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   BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02   

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BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02 (https://dejure.org/2003,2575)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2003 - 3 C 30.02 (https://dejure.org/2003,2575)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2003 - 3 C 30.02 (https://dejure.org/2003,2575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    ENeuOG Art. 1; BENeuglG §§ 1, 2, 20 Abs. 1 bis 3, §§ 21, 23 Abs. 1 Satz 4; EV Art. 26 Abs. 1 Sätze 1 und 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 113 Abs. 1 Satz 1; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6
    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; Eigentumsübergang kraft Gesetzes; gesetzlicher Eigentumsübergang; bahnnotwendige Nutzung; ausschließlich bahnnotwendige Nutzung; unmittelbar bahnnotwendige Nutzung; Übertragungsverpflichtung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    ENeuOG Art. 1
    Bundeseisenbahnvermögen; Eigentumsübergang kraft Gesetzes; Einigung im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 6 VZOG; Klagebefugnis wegen Vereitelung eines gesetzlichen Übertragungsanspruchs; Nicht-Nutzung (Leerstand); Nutzung, partielle anderweitige bzw Nicht-Nutzung; Rechtsverletzung ...

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung eines Grundstücks an bahnfremden Zuordnungsprätendenten; Nutzung für Verwaltungszwecke des Bundes; Gesetzlicher Eigentumsübergang; Unmittelbare Bahnnotwendigkeit; Anspruch auf Liegenschaften; Verletzung des Eigentumsverschaffungsanspruchs; Merkmal der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bahngrundstück; Reichseisenbahvermögen,Liegenschaftszuordnung; Zuordnungsprätendent; Eigentumsverletzung

  • Judicialis

    ENeuOG Art. 1; ; BENeuglG § 1; ; BENeuglG § 2; ; BENeuglG § 20 Abs. 1; ; BENeuglG § 20 Abs. 2; ; BENeuglG § 20 Abs. 3; ; B... ENeuglG § 21; ; BENeuglG § 23 Abs. 1 Satz 4; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 1; ; EV Art. 26 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; VZOG § 2 Abs. 1 Satz 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen, unter denen durch die Zuordnung einer Liegenschaft an einen anderen Zuordnungsprätendenten die Deutsche Bahn AG in ihren Rechten verletzt wird - Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Bundeseisenbahnvermögen; Eigentumsübergang ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 26 EinigungsV; § 20 BENeuglG; § 2 VZOG
    Zuordnung von Bundeseisenbahnvermögen (RD Udo Michael Schmidt; Neue Justiz 3/2004, S. 136-137)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 361
  • NJ 2004, 136
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.10.2002 - 3 B 76.02

    Frist und Fristverlängerung für Anträge auf Übertragung von Widmungsvermögen -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Feststellungen und Überlegungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV erübrigen sich, falls das Verwaltungsgericht feststellen sollte, dass ein Vermögenszuordnungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 18 Abs. 1 Satz 3 VZOG (30. Juni 1994) gestellt worden ist (vgl. zur Antragsfrist den Beschluss vom 2. Oktober 2002 - BVerwG 3 B 76.02 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 9).
  • BVerwG, 26.05.1999 - 3 C 27.98

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; "Widmungsvermögen" (i.S.

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Ein enger, keine Ausnahmen zulassender Maßstab entspricht überdies der vom erkennenden Senat entwickelten Abgrenzung zwischen Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EV, die maßgeblich auf der Erkenntnis beruht, dass die einem gesetzlichen Eigentumsübergang unterliegenden Vermögensgegenstände eindeutig und ohne weiteres zu identifizieren sein müssen (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128, 130 und vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125, 128).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Bei seiner erneuten Befassung mit der Sache wird das Verwaltungsgericht zunächst festzustellen haben, ob das Sondervermögen Deutsche Reichsbahn oder nachfolgend das Bundeseisenbahnvermögen und die Beigeladene sich noch vor Eintragung der Klägerin in das Handelsregister wirksam im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG über die Zuordnung des streitbefangenen Grundstücks geeinigt haben, wozu auch ein Verzicht auf die Geltendmachung eigener Zuordnungsansprüche ausreichend wäre (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13 = VIZ 2002, 678).
  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 19.02

    Wohnungswirtschaft; Wohnungsversorgung; überwiegende Nutzung zu Wohnungszwecken;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 12. Juni 2003 (BVerwG 3 C 19.02) entschieden hat, ist nämlich eine partielle Nicht-Nutzung gewissermaßen das Gegenteil einer Nutzung, sodass für sie grundsätzlich andere Maßstäbe gelten müssen als diejenigen, die für die vom erkennenden Senat mehrfach behandelten und entschiedenen Fälle der gemischten Nutzung gelten.
  • BVerwG, 12.06.2003 - 3 C 2.03

    Gebäudezuordnung; Eigentum, selbstständiges an Gebäuden; selbstständiges

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Klägerin am Vermögenszuordnungsverfahren beteiligt und der Vermögenszuordnungsbescheid deshalb auch für sie verbindlich ist (§ 2 Abs. 3 VZOG) und keinen Vorbehalt zu Gunsten der Klägerin als eine "im einzelnen bezeichnete Beteiligte" enthält (vgl. hierzu Urteil vom 12. Juni 2003 - BVerwG 3 C 2.03 - S. 4 UA).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Ein enger, keine Ausnahmen zulassender Maßstab entspricht überdies der vom erkennenden Senat entwickelten Abgrenzung zwischen Art. 26 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EV, die maßgeblich auf der Erkenntnis beruht, dass die einem gesetzlichen Eigentumsübergang unterliegenden Vermögensgegenstände eindeutig und ohne weiteres zu identifizieren sein müssen (Urteile vom 26. Mai 1999 - BVerwG 3 C 27.98 - BVerwGE 109, 128, 130 und vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125, 128).
  • Drs-Bund, 23.03.1993 - BT-Drs 12/4609
    Auszug aus BVerwG, 19.08.2003 - 3 C 30.02
    Für diesen Fall schreibt § 23 Abs. 1 Satz 4 BENeuglG die Entscheidung durch Zuordnungsbescheid nach dem Vermögenszuordnungsgesetz vor und weicht damit von dem in § 23 Abs. 1 Satz 1 BENeuglG vorgesehenen Verfahren der bahninternen Aufteilung von Vermögensgegenständen durch einen vom Bundeseisenbahnvermögen zu erlassenden Übergabebescheid ab, weil dieses Verfahren auf die bloße Umverteilung des Bundeseisenbahnvermögens begrenzt sein soll und die Fälle des Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV diesen Rahmen sprengen würden (BTDrucks 12/4609 S. 73).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2012 - 11 Wx 111/11

    Verbot der Unterwertveräußerung in Baden-Württemberg: Verbotsgesetz nach § 134

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur vergleichbaren Regelung in § 63 Abs. 3 Satz 1 BHO ausgeführt, dass die haushaltsrechtliche Bestimmung als Verbotsgesetz deshalb nicht angesehen werden könne, weil § 61 Abs. 3 Satz 3 BHO unter bestimmten Voraussetzungen von der in Satz 1 normierten Verpflichtung zur Werterstattung abweichende Verwaltungsvereinbarungen erlaube und es deshalb an der für ein Verbotsgesetz erforderlichen Voraussetzung fehle, dass der mit dem Verstoß erreichte Rechtserfolg durch die verletzte Rechtsnorm unbedingt ausgeschlossen, d.h. strikt und ausnahmslos untersagt ist (BVerwGE 118, 361 ff.; so auch von Köckritz/Ermisch/von Hoegen/Musti, BHO Januar 2010 § 63 BHO Rdn. 7 mit der Ausnahme für vorsätzliches Handeln; offen gelassen bei Patzig, Haushaltsrecht des Bundes und der Länder Band III C/63/6 Rdn. 5).
  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Demgegenüber hält das Bundesverwaltungsgericht den dem § 90 SächsGO ebenfalls vergleichbaren § 63 BHO, wonach Vermögensgegenstände des Bundes zwar auch nur zum vollen Wert veräußert werden dürfen (Absatz 3 Satz 1), wegen der Möglichkeit, im Haushaltsplan Ausnahmen vorzusehen (Absatz 3 Satz 2), nicht für ein Verbotsgesetz (VIZ 2004, 23, 25).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10

    Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr;

    Vielmehr gewinnen diese Bestimmungen Bedeutung, wenn der Vermögenswert, über den die Beklagte mit Wirkung für das Sondervermögen verfügt hat, einem Dritten außerhalb des - untechnisch gesprochen - Bahnbereichs (so schon der Sprachgebrauch im Urteil des Senats vom 19. August 2003 - BVerwG 3 C 30.02 - Buchholz 428.2 § 18 VZOG Nr. 2) hätte zugeordnet werden müssen.

    Dieses Verständnis des Zusammenspiels der allgemeinen vermögenszuordnungsrechtlichen Bestimmungen mit denen des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes liegt auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Verhältnis von Art. 26 des Einigungsvertrages - EV - und dem zu seiner Umsetzung geschaffenen § 18 VZOG zu den §§ 20 ff. BEZNG zugrunde (vgl. Urteil vom 19. August 2003 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2021 - 1 S 2579/21

    Konkludente Widmung eines Friedhofs; Wirkung von Formverstößen bei

    Die Annahme eines Verbotsgesetzes setzt vielmehr voraus, dass der mit dem Verstoß erreichte Rechtserfolg durch die verletzte Rechtsnorm unbedingt ausgeschlossen, d.h. strikt und ausnahmslos untersagt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.2003 - 3 C 30.02 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 13.09.2010 - 3 B 45.10

    Vermögenszuordnung; Bahnnotwendigkeit eines Grundstücks; Eigentumsübergang durch

    Die Klägerin meint, die angegriffene Entscheidung weiche von dem Urteil des Senats vom 19. August 2003 - BVerwG 3 C 30.02 - (BVerwGE 118, 361) ab, weil das Verwaltungsgericht auch bei ausschließlicher Nutzung eines Grundstücks für Bahnzwecke eine Bahnnotwendigkeit der Liegenschaft nicht als nachgewiesen ansehe, während das Bundesverwaltungsgericht in der herangezogenen Entscheidung vom Gleichklang der Begriffe "Bahnnotwendigkeit" und "Nutzung zu Bahnzwecken" ausgegangen sei.

    Das Verwaltungsgericht geht auch fehl, wenn es meint, seine Auffassung aus der Entscheidung des Senats vom 19. August 2003 (a.a.O.) ableiten zu können; denn dort war das umstrittene Grundstück vom Bundeseisenbahnvermögen unmittelbar an die in jenem Fall Beigeladene übergeben worden, ohne dass der Klägerin zuvor das Eigentum eingeräumt worden war, so dass sich die Frage, inwieweit sie sich gegen den Entzug einer solchen Position wehren kann, gar nicht stellte.

  • BGH, 11.01.2018 - V ZR 98/17

    Führen der Veräußerung des zu restituierenden Vermögenswerts zum Erlöschen von

    Die nach Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EinigVtr restitutionsberechtigten Kommunen erlangen das Eigentum erst und nur auf Grund eines - dann konstitutiven - Zuordnungsbescheids (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juni 2007 - V ZR 136/06, WM 2007, 2165 Rn. 7; BVerwGE 96, 231, 235; 111, 349, 350 f.; 118, 361, 367 f.).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 43.02

    Restitution; Restitutionsausschluss; Nutzung für eine öffentliche Aufgabe;

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die vollständige oder partielle Nichtnutzung das Gegenteil von Nutzung dar, sodass für sie grundsätzlich andere Maßstäbe gelten als diejenigen, die für die vom erkennenden Senat mehrfach behandelten und entschiedenen Fälle der gemischten Nutzung gelten (vgl. Urteil vom 12. Juni 2003 - BVerwG 3 C 19.02 - UA S. 5; Urteil vom 19. August 2003 - BVerwG 3 C 30.02 - UA S. 10).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 3 B 68.02

    Einordnung eines unbenutzten bebauten Grundstücks als ausschließlich

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 30.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • BVerwG, 21.12.2006 - 3 B 94.06

    Beseitigung der Wirksamkeit einer vor formeller Einleitung des

    Zum einen kam eine Zuordnung an die Klägerin auf der Grundlage von Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV, § 23 Abs. 2 BENeuglG, wie sie die Klägerin beansprucht, nur in Betracht, wenn das Gebäude am 1. bzw. am 5. Januar 1994 (noch) bahnnotwendig war (vgl. Urteil vom 19. August 2003 BVerwG 3 C 30.02 BVerwGE 118, 362 = Buchholz 428.2 § 18 VZOG Nr. 2 S. 3 f.).
  • VG Berlin, 24.10.2013 - 29 K 103.12

    Berechnung des Wertersatzes nach § 11 Abs. 2 S. 3 VZOG

    Sie ist gemäß § 11 Abs. 3 TreuhG nicht nach § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG Eigentümerin geworden, ebenso wenig nach Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV, denn dieser regelt - wie nunmehr § 18 Abs. 1 Satz 2 VZOG klarstellt - keinen gesetzlichen Eigentumsübergang, sondern einen Restitutionsanspruch (vgl. dazu BT-Drs. 12/4609, S. 73, zu § 23 Abs. 1 Satz 4 BENeuglG sowie BVerwG, Urteil vom 19. August 2003 - 3 C 30.02 -, BVerwGE 118, 361 = juris Rdnr. 13).
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