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   BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04   

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BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04 (https://dejure.org/2006,2501)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 3 C 52.04 (https://dejure.org/2006,2501)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 3 C 52.04 (https://dejure.org/2006,2501)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 1765/92 Art. 7 Abs. 6; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9; KpfAusV § 12a
    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung; freiwillige Flächenstilllegung; Blockprinzip; Vorabentscheidung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 1765/92
    Anschlussberufung; Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Landesverordnungen; Fruchtfolge; besondere regionale Gegebenheiten; ermittelte Fläche; ortsübliche Normen über Anbau und Pflege von Kulturpflanzen; Öllein

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichszahlungen für freiwillige Flächenstilllegung; Berechnung der in Frage kommenden Höchstfläche auf der Grundlage der beantragten bzw. der tatsächlich ermittelten Anbaufläche; Höchstgrenze für Stilllegungsausgleich; Teilweise Beihilfenfähigkeit wegen ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1765/92 Art. 7 Abs. 6; ; VO (EWG) Nr. 3887/92 Art. 9; ; KpfAusV § 12a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Höchstfläche für Ausgleichszahlungen bei freiwilliger Flächenstilllegung - Vorlagebeschluss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 44
  • NVwZ 2006, 838 (Ls.)
  • DVBl 2006, 1123 (Ls.)
  • DÖV 2006, 652
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04
    Daher bestimmt Art. 9 Abs. 4 Buchstabe a Satz 2 VO (EWG) Nr. 3887/92, dass Ausgleichszahlungen für Kulturpflanzen - und bei mehreren Kulturpflanzen mit unterschiedlichen Beihilfesätzen anteilig - gekürzt werden, wenn die festgestellte Stilllegungsfläche hinter der beantragten zurückbleibt und dadurch die Mindeststilllegungsquote unterschritten wird (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - Rs. C-354/95, National Farmers' Union - Slg. 1997, 1-4559, 4590 , sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 6. März 1997, ebd.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 15 A 1961/13

    Ausstattung der Ratsmitglieder mit einem freien Mandat; Recht eines Ratsmitglieds

    vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - 10 C 5.11 -, BVerwGE 142, 99 = NVwZ 2012, 1045 = juris Rn. 10, Beschluss vom 3. September 2010 - 6 B 30.10 -, juris Rn. 8, Teilurteil vom 19. Januar 2006 - 3 C 52.04 -, BVerwGE 125, 44 = DÖV 2006, 652 = juris Rn. 14 ff.
  • VGH Bayern, 15.07.2008 - 10 BV 07.2143

    Anwesenheit von Polizeibeamten bei Versammlungen in geschlossenen Räumen

    Es handelt sich bei den Streitgegenständen der Berufung und der Anschlussberufung um einen einheitlichen Lebenssachverhalt mit abtrennbaren Teilstreitgegen-ständen (vgl. BVerwG vom 19.1.2006 BVerwGE 125, 44; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 8 zu § 127).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 5.11

    Anschlussberufung; Asylverfahren, gerichtliches; Berufung; Berufungsbegründung,

    Sie muss auch nicht denselben Streitgegenstand betreffen wie die Hauptberufung (Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - BVerwGE 125, 44).

    Die Anschlussberufung ist ein gegenläufiger Sachantrag im Rahmen des von einem anderen Rechtsmittelkläger eingelegten Rechtsmittels, mit dem der Rechtsmittelgegner den Rechtsmittelanträgen des Rechtsmittelführers (§ 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO n.F.) antwortet und die Beschränkung des Rechtsmittelgerichts aus § 128 VwGO beseitigt; sie ist selbst kein Rechtsmittel (Urteil vom 19. Januar 2006 a.a.O. ; s.a. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1983 - VII ZR 41/83 - BGHZ 88, 360; Beschluss vom 11. März 1981 - GSZ 1/80 - BGHZ 80, 146) und auch sonst kein "Rechtsbehelf" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO.

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Ferner sind Beweisanträge unsubstantiiert, wenn es an einem substantiierten Sachvortrag fehlt, etwa an der Darlegung, welche konkreten - im einzelnen aufzuführenden - Tatsachen der Sachverständige feststellen wird (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2006, - BVerwG 3 C 52.04 -, BVerwGE 125, 44-56).
  • BVerwG, 17.01.2008 - 3 C 28.07

    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung;

    Mit Teilurteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - (BVerwGE 125, 44 = Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 206) hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision des Klägers insoweit zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - (Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 205) hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Auslegung von Art. 9 der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 vorgelegt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 6 B 32.15

    Arbeitszeitrichtlinie; Feuerwehrbeamte; wöchentliche Höchstarbeitszeit;

    Mit der Einfügung des § 127 Abs. 4 VwGO (durch das Gesetz vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3987) hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Anschlussberufung einer Zulassung nicht bedarf (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Januar 2006 - 3 C 52.04 -, BVerwGE 125, 44, juris Rn.14 ff., und vom 1. März 2012 - 10 C 5.11 -, BVerwGE 142, 99, juris Rn 10, jeweils m.w.N.; a.A. Kopp/Schenke, VwGO, 20. A., § 127 Rn. 9).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 20.09

    Netzteil; Tischnetzteil; Steckernetzteil; Elektrogerät; Übertragung von

    Alleiniges Ziel der Anschließung ist, den Berufungsantrag "aufzubrechen", also über dessen Gegenstand hinauszugehen (Teilurteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - juris Rn. 15/16 = Buchholz 451.90 Sonstiges Europarecht Nr. 206 = BVerwGE 125, 44 ff.; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 127 Rn. 9).
  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 30.10

    Langzeitstudiengebühr; Antrag auf "Hinausschieben"; Anschlussberufung

    Dies ergibt sich aus § 127 Abs. 4 VwGO, wonach die Anschlussberufung keiner Zulassung bedarf, und zusätzlich aus dem Zweck der Norm; dieser verbindet den Gesichtspunkt der Waffengleichheit mit dem der Prozesswirtschaftlichkeit und soll insbesondere vermeiden, dass eine Partei, die sich mit dem erlassenen Urteil zufriedengeben will, nur wegen eines erwarteten Rechtsmittelangriffs des Gegners vorsorglich selbst Rechtsmittel einlegt (vgl. Urteile vom 11. April 2002 - BVerwG 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169 = Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 11 S. 5 ff. und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - BVerwGE 125, 44 Rn. 15 ff. = Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 206).

    Daraus folgt, dass der teils obsiegende, teils unterlegene Beteiligte nach Zulassung der (Haupt-)Berufung des anderen Beteiligten den ihn beschwerenden Teil des Urteils nachträglich zur Überprüfung stellen kann, falls nur zwischen den mehreren, in demselben Prozess verfolgten Ansprüchen - wie hier in Bezug auf zeitabschnittsweise festgesetzte Studiengebühren - ein sachlicher Zusammenhang besteht (s. Urteile vom 11. April 2002 a.a.O. S. 174 bzw. S. 7 f. und vom 19. Januar 2006 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 03.09.2010 - 6 B 29.10

    Festsetzung einer Gebühr wegen Überschreitung der Regelstudienzeit ohne

    Dies ergibt sich aus § 127 Abs. 4 VwGO, wonach die Anschlussberufung keiner Zulassung bedarf, und zusätzlich aus dem Zweck der Norm; dieser verbindet den Gesichtspunkt der Waffengleichheit mit dem der Prozesswirtschaftlichkeit und soll insbesondere vermeiden, dass eine Partei, die sich mit dem erlassenen Urteil zufriedengeben will, nur wegen eines erwarteten Rechtsmittelangriffs des Gegners vorsorglich selbst Rechtsmittel einlegt (vgl. Urteile vom 11. April 2002 - BVerwG 4 C 4.01 - BVerwGE 116, 169 = Buchholz 310 § 127 VwGO Nr. 11 S. 5 ff. und vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - BVerwGE 125, 44 Rn. 15 ff. = Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 206).

    Daraus folgt, dass der teils obsiegende, teils unterlegene Beteiligte nach Zulassung der (Haupt-)Berufung des anderen Beteiligten den ihn beschwerenden Teil des Urteils nachträglich zur Überprüfung stellen kann, falls nur zwischen den mehreren, in demselben Prozess verfolgten Ansprüchen - wie hier in Bezug auf zeitabschnittsweise festgesetzte Studiengebühren - ein sachlicher Zusammenhang besteht (s. Urteile vom 11. April 2002 a.a.O. S. 174 bzw. S. 7 f. und vom 19. Januar 2006 a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 20.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Flächenzahlung; beihilfefähige Fläche;

    Der Anschlussberufung stand im Übrigen auch die auf den stattgebenden Teil des Urteils beschränkte Zulassung der Berufung nicht entgegen (Teilurteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 52.04 - BVerwGE 125, 44).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 6.11

    Einhaltung der Monatsfrist für die Einlegung einer Anschlussberufung; Prüfung des

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2007 - 13 A 4204/06

    Erteilung der Approbation als Zahnarzt bei einem abgeschlossenen

  • VGH Hessen, 06.07.2012 - 7 A 473/11

    Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 4 L 34/10

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09

    Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von

  • BVerwG, 07.12.2004 - 3 B 51.04

    Ausgleichszahlungen für stillgelegte Flächen - Kürzung des Stilllegungsausgleichs

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