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   BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59   

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BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59 (https://dejure.org/1961,194)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.1961 - I A 10.59 (https://dejure.org/1961,194)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 1961 - I A 10.59 (https://dejure.org/1961,194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 253
  • MDR 1961, 790
  • DVBl 1961, 663
  • DÖV 1961, 545
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58

    Volksbefragung Hessen

    Auszug aus BVerwG, 25.05.1961 - I A 10.59
    Aber die sich aus ihm ergebenden Rechtspflichten betreffen das Zusammenspiel zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten und sollen, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juli 1958 (BVerfGE 8, 122 ff. [140]) zutreffend hervorgehoben hat, die aufeinander angewiesenen Teile des Bundesstaates, Bund und Länder, stärker unter der gemeinsamen Verfassungsrechtsordnung aneinander binden.
  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 4.10

    Klagebefugnis, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Besteuerungsgrundlagen,

    Das Verhältnis zwischen beiden wird nicht durch Abreden, sondern ausschließlich durch gesetzliche Kompetenzzuweisung bestimmt (vgl. dazu schon Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 A 10.59 - BVerwGE 12, 253 ).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Es fehlt somit an der Vergleichbarkeit zum bürgerlich-rechtlichen Auftragsverhältnis (vgl. dazu Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 A 10.59 - BVerwGE 12, 253 ).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 11 A 1.92

    Finanzwesen - Haftung - Rechtsweg - Bund-Länder-Streit - Anspruchsgrundlage -

    Schließlich können auch aus dem Prinzip der Bundestreue (vgl. BVerwGE 12, 253 ; a.A. Kölble, DÖV 1959, S. 807/811; Achterberg a.a.O., S. 133), den Grundsätzen des bürgerlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses oder dem Gesichtspunkt der Drittschadensliquidation (a.A. Achterberg a.a.O. S. 133; Pappermann, DVBl 1970, S. 877) keine tragfähigen Grundlagen für den Klageanspruch entwickelt werden.

    Der vor dem Erlaß des Finanzreformgesetzes geltende Art. 108 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 GG war eine hinreichend bestimmte, unmittelbar wirksame Anspruchsgrundlage für den Bereich der Steuerauftragsverwaltung (vgl. BVerwGE 12, 253 ; Asam, BayVBl 1966, S. 228).

  • BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00

    Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung

    Weder ist angesichts dessen, daß das Gesundheitsamt der Beklagten bei der Erteilung des vom klagenden Land verwendeten amtsärztlichen Zeugnisses eine eigene gesetzliche Aufgabe erfüllt hat (siehe oben zu I), Raum für die Annahme eines (öffentlich-rechtlichen) Auftragsverhältnisses zwischen den Parteien (vgl. für das Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern bei der Auftragsverwaltung Senat BGHZ 16, 95, 99; BVerwGE 12, 253 f), noch kommt eine Einstandspflicht der Beklagten gegenüber dem klagenden Land unter dem Gesichtspunkt des Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG in Betracht, wonach der Bund und die Länder im Verhältnis zueinander für eine ordnungsgemäße Verwaltung haften.
  • BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99

    Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen

    Der Senat hat keine Bedenken, auf die Abwicklung dieser "vorläufigen" Betreuung fremder (Bundes-)Vermögensinteressen durch (kommunale) Verwaltungen anderer Gebietskörperschaften - die durchaus vergleichbar ist mit dem zwischen dem staatlichen Verwalter und dem (privaten) Grundstückseigentümer bestehenden "echten Treuhandverhältnis" nach Maßgabe der §§ 11 ff VermG (vgl. hierzu Senatsurteile BGHZ 140, 355, 360; 137, 183, 188) - die Vorschriften des Auftragsrechts anzuwenden (a.A. Unverferth, OV spezial 1997, 195, 198; entgegen Unverferth steht dem die das Zuordnungsverhältnis von Bund und Ländern im Rahmen der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder im Auftrag des Bundes - also eine völlig andere Fallkonstellation - betreffende und in BVerwGE 12, 253 veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 3 A 1.01

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art; Zulässigkeit des

    Die Verpflichtung der Länder zur Bundestreue auferlegt ihnen gegenüber dem Bund beim Vollzug von Gemeinschaftsrecht lediglich die Pflicht, die Grundsätze des ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns zu beachten (vgl. Littwin, a.a.O., S. 156), bietet aber keine Handhabe, eine Haftung der Länder gegenüber dem Bund zu begründen (Urteil vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 A 10.59 - BVerwGE 12, 253 ).
  • BGH, 07.11.2013 - III ZR 263/12

    Amtshaftungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen ein Bundesland:

    Das zwischen Bund und Ländern insoweit bestehende Zuordnungsverhältnis ist eines eigener Art und entzieht sich einer Beurteilung nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (BVerwGE 12, 253, 254).
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII A 4.73

    Zuverfügungstellung einer Bundesbehörde - Erledigung von Landesaufgaben -

    Sie war nicht Ausdruck eines dem System des Grundgesetzes zu entnehmenden allgemeinen Rechtssatzes, sondern stellte eine weder einer ausdehnenden Auslegung noch einer entsprechenden Anwendung in bezug auf die sonstige Auftragsverwaltung zugängliche Ausnahmevorschrift dar (vgl. BVerwGE 12, 253 [254] = MDR 1961, 790 = DÖV 1961, 545; Vogel-Kirchhof, a.a.O.; Sturm, DÖV 1966, 256 [258]).

    Es fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, daß das klagende Land dadurch, daß ihm die Beklagte gestattet hat, sich ihrer Behörden in der dargestellten Weise zu bedienen, bessergestellt worden ist, als wenn es seine Aufgaben auch insoweit durch eigene Landesbehörden durchführen würde (vgl. BVerwGE 12, 253 [255]).

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    a) Zwar können die zivilrechtlichen Vorschriften über den Auftrag auch für öffentlich rechtliche Auftragsverhältnisse bei gleicher oder ähnlicher Interessenlage analog herangezogen werden (vgl. z.B. schon BVerwG, U. v. 25.05.1961 - 1 A 10.59 - BVerwGE 12, 253, 254; ferner Sächs. OVG, B. v. 15.02.2006 - 4 B 952/04 -, SächsVBl. 2006, 188, 189; Sprau in Palandt, BGB, 66. Aufl., 2007, Rdnr. 10 vor § 662; Fehrenbacher in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 2. Aufl. 2007, Rdnr. 17 zu § 662).
  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3269

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

    Die Übertragung der Angelegenheit "Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen nach Art. 25 BaySchFG" beruht nicht auf einem Vertrag oder einem vertragsähnlichen Verhältnis (vgl. dazu den der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.5.1961 zugrunde liegenden Fall, in dem die Bundesrepublik - ohne Erfolg - von einem Bundesland Ersatz des Schadens begehrte, den Bedienstete des Bundeslandes bei der Ausführung ihm übertragener Angelegenheiten verursacht hatten: BVerwGE 12, 253).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.2000 - 12 A 12118/99

    Sozialhilferecht: Verjährung von Erstattungsansprüchen einer Sozialhilfe

  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 52.73

    Steuerbegünstigte Wohnung - Anrechnung von Kellergeschoßräumen - Einfamilienhaus

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 03.8

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 02.3270

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • VGH Bayern, 29.08.2005 - 12 BV 03.12

    Bewilligung von Zuschüssen zur Deckung der Kosten der Unterbringung von Schülern

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 A 5.92

    Untreue durch Zivilschutzbeamten I - Art. 104a Abs. 5 Satz 1 GG,

  • OVG Niedersachsen, 22.03.1994 - 5 L 506/92

    Niedersachsen; Gemeinde; Wohngeldempfänger; Haftung eines Gemeindebeamten;

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 160/90

    Niedersachsen; Örtlicher Sozialhilfeträger; Aufwendungsersatz;

  • OVG Niedersachsen, 29.05.1991 - 4 L 161/90

    Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialhilfeleistungen bei Aufgabenwahrnehmung

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