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   BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03   

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    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden

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    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle gegen den Bund wegen Schädigung durch den Zivildienstleistenden

Sonstiges


    Vor Ergehen der Entscheidung:


  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Zur Beschränkung der Schadensersatzpflicht des öffentlichen Bediensteten gegenüber seinem Dienstherrn" von Ministerialrat Holger Zetzsche, original erschienen in: ZBR 2004, 130 - 137.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 120, 370
  • NJW 2004, 3792 (Ls.)
  • DVBl 2004, 1369
  • NVwZ 2004, 1372



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Wird zitiert von ... (20)  

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2009 - 4 S 2929/07  

    Haftung eines Zivildienstleistungen für Schäden im Straßenverkehr

    Auszugehen ist daher von dem Schadensbegriff, der auch den §§ 249 ff. BGB zugrunde liegt (BVerwG, Urteile vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 -, BVerwGE 120, 370, und vom 27.06.1984 - 6 C 60/82 -, BVerwGE 69, 331, zu § 78 BBG).

    Voraussetzung hierfür ist, dass die den Schaden verursachende Handlung nach allgemeiner Lebenserfahrung für einen objektiven Betrachter geeignet ist, den Schaden herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; zum - vergleichbaren - § 24 SG siehe auch Urteil vom 07.12.1984, a.a.O.).

    Die Beklagte kann und muss aber als Dienstherr des Zivildienstleistenden Schäden der Dienststelle nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation geltend machen (hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.).

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Versicherungsleistungen nicht im Wege der Vorteilsausgleichung auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen sind, wenn der Schadensersatzanspruch auf die Versicherung übergeht (BGH, Urteil vom 18.03.1986 - VI ZR 213/84 -, NJW 1986, 181; BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.11.2002 - 8 A 940/02 -, DVBl 2003, 624).

    Als Gegenstand des Forderungsübergangs kommt hier allein der gegen die Beklagte gerichtete Anspruch der Dienststelle auf Geltendmachung des ihr entstandenen Schadens gegenüber dem Kläger gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 ZDG in Verbindung mit den Grundsätzen der Drittschadensliquidation in Betracht (BVerwG, Urteile vom 29.04.2004, a.a.O., und vom 19.03.1998 - 2 C 6.97 -, BVerwGE 106, 272).

    Der danach allein gegenüber der Beklagten bestehende Anspruch der Dienststelle, der auf dem verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis fußt, das mit ihrer Anerkennung als Beschäftigungsstelle gemäß § 4 Abs. 1 ZDG zwischen ihr und der Beklagten entstanden ist (BVerwG, Urteile vom 29.04.2004 - 2 C 2/03 -, BVerwGE 120, 370, und vom 19.03.1998 - 2 C 6.97 -, BVerwGE 106, 272), ist zwar kein "Anspruch auf Ersatz des Schadens" im engeren Sinn, da die Dienststelle von der Beklagten - wie erwähnt - nur die Geltendmachung ihres Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Zivildienstleistenden, also ein "Einschreiten", nicht aber unmittelbar Zahlung verlangen kann.

    Nichts anderes wird erreicht, wenn der gegen den Dienstherrn gerichtete Anspruch der Dienststelle auf Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Zivildienstleistenden im Wege der Drittschadensliquidation auf die Versicherung übergeht (so wohl auch BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.).

    Die Heranziehung zum Schadensersatz entspricht insoweit auch den Richtlinien der Beklagten für die Einziehung von Schadensersatzforderungen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis der Angehörigen der Bundeswehr (Einziehungsrichtlinien - EZR -), die für Bundeswehrangehörige Haftungsbegrenzungen festlegen, welche die Beklagte auf Zivildienstleistende entsprechend anwendet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.04.2004, a.a.O.).

  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 277/08  

    Kein Schadensersatzanspruch einer Entschädigungseinrichtung gegen ein

    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass ein Beamter oder Zivildienstleistender, der nicht bei seinem Dienstherrn eingesetzt ist, für Schäden, die er bei seiner Beschäftigungsstelle verursacht, im Wege der Drittschadensliquidation von seinem Dienstherrn in Anspruch genommen werden kann (BVerwGE 120, 370, 372; VG Lüneburg, Urteil vom 20. Juni 2007 - 1 A 253/05 - [...] Rn. 20).
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04  

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann der Geschädigte grundsätzlich als Schadensersatz die Differenz zwischen der Vermögenslage verlangen, die sich aus der schuldhaften Pflichtverletzung ergibt, und der Vermögenslage, wie sie ohne die Pflichtverletzung bestünde (vgl. Urteil vom 29. April 2004 - BVerwG 2 C 2.03 - BVerwGE 120, 370).
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  • BVerwG, 12.08.2008 - 2 A 8.07  
    Besteht die Pflichtverletzung wie hier in einem Unterlassen, so ist dieses für den Schaden dann ursächlich, wenn pflichtgemäßes Handeln den Schaden verhindert hätte (vgl. Urteile vom 22. Februar 1996 BVerwG 2 C 12.94 BVerwGE 100, 280 ; vom 29. April 2004 BVerwG 2 C 2.03 BVerwGE 120, 370 ).

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich schwerem Maße verletzt und dabei Überlegungen unterlässt und Verhaltenspflichten missachtet, die ganz nahe liegen und im gegebenen Falle jedem hätten einleuchten müssen (vgl. Urteil vom 29. April 2004 a.a.O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - 6 A 2125/11  

    Übergang eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs des Landes gegen einen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 -, BVerwGE 120, 370; Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 2 B 101.94 -, ZBR 1995, 107.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 -, BVerwGE 120, 370; Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 2 B 101.94 -, ZBR 1995, 107; OVG Rh.Pf., Urteil vom 28. Mai 2004 - 2 A 12079/03 -, IÖD 2004, 194, mit weiteren Nachweisen; Plog/Wiedow, Loseblatt, § 78 BBG a.F. Rn. 37.

    Ob dieser Ansicht zu folgen ist, a.A. BVerwG, Urteil vom 29. April 2004 - 2 C 2.03 -, BVerwGE 120, 370, kann hier auf sich beruhen.

  • VG Schleswig, 18.06.2008 - 9 A 38/07  
    Auch das Bundesverwaltungsgericht wendet die Rechtsfigur der Drittschadensliquidation auf entsprechende öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse an (vgl. BVerwG, Urt. 2 C 2/03 vom 29.04.2004 (Drittschadensliquidation im Verhältnis Zivildienststelle Zivildienstleistenden - und dem Bund als Dienstherr der Zivildienstleistenden), NVwZ 2004, S. 1372 f.; Beschl. 2 B 101/94 vom 08.12.1994, NJW 1995, S. 978 f. (Verhältnis Gemeindebeamter kommunaler Dienstherr Land als das Wohngeld finanzierender Körperschaft).

    Auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht einhellig von einer Verpflichtung des Dienstherrn zur Drittschadensliquidation aus, sofern die haftungsrechtlichen Voraussetzungen im Verhältnis zwischen Dienstherrn und Schadensverursacher vorliegen (vgl. oben unter 2. a); nicht entschieden: BVerwG, Urt. 2 C 42/84 vom 13.06.1985, NVwZ 1985, S. 904 f.; Beschluss 2 B 101/94 vom 08.12.1994, NJW 1995, S. 978; eine Pflicht zur Drittschadensliquidation bejahend: BVerwG, Urt. 2 C 2/03 vom 29.04.2004, NVwZ 2004, S. 1372 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2010 - 8 E 10417/10  

    Prozessrecht, Kostenrecht

    Hierbei orientiert sich der Senat - ebenso wie das Verwaltungsgericht - im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1372).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2009 - 12 A 2190/08  

    Rücknahme der Gewährung von Pflegewohngeld für den Heimplatz eines

    zur Anerkennung der analogen Anwendbarkeit des § 278 BGB hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Schuldverhältnisse: BVerwG, Urteil vom 29.4.2004 - 2 C 2.03 -, BVerwGE 120, 370 ff.; Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 6.97 -, BVerwGE 106, 272 ff. .
  • VG Neustadt, 25.02.2010 - 4 K 1096/09  

    Nachbarrecht - Wann ist eine bauliche Anlage illegal?

    Hierbei orientiert sich die Kammer im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1372).
  • VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 513/12  

    Baurecht

    Hierbei orientiert sich die Kammer im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1372).
  • VG Neustadt, 17.10.2012 - 4 K 481/12  

    Baurecht

  • VGH Bayern, 20.06.2007 - 3 BV 05.550  

    Beamtenrecht; Feststellung der Verpflichtung des Dienstherrn, durch Erlass einer

  • VG Düsseldorf, 01.07.2011 - 13 K 3619/10  
  • VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12  

    Baurecht

  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.1231  

    Eine Lehrkraft, die einen Schulgeneralschlüssel während des Sportunterrichts auf

  • VG Lüneburg, 31.08.2005 - 1 A 272/04  

    Zum Sachschadensersatz bei dienstlich veranlasstem Unfall mit privatem PKW;

  • VGH Bayern, 20.06.2008 - 7 ZB 08.193  

    Juristische Staatsprüfung; Rücktritt; krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit;

  • VG Berlin, 20.04.2012 - 27 A 4.08  

    § 40 VwGO, § 398 BGB, § 280 BGB, § 276 BGB, § 278

  • VG Meiningen, 03.11.2011 - 8 K 82/10  

    Recht des Zivildienstes; Recht des Zivildienstes; Schadensersatz;

  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 15 C 10.1797  

    § 52 Abs 2 GKG

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