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   BVerwG, 14.04.1961 - VII B 7.61   

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Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 12, 189
  • NJW 1961, 1642



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Wird zitiert von ... (44)  

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559  

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Steht aber fest, welche gerichtliche Entscheidung der Rechtsmittelführer erstrebt, so erweist sich das Fehlen eines ausdrücklichen Antrags als unschädlich (BVerwG vom 14.4.1961 BVerwGE 12, 189/190; OVG Bbg vom 13.12.2004 Az. 4 B 206/04, zit. nach Juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 5 C 43.90  
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dieser Regelung, was das Antragserfordernis angeht, jedoch schon dann genügt, wenn das Ziel der Berufung aus der Berufungsschrift bzw. der Tatsache der Einlegung des Rechtsmittels allein oder in Verbindung mit den während der Berufungsfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar ist (BVerwGE 12, 189 ; 13, 94 [95]; 58, 299 [300 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2009 - 10 A 2350/07  

    Bauvorbescheid für Discounter

    BVerwG, Beschluss vom 14.4.1961 - 7 B 7.61 -, BVerwGE 12, 189; Beschluss vom 9.11.1976 - 5 B 80.76 -, NJW 1977, 1465; Urteil vom 9.3.2005 - 6 C 8.04 - NVwZ 2005, 821; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO-Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 124a Rdnr. 93.
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