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   BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04   

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BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04 (https://dejure.org/2005,1539)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2005 - 9 A 56.04 (https://dejure.org/2005,1539)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2005 - 9 A 56.04 (https://dejure.org/2005,1539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    PBefG § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 1, 3, 4, § 29 Abs. 8; BauGB 1998 § 1 Abs. 6, §§ 9, 214 Abs. 3
    Planfeststellungsbeschluss; Änderung von Straßenbahntrassen; Genehmigung und Planfeststellung; bebauungsplanergänzende Planfeststellung; städtebauliches und verkehrspolitisches Konzept; Abwägung; Abwägungsfehler; inzidente Überprüfung der Abwägung zum Bebauungsplan.

  • Bundesverwaltungsgericht

    PBefG § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 28 Abs. 1, 3, 4, § 29 Abs. 8
    Abwägung; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsfehler; Bebauungsplan; Bebauungsplan; Dresden; Ergänzung; Genehmigung; Genehmigung und Planfeststellung; Gleis; Inzidentprüfung; Linienführung; Neugestaltung; Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; ...

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Nichtvorliegens einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf einen Planfeststellungsbeschluss nach demselben Gesetz - Kompetenzen der Planfeststellungsbehörde bei einem bebauungsplanergänzenden Planfeststellungsbeschluss - Konsequenz ...

  • Judicialis

    PBefG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; PBefG § 28 Abs. 1; ; PBefG § 28 Abs. 3; ; PBefG § 28 Abs. 4; ; PBefG § 29 Abs. 8; ; BauGB 1998 § 1 Abs. 6; ; BauGB 1998 § 9; ; BauGB 1998 § 214 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung bei Änderung von Straßenbahntrassen - Überprüfung bauleitplanerischer Entscheidungen in bebauungsplanergänzendem Planfeststellungsbeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan ergänzende Planfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen neue Straßenbahntrassen auf dem Postplatz in Dresden abgewiesen

  • nomos.de PDF, S. 44 (Kurzinformation)

    §§ 9, 28, 29 PBefG; §§ 1, 9, 214 BauGB 1998
    Inanspruchnahme eines Grundstücks für Straßenbahnbauvorhaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 123, 286
  • NVwZ 2005, 949
  • NZBau 2005, 522 (Ls.)
  • BauR 2005, 1969 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1997 - 20 B 713/95

    Linienführung einer Straßenbahn; Vorhabengenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung kann § 28 Abs. 4 PBefG nicht entnommen werden, dass die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 PBefG Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung ist und deshalb vor oder gleichzeitig mit dem Planfeststellungsbeschluss gemäß § 28 Abs. 1 PBefG erteilt werden muss (so aber OVG Münster, Beschluss vom 1. September 1997 - 20 B 713/95.AK - UPR 1998, 196; dem folgend: Siegel, in: Ziekow, Praxis des Fachplanungsrechts, 2004, Rn. 1457 f.; Fielitz/Grätz, PBefG, Kommentar, Loseblatt, Stand: Oktober 2004, § 28 Rn. 10; Fromm/Fey/ Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 3. Aufl. 2001, § 28 PBefG, Rn. 14; kritisch dazu Steinberg/Berg/Wickel, Fachplanung, 3. Aufl. 2000, § 7 Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - 23 A 3293/92

    Parallele Klagen ; Planfeststellungsbeschluß; Ergänzungsfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Anders lautenden Äußerungen in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29. September 1994 - 23 A 3293/92 - juris, Leitsatz 3 und UA S. 19 f. m.w.N.; Dürr, in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 6. Aufl. 1999, Kap. 34 Rn. 8.21) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass die Planfeststellungsbehörde im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidung eine hinreichend konkrete und verfestigte kommunale Bauleitplanung als einen der in die Abwägung einzustellenden öffentlichen Belange berücksichtigen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 20.08.1982 - 4 C 81.79

    Rechtliches Verhältnis von Planungs-zur Enteignungsentscheidung bei

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Eigentum eines planbetroffenen Dritten in hervorgehobener Weise zu den abwägungserheblichen privaten Belangen gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 ; Beschluss vom 5. April 1993 - BVerwG 4 NB 3.91 - BVerwGE 92, 231 ).
  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Zwar kann die Klägerin als durch den Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung Betroffene grundsätzlich eine gerichtliche Vollprüfung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses verlangen; auch diese führt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings nur dann zum Erfolg der Klage, wenn ein etwa festgestellter objektiver Rechtsverstoß für den Eingriff in das Eigentum kausal ist (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - NVwZ 2005, 330; Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 ).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass die Planfeststellungsbehörde im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidung eine hinreichend konkrete und verfestigte kommunale Bauleitplanung als einen der in die Abwägung einzustellenden öffentlichen Belange berücksichtigen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass die Planfeststellungsbehörde im Rahmen ihrer Abwägungsentscheidung eine hinreichend konkrete und verfestigte kommunale Bauleitplanung als einen der in die Abwägung einzustellenden öffentlichen Belange berücksichtigen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 ; Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 ; Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 ).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Übernimmt die Planfeststellungsbehörde im bebauungsplanergänzenden Planfeststellungsbeschluss aufgrund eigener Abwägung das im Bebauungsplan zum Ausdruck kommende städtebauliche und verkehrspolitische Konzept, hat sie dessen Rechtmäßigkeit auch nach außen zu verantworten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 zum Verhältnis zwischen Planfeststellungsbeschluss und straßenrechtlicher Linienbestimmung).
  • BVerwG, 05.04.1993 - 4 NB 3.91

    Mindestgröße für Baugrundstücke?

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2005 - 9 A 56.04
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass das Eigentum eines planbetroffenen Dritten in hervorgehobener Weise zu den abwägungserheblichen privaten Belangen gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 1982 - BVerwG 4 C 81.79 - BVerwGE 66, 133 ; Beschluss vom 5. April 1993 - BVerwG 4 NB 3.91 - BVerwGE 92, 231 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Rechtsfehler, die sich hinwegdenken lassen, ohne dass sich an der Grundstücksinanspruchnahme etwas ändern würde, scheiden als Anknüpfungspunkt für eine etwaige Rechtsverletzung von vornherein aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370, 382 f., vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131 S. 209 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 A 56.04 - NVwZ 2005, 949, 953; Beschluss vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - NVwZ 2005, 330, 331).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.11.2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 34 m.w.N.; speziell für die Planung von Straßenbahnen: BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; OVG Sachsen, B.v. 20.12.2018 - 4 B 260.18 - juris Rn. 26).

    1.2.1 Aus § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 PBefG wird deutlich, dass das Personenbeförderungsgesetz insbesondere auf die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr und insoweit auf die Schaffung leistungsfähiger Verkehrsanlagen und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs abzielt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; OVG Bremen, U.v. 18.2.2010 - 1 D 599.08 - juris Rn. 48; HessVGH, U.v. 18.3.2008 - 2 C 1092.06.T - juris Rn. 92).

    Dazu gehören u.a. eine weitgehende Trennung der Trassen des ÖPNV vom motorisierten Individualverkehr, der Bau moderner und behindertengerechter Haltestellen und eine damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Reisegeschwindigkeit und der Attraktivität des ÖPNV (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33).

    Vielmehr kann das Ziel eines attraktiven und leistungsfähigen ÖPNV wie vorliegend gerade für eine möglichst weitgehende Trennung der Trassen des ÖPNV vom motorisierten Individualverkehr sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33).

    4.3.2 Die Planfeststellungsbehörde durfte und musste bei ihrer Abwägung die im Bebauungsplan enthaltene Festsetzung einer Trasse für den öffentlichen Nahverkehr als einen städtebaulichen Belang berücksichtigen (vgl. § 38 Satz 1 Hs. 2 BauGB; zur Verpflichtung der Berücksichtigung einer hinreichend konkreten und verfestigten kommunalen Bauleitplanung bei der Abwägung insbesondere bei konfligierenden Planungen BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 36 m.w.N.), allerdings nur soweit die Wirkung dieser Festsetzung reicht.

    Selbst wenn die Planung nicht vollständig durch Bebauungsplan erfolgen muss - eine Ergänzung des Bebauungsplans durch Planfeststellungsbeschluss ist nach § 28 Abs. 3 Satz 2 PBefG unter bestimmten Voraussetzungen möglich -, verfolgt eine Gemeinde mit einem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan in der Regel ein eigenes verkehrspolitisches Konzept in Bezug auf die betreffende Straßenbahnanlage (BVerwG, U.v. 25.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 37) im Sinne der Vorbereitung und Leitung der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke (§ 1 Abs. 1 BauGB).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung zu einer bebauungsplanergänzenden Planfeststellung nach § 28 Abs. 3 Satz 2 PBefG den Grundsatz aufgestellt, dass die Planfeststellungsbehörde bei Übernahme des im Bebauungsplan zum Ausdruck kommenden städtebaulichen und verkehrspolitischen Konzepts zur Vermeidung einer Rechtsschutzlücke dessen Rechtmäßigkeit auch nach außen zu verantworten habe, so dass die gerichtliche Prüfung auch darauf zu erstrecken sei, ob das städtebauliche und verkehrspolitische Konzept geeignet sei, entgegenstehende Belange des Planbetroffenen zu überwinden (BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 37), Der Fall unterscheidet sich von dem hier vorliegenden dadurch, dass es an einem bebauungsplanergänzenden Planfeststellungsbeschluss fehlt und - wie oben ausgeführt - in dem Bebauungsplan in Bezug auf die Straßenbahntrasse kein eigenes verkehrspolitisches Konzept der Stadt K. zum Ausdruck kommt, das die Planfeststellungsbehörde mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses übernommen hätte oder auch nur hätte übernehmen können.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Rechtsfehler, die sich hinwegdenken lassen, ohne dass sich an der Grundstücksinanspruchnahme etwas ändern würde, scheiden als Anknüpfungspunkt für eine etwaige Rechtsverletzung von vornherein aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370, 382 f., vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131 S. 209 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 A 56.04 - NVwZ 2005, 949, 953; Beschluss vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - NVwZ 2005, 330, 331).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 5 S 1443/14

    Klage einer staatlichen Hochschule gegen den Planfeststellungsbeschluss für den

    Dies ist hier aufgrund der mit dem Vorhaben verfolgten Zielsetzung, den öffentlichen Personennahverkehr im Neuenheimer Feld zu verbessern (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 20.04.2005 - 9 A 56.04 -, BVerwGE 123, 286; Senatsurt. v. 03.07.1998 - 5 S 1/98 -, BRS 60 Nr. 13), der Fall.
  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40035

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.11.2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 34 m.w.N.; speziell für die Planung von Straßenbahnen: BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; OVG Sachsen, B.v. 20.12.2018 - 4 B 260.18 - juris Rn. 26).

    2.2.1 Aus § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 PBefG wird deutlich, dass das Personenbeförderungsgesetz insbesondere auf die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr und insoweit auf die Schaffung leistungsfähiger Verkehrsanlagen und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs abzielt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; OVG Bremen, U.v. 18.2.2010 - 1 D 599.08 - juris Rn. 48; HessVGH, U.v. 18.3.2008 - 2 C 1092.06.T - juris Rn. 92).

    Dazu gehören u.a. eine weitgehende Trennung der Trassen des ÖPNV vom motorisierten Individualverkehr, der Bau moderner und behindertengerechter Haltestellen und eine damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Reisegeschwindigkeit und der Attraktivität des ÖPNV (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33).

  • OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08

    Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 nach Lilienthal - Planfeststellungsbeschluss;

    v. 20.04.2005 - 9 A 65.04 -, BVerwGE 123, 286 ; OVG Bremen, rt.

    Die Erteilung der Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 PBefG ist nicht Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; der Plan kann daher festgestellt werden, ohne dass zuvor oder gleichzeitig eine Genehmigung erteilt wird (BVerwG, rt. v. 20.04.2005 - 9 A 56.04 -, BVerwGE 123, 286 ).

  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 NVwZ 2005, 949/950; BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNrn. 42 ff.) ist die Planrechtfertigung dann gegeben, wenn ein Vorhaben nach Maßgabe der vom jeweiligen Fachplanungsgesetz (vorliegend dem Personenbeförderungsgesetz) allgemein verfolgten Ziele "vernünftigerweise geboten" ist.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Rechtsfehler, die sich hinwegdenken lassen, ohne dass sich an der Grundstücksinanspruchnahme etwas ändern würde, scheiden als Anknüpfungspunkt für eine etwaige Rechtsverletzung von vornherein aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 , vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131 S. 209 und vom 20. April 2005 - BVerwG 9 A 56.04 - NVwZ 2005, 949 ; Beschluss vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - NVwZ 2005, 330 ).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 22 A 08.40041

    Straßenbahntrasse durch die Pillenreuther Straße in Nürnberg darf gebaut werden.

    Die Planrechtfertigung für das planfestgestellte Vorhaben ist gegeben, denn das Vorhaben ist nach Maßgabe der vom Personenbeförderungsgesetz allgemein verfolgten Ziele vernünftigerweise geboten (vgl. BVerwG vom 20.4.2005 NVwZ 2005, 949/950).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG vom 20.4.2005 NVwZ 2005, 949/953, vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 302/317 und vom 24.4.2009 NVwZ 2009, 986/987).

  • VGH Bayern, 01.08.2022 - 22 A 21.40003

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.11.2017 - 3 A 4.15 - juris Rn. 34 m.w.N.; speziell für die Planung von Straßenbahnen: BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 30.11.2020 - 22 A 19.40034 u.a. - juris Rn. 146; OVG Sachsen, B.v. 20.12.2018 - 4 B 260.18 - juris Rn. 26).

    1.2.1 Aus § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 PBefG wird deutlich, dass das Personenbeförderungsgesetz insbesondere auf die ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr und insoweit auf die Schaffung leistungsfähiger Verkehrsanlagen und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) abzielt (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 30.11.2020 - 22 A 19.40034 u.a. - juris Rn. 148; OVG Bremen, U.v. 18.2.2010 - 1 D 599.08 - juris Rn. 48; HessVGH, U.v. 18.3.2008 -2 C 1092.06.T - juris Rn. 92).

    Dazu gehören u.a. eine weitgehende Trennung der Trassen des ÖPNV vom motorisierten Individualverkehr, der Bau moderner und behindertengerechter Haltestellen und eine damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit, der Reisegeschwindigkeit und der Attraktivität des ÖPNV (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2005 - 9 A 56.04 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 30.11.2020 - 22 A 19.40034 u.a. - juris Rn. 148).

  • BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21

    Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2010 - 5 S 76/10

    Straßenrechtliche Planfeststellung; vorläufige Besitzeinweisung; Verfahren nach §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

  • VGH Bayern, 30.03.2006 - 22 A 01.40059

    Keine "Genehmigung" für die Straßenbahn durch den Englischen Garten

  • BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem

  • OVG Hamburg, 26.04.2013 - 5 E 9/11

    Errichtung einer Fußgängerbrücke über eine Autobahn

  • VG Hamburg, 26.08.2005 - 3 E 1828/05

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses zur "Wasserwirtschaftlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 11 B 897/06
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