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   BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04   

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https://dejure.org/2005,1337
BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04 (https://dejure.org/2005,1337)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2005 - 3 C 41.04 (https://dejure.org/2005,1337)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2005 - 3 C 41.04 (https://dejure.org/2005,1337)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    KHG § 18 Abs. 5, § 18 a BPflV § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1, §§ 17, 18, 19
    Pflegesatzfestsetzung; Deckelung; Erlösobergrenze; Schiedsstellenverfahren; Schiedsstelle; Amtsermittlungsgrundsatz; medizinisch leistungsgerechtes Budget.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen - Genehmigung der vereinbarten oder festgesetzten Pflegesätze von der zuständigen Landesbehörde - Entscheidung der Schiedsstelle als der behördlichen Genehmigung vorgeschalteter nicht anfechtbarer ...

  • Judicialis

    KHG § 18 Abs. 5; ; KHG § 18 a; ; BPflV § 3 Abs. 1; ; BPflV § 6 Abs. 1; ; BPflV § 17; ; BPflV § 18; ; BPflV § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Amtsermittlung durch Schiedsstelle zur Festsetzung der Krankenhauspflegesätze - Anhebung der Erlösobergrenze wegen Erfüllung eines Ausdeckelungstatbestandes bei Einsparungen in anderen Bereichen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 209
  • NVwZ-RR 2006, 190
  • NZS 2006, 363
  • DVBl 2006, 369
  • DÖV 2006, 661
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04
    Damit übernimmt das Oberverwaltungsgericht wörtlich die Maßstäbe, die der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 für die Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung nach § 93 Abs. 3 Satz 2 BSHG betreffend die Pflegesätze von Pflegeheimen aufgestellt hat.

    Während Letztere einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1998 a.a.O, S. 49), handelt es sich bei der Festsetzung der Krankenhauspflegesätze durch die Schiedsstelle um einen nicht anfechtbaren internen Mitwirkungsakt, der dem maßgeblichen behördlichen Genehmigungsakt nach § 18 Abs. 5 KHG vorgeschaltet ist (vgl. Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 3 C 47.91 - BVerwGE 94, 301).

  • BVerwG, 23.11.1993 - 3 C 47.91

    Krankenhaus - Festsetzung der Pflegesätze - Schiedsstelle - Interner

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04
    Während Letztere einen Verwaltungsakt darstellt (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1998 a.a.O, S. 49), handelt es sich bei der Festsetzung der Krankenhauspflegesätze durch die Schiedsstelle um einen nicht anfechtbaren internen Mitwirkungsakt, der dem maßgeblichen behördlichen Genehmigungsakt nach § 18 Abs. 5 KHG vorgeschaltet ist (vgl. Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 3 C 47.91 - BVerwGE 94, 301).

    Es kann hier offen bleiben, ob Schiedsstellen überhaupt als Behörden zu qualifizieren sind,(offen gelassen im Urteil vom 23. November 1993 - BVerwG 3 C 47.91 - BVerwGE 94, 301, 303; bejahend Tuschen-Quaas, BPflV, 5. Auflage, S. 383).

  • BVerwG, 22.06.1995 - 3 C 34.93

    Voraussetzungen für die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04
    Dementsprechend hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Urteile vom 22. Juni 1995 - BVerwG 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5 und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97, ).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 24.96

    Krankenhausfinanzierung - Erstmalige Festlegung eines Punktewertes für

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 41.04
    Dementsprechend hat der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen, dass die Schiedsstelle dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten hat, die auch für die Pflegesatzparteien selbst im Falle der Regelung durch Vereinbarungen gelten; innerhalb dieser Grenzen hat die Schiedsstelle die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Urteile vom 22. Juni 1995 - BVerwG 3 C 34.93 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 5 und vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97, ).
  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 20/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsfestsetzung für Leistungen eines

    Die Schiedsstelle nach § 18a KHG wird hier als Stelle tätig, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X wahrnimmt und damit als Behörde im funktionalen Sinne (offengelassen von BVerwGE 124, 209, 212; vgl zur Behördeneigenschaft Quaas in Schnapp, Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2004, S 98) .

    Zwar wird die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze durch die Schiedsstelle nach § 18a KHG nicht als Verwaltungsakt, sondern als interner Mitwirkungsakt qualifiziert, weil die Regelungswirkung der Festsetzung erst mit der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 5 KHG eintritt (vgl BVerwGE 146, 369 RdNr 27; 124, 209, 211) .

    Die inhaltliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der vom Schiedsspruch zugrunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, dh insbesondere die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben beachtet hat, die auch für die Vertragsparteien gelten (vgl zu diesen Maßstäben für die Schiedsstelle nach § 18a KHG BVerwGE 124, 209, 211) .

    Der Verpflichtung der Beklagten, im Verfahren nach § 120 Abs. 4 SGB V ggf fehlende Daten und Unterlagen nachzufordern, steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG im Rahmen des Schiedsverfahrens nach § 18 Abs. 4 KHG iVm § 18a KHG der Beibringungsgrundsatz gilt (BVerwGE 124, 209, 212 f; bestätigt mit Urteil vom 10.7.2008 - 3 C 7/07 - GesR 2009, 25, 26; vgl hierzu auch Clemens, Grundlegende Fragen des Schiedsverfahrens nach dem KHG, MedR 2012, 769, 770 mit dem Hinweis, dass manche Schiedsstellenverordnungen in begrenztem Umfang Amtsermittlung ausdrücklich vorsehen; aA Quaas in Schnapp, Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2004, S 104) .

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Zwar ist wegen des im Schiedsstellenverfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes die Schiedsstelle nicht verpflichtet, ohne substantiierte Beanstandungen der Gegenseite die Kalkulation des Krankenhauses zu überprüfen (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ).

    Zwar ist wegen des im Schiedsstellenverfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes die Schiedsstelle nicht verpflichtet, ohne substantiierte Beanstandungen der Gegenseite die Kalkulation des Krankenhauses zu überprüfen (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ).

    Zwar ist wegen des im Schiedsstellenverfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes die Schiedsstelle nicht verpflichtet, ohne substantiierte Beanstandungen der Gegenseite die Kalkulation des Krankenhauses zu überprüfen (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ).

    Zwar ist wegen des im Schiedsstellenverfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes die Schiedsstelle nicht verpflichtet, ohne substantiierte Beanstandungen der Gegenseite die Kalkulation des Krankenhauses zu überprüfen (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ).

    Zwar ist wegen des im Schiedsstellenverfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes die Schiedsstelle nicht verpflichtet, ohne substantiierte Beanstandungen der Gegenseite die Kalkulation des Krankenhauses zu überprüfen (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ).

    Zwar ist wegen des im Schiedsstellenverfahren geltenden Beibringungsgrundsatzes die Schiedsstelle nicht verpflichtet, ohne substantiierte Beanstandungen der Gegenseite die Kalkulation des Krankenhauses zu überprüfen (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ).

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 3/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - Vergütung stationärer Pflegeeinrichtungen -

    Der Senat schließt sich für die Schiedsstelle nach § 76 SGB XI nicht der vom Bundesverwaltungsgericht zur Schiedsstelle nach § 18a KHG vertretenen Auffassung (BVerwGE 124, 209) an, diese werde wegen ihrer paritätischen Zusammensetzung und den sich schon aus der Bundespflegesatzverordnung ergebenden Vorlage- und Mitwirkungspflichten durch den Beibringungsgrundsatz geprägt und sei daher nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz unterworfen.
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 10/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Verwirkung des

    Die Schiedsstelle nach § 18a KHG wird hier als Stelle tätig, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 SGB X wahrnimmt und damit als Behörde im funktionalen Sinne (BSGE 119, 43 = SozR 4-2500 § 120 Nr. 4, RdNr 21; offengelassen von BVerwGE 124, 209, 212; vgl zur Behördeneigenschaft Quaas in Schnapp/Düring, Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2. Aufl 2016, RdNr 576 f) .

    Zwar wird die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze durch die Schiedsstelle nach § 18a KHG nicht als Verwaltungsakt, sondern als interner Mitwirkungsakt qualifiziert, weil die Regelungswirkung der Festsetzung erst mit der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 5 KHG eintritt (vgl BVerwGE 146, 369 RdNr 27; 124, 209, 211) .

    Die inhaltliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob der vom Schiedsspruch zugrunde gelegte Sachverhalt zutrifft und ob das Schiedsamt den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum eingehalten, dh insbesondere die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben beachtet hat, die auch für die Vertragsparteien gelten (vgl zu diesen Maßstäben für die Schiedsstelle nach § 18a KHG BVerwGE 124, 209, 211) .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - 7 A 11357/17

    Schiedsspruch betreffend das Erlösbudget eines Krankenhauses;

    Innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, BVerwGE 124, 209 = juris, Rn. 18).

    Ihr Verfahren ist vielmehr durch den Beibringungsgrundsatz geprägt (Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 18 ff.).

    Der Schiedsstelle ist es damit nicht verwehrt, ihre Entscheidung auf das Vorbringen des Krankenhauses zu stützen, wenn die Kostenträger hiergegen keine substantiierten Einwendungen erheben (Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 19).

    Ihre Entscheidung leidet allenfalls dann an Rechtsfehlern, wenn sie an die Substantiierungspflicht der Kostenträger überzogene Anforderungen stellt (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 25).

    Der Schiedsstelle ist damit nicht verwehrt, ihre Entscheidung auf das Vorbringen des Krankenhauses zu stützen, wenn die Kostenträger hiergegen keine substantiierten Einwendungen erheben (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 19).

    Ihre Entscheidung leidet allenfalls dann an Rechtsfehlern, wenn sie an die Substantiierungspflicht der Kostenträger überzogene Anforderungen stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 -, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 C 7.07

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Gesamtbetrag der Erlöse; Obergrenze der

    § 3 Abs. 3 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 BPflV schreibt deshalb vor, dass bei den Pflegesatzverhandlungen in einem ersten Schritt dieses medizinisch leistungsgerechte Budget zu ermitteln ist (Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3 Rn. 28).

    Diese Erlösobergrenze stellt im Rahmen der Deckelung der Krankenhausausgaben eine Kappungsgrenze dar (Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - a.a.O. S. 215 bzw. Rn. 28).

    Ihr Verfahren ist vielmehr durch den Beibringungsgrundsatz geprägt (Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - a.a.O. S. 210 ff. bzw. Rn. 18 ff.).

    Der Schiedsstelle ist damit nicht verwehrt, ihre Entscheidung auf das Vorbringen des Krankenhauses zu stützen, wenn die Kostenträger hiergegen keine substantiierten Einwendungen erheben (Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - a.a.O. S. 212 bzw. Rn. 19).

    Ihre Entscheidung leidet allenfalls dann an Rechtsfehlern, wenn sie an die Substantiierungspflicht der Kostenträger überzogene Anforderungen stellt (vgl. Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - a.a.O. S. 214 bzw. Rn. 25).

  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 7.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Für diese Ersetzung sieht § 18 Abs. 4 KHG den Schiedsspruch vor; der Schiedsstelle stehen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 ; Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3; Beschluss vom 6. November 2006 - BVerwG 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 ).

    Wenn aber einer dieser Tatbestände sachlich vorliegt, so ist die Obergrenze zu erhöhen; ein irgendwie gearteter Ermessensspielraum der Krankenkassen, der Erhöhung zuzustimmen oder auch nicht, besteht nicht (Urteil vom 8. September 2005 a.a.O. ).

    Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BPflV kann das Krankenhaus darauf bestehen, zunächst das medizinisch leistungsgerechte Budget zu vereinbaren (und diesem erst in einem zweiten Schritt die Obergrenze gegenüberzustellen; vgl. Urteil vom 8. September 2005 a.a.O. ); das Krankenhaus ist nicht gezwungen, sich mit dem einfacheren Weg der bloßen Ermittlung der Obergrenze nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BPflV zu begnügen.

  • OVG Saarland, 28.11.2008 - 3 A 379/07

    Anfechtung der Genehmigung eines Beschlusses der Schiedsstelle für die

    Festzuhalten ist für die insoweit vorzunehmende Beurteilung zunächst, dass - was auch das Verwaltungsgericht zutreffend gesehen hat - das Schiedsstellenverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 - Buchholz 451.74 § 18 a KHG Nr. 3, zitiert nach Juris, der der Senat folgt, nicht dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt, sondern durch den Beibringungsgrundsatz geprägt ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 - a.a.O., die Frage offen gelassen, ob angesichts der eingehenden Normierung des Pflegesatzrechts, die bei Nichteinigung der Pflegesatzparteien unter anderem eine Festsetzung durch die paritätisch besetzte Schiedsstelle vorsieht, überhaupt Raum und Bedürfnis für die Annahme besteht, zumindest willkürliche und völlig unhaltbare Entscheidungen der Schiedsstelle seien auch dann rechtswidrig, wenn sie nicht gegen Vorschriften des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung verstießen.

    Dies ist freilich die Konsequenz der normativen Regelung, die es zunächst einmal den Vertragsparteien überlässt, sich über ein medizinisch leistungsgerechtes Budget zu einigen und die Berücksichtigung von Einsparpotentialen nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Satz 2 BPflV im Rahmen der - als erster Schritt - zu treffenden Vereinbarung beziehungsweise der von der Schiedsstelle vorzunehmenden Ermittlung eines medizinisch leistungsgerechten Budgets vorsieht, das dann erst in einem zweiten Schritt der Obergrenze nach § 6 Abs. 1 Satz 4 BPflV gegenüberzustellen ist vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 - zitiert nach Juris.

    Im Übrigen geht auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass den Kostenträgern eine substanziierte Auseinandersetzung mit den in der LKA erhobenen Forderungen prinzipiell möglich ist und auch von ihnen verlangt werden kann vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 -, zitiert nach Juris Rdnr. 25.

    Diese lägen immer noch eindeutig über den Obergrenzen von 34.243.448,-- DM ohne sowie 37.063.273,-- DM mit Ausgleichen und Zuschlägen vgl. zur Entbehrlichkeit der Festlegung eines Gesamtbetrages nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BPflV in derartigen Fällen BVerwG, Urteil vom 8.9.2005 - 3 C 41.04 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 25, und vom 10.7.2008 - 3 C 7.07 -.

  • BVerwG, 04.05.2017 - 3 C 17.15

    Abrechenbarkeit von Krankenhausleistungen; Abrechnungsmangel; Abrechnungsstreit;

    Sie hat daher dieselben rechtlichen Grenzen zu beachten wie die Vertragsparteien; innerhalb dieser Grenzen hat sie die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten (BVerwG, Urteil vom 8. September 2005 - 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 ; Beschluss vom 6. November 2006 - 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 Rn. 4, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 8.08

    Krankenhausfinanzierung; Pflegesatz; Pflegesatzverhandlung; Vereinbarung über

    Für diese Ersetzung sieht § 18 Abs. 4 KHG den Schiedsspruch vor; der Schiedsstelle stehen die ansonsten den Vertragsparteien zukommenden Gestaltungsmöglichkeiten zu (Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 24.96 - BVerwGE 105, 97 = Buchholz 451.73 § 28 BPflV Nr. 1 ; Urteil vom 8. September 2005 - BVerwG 3 C 41.04 - BVerwGE 124, 209 = Buchholz 451.74 § 18a KHG Nr. 3; Beschluss vom 6. November 2006 - BVerwG 3 B 71.06 - Buchholz 451.74 § 17 KHG Nr. 19 ).

    Wenn aber einer dieser Tatbestände sachlich vorliegt, so ist die Obergrenze zu erhöhen; ein irgendwie gearteter Ermessensspielraum der Krankenkassen, der Erhöhung zuzustimmen oder auch nicht, besteht nicht (Urteil vom 8. September 2005 a.a.O. ).

    Nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BPflV kann das Krankenhaus darauf bestehen, zunächst das medizinisch leistungsgerechte Budget zu vereinbaren (und diesem erst in einem zweiten Schritt die Obergrenze gegenüberzustellen; vgl. Urteil vom 8. September 2005 a.a.O. ); das Krankenhaus ist nicht gezwungen, sich mit dem einfacheren Weg der bloßen Ermittlung der Obergrenze nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BPflV zu begnügen.

  • BVerwG, 25.10.2018 - 3 C 22.16

    Begründung der Schiedsstellenentscheidung; Beurteilungsspielraum; Entgelthöhe;

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

  • VG Minden, 31.10.2006 - 6 K 617/05

    Krankenhausvergütungen für 2004 zu Recht nicht erhöht

  • BSG, 17.11.2022 - B 6 KA 9/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Hochschulambulanz - bei Vergütungsverhandlungen zu

  • VG Minden, 31.10.2006 - 6 K 594/05

    Krankenhausvergütungen für 2004 zu Recht nicht erhöht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2014 - 7 A 11124/13

    Festsetzung von Krankenhaus-Pflegesätzen; Genehmigung des Erlösbudgets;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2019 - 13 A 2460/18

    Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen für die Implantation von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2007 - 7 A 11532/06

    Anfechtung widersprüchlicher Entscheidungen einer Schiedsstelle; Auslegung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2013 - 7 A 10799/13

    Krankenhausrecht; Entscheidung der Schiedsstelle bei der Festsetzung des

  • BFH, 26.08.2010 - V R 5/08

    Umsatzsteuerfreie Leistungen durch Privatklinik - Berechnung der Jahrespflegetage

  • BVerwG, 06.11.2006 - 3 B 71.06

    Pflegesatzfestsetzung; Veränderungsrate; Kostensteigerungen; Deckelung;

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 13.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 9.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 15.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

  • VG Stuttgart, 09.02.2006 - 4 K 3968/05

    Verpflichtung einer Krankenkasse, eine Vereinbarung mit dem Krankenhaus über

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 9 S 1383/04

    Festsetzung von Krankenhauspflegesätzen

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 12.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

  • VG Stuttgart, 09.02.2006 - 4 K 3853/05

    Anspruch eines psychiatrischen Fachkrankenhauses gegen die Öffentliche Hand auf

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 14.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

  • VG Düsseldorf, 19.02.2016 - 21 K 1321/14

    Krankenhausfinanzierung; Rechtmäßigkeitskontrolle eines Festsetzungsbeschlusses

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2007 - 9 S 1006/06

    Gerichtliche Überprüfung des Ausdeckelungstatbestandes; Prüfung der

  • BVerwG, 02.09.2019 - 3 B 28.18

    Festsetzung eines krankenhausindividuellen Zusatzentgelts für ein Krankenhaus;

  • BVerwG, 20.05.2008 - 3 B 96.07

    Beurteilung der Beschränkung der gerichtlichen Sachprüfung auf einzelne Punkte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 260/19

    Umfang der gerichtlichen Kontrolle eines Schiedsspruches nach § 78g SGB 8

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 7 A 10133/07
  • VG Karlsruhe, 04.07.2018 - 2 K 7195/16

    Genehmigung eines Schiedsspruchs über die Festsetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 2102/11

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • VG Minden, 20.11.2007 - 6 K 3782/06

    Anspruch auf nachträgliche Budgetberichtigung; Streit über die Rechtmäßigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 2140/11

    Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers bei Anfechtung der Genehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1168/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 520/13

    Das beklagte Land und die Beigeladene wenden sich mit der vom Verwaltungsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1169/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. der Gewährung eines Zuschlags

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 4 KR 8/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1167/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1170/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2010 - 7 A 10976/09

    Krankenhausfinanzierung - Anfechtung eines Bescheides, mit dem ein Beschluss der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 9 S 906/08

    Pflegefinanzierung; Tagesklinik als psychiatrischer Einrichtung

  • BVerwG, 01.12.2005 - 3 B 75.05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache;

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 165/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

  • VG Mainz, 31.03.2009 - 6 K 578/08

    Krankenhausfinanzierungsrecht -Überprüfung einer Schiedsstellenentscheidung

  • VGH Hessen, 29.09.2020 - 5 A 168/20

    Kathetergestützte Aortenklappenimplantation (TAVI)

  • VG Magdeburg, 07.04.2022 - 3 A 115/18

    Rechtmäßige Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung zur Festsetzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2017 - 13 A 1238/16
  • VG Karlsruhe, 09.07.2020 - 3 K 8232/18

    Anspruch eines Krankenhausträgers auf Finanzierung der entstehenden Kosten für

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2020 - 13 LA 153/19

    Krankenhausfinanzierung; Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung;

  • VG Minden, 29.06.2012 - 6 K 807/11

    Verpflichtung eines Landes bzw. seiner Vertreterin zu einer eigenen Entscheidung

  • VG Freiburg, 24.04.2012 - 3 K 1079/10

    Vergütungsanspruch eines Perinatalzentrums in Abhängigkeit vom Eintreffen des

  • VG Minden, 24.04.2020 - 6 K 8682/17
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