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   BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03   

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https://dejure.org/2004,357
BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03 (https://dejure.org/2004,357)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 5 C 3.03 (https://dejure.org/2004,357)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 5 C 3.03 (https://dejure.org/2004,357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BSHG § 88 Abs. 3
    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Einsatz von Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Härte eines Vermögenseinsatzes; Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert einer - als ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BSHG § 88 Abs. 3
    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Einsatz von Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Härte eines Vermögenseinsatzes; Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert einer - als ...

  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Schonung von Vermögen zur Alterssicherung auf die Gewährung von Sozialhilfe; Rückkaufwert einer Kapitallebensversicherung als verwertbares Vermögen; Gefährdung einer angemessenen Alterssicherung

  • rabüro.de

    Zur Anrechenbarkeit einer Kapitallebensversicherung bei Erhalt von Sozialleistungen

  • Judicialis

    BSHG § 88 Abs. 3

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 3
    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Einsatz von Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; Härte eines Vermögenseinsatzes; Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Leitsatz)

    Zur Frage der Anrechenbarkeit des Rückkaufswerts einer Kapitallebensversicherung vor Gewährung von Sozialhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 121, 34
  • NJW 2004, 3647
  • NVwZ 2005, 233 (Ls.)
  • DVBl 2005, 376
  • DÖV 2005, 561
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03
    Es handelt sich bei der Lebensversicherung bzw. deren Rückkaufswert um verwertbares Vermögen i.S. des § 88 Abs. 1 BSHG (vgl. Urteil des Senats vom 19. Dezember 1997 - BVerwG 5 C 7.96 - BVerwGE 106, 105 ).

    Zutreffend hat der Verwaltungsgerichtshof es unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1997 (a.a.O. S. 109) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten im Rahmen der hier vorliegenden Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als härtebegründenden Umstand angesehen, dass der Rückkaufswert einer Lebensversicherung erheblich hinter den auf sie erbrachten Eigenleistungen zurückbleiben kann.

    Diese Überlegung steht in Übereinstimmung mit Erwägungen, die den Senat in seinem Urteil vom 19. Dezember 1997 bei der Bewertung von Sparguthaben im Zusammenhang mit der Regelung in § 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG geleitet haben: Der Schutz dieser Härtevorschrift könne "nur denjenigen zuteil werden, die ihr Vermögen auch nachweisbar für den Zweck der Alterssicherung verwenden; bloße Absichten oder unverbindliche Erwägungen ... können dagegen nicht ohne weiteres zur Herausnahme eines Teiles des zu verwertenden Vermögens führen" (insoweit in BVerwGE 106, 105 nicht abgedruckt; vgl. aber in Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 35 ).

  • OLG Stuttgart, 25.04.1996 - 7 U 37/96

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls ; Vornahme einer

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03
    Diese Erwägungen tragen dem Umstand Rechnung, dass bei der Kapitallebensversicherung als verbreiteter Spar- und Kapitalbildungsform (vgl. dazu näher Hammel, ZfS 1997, 257 ff. und 1998, 292 ff.), die durch die Verknüpfung eines Sparvertrages mit einer Risikolebensversicherung gekennzeichnet ist, dem Versicherten bei Ablauf der Versicherungsdauer eine bestimmte Summe ohne jede Zweckbindung frei zur Verfügung steht und dieses Vorsorgekapital sich insofern nicht von dem auf einem Sparbuch angehäuften Vorsorgekapital unterscheidet, für das unzweifelhaft nur die Einsatzgrenze nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG gilt.
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Es kann deshalb auch dahinstehen, ob und inwieweit der Rechtsprechung des BVerwG zu folgen ist, die offenbar bei der Annahme einer Härte strengere Maßstäbe ansetzt als die Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen des SGB II (vgl nur zum Rückkaufswert einer Lebensversicherung: BVerwGE 106, 105, 109 f; 121, 34, 35 f; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl, § 90 RdNr 42).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Deshalb hat die Rechtsprechung des BVerwG unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG), das die Unwirtschaftlichkeit der Verwertung in § 88 Abs. 3 BSHG wie auch § 90 Abs. 3 SGB XII nicht ausdrücklich erwähnte, einen besonders strengen Maßstab angelegt (BVerwGE 106, 105, 110; 121, 34, 35 ff) .
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    bb) Bei der dem Betroffenen zustehenden Lebensversicherung bzw. deren Rückkaufswert handelt es sich, wie das Beschwerdegericht zutreffend angenommen hat, um verwertbares Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 1 SGB XII (vgl. BVerwG NJW 1998, 1879, 1880 und NJW 2004, 3647 f. und Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - FamRZ 2010, 1643 Rn. 10 ff.).
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