Abs. 2
Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde; Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten - Wolters Kluwer
Aktenvorlage - In-camera-Verfahren - Beiladung - Oberste Aufsichtsbehörde - Behördenbeteiligung - Geheimhaltung
- Judicialis
VwGO § 99 Abs. 2
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Zwischenverfahren über die Verweigerung der Aktenvorlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 99 Abs. 2
Verwaltungsprozessrecht - Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige Behördenakten; Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.05.2002 - G 02.1
- BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
- BVerwG, 13.11.2002 - 2 AV 3.02
Papierfundstellen
- BVerwGE 117, 42
- NJW 2002, 455
- NJW 2003, 455 (Ls.)
- NVwZ 2002, 1504
- DVBl 2002, 1559
- DÖV 2003, 377
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82
Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung
Auszug aus BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
Für eine Beiladung aufgrund dieser Vorschrift ist kein Raum, weil eine beklagte Körperschaft grundsätzlich bereits mit allen ihren Behörden am Rechtsstreit beteiligt ist (vgl. u.a. Beschluss vom 17. Oktober 1985 - BVerwG 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
Die ausschließlich für das selbständige Zwischenverfahren vorgesehene lediglich als "Beiladung" bezeichnete unmittelbare Beteiligung der obersten Aufsichtsbehörde trägt allein den Besonderheiten des aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 101, 106 ) eingeführten "in camera"-Verfahrens Rechnung.
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde - ähnlich wie ein Zeuge im Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. § 387 ZPO) - zu beteiligen (vgl. BVerwGE 117, 42 ;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2003, § 99 Rn. 20;… Kothe, in: Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 24). - BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98
Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
Vielmehr ist die oberste Aufsichtsbehörde ? ähnlich wie ein Zeuge im Zwischenstreit über das Zeugnisverweigerungsrecht (vgl. § 387 ZPO) ? zu beteiligen (vgl. BVerwGE 117, 42 ;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2003, § 99 Rn. 20;… Kothe, in: Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 14. Aufl. 2004, § 99 Rn. 24). - OVG Thüringen, 19.12.2003 - 10 SO 905/02
Sonstiges ; Sperrerklärung durch einen Rechtsanwalt, Verwaltungsprozessrecht; …
Wenn ein Verfahrensbeteiligter durch den Leiter der obersten Aufsichtsbehörde - wie im vorliegenden Fall der Beklagte durch den Chef der Staatskanzlei - vertreten wird, besteht kein Grund mehr für eine besondere Beteiligung der Aufsichtsbehörde selbst (vgl. andererseits: BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - DVBl. 2002, 1559 = NVwZ 2002, 1504).Dem entspricht das grundsätzliche Erfordernis, die oberste Aufsichtsbehörde, der nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO die Entscheidung über Abgabe einer Sperrerklärung obliegt, selbst dann zum Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO beizuladen und damit ihre unmittelbare Beteiligung an diesem Verfahren zu gewährleisten, wenn sie Behörde der beklagten Körperschaft ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - DVBl. 2002, 1559 = NVwZ 2002, 1504).
- OVG Thüringen, 27.03.2003 - 10 SO 337/01
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht; Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht, …
Diese Form der Beiladung nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO trägt den Besonderheiten des Zwischenverfahrens Rechnung, das auch dann die Beiladung erfordert, wenn das Landesamt für Verfassungsschutz organisatorisch - wie hier - in die oberste Dienstbehörde als obere Landesbehörde eingegliedert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 -2AV3.02- NVwZ 2002, 1504 = DVBl. 2002, 1559). - BVerwG, 05.12.2011 - 20 F 23.10
Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 12 VwGO
Bei der "Beiladung" nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO handelt es sich nicht um eine Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO, sondern um eine besondere Art der Behördenbeteiligung im "in camera"-Verfahren (Beschluss vom 15. August 2002 - BVerwG 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42). - BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09
Entbehrliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit bei Konkurrentenklage
Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO; § 162 Abs. 3 VwGO kommt nicht zur Anwendung, weil es sich bei der Beiladung nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht um eine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO handelt (Beschluss vom 15. August 2002 - BVerwG 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 28). - BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 S. …
Das ist hier nicht der Fall, weil die Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde in dem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO keine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO darstellt (Beschluss vom 15. August 2002 BVerwG 2 AV 3.02 BVerwGE 117, 42) und deshalb § 162 Abs. 3 VwGO keine Anwendung findet. - BVerwG, 28.11.2022 - 20 F 2.22
Auskunft über die zur Person gespeicherten Daten; Feststellung der …
Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f.) nachzuholen. - BVerwG, 12.09.2022 - 20 F 7.22
Erschweren der künftigen Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden …
Im Beschwerdeverfahren war die von § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO vorgeschriebene Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. August 2002 - 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42 f.) nachzuholen.