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   BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04   

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BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04 (https://dejure.org/2005,1208)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 3 C 5.04 (https://dejure.org/2005,1208)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 (https://dejure.org/2005,1208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VorlBierG § 9; BierVO § 1
    Bier; Herstellen von Bier; Bereitung von Bier; Inverkehrbringen von Bier; Bezeichnung; Kennzeichnung; Reinheitsgebot; Berufsfreiheit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VorlBierG § 9
    Bereitung von Bier; Berufsfreiheit; Bezeichnung; Bier; Herstellen von Bier; Inverkehrbringen von Bier; Kennzeichnung; Reinheitsgebot

  • Wolters Kluwer

    Geltung des deutschen Reinheitsgebots für die Herstellung von Bier; Ausnahmegenehmigung zur Bereitung von besonderen Bieren; Zusetzen von Zuckersirup in untergäriges Schwarzbier nach der Filtrierung; Voraussetzungen eines Inverkehrbringens unter der Gattungsbezeichnung ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage auf Ausnahme vom deutschen Reinheitsgebot erfolgreich

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bier und Reinheitsgebot - Brandenburger Brauerei darf ausnahmsweise davon abweichen

Besprechungen u.ä.

  • uni-jena.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Bier nach deutschem Reinheitsgebot - oder doch nicht? (Carsten Johne; GB 2/2005, S. 10)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 82
  • NJW 2005, 1736
  • NVwZ 2005, 1187 (Ls.)
  • DVBl 2005, 1275 (Ls.)
  • DÖV 2005, 652
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.07.1984 - VII R 85/83
    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04
    Was Bier ist, wird vom Gesetz nicht definiert, sondern vorausgesetzt (ebenso BFH, Urteil vom 3. Juli 1984 - VII R 85/83 - BFHE 141, 385 ).

    Insbesondere verliert ein unter Beachtung des Reinheitsgebots hergestelltes Getränk nicht dadurch seine Eigenschaft als Bier, dass ihm nachträglich weitere Stoffe zugesetzt werden (BFH, Urteil vom 3. Juli 1984, a.a.O. ).

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04
    Wird dem Hersteller eines besonderen Bieres auf diesem Wege eine besondere Kennzeichnung auferlegt, so darf dies keine negative Einschätzung des Produkts zur Folge haben (vgl. EuGH, Urteil vom 12. März 1987 - Rs. 178/84, Bier II - Slg. I-1262 ) und muss auch innerhalb der gegenwärtigen Handhabung des Kennzeichnungsrechts bei Bier den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren.
  • BFH, 23.02.1955 - V z D 4/54

    Anwendbarkeit des Reinheitsgebots auf obergäriges Bier - Verbringung von

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04
    Ob darüber hinaus auch die Behandlung des Bieres, also insbesondere das Abfüllen und Lagern (vgl. § 7 Abs. 1 LMBG), in der Brauerei selbst oder obendrein außerhalb der Brauerei - beim Bierverleger, Wirt oder dergleichen - umfasst ist, wie § 16 DVO-VorlBierG (i.d.F. vom 29. Juli 1993, BGBl I S. 1422, zuletzt geändert durch Art. 2 VO vom 8. Dezember 2000, BGBl I S. 1686) bestimmt, kann offen bleiben (einschränkend BFH, Gutachten vom 23. Februar 1955 - V z D 4/54 S - BFHE 60, 220 ).
  • RG, 24.02.1891 - 96/91

    Unterliegen Honig und Zucker, wenn sie zur Bereitung von Met verwendet werden,

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04
    Bier ist hiernach ein unter Verwendung von Hefe gegorenes Getränk im Wesentlichen aus Wasser, Hopfen und Malz oder pflanzlichen Malzersatzstoffen, das nach Aussehen, Geruch und Geschmack von der Verkehrsanschauung als Bier angesehen wird (vgl. RGSt 21, 346 ; RFH, Urteil vom 18. September 1929 - IV A 175/29 - RZollBl 1930, 78).
  • BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen

    Sollte die "malt beer base" als Branntwein einzureihen sein, würde dies in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Februar 2005 3 C 5.04 (BVerwGE 123, 82) eine gegen Art. 12 des Grundgesetzes (GG) und damit verfassungsrechtlich unzulässige Berufsausübungsregelung darstellen.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin lässt sich aus dem Urteil des BVerwG in BVerwGE 123, 82, nach dem für die Herstellung und das Inverkehrbringen von mit Invertzucker versetztem Bier eine Genehmigung nach § 9 Abs. 7 des Vorläufigen Biergesetzes zu erteilen ist, für die Einreihung des streitgegenständlichen Erzeugnisses nichts entnehmen.

  • VG Münster, 05.05.2011 - 8 K 61/10

    Ein Anspruch auf Erstattung von angefallenen Kosten für eine

    BayVGH, Urteil vom 6. April 2011 - 19 BV 10.304 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Juli 2009 13 S 919/09 , www.vghmannheim.de = InfAuslR 2009, 403; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, II - § 70 Rn. 6; vgl. zum Verhältnis von zwei Verjährungsfristen zueinander auch BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 21.

    BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 20.

    Es kann hier dahinstehen, ob § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG so auszulegen ist, dass die Verjährungsfrist exakt 4 Jahre nach der Entstehung des Anspruchs endet, so BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 38.04 -, www.bverwg.de = BVerwGE 123, 82 = juris Rn. 17, oder ob auf die Frist des § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz VwKostG die Regelung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VwKostG anzuwenden ist, so dass die Verjährungsfrist erst mit dem Ablauf des (vierten) Kalenderjahres endete.

  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06

    Auslegung von § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BierStG und Vorlagepflicht an den EuGH

    Dieses Verständnis entspricht nicht nur dem allgemeinen Sprachgebrauch, sondern liegt beispielsweise auch der von der Beschwerdeführerin in anderem Zusammenhang herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 9 Abs. 1 des Vorläufigen Biergesetzes zugrunde (BVerwGE 123, 82 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.02.2008 - 4 K 455/04

    Ausnahmegenehmigung für ?Anti-Aging-Bier?

    Im Hinblick auf das mittlerweile im Parallelverfahren 4 K 1287/97 ("Schwarzer Abt") ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 - teilte der Beklagte der Klägerin mit Schreiben vom 23. März 2005 mit, dass er an dem Bescheid vom 10. Februar 2004 festhalte.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 5.04 - bezüglich des vor der Kammer anhängig gewesenen Verfahrens 4 K 1287/97 ("Schwarzer Abt") ausgeführt:.

  • VG Köln, 07.05.2013 - 7 K 2289/11

    Verpflichtung eines Arzneimittelherstellers zur Änderung einer

    Eine derartige Verpflichtung lässt sich insbesondere nicht aus der in der mündlichen Verhandlung vorgelegten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.02.2005 - 3 C 5.04 - zu Kennzeichnungsvorschriften für "Bier" ableiten, da der dort geschilderte Fall dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 4 K 07.1193

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Anlage eines Umgehungsgerinnes; Klage des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt den fachbehördlichen Aussagen des Wasserwirtschaftsamts große Bedeutung zu, die in der Regel sogar größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten hätten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen würden (s. z.B. U.v. 14.02.2005, BayVBl 2005, 727).
  • VG Frankfurt/Oder, 31.01.2005 - 4 L 325/04
    Soweit die Antragstellerin zur Begründung ihres Antrages vorbringt, das Inverkehrbringen des Getränks "Schwarzer Abt" unter der Bezeichnung "Schwarzbier" könne nicht gem. § 1 BierVO untersagt werden, weil es unter Beachtung des in § 9 VorlBierG verankerten Reinheitsgebots hergestellt würde und es sich insoweit um ein "besonderes Bier" i.S.v. § 9 Abs. 7 VorlBierG handele, ist dies vor dem Hintergrund des mit Urteil vom 01.12.2003 abgeschlossenen und nunmehr beim Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 5.04) anhängigen Verfahrens 4 K 1287/97 kaum nachvollziehbar.
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