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   BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06   

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BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 8.06 (https://dejure.org/2007,1165)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 (https://dejure.org/2007,1165)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 2007 - 5 C 8.06 (https://dejure.org/2007,1165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
    Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen Aufenthaltsgestattungen der Eltern; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
    Asylverfahren; Aufenthalt; Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltsberechtigung; Aufenthaltserlaubnis; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein im Inland geborenes Kind ausländischer Eltern - Achtjähriger Aufenthalt eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt - Anforderungen an ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1; AsylVfG § 55 Abs. 3; AufenthG § 26 Abs. 4 S. 3
    D (A), Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt im Inland, Aufenthaltsdauer, Eltern, Aufenthaltsgestattung, Asylverfahren, abgelehnte Asylbewerber

  • Judicialis

    StAG § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Staatsangehörigkeitsrecht - Aufenthalt, achtjähriger rechtmäßiger gewöhnlicher - eines Elternteils im Inland als Voraussetzung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, kein - bei bloßen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anrechnung von Aufenthaltszeiten der Eltern für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eines im Inland geborenen Kindes

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.3.2007)

    Schuldunfähigkeit verhilft nicht zur deutschen Staatsangehörigkeit // Einbürgerung auch für Kinder erschwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 254
  • NVwZ 2007, 1088
  • FamRZ 2007, 1551
  • DVBl 2007, 579 (Ls.)
  • DÖV 2007, 928
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Das Erfordernis eines seit acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung in § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG (BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 8.06 - BVerwGE 128, 254 Rn. 9) bzw. dessen Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 28.10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt; Staatsangehörigkeitserwerb durch

    In einem derartigen Fall ist die Anrechnungsregelung des § 55 Abs. 3 AsylVfG entsprechend anwendbar, wenn der Asylfolgeantrag im gerichtlichen Verfahren Erfolg hat (vgl. so der Sache nach in Bezug auf ein erfolgloses Asylfolgeverfahren Urteil vom 29. März 2007 - BVerwG 5 C 8.06 - BVerwGE 128, 254 = Buchholz 130 § 4 StAG Nr. 12 jeweils Rn. 10).

    Daher sollen sie sich auf die als Asylsuchende im Bundesgebiet verbrachte Zeit berufen können, wenn Rechte oder Vergünstigungen von der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängen (Urteil vom 29. März 2007 a.a.O. jeweils Rn. 11 unter Hinweis auf BTDrucks 9/875 S. 21 und BTDrucks 12/2062 S. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 13 S 313/08

    Ermessenseinbürgerung; rechtmäßiger Aufenthalt; Duldungszeiträume

    Insofern folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das in § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG eine nicht auf das Staatsangehörigkeitsrecht erweiterungsfähige Sonderregelung sieht (siehe BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254; a.A. Geyer a.a.O.).

    Dass diese Vorschrift auch für Rechtsvergünstigungen gilt, die sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz ergeben, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 29.3.2007 a.a.O.); dem schließt sich auch der erkennende Senat an.

    Nr. 8.1.2.3 Abs. 2 der Vorläufigen Anwendungshinweise vom 19.10.2007 bestimmt nunmehr, "bei der Regelung in Nr. 8.1.2.3 Abs. 2 der StAR-VwV (Anrechnung von Zeiten einer Duldung auf die geforderte Aufenthaltsdauer) ... (sei) das Urteil des BVerwG vom 29.3.2007 - 5 C 8.06 - zu beachten, das sich gegen die Anrechnung von Gestattungszeiten bei einem erfolglosem Asylverfahren ausspricht".

    Da asylrechtliche Gestattungszeiten nach § 55 Abs. 1 AsylVfG für eine solche Anrechnung nicht in Betracht kämen (siehe BVerwG, Urteil vom 29.3.2007 a.a.O.), wären Duldungszeiten gegenüber der immerhin einen Rechtstitel darstellenden Aufenthaltsgestattung privilegiert.

  • VG Köln, 16.04.2008 - 10 K 4186/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Aufenthaltsdauer, rechtmäßiger

    Zur Begründung vertieft er die Ausführungen der angefochtenen Bescheide und führt weiter aus: Während bislang davon ausgegangen worden sei, dass es wegen der Erteilung der Duldung zu einer Unterbrechung des rechtmäßigen Inlandsaufenthalts des Klägers gekommen sei, habe sich die Rechtslage aufgrund des - von den bundes- und landesrechtlichen Erlassen bereits umgesetzten - Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.03.2007 (5 C 8.06) grundlegend geändert, weil danach schon die Gestattungszeiten nur noch anrechenbar seien, wenn der Antragsteller Asyl erhalten habe oder in seiner Person die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG bzw. des jetzigen § 60 Abs. 1 AufenthG festgestellt worden seien.

    Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254 = NVwZ 2007, 1088, ausgeführt:.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - a.a.O. ohne weitere Begründung.

    vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - a.a.O.

    Abgesehen davon ist Ziffer 85.1.1 Buchstabe f der Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht aufgehoben und hat das Bundesinnenministerium in seinem Rundschreiben vom 24.07.2007 (M II 5 - 124 111-3/0) laut Mitteilung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2007 (14-40.02.01- 6.1) die dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.07.2007 (5 C 8.06) zuwiderlaufende Ziffer 4.3.1.2 Buchstabe d Varianten 2 und 3 der vorläufigen Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsrecht in ihrer Anwendung aufgehoben.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2010 - 11 S 1580/10

    Zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten nach erfolgreichem Abschluss eines

    Dieser Auslegung des § 55 Abs. 3 AsylVfG steht nicht entgegen, dass § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG nur für bestimmte Aufenthaltstitel eine eng auszulegende Sonderregelung vorsieht, wonach Aufenthaltszeiten des vorangegangenen Asylverfahrens abweichend von § 55 Abs. 3 AsylVfG angerechnet werden (vgl. zur insoweit gebotenen engen Auslegung: BVerwG, Urteil vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254).
  • VG Oldenburg, 24.10.2011 - 11 A 583/11

    Haftung für den Lebensunterhalt

    Damit wird insbesondere erreicht, dass das Asylverfahren bei den Berechnung der für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder der Einbürgerung erforderlichen Aufenthaltszeiten berücksichtigt wird (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 29. März 2007 - 5 C 8.06 - NVwZ 2007, 1088).
  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Gemäß § 4 Abs. 3 StAG in dieser maßgebenden Fassung zum Zeitpunkt der Geburt der Klägerin (vgl. BVerwG U.v. 29.3.2007 NVwZ 2007, 1088) erwirbt durch die Geburt im Inland ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, "wenn ein Elternteil 1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und 2. (abgesehen vom hier nicht vorliegenden Fall Schweizer Staatsangehörigkeit) ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
  • VG Stuttgart, 05.11.2007 - 11 K 4416/07

    Einbürgerungszusicherung für mehrfach geduldeten und eine Niederlassungserlaubnis

    Duldungszeiten dürften danach - entsprechend der Entscheidung des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - auch im Rahmen einer Ermesseneinbürgerung nicht angerechnet werden.

    Das Urteil des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - ( ), auf welches sie verweisen, ist nämlich für § 8 StAG überhaupt nicht einschlägig.

  • VG Osnabrück, 12.05.2020 - 5 B 95/20

    Abschiebungsanordnung; behördliche Aussetzung der Vollziehung; behördliche

    Da die Aufenthaltszeiten ab Ergehen eines stattgebenden Beschlusses nur im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, in dem ein Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes bestätigt worden ist, anrechenbar sind, erschließt sich im Übrigen nicht, inwiefern für den hiesigen Fall der Anwendungsbereich eröffnet sein soll - zumal die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage nicht verhindert hätte, dass der Asylantrag weiterhin wirksam, wenngleich nicht bestandskräftig (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG), als unzulässig abgelehnt wäre (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 5 D 2410/11 -, Rn. 4, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 29. März 2007 - 5 C 8.06 -, BVerwGE 128, 254 = NVwZ 2007, 1088, und vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, DVBl. 2012, 106).
  • VG Stuttgart, 05.11.2008 - 11 K 4416/07

    D (A), Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Aufenthaltsdauer, gewöhnlicher

    Duldungszeiten dürften danach - entsprechend der Entscheidung des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - auch im Rahmen einer Ermesseneinbürgerung nicht angerechnet werden.

    Das Urteil des BVerwG vom 29.03.2007 - 5 C 8.06 - ( ), auf welches sie verweisen, ist nämlich für § 8 StAG überhaupt nicht einschlägig.

  • VG Braunschweig, 21.10.2009 - 5 A 56/08

    Behörde; Berücksichtigung; Bindung; dauernder Aufenthalt; Duldung; Duldungszeit;

  • VGH Hessen, 07.02.2012 - 5 D 2410/11

    Berücksichtigung von Aufenthaltszeiten eines Asylfolgeverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 01.11.2010 - 8 PA 251/10

    Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für die Feststellung

  • VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404

    Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum

  • VG Würzburg, 23.02.2011 - W 6 K 09.1029

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; Ausstellung eines

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 5 C 11.2572

    Anspruchseinbürgerung; Daueraufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt

  • VG Arnsberg, 07.01.2009 - 1 K 1589/07

    Anspruch eines in Deutschland geborenen Kindes ausländischer Eltern auf die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2008 - 19 E 1134/07
  • VG Göttingen, 04.08.2022 - 1 A 17/22

    Asylfolgeverfahren; Familienflüchtlingsschutz; Feststellungsinteresse;

  • OVG Sachsen, 13.12.2011 - 3 D 107/11

    Rechtmäßiger, gewöhnlicher Aufenthalt seit acht Jahren

  • VG Ansbach, 08.12.2010 - AN 15 K 10.01598

    Klageart bei behördlicher Feststellung, nicht deutscher Staatsangehöriger zu sein

  • VGH Bayern, 19.01.2011 - 5 ZB 10.2899

    Staatsangehörigkeit; Erwerb durch Geburt; gewöhnlicher Aufenthalt

  • VG München, 04.10.2010 - M 25 K 09.3452

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt; "Rechtmäßiger"

  • VG München, 30.03.2011 - M 25 K 10.37

    Ermessenseinbürgerung; Achtjährige rechtmäßige Mindestaufenthaltsdauer;

  • VG München, 30.06.2010 - M 25 K 09.1061

    Anrechnung einer Aufenthaltszeit bei Widerruf einer früheren Zuerkennung der

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