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   BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04   

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https://dejure.org/2006,1518
BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04 (https://dejure.org/2006,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2006 - 20 F 12.04 (https://dejure.org/2006,1518)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 (https://dejure.org/2006,1518)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 99, 100 Abs. 1, § 86 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnissen in den Akten; gerichtliche Aufklärung des Sachverhalts; Wahrung der Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse; Erheblichkeit der geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen für die Entscheidung in ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 99, 100 Abs. 1, § 86 Abs. 1 Satz 1
    Erheblichkeit der geheimhaltungsbedürftigen Tatsachen für die Entscheidung in der Hauptsache; Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde; Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw Geschäftsgeheimnissen in den Akten; Wahrung der Betriebs- bzw ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Offenlegungsentscheidung; Pflicht einer Behörde zur Offenlegung ihrer Verwaltungsakten in einem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit; Vorlage der Behördenakten im Prozess; Erfordernis der erschöpfenden ...

  • Judicialis

    VwGO § 99; ; VwGO § 100 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage von Behördenakten im Prozess - förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Erheblichkeit geheimhaltungsbedürftiger Akteninhalte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 125, 40
  • NJW 2006, 2201 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 700
  • DVBl 2006, 716
  • DÖV 2006, 698
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
    In aller Regel wird es einen Beweisbeschluss fassen (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229).

    Solange das Gericht der Hauptsache seine Auffassung zur Erheblichkeit des Akteninhalts nicht in der geschilderten Weise förmlich verlautbart hat, ist seine Rechtsauffassung in diesem Punkte und damit die Erheblichkeit des Akteninhalts - Ausnahmefälle ausgenommen (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - a.a.O.) - als offen anzusehen.

    Das Hauptsachegericht ist zum Erlass eines Beweisbeschlusses über die Aktenbeiziehung grundsätzlich verpflichtet (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - a.a.O.); sein Ermessen, ob es ein Zwischenurteil nach § 173 VwGO, § 303 ZPO erlässt, wird durch die Wirkung, die ein derartiges Urteil für die Entscheidung der Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO haben kann, beeinflusst.

  • BVerwG, 14.08.2003 - 20 F 1.03

    In-camera"-Verfahren; Reichweite des § 99 Abs. 2 VwGO; Offenlegung von Betriebs-

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
    Nach § 99 Abs. 2 VwGO kann die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Offenlegungsentscheidung beantragt werden (Beschluss des Fachsenats beim Bundesverwaltungsgericht für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04
    Eine erschöpfende Sachverhaltsaufklärung mit der Folge, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil auf einen zutreffend erkannten Sachverhalt gegründet ist, ist vom Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) gefordert und liegt gleichzeitig im individuellen, durch Art. 19 Abs. 4 GG geschützten Interesse der Prozessparteien (stRspr, vgl. BVerfGE 84, 34 m.w.N.).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Dieses bestimmt grundsätzlich auch, welche Beweismittel zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geeignet und erheblich sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Februar 2021 - 14 S 4119/20 -, juris Rn. 30.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Dem in dieser Weise durch Allgemeininteressen getragenen Informationsinteresse des Klägers stehen die grundrechtlich geschützten Interessen der Beigeladenen an der Wahrung ihrer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (vgl. dazu Beschluss vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40) und das ebenfalls grundrechtlich verankerte Bedürfnis der Mitarbeiter der Beigeladenen nach dem Schutz ihrer in den Akten enthaltenen personenbezogenen Daten gegenüber.
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht

    Der Senat ist dabei nicht davon ausgegangen, dass dieses "in-camera-Verfahren" unmittelbar unter § 99 VwGO n.F. fällt - die dort geregelten Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten passen für die streitgegenständliche Wahlprüfung nicht, abgesehen davon, dass sich die Aktenvorlagepflicht der Behörde nach § 99 VwGO nur auf entscheidungserhebliche Tatsachen bezieht (vgl. BVerwGE 125, 40, 42).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 1 WB 33.07

    Aktenvorlage; Personalakte; Maßnahme.

    Zwar entscheidet gemäß § 99 Abs. 2 VwGO ein spezieller Fachsenat (§ 189 VwGO) darüber, ob eine Verweigerung der Aktenvorlage durch eine Behörde aus den in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO genannten Geheimhaltungsgründen rechtmäßig ist; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet der Fachsenat darüber hinaus auch in dem umgekehrten Falle der Vorlage von Akten, wenn ein Verfahrensbeteiligter hiergegen Geheimhaltungsgründe im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO einwendet (Beschlüsse vom 14. August 2003 BVerwG 20 F 1.03 BVerwGE 118, 350 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 33 und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39).

    Über die Frage, welche Akten danach rechtlich erheblich sein können, befindet nach seiner Rechtsauffassung das für die Hauptsache zuständige Gericht, nicht die vorlagepflichtige Behörde (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 a.a.O., vom 24. November 2003 a.a.O. und vom 12. Januar 2006 BVerwG 20 F 12.04 BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39).

    36 Die Aktenvorlage "ohne vorherige Aufforderung" widerspricht auch nicht der Rechtsprechung des Fachsenats des Bundesverwaltungsgerichts, wonach in der Regel ein Beweisbeschluss oder eine sonstige förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts erforderlich ist, wenn die vorzulegenden Akten geheimhaltungsbedürftige Vorgänge (z.B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) enthalten, die dritten Verfahrensbeteiligten, insbesondere wirtschaftlichen Wettbewerbern, im Falle der Aktenvorlage zugänglich werden (vgl. Beschlüsse vom 24. November 2003 a.a.O. und vom 12. Januar 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO i.V.m. § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 36 , vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - [...] Rn. 4 , vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 - und vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 39).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs ist zutreffend davon ausgegangen, dass mit einem Antrag nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO nicht nur die Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung der obersten Aufsichtsbehörde zur Überprüfung gestellt werden kann, sondern ebenso die behördliche Entscheidung, einem Aktenvorlageersuchen des Verwaltungsgerichts zu entsprechen, sei es, weil schon Geheimhaltungsgründe nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO verneint werden, sei es, weil im Rahmen der Ermessensentscheidung die Abwägung zugunsten einer Vorlage ausfällt (Beschlüsse vom 14. August 2003 - BVerwG 20 F 1.03 - BVerwGE 118, 350 ff.; vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 und vom 22. März 2007 - BVerwG 20 F 3.06 - juris Rn. 3 bis 6).
  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

    Denn eine Entscheidung nach § 99 Abs. 2 VwGO kommt - ebenso wie eine solche nach § 72 Abs. 2 Satz 4 GWB - nur dann in Betracht, wenn der Sachverhalt allein durch Einsicht in die Akten aufgeklärt werden kann (BVerwG, Beschl. v. 12.1.2006 - 20 F 12/04, NVwZ 2006, 700 Tz. 7).
  • VGH Hessen, 06.11.2012 - 6 B 1267/12

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    23 Für den Fall, dass sich die Behörde auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit oder Vertraulichkeit von Akten oder Aktenbestandteilen beruft, ist nur dann die Vorlage einer Sperrerklärung erforderlich und ein Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO zulässig, wenn das Gericht der Hauptsache die Entscheidungserheblichkeit der begehrten Unterlagen - grundsätzlich in Form eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren Äußerung - festgestellt hat (vgl. beispielsweise: BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 20 F 12.04 -, BVerwGE 125, 40 [42]).
  • VG Stuttgart, 06.11.2023 - 1 K 167/23

    Verfassungsschutzrechtliche Beobachtung des AfD-Landesverbands Baden-Württemberg;

    Das Gericht der Hauptsache bestimmt zum anderen grundsätzlich auch, welche Beweismittel zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts geeignet und erheblich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.01.2006 - 20 F 12.04 -, juris Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.02.2021 - 14 S 4119/20 - juris Rn. 3 und 4 und Beschluss vom 12.09.2022 - 17 S 1609/22 -, juris Rn. 32; W.-R. Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 99 Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde

    Dazu bedarf es gemäß § 98 VwGO in Verbindung mit § 358 ZPO grundsätzlich eines Beweisbeschlusses des Gerichts der Hauptsache, weil die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert (vgl. Beschlüsse vom 24. November 2003 a.a.O. S. 230 f., vom 22. Januar 2004 - BVerwG 20 F 6.03 - juris Rn. 4, vom 27. Februar 2004 - BVerwG 20 F 18.03 , vom 12. Januar 2006 - BVerwG 20 F 12.04 - BVerwGE 125, 40 ).
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 4.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

  • VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10

    Vorlage von Unterlagen

  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • BVerwG, 17.03.2008 - 20 F 42.07

    Entscheidung eines Hauptsachegerichts über die Vorlagepflicht von Akten und

  • VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

  • VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11

    Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter

  • VG Aachen, 16.12.2011 - 3 K 1416/11

    Konkurrentenschutz durch § 28 Abs. 1 S. 1 BauO NRW für Bewerber um die

  • VG Hannover, 20.02.2023 - 10 A 1101/22

    Akteneinsicht; Datenschutzrechtliche Verwarnung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2008 - 12 F 11054/08

    Umweltinformationsanspruch; in camera-Verfahren

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 3.07

    Anwendung des § 99 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei

  • BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07

    Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht

  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 3.10

    Förmlich verlautbarte Entscheidung des Hauptsachegerichts zur

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.2

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; kein

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; (kein) förmlicher Beweisbeschluss über

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2020 - 14 S 2485/20
  • OVG Niedersachsen, 26.10.2009 - 14 PS 4/09

    Möglichkeit der Beantragung der Geheimhaltung von Akten gem. § 99 Abs. 2

  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11
  • VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10

    Vorlage von Urkunden

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 14 S 4119/20

    Gerichtsinterne Zuständigkeit für die Einleitung eines Zwischenverfahrens

  • BVerwG, 18.09.2017 - 20 F 4.17

    Anforderungen an die Festsetzung des Regelpflichtbeitrags zu einer

  • BVerwG, 18.09.2017 - 20 F 5.17

    Anforderungen an die Festsetzung des Regelpflichtbeitrags zu einer

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11
  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.3

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; (kein)

  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307

    Beschwerde nur gegen rechtmittelfähige Entscheidungen

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1227/10

    Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen und Betriebsgeheimnissen; Anspruch auf

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1228/10

    Interessenabwägung bei einer Einsichtnahme in Unterlagen über Betriebsgeheimnisse

  • VG Regensburg, 08.01.2013 - RN 5 S 12.1757

    Zugang zu Informationen nach dem VIG; entgegenstehende Betriebs- und

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1225/10

    Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen und Betriebsgeheimnissen; Anspruch auf

  • VGH Bayern, 23.09.2008 - G 08.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung; Antrag unzulässig;

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