Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1340
BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03 (https://dejure.org/2004,1340)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2004 - 8 C 15.03 (https://dejure.org/2004,1340)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 (https://dejure.org/2004,1340)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,1340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1; AnmVO § 4 Abs. 1 Satz 1
    Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswerts; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche und örtlich eingegrenzte ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1
    Bezeichnung des Vermögenswerts; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf gegenständliche und örtlich eingegrenzte Vorgänge; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Globalanmeldung der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines jüdischen Kaufmanns auf Rückübertragung von Grundstücken - Wirksamkeit der Anmeldung eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz - Ausschlussfrist für die Anmeldung von Ansprüchen auf Rückübertragung und Entschädigung - Ausschlussfrist im ...

  • opinioiuris.de

    Anspruch eines jüdischen Kaufmanns

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche, Conference on Jewish Material Claims against Germany, Ausschlußfrist

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; VermG § 30 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 30 a Abs. 1 Satz 1; ; AnmVO § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrende Globalanmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche durch jüdische Interessenvertretung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Globalanmeldung der JCC: Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung für die Rückübertragung von Grundstücken

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Globalanmeldung der JCC: Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung für die Rückübertragung von Grundstücken

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Mindestanforderungen an Globalanmeldung der JCC

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 219
  • NJW 2005, 1139
  • NVwZ 2005, 1335 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 69
  • NJ 2005, 185
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 62.02

    Globalanmeldungen der JCC; Mindestanforderungen an eine fristwahrende Anmeldung;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
    Der Restitutionsantrag muss danach in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände zumindest individualisierbar sein (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 m.w.N.; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30).

    Zudem lässt diese Erklärung das Risiko des Verfügungsberechtigten unberührt, dass Investitionen auf dem eigenen Grundstück, die über den Rahmen des § 3 Abs. 3 VermG hinausgehen, verloren sein können (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

    Mit dem Urteil des 7. Senats vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (a.a.O.) ist ferner davon auszugehen, dass der Restitutionsantrag auch bei Anmeldung der Beigeladenen in Bezug auf den begehrten Vermögenswert zumindest individualisierbar sein muss; denn weder aus § 2 Abs. 1 Satz 3 VermG noch aus § 1 Abs. 6 VermG lässt sich eine Ausnahme begründen.

    Ein genereller Verzicht auf Angaben zum Restitutionsobjekt bei Anmeldung durch die Beigeladene verfehlt gerade das gesetzgeberische Ziel des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG in einem wesentlichen Punkt und würde die Grenzen einer Auslegung - auch einer nur entsprechenden Anwendung des § 1 Abs. 6 Satz 1 VermG - überschreiten (vgl. hierzu Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

    Einer solchen Auslegung stünde zudem entgegen, dass der Gesetzgeber die Besonderheiten, insbesondere die Nachweisschwierigkeiten bei der Verfolgung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 6 VermG an verschiedenen Stellen des VermG berücksichtigt hat (z.B. in § 1 Abs. 6 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 4 ff., § 31 Abs. 1 c VermG), hiervon aber bewusst die Ausschlussfrist für die Anmeldung unbeweglichen Vermögens ausgenommen hat (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 151).

    Mit der Einführung der materiellen Ausschlussfrist in § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG hat der Gesetzgeber jedoch von diesem weiten Rahmen Abstand genommen und gerade die Bestimmbarkeit des Restitutionsobjekts verlangt (Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 152).

    Dies folgt aus dem Zweck der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, dass neben den bis zum Fristablauf angemeldeten keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden dürfen, da jede zusätzliche Anmeldung dazu beitragen kann, die Klärung der vermögensrechtlichen Situation zu verzögern (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

    Die pauschale Bezugnahme auf nicht näher bezeichnete, der "Claims Conference zur Zeit noch nicht zugänglichen Akten und Unterlagen von Behörden, Archiven, Institutionen, Unternehmen etc." stellt eine Blankoanmeldung dar, die der Beigeladenen eine spätere Substantiierung durch jeden beliebigen Vermögenswert ermöglichen würde (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 153).

    Mit dem Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (a.a.O.) ist aber davon auszugehen, dass diese gegenüber dem Bundesministerium der Justiz ausgesprochene Globalanmeldung nicht fristwahrend war.

    Der 7. Senat des BVerwG hat zu Recht den Gesetzesmaterialien entnommen, dass der im Entwurf eines Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vorgesehene Ausnahmetatbestand bezüglich der Ausschlussfrist bewusst gestrichen worden ist, um ein wirksames Greifen der Ausschlussfrist zu gewährleisten (BTDrucks 12/2944 S. 55; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O. S. 154).

    Einer solchen Anmeldung ist dann die Anerkennung nicht zu versagen, wenn die Anmeldung selbst und die dazugehörigen Anlagen zu bestimmten Vermögensgegenständen führen und damit die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG erfüllen (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 8.00

    Rückübertragungsanspruch; Grundstücksrestitution; Restitutionsantrag Wirksamkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
    Der Restitutionsantrag muss danach in Bezug auf den oder die begehrten Vermögensgegenstände zumindest individualisierbar sein (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 8.00 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 21 m.w.N.; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 7 C 20.98

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsanspruch; Anmeldung Wirksamkeit; Vertreter

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
    Die Rechtsprechung folgert dies aus dem Zweck der Ausschlussfrist, im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den neuen Bundesländern und damit auch im gesamtstaatlichen Interesse sobald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber herbeizuführen, ob und in welchem Umfang Vermögenswerte aufgrund von Rückübertragungsansprüchen in ihrer Verkehrsfähigkeit beeinträchtigt sind (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 7 C 20.98 - BVerwGE 109, 169 ).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2004 - 8 C 15.03
    Dies folgt aus dem Zweck der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, dass neben den bis zum Fristablauf angemeldeten keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden dürfen, da jede zusätzliche Anmeldung dazu beitragen kann, die Klärung der vermögensrechtlichen Situation zu verzögern (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39 ; Urteil vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 8 C 12.06

    Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Tatbestand des in dieser Sache ergangenen Senatsurteils vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - Bezug genommen.

    In Anlehnung an das Urteil des 7. Senats vom 23. Oktober 2003 - BVerwG 7 C 62.02 - (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 = BVerwGE 119, 145, 150 f.), das sich zum ersten Mal mit der Globalanmeldung auf der Grundlage der Anmeldung 3 befasste, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - (BVerwGE 122, 219 ) folgende Anforderungen für eine wirksame Globalanmeldung aufgestellt:.

    Es muss sich ein Anstoß oder Hinweis ergeben, dass Inhalt der betreffenden Akten eine Entziehung oder ein Zwangsverkauf jüdischen Vermögens ist (Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - a.a.O. S. 229).

    Einen einfachen Abgleich der Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf die Eigentumsverhältnisse ergeben, mit jüdischen Adressbüchern, hat der Senat nur mit dem Ziel zugelassen festzustellen, ob der Eigentümer Jude war (Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - a.a.O.).

    Dabei reicht der abstrakte Verweis auf Archive und sonstige Materialien, weil er sich nur allgemein auf Aktensammlungen und nicht konkrete Akten bezieht, nicht aus (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 2004 a.a.O. S. 230).

    Mithin kommt es entscheidend auf die Bezugnahme auf ein bestimmtes Aktenstück an, das zu einem gegenständlich und örtlich näher umgrenzten Vermögensgegenstand hinführt (Urteil vom 24. November 2004 a.a.O. S. 231).

  • BVerwG, 01.03.2006 - 7 B 90.05

    Voraussetzungen für eine Entschädigung nach dem

    Hierauf hat die Beklagte durch Schriftsatz vom 16. Februar 2005 mitgeteilt, gegen die vorgesehene Sachverständige bestünden keine Einwände, jedoch sei mit Blick auf ein inzwischen ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (BVerwGE 122, 219) zweifelhaft, ob die Klägerin ihren Anspruch mit ihrer so genannten Globalanmeldung fristgemäß geltend gemacht habe.

    Es hätte unter den hier obwaltenden Umständen die Klägerin ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass es für seine beabsichtigte Entscheidung maßgeblich darauf ankomme, ob die Klägerin ihren Anspruch nach den Maßstäben rechtzeitig angemeldet hat (§ 30a Abs. 1 Satz 1 VermG), die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (a.a.O.) hierzu aufgestellt hat.

    An dieser Einschätzung hat sich (möglicherweise) durch das später ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (a.a.O.) etwas geändert.

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 3.06

    Globalanmeldung; jüdisches Unternehmen; Schädigung; schädigende Maßnahme;

    Die Voraussetzungen, unter denen die Globalanmeldung - Anmeldung 3 - der JCC die Anforderungen einer fristgemäßen Anmeldung nach § 30a VermG wahrt, sind nach den grundlegenden Urteilen vom 23. Oktober 2003 (BVerwG 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145) und - dieses konkretisierend - vom 24. November 2004 (BVerwG 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219) in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt.

    Eine fristwahrende Anmeldung erfordert demnach, dass die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, dass Gegenstand der Akten ein Entziehungs- oder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, dass der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (LaRoV) belegen sein kann (Urteil vom 24. November 2004 a.a.O. S. 230).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 8 B 88.05

    Globalanmeldung 3; Konkretisierung; Rückerstattungsakten der Oberfinanzdirektion

    2 Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 34) ab.

    3 Bei den vom Verwaltungsgericht als ausreichend angesehenen Unterlagen der Oberfinanzdirektion Berlin über Rückerstattungsverfahren handelt es sich um die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 a.a.O. S. 59 und vom 23. Oktober 2003 BVerwG 7 C 62.02 BVerwGE 119, 145 = Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 30 S. 38 ) angeführten "Fallakten", nämlich die Verfahrensakten bezüglich (früherer) Wiedergutmachungsanträge jüdischer Geschädigter oder deren Rechtsnachfolger.

    5 Auch der in dem Urteil des Senats vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (a.a.O. S. 60) geforderte Bezug auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen ist wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat gewahrt.

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2008 - 2 LB 7/07

    Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines

    Dementsprechend hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. November 2004, - BVerwG 8 C 15.03 -, BVerwGE 122, 219-231) unter anderem ausgeführt: "Entscheidend [für die hinreichende Konkretisierung des Antrags] ist die Adressatensicht." Hiervon ausgehend und unter Berücksichtigung der von dem Beklagten ermittelten und ihm damit bekannten Entfernung zwischen Wohnhaus des Klägers und Schule sowie der Anzahl der Schultage pro Schuljahr war der - unstreitig in der Frist gestellte und von dem Beklagten im Verwaltungsverfahren auch nicht etwa als unvollständig zurückgewiesene - Antrag hinreichend konkretisiert, zumal der Kläger ja zunächst die Erstattung der Karte des öffentlichen Personennahverkehrs beantragt hatte.
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 5.08

    Bruchteilseigentum; Unternehmensbeteiligung; Zweigstelle eines Unternehmens;

    Es muss sich zudem ein Anstoß oder Hinweis ergeben, dass der Inhalt der betreffenden Akten eine Entziehung oder ein Zwangsverkauf jüdischen Vermögens zum Gegenstand hat (vgl. schon Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 ).
  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 C 13.18

    Rückgabe beweglicher Sachen aus früherem Familieneigentum; Anforderungen an einen

    Von dieser weiten Regelung hat der Gesetzgeber mit der Einführung der materiellen Ausschlussfrist in § 30a Abs. 1 Satz 1 VermG Abstand genommen und die Bestimmbarkeit des Restitutionsobjekts verlangt (BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 und vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 ).

    Das angegriffene Teilurteil übersieht, dass eine Verpflichtung der Behörde, den Berechtigten zur Präzisierung seiner Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern, einen wirksamen und damit einen individualisierbaren Restitutionsantrag voraussetzt (BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2003 - 7 C 62.02 - BVerwGE 119, 145 und vom 24. November 2004 - 8 C 15.03 - BVerwGE 122, 219 ).

  • BVerwG, 25.10.2006 - 8 C 20.05

    Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; die Maßgabe der

    Die einzelnen Grundstücke der Waldsiedlung, soweit sie H. L. betrafen, waren für das Vermögensamt ohne weiteres aus den Katasterunterlagen und den Grundbüchern konkretisierbar im Sinne des § 4 Abs. 3 der Anmeldeverordnung i.V.m. § 31 Abs. 1 VermG (vgl. Urteil vom 24. November 2004 - BVerwG 8 C 15.03 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 34 = ZOV 2005, 106 ff.).
  • BVerwG, 09.10.2006 - 8 B 38.06

    Aufhebung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über die

    Ein Revisionsverfahren kann voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der sinngemäß gestellten Frage bieten, welche Anforderungen im Lichte der jüngsten Rechtsprechung der beiden für das Vermögensrecht zuständigen Senate Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 und vom 3. November 2005 BVerwG 7 C 24.04 , sowie Beschluss des Senats vom 8. September 2005 BVerwG 8 B 88.05 an eine Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche nach § 1 Abs. 6 VermG durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany, INC.
  • BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 24.04

    Der Kläger wendet sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung einer

    22 Das später ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 2004 BVerwG 8 C 15.03 (BVerwGE 122, 219) stellt keine zusätzlichen Anforderungen an die Individualisierbarkeit des zurückbegehrten Vermögenswertes, auf die es hier ankäme.
  • BVerwG, 20.12.2017 - 8 B 15.17

    Vermögensrechtliche Ansprüche wegen des verfolgungsbedingten Verlustes der

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4516/00
  • VG Berlin, 23.11.2023 - 29 K 343.18

    NS-Verfolgungsentschädigung: Globalanmeldung ANM-3 unter Bezugnahme auf

  • BVerwG, 30.08.2007 - 8 B 1.07

    Erfüllung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung

  • BVerwG, 11.07.2017 - 8 B 46.16

    Rückübertragung beweglichen Vermögens; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 27.04.2006 - 7 B 37.06

    Anspruch auf Verpflichtung zur Feststellung einer Erlösauskehrberechtigung

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 B 55.03

    Voraussetzungen an eine wirksame Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche durch

  • BVerwG, 10.12.2021 - 8 B 9.21

    Unbegründete Beschwerde gegen ein einen Rücknahme- und Erlösauskehrbescheid

  • BVerwG, 01.06.2006 - 7 B 45.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Klärung der Grundsatzfrage der

  • BVerwG, 29.06.2023 - 8 B 50.22

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung für den verfolgungsbedingten Verlust

  • OLG Brandenburg, 14.08.2018 - 2 U 13/17

    Amtshaftung wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 4799/00
  • LG Rostock, 15.11.2005 - 2 T 217/05

    Eigentumsumschreibung betreffend ein Grundstück; Notwendigkeit der Vorlage einer

  • VG Potsdam, 18.08.2005 - 1 K 3133/03
  • BVerwG, 14.10.2003 - 8 B 116.03

    Präzisierung der Voraussetzungen an eine wirksame Anmeldung vermögensrechtlicher

  • VG Frankfurt/Oder, 15.01.2007 - 4 K 2104/03

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung des Restitutionsantrags aufgrund

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht