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   BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 37.06   

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BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 37.06 (https://dejure.org/2007,1732)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 3 C 37.06 (https://dejure.org/2007,1732)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 3 C 37.06 (https://dejure.org/2007,1732)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AusglLeistG § 1 Abs. 1 und 4
    Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluss; Anspruchsausschluss; Ausschlusstatbestand; Berechtigter; Anspruchsteller; Erbe; Durchgangserbe; Zwischenerbe; Zwischenglied in der Erbenkette; dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AusglLeistG § 1 Abs. 1 und 4
    Anspruchsausschluss; Anspruchsausschluss; Anspruchsteller; Anspruchsteller; Ausgleichsleistung; Ausgleichsleistung; Ausschluss; Ausschlusstatbestand; Ausschlusstatbestand; Berechtigter; Berechtigter; Durchgangserbe; Durchgangserbe; Erbe; Erbenkette; Geschädigter; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Erbin (Erbeserbin) auf Gewährung einer Ausgleichsleistung wegen einer entschädigungslosen Enteignung in der ehmaligen sowjetischen Besatzungszone; Entschädigungslose Enteignung eines Betriebs einschließlich eines Grundstücks auf besatzungshoheitlicher ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluß; Anspruchsausschluß; Ausschlußtatbestand; Berechtigter; Anspruchsteller; Erbe; Durchgangserbe; Zwischenerbe; Zwischenglied in der Erbenkette; dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches ...

  • Judicialis

    AusglLeistG § 1 Abs. 1; ; AusglLeistG § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AusglLeistG § 1 Abs. 1, 4
    Ausgleichsleistungsrecht - Ausgleichsleistung; Unwürdigkeit; Ausschluss; Anspruchsausschluss; Ausschlusstatbestand; Berechtigter; Anspruchsteller; Erbe; Durchgangserbe; Zwischenerbe; Zwischenglied in der Erbenkette; dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweigerung der Ausgleichsleistung wegen Unwürdigkeit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Unwürdigkeit eines Zwischengliedes in der Erbenkette führt nicht zum Ausschluss von einer Ausgleichsleistung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.3.2007)

    Nazi-Vorwurf gegenüber dem Vater schadet erbender Enkelin nicht // Entschädigung unabhängig von Zwischenerben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 194
  • NJ 2007, 426
  • DVBl 2007, 517 (Ls.)
  • DÖV 2007, 757
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 37.06
    Zur Begründung wird ausgeführt: Nach den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (BVerwGE 123, 142) herausgearbeiteten Kriterien habe der Vater der Klägerin dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet.
  • BVerwG, 09.08.2011 - 5 B 15.11

    Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG

    Die Beschwerde hält im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 (- BVerwG 3 C 37.06 - BVerwGE 128, 194) die Frage für grundsätzlich klärungsbedürftig,.

    Das Verwaltungsgericht hat das auf ein Wiederaufgreifen gerichtete Begehren der Klägerin als unbegründet erachtet und das angegriffene Urteil darauf gestützt, dass - erstens - die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfGBbg nicht erfüllt seien, weil im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 (a.a.O.) keine Änderung der Rechtslage im Sinne dieser Vorschrift vorliege, und - zweitens - die Klägerin auch keinen Anspruch auf Rücknahme des Bescheides vom 27. Mai 2004 im Wege des Wiederaufgreifens des Verfahrens im weiteren Sinne gemäß § 51 Abs. 5, § 48 Abs. 1 VwVfGBbg habe, weil die Entscheidung des Beklagten, das Verfahren nicht wiederaufzugreifen, ermessensfehlerfrei gewesen sei (UA S. 5).

    Ebenso wenig zeigt die Beschwerde auf, inwieweit sich eine (vom Verwaltungsgericht verkannte) Rechtsgrundlage für ihr Begehren aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 (a.a.O.) ergeben soll.

  • BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 15.08

    Erhebliches Vorschubleisten; SS-Hauptamt; Germanische Leitstelle; Waffen-SS;

    Berechtigter im Sinne der ersten Alternative des § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist jedenfalls derjenige, in dessen Person der Anspruch auf Ausgleichsleistung bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes entstanden ist, also der Geschädigte oder - wenn er am 1. Dezember 1994 nicht mehr lebte - sein Erbe oder gegebenenfalls Erbeserbe (Urteil vom 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - BVerwGE 128, 194 Rn. 14 f.).

    Nicht zu folgen ist auch nach neuerlicher Prüfung (s. bereits Urteil vom 15. März 2007 a.a.O.) der Rechtsauffassung der Revision, dass lediglich diejenige Person, welche den Anspruch geltend mache und die Ausgleichsleistung erhalte, als berechtigt anzusehen sei.

    Ebenso wenig stellt sich die (im Urteil vom 15. März 2007 a.a.O. verneinte) Frage, ob die Unwürdigkeit eines Erben oder Erbeserben der Geschädigten, der vor dem Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes bereits verstorben ist, zu berücksichtigen wäre.

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 15.12

    Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder

    a) Berechtigter im Sinne von § 1 Abs. 4 AusglLeistG ist nur derjenige, in dessen Person der Anspruch auf Ausgleichsleistung bei Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes am 1. Dezember 1994 entstanden ist, also der Geschädigte oder - wenn dieser zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes nicht mehr lebte - sein Erbe oder ggf. Erbeserbe (Urteile vom 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - BVerwGE 128, 194 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 10 Rn. 14 f. und vom 14. Mai 2009 - BVerwG 5 C 15.08 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 18).

    Zwar verwendet das Gesetz den Singular und spricht von "demjenigen", von dem der Berechtigte seine Rechte ableitet, was darauf hinweisen mag, dass nicht notwendig alle Rechtsvorgänger des oder der Berechtigten erfasst werden (Urteil vom 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - BVerwGE 128, 194 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 10 Rn. 16, wonach die sog. Zwischenerben nicht in die Unwürdigkeitsprüfung einzubeziehen sind).

    Das Wort "ableitet" im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG bezeichnet zudem nicht notwendig einen derivativen Erwerb, sondern bedeutet soviel wie "herleitet" oder "zurückführt" (Urteil vom 15. März 2007 a.a.O. jeweils Rn. 17).

  • VG Cottbus, 13.06.2013 - 1 K 988/08

    Ausgleichsleistungsrecht

    Diese Rechtslage ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - u. v. 08. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02) und des Bundesgerichtshofes (Urteile v. 28. Januar 2004 - XII ZR 221/01 - u. v. 20. Juni 2007 - XI ZR 32/05).

    Der Beklagte könne sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 (BVerwG 3 C 37.06) nicht stützen.

    Der danach Berechtigte ist derjenige, in dessen Person der Anspruch auf Ausgleichsleistung bei Inkrafttreten des Gesetzes am 01. Dezember 1994 entstanden ist, also der Geschädigte oder aber - sofern er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebte - sein Erbe oder gegebenenfalls Erbeserbe (BVerwG, Urt. v. 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - juris Rn. 12 ff., 14 zur Frage der Unwürdigkeit nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 192.05

    Nutzungsuntersagung einer polnischen Fahrerlaubnis

    BVerwG 3 B 192.05 (3 C 37.06).

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 37.06 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.

  • BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 31.07

    Vorausabtretung; Abtretung zukünftig entstehender Forderungen bzw. gesetzlicher

    Letzteres gilt jedoch grundsätzlich nicht für die Abtretung von Ansprüchen nach § 1 Abs. 1 AusglLeistG, soweit diese im Zeitpunkt der Abtretung noch nicht entstanden waren (vgl. bereits Urteil vom 15. März 2007 - BVerwG 3 C 37.06 - BVerwGE 128, 194 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.01.2011 - 8 K 488/09

    Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

    Das Bundesverwaltungsgericht habe erstmals durch Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 37.06 - entschieden, dass die Unwürdigkeit eines Zwischenglieds in der Erbenkette nicht zum Ausschluss von einer Ausgleichsleistung führe.

    Zutreffend wurde in den angefochtenen Bescheiden, auf die das Gericht zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 117 Abs. 5 VwGO verweist, darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 - 3 C 37.06 - keine Änderung der Rechtslage vorliegt.

  • BVerwG, 20.03.2007 - 5 B 88.06

    Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichsleistung nach Maßgabe des

    13 2. Hinsichtlich des Miteigentumsanteils an dem auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Zuge der Bodenreform enteigneten Rittergut, den der Rechtsvorgänger des Klägers im Jahre 1958 von der Erbin seiner Schwester, der Erbin nach Frau G. von C. erworben hatte, ist die Revision wegen nachträglicher Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 2007 BVerwG 3 C 37.06 (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) zuzulassen.
  • LSG Sachsen, 11.12.2014 - L 7 AS 103/12

    Anrechnung; Anrechnungsfreiheit; Anspruch; Ausgleichtsleistung; Berechtigter;

    Zwar ist die Klägerin zu 2 schon mit Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes (als Artikel 2 des EALG) am 01.12.1994 Berechtigte i.S.d. § 1 Abs. 1 AusglLeistG geworden, so dass der Anspruch auf Ausgleichsleistung am 01.012.1994 unmittelbar in ihrer Person entstanden ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 15.03.2007 - 3 C 37/06, juris, RdNrn.
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