Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,690
BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 (https://dejure.org/2004,690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § ... 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4; 4. BImSchV Nr. 1. 6 des Anhangs; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3
    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Änderungsgenehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Aussetzung des Verfahrens; Windkraftanlage; Rotor; Grundfläche; Baugrenze.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4
    Abwägungsgebot; Alt-Vorhaben; Anzeige; Aussetzung des Verfahrens; Baufenster; Baugenehmigung; Baugrenze; Baugrenze; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Berechnung; Bodenschutz; Festsetzung; Fundament; Grundfläche; Grundfläche; Rotor; Rotor; Sonderbaufläche; Sondergebiet; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Prüfungsmaßstabes hinsichtlich einer Änderung einer genehmigungsbedürftigen oder anzuzeigenden Windfarm durch Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage; Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren zur Erteilung einerÄnderungsgenehmigung ...

  • Judicialis

    BImSchG § 15 Abs. 1; ; BImSchG § ... 15 Abs. 2; ; BImSchG § 16 Abs. 1; ; BImSchG § 67 Abs. 2; ; BImSchG § 67 Abs. 4; ; 4. BImSchV Nr. 1.6 des Anhangs; ; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; UVPG Nr. 1.6 der Anlage 1; ; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1; ; BauNVO § 16 Abs. 5; ; BauNVO § 19 Abs. 2; ; BauNVO § 23 Abs. 1; ; BauNVO § 23 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Erweiterung einer Windfarm - Festsetzung von Baugrenzen für Windkraftanlage im Bebauungsplan

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsvoraussetzungen für Windpark (Windfarm)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 117
  • NVwZ 2005, 208
  • DVBl 2005, 382
  • BauR 2005, 498
  • ZfBR 2005, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage nach der Gültigkeit der Festsetzung zulässiger

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Der Betreiberfrage kommt weder für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen Windfarm (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236) noch für die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung einer Windfarm eine entscheidende Bedeutung zu.

    1.2 Ob das gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG anzeigepflichtige Vorhaben des Klägers einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfte mit der Folge, dass ein Bauvorbescheid nicht erteilt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O. S. 1236 f.), müsste, wenn nicht der Kläger von sich aus die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt, gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 BImSchG zunächst die zuständige Immissionsschutzbehörde prüfen.

    Eine solche Klage müsste offensichtlich ohne Erfolg bleiben, weil die Kammer des Verwaltungsgerichts einen Anspruch auf Erteilung des begehrten Bauvorbescheids auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung verneint hat und deshalb gegenüber dem für den Beklagten handelnden Amtswalter ein Schuldvorwurf nicht erhoben werden könnte (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 1.03 - UA S. 6).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 4 BN 24.99

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Maßgebend ist vielmehr der Gesichtspunkt, eine übermäßige Nutzung zugunsten des Bodenschutzes insgesamt zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 - BVerwG 4 NB 36.95 - ZfBR 1996, 172 und vom 29. Juli 1999 - BVerwG 4 BN 24.99 - BRS 62 Nr. 96).

    Erwägungen des Bodenschutzes sind hierfür - anders als für die Festsetzung der zulässigen Grundfläche - nicht in erster Linie maßgebend (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1995 und vom 29. Juli 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Wenn eine unmittelbare Verbindung zu einer öffentlichen Straße fehlt, ist die Erschließung nur gesichert, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz z.B. durch eine Baulast oder eine Grunddienstbarkeit abgesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - BRS 48 Nr. 92).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74
    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Darauf konnte sich der Kläger jedoch nicht berufen, weil im Hinblick auf sein Grundstück die Sperre nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert werden durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 39.74 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG Nr. 7 ; Beschluss vom 27. Juli 1990 - BVerwG 4 B 156.89 - BRS 50 Nr. 101).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Diese Vorschrift gilt nicht nur für Gebäude, sondern auch für andere bauliche Anlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juni 2001 - BVerwG 4 C 1.01 - ZfBR 2001, 558 = BRS 64 Nr. 79).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Verfahren, die vor dem 3. August 2001 begonnen wurden, sind gemäß § 67 Abs. 4 BImSchG nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsvorschriften unter Einschluss der 4. BImSchV zu Ende zu führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 4 C 9.03 - NVwZ 2004, 1235 ).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - BVerwGE 41, 227 und vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
    Das Oberverwaltungsgericht hat den Beklagten mit Urteil vom 25. September 2003 (NuR 2004, 125 = ZNER 2004, 84) unter Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide verpflichtet, dem Kläger einen Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage wie beantragt zu erteilen.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Bebauungsplan: Wie muß das Maß der baulichen Nutzung festgesetzt werden?

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 36.95

    Bebauungsplan; Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der zulässsigen

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

  • VG Hannover, 26.11.2019 - 4 A 12592/17

    Außenbereich; bauliche Anlagen; Beseitigungsanordnung; GRZ; Kiesflächen; örtliche

    Der Wortlaut des § 19 Abs. 2 BauNVO spricht zunächst von einer Überdeckung und nicht von einer Versiegelung und setzt nicht voraus, dass alle in Betracht kommenden Teile der baulichen Anlage eine unmittelbare Verbindung mit Grund und Boden haben müssen (BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3/04 -, juris Rn. 32).

    Durch eine Begrenzung der zulässigen Grundflächen soll der Boden insbesondere vor Versiegelung geschützt werden (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 19 Rn. 4.2; König, a.a.O., § 19 Rn. 8; BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 3/04 -, juris Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    vgl. näher Wustlich, NVwZ 2005, 996 ff.; Hansmann/Röckinghausen, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. IV, Stand: 1. August 2014, § 1 4. BImSchV, Rn. 26; anders zur früheren Rechtslage BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117, juris Rn. 23.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Zwar tritt der Flächennutzungsplan nicht an die Stelle eines Bebauungsplans - die Gemeinde ist nicht gehindert, die Positivflächen zum Zwecke der Feinsteuerung noch mit einem Bebauungsplan zu überplanen, in dem beispielsweise die Vorhabenstandorte durch die Festsetzung von Baugrenzen (§ 23 BauNVO) vorgegeben werden (vgl. dazu Urteil vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 3.04 - BVerwGE 122, 117) -, er bestimmt aber, in der Bindungswirkung einem Bebauungsplan vergleichbar, dass in den dargestellten Konzentrationsflächen die bevorzugten Vorhaben ihrer Art nach zulässig sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht