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   BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07   

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BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07 (https://dejure.org/2007,673)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2007 - 7 C 5.07 (https://dejure.org/2007,673)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 (https://dejure.org/2007,673)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    KrW/AbfG § 3 Abs. 5 und 6, § 5 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1, § 16 Abs. 1, § 21
    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des; Abfallerzeuger, Entsorgungspflicht des; beauftragter Dritter im Abfallrecht; Verantwortlichkeit im Abfallrecht; abfallrechtliche Anordnung; Nachweisverordnung; Abfall, Mischung von.

  • Bundesverwaltungsgericht

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 5 und 6, § 5 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 1
    Abfall, Mischung von; Abfallbesitz; Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallerzeuger, Besitz des; Abfallerzeuger, Entsorgungspflicht des; Nachweisverordnung; Verantwortlichkeit im Abfallrecht; abfallrechtliche Anordnung; beauftragter Dritter im Abfallrecht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KrW-/AbfG §§ 16 Abs. 1 S. 2, 11
    Früherer Abfallbesitzer bleibt in der Pflicht

  • Wolters Kluwer

    Verantwortung eines Abfallbesitzers über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall bei der Beauftragung eines Dritten mit der Abfallentsorgung - Vermischung von Abfällen eines entsorgungspflichtigen Abfallbesitzers bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit ...

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 3 Abs. 5; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 6; ; KrW-/AbfG § 5 Abs. 2 Satz 1; ; KrW-/AbfG § 11 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 16 Abs. 1; ; KrW-/AbfG § 21

  • Deutsches Notarinstitut PDF (Pressemitteilung und Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallrecht - Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des; Abfallerzeuger, Entsorgungspflicht des; beauftragter Dritter im Abfallrecht; Verantwortlichkeit im Abfallrecht; abfallrechtliche Anordnung; Nachweisverordnung; Abfall, ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Früherer Abfallbesitzer bleibt in der Pflicht

  • kommunen.nrw (Zusammenfassung)

    Verantwortung von Abfallbesitzern bei Beauftragung von Dritten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Abfallrecht: Früherer Abfallbesitzer bleibt in der Pflicht

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Abfallerzeugers

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Früherer Abfallbesitzer bleibt in der Pflicht

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Keine Entlassung aus der Entsorgungsverantwortung duch Besitzaufgabe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verschärfte Haftung für Abfallentsorger bei Müllverbrennungs-, Bauschuttrecycling- und Biogasanlagen sowie sonstigen Anlagen mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Umfang und Dauer der abfallrechtlichen Verantwortung des Abfallerzeugers und -besitzers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 93
  • NVwZ 2007, 1185
  • NJ 2007, 470
  • DVBl 2007, 1184 (Ls.)
  • DÖV 2008, 158
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07
    Das Gesetz trägt hierdurch dem Verursacherprinzip Rechnung, das allgemein im Umweltrecht gilt (stRspr, vgl. Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 58.96 - BVerwGE 106, 43 ).
  • BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage;

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07
    Mit der Aufgabe des Besitzes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Verlust des Besitzes an den dort lagernden Abfällen entfällt zwar auch die Entsorgungspflicht des bisherigen Abfallbesitzers (vgl. Urteil vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 C 17.03 - Buchholz 406.25 § 22 BImSchG Nr. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2019 - 11 S 11.18

    Abfallrechtliche Anordnung an Abfallerzeuger zur Rückholung vermischter Abfälle

    Zur (anteiligen) Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers für einem Dritten überlassene Abfälle bei deren Vermischung mit gleichartigen Abfällen anderer Erzeuger und teilweiser Verwertung der Gesamtmenge (im Anschluss an BVerwG, Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -).(Rn.18).

    Wie bereits das Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2007 zur Vorgängerregelung des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG (- BVerwG 7 C 5.07 -, juris Rn 15 ff.) festgestellt habe, reiche es vielmehr aus, dass der Antragsgegner substantiiert darstellen könne, dass die Antragstellerin "im maßgeblichen Zeitpunkt" eine entsprechende Abfallmenge an die Insolvenzschuldnerin geliefert habe, "derartige Abfälle" sich noch immer auf dem Betriebsgelände befänden und die Antragstellerin nicht im Rahmen ihrer Pflichten nach § 22 KrWG in der Lage sei darzulegen, dass eben diese Abfälle endgültig und ordnungsgemäß entsorgt worden seien.

    Diese Einwände sind an der auch vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15 ff., 22 f.; hieran festhaltend BVerwG, Beschluss v. 14. April 2014 - 7 B 26.13 -, juris Rn 10) zu messen, ausweislich derer ein zur Entsorgung Verpflichteter, der einen Dritten mit der Erfüllung seiner Entsorgungspflicht beauftragt und diesem den Besitz an den zu entsorgenden Abfällen überträgt, weiter für die Erfüllung seiner Entsorgungspflicht verantwortlich bleibt.

    Da sich seine Entsorgungspflicht auf Abfälle gleicher Art entsprechend seinem Anteil an der Gesamtmenge bezieht, erlischt seine Entsorgungspflicht (nur) quotal in dem Umfang, in dem bezogen auf die Gesamtmenge noch eine Verwertung stattgefunden hat (vgl. Neumann, Anmerkung zu BVerwG, Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, jurisPR-BVerwG 19/2007, Anm. 6, unter D.).

    Die unter Hinweis auf eine Entscheidung des Senats (Beschluss v. 17. April 2007 - 11 S 54.06 -, juris) begründete Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der für die T... bestellte Insolvenzverwalter im konkreten Fall nicht habe in Anspruch genommen werden können, weil er den Anlagenbetrieb nach Insolvenzeröffnung nicht fortgeführt und "die Abfälle" - präziser insoweit der zu Recht auf das Betriebsgrundstück abstellende Bescheid des Antragsgegners (vgl. S. 6 des Bescheides) - aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben habe, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach mit Aufgabe des Besitzes an einem Grundstück und dem damit verbundenen Verlust des Besitzes an den dort lagernden Abfällen auch die Entsorgungspflicht des bisherigen Abfallbesitzers entfalle (BVerwG, Urteil v. 22. Juli 2004 - 7 C 17.03 -, juris Rn 16; hieran hält auch das Urteil v. 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 -, juris Rn 15, fest) wird mit der fristgemäßen Beschwerdebegründung nicht substantiiert in Frage gestellt.

  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    Dies setzt zunächst voraus, dass sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt, insbesondere alle tatsächlich Verantwortlichen, ermittelt, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 S 721/88 -, juris Rn. 26, und die Rechtslage zutreffend einschätzt, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 -, juris Rn. 24 = BVerwGE 129, 93.

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 -, juris Rn. 24 = BVerwGE 129, 93; Schoch, in: Schmidt-Aßmann/Schoch, Besonderes Verwaltungsrecht, 1. Auflage 2008, 2.

    vgl. zur Störerauswahl: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 -, juris Rn. 24 = BVerwGE 129, 93; zur Ermessensausübung im Allgemeinen: Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 114 Rn. 162 f.; Stober, in: Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 13. Auflage 2017, § 31 Rn. 61.

  • VG Cottbus, 30.09.2019 - 3 L 304/19
    Werden Abfälle eines entsorgungspflichtigen Abfallbesitzers bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit Abfällen gleicher Art vermischt, bleibt jeder Pflichtige nur für die Entsorgung von Abfällen verantwortlich, die mengenmäßig seinem Anteil entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - juris Rn. 22).

    bb) Allerdings hat es bezogen auf den "Verursachungsbeitrag" eine Veränderung gegeben mit der Folge, dass sich die von dem Antragsteller noch zu entsorgende Menge anteilig reduziert hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - juris Rn. 24).

    Es stellt sich etwa die Frage, ob seine Verantwortlichkeit deshalb entfallen ist, weil die Altreifen infolge der Brände womöglich zu besonders überwachungsbedürftigen (gefährlichen) Abfällen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - juris Rn. 24) oder in anderer Weise zu Abfällen anderer Art geworden sind.

    Anderes dürfte allerdings dann gelten, wenn der Abfall eine gravierende Veränderung seiner Natur oder Zusammensetzung erfährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - juris Rn. 24; Verstyl, in: ders./Mann/Schomerus, KrWG, 3. Aufl. 2012, § 22 Rn. 10; Ernst, in: Kopp-Assenmacher (Hrsg.), KrWG, 2014, § 22 Rn. 7).

    Eine solche gravierende Änderung kann etwa in Folge eines Brandes eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - juris Rn. 24) oder allgemein bei Umwandlung nicht-gefährlicher Abfälle in gefährliche Abfälle.

  • BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste;

    Werden Abfälle eines entsorgungspflichtigen Abfallbesitzers bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit Abfällen gleicher Art anderer Entsorgungspflichtiger vermischt, bleibt jeder Entsorgungspflichtige für einen Anteil an der Gesamtmenge des vermischten Abfalls verantwortlich, der mengenmäßig seinem Beitrag entspricht (Urteil vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 C 5.07 - BVerwGE 129, 93).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass, wenn Abfälle eines entsorgungspflichtigen Abfallbesitzers bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit Abfällen gleicher Art anderer Entsorgungspflichtiger vermischt werden, jeder Entsorgungspflichtige für einen Anteil an der Gesamtmenge des vermischten Abfalls verantwortlich bleibt, der mengenmäßig seinem Beitrag entspricht (Urteil vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 C 5.07 - BVerwGE 129, 93 = Buchholz 451.221 § 16 KrW-/AbfG Nr. 2).

    Die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 C 5.07 - (a.a.O.) im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.

  • VG Frankfurt/Oder, 09.04.2018 - 5 L 1423/17

    Fortbestehen der Pflicht des Erzeugers von Abfällen für deren Beseitigung nach

    Für den mutmaßlich neu zu qualifizierenden Abfall sei die Antragstellerin - auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 15. Oktober 2014 - 7 C 1/13 und vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - nicht mehr verantwortlich.

    Insoweit bezieht sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2017 - 7 C 5/07.

    Dies hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 - zur Vorgängerregelung des § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG - festgestellt (dort Rn. 15 ff.).

    Die Kammer kann auch keine Parallele dahingehend erkennen, dass - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 - die Abfälle derart verändert wurden, dass eine neue Fraktion im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung entstanden sei durch die Ablösung der mineralischen Rückstände und Sammlung dieser am Fuße der "... aufgrund von Regenereignissen in 2017.

  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 6.11

    Deponie; bestandskräftige Rekultivierungsanordnung; Gesamtrechtsnachfolge;

    Ein solcher illegaler, lediglich faktischer Betrieb einer Deponie hat nur zur Folge, dass neben dem ursprünglichen legalen Betreiber auch der neue faktische Betreiber - grundsätzlich jeweils für den eigenen "Ablagerungsbeitrag" - verantwortlich wird (vgl. Urteil vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 C 5.07 - BVerwGE 129, 93 Rn. 22 = Buchholz 451.221 § 16 KrW-/AbfG Nr. 2).
  • VG München, 30.03.2023 - M 17 K 18.1564

    Fortbestehen der Entsorgungsverantwortung

    Die Verantwortlichkeit der Klägerin für die Abfälle aus dem Sanierungsvorhaben "... ..." besteht deshalb fort, bis die Entsorgung dieser Abfälle endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist (BVerwG, U.v. 28.6.2007 - 7 C 5/07, juris).

    2.3 Die Verantwortlichkeit der Klägerin ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des BVerwG, wonach ein zur Entsorgung Verpflichteter im Falle einer Vermischung der Abfälle bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit Abfällen gleicher Art weiterhin für einen Anteil an der Gesamtmenge des vermischten Abfalls verantwortlich bleibt (BVerwG, U.v. 28.6.2007 - 7 C 5.07, juris Rn. 15 ff.; BVerwG, B.v. 14.4.2014 - 7 B 26.13, juris Rn. 10).

    Bei Wahrunterstellung dieses Sachverhalts hat somit bereits keine Vermischung von Abfällen gleicher Art vorgelegen, wie sie dem Urteil des BVerwG vom 28.6.2007 (a.a.O.) zugrunde lag.

    Die Entsorgungspflicht vermindert sich allerdings, wenn und soweit ein Teil der vom Entsorgungspflichtigen angelieferten Abfälle bzw. der mit Abfällen anderer Anlieferer vermischten Abfälle noch verwertet wurden (BVerwG, U.v. 28.6.2007 - 7 C 5.07, juris Rn. 22 f.; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 14.11.2019 - OVG 11 S 11.18, juris Rn. 22).

  • OLG Celle, 13.05.2019 - 13 Verg 2/19

    Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Denn nachdem die Beigeladene die ihrer Entsorgung unterliegenden Abfälle verbrannt hatte, war mit den hierbei angefallenen Aschen und Schlacken durch die Veränderung der Natur und Zusammensetzung der Abfälle neuer Abfall gemäß § 3 Abs. 8 Nr. 1 KrWG entstanden, so dass die Verantwortung der Beigeladenen für diesen Abfall aus den (unterstellt) öffentlichen Aufträgen zu diesem Zeitpunkt endete (vgl. Kropp in: v. Lersner/Wendenburg/Kropp/Rüdiger, Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, § 15 KrWG Rn. 24; Beckmann in: Ladnmann/Röhner, Umweltrecht, Stand: 88. EL September 2018, § 5 KrWG Rn. 14; Dippel in: BeckOK Umweltrecht/Giesberts/Reinhardt, 49. Edition Stand 01.10.2018, § 22 KrWG Rn. 10; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5/07 , juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17

    Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung

    Das steht damit im Einklang, dass sowohl die Klägerin als auch die Beklagte zur Verwertung der LWL (als gemäß § 7 Abs. 2 KrWG gesetzlich bzw. vertraglich Verpflichtete, vgl. Schink/Verstyl, KrWG, 2. Auflage 2017, § 7, Rn 7) zwar jeweils Dritte mit der Erfüllung ihrer Pflichten beauftragen konnten, gemäß § 22 KrWG ihre Verantwortlichkeit für die Erfüllung ihrer Pflichten hiervon unberührt und so lange bestehen bleibt, bis die Entsorgung endgültig und ordnungsgemäß abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2007, Az. 7 C 5/07, BVerwGE 129, 300; vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 14.03.2001, 2 K 2191/99, Anlage K 18).

    Nach § 22 S. 2 KrWG entfällt die Verantwortlichkeit des Verpflichteten erst dann, wenn die Entsorgung ordnungsgemäß und endgültig abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2007, Az. 7 C 5/07, BVerwGE 129, 300; VG Freiburg, Urteil vom 14.03.2001, 2 K 2191/99, Anlage K 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 07.10.1975, VI ZR 43/74, NJW 1976, 46).

  • BVerwG, 28.04.2022 - 7 B 17.21

    Verpflichtung der Abfallbeseitigung

    Nach dieser Vorschrift bleibt, wenn der Abfallbesitzer einen Dritten mit der Erfüllung seiner Beseitigungspflichten beauftragt, die Verantwortlichkeit des bisherigen Abfallbesitzers bis zum endgültigen und ordnungsgemäßen Abschluss der Entsorgung bestehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 - BVerwGE 129, 93 Rn. 15; Beschluss vom 14. April 2014 - 7 B 26.13 - Buchholz 451.220 AbfVerbrG Nr. 1 Rn. 10).

    Bei dem Dritten, der von einem privaten Abfallbesitzer beauftragt wird, handelt es sich um einen Auftragnehmer des Entsorgungspflichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 7 C 5.07 - BVerwGE 129, 93 Rn. 16).

  • OLG München, 30.11.2020 - Verg 6/20

    Anforderungen an die Beschreibung der Eignungskriterien in der Ausschreibung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 11 N 3.11

    Bauschutt; Verkippung in Geländevertiefung im Wald; Grundstück eines Dritten;

  • VGH Hessen, 09.10.2012 - 2 B 1860/12

    Beendigung der Abfalleigenschaft durch Herstellung eines neuen Produktes (hier:

  • VG Arnsberg, 19.04.2010 - 14 K 2368/09

    Chemieunternehmen aus Iserlohn braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu

  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45

    Rückführungspflicht von Abfällen innerhalb der EG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17

    Kosten der Ersatzvornahme einer abfallrechtlichen Verfügung

  • BVerwG, 29.03.2011 - 7 B 76.10

    Zur Grünlistung von Abfallgemischen

  • VG Düsseldorf, 28.10.2010 - 17 L 1331/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung zur Einstellung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - 2 L 76/07

    Abfallverbringung

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1215/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche bekannten Abfall- und

  • VK Niedersachsen, 26.03.2019 - VgK-03/19

    Auftraggeber darf zweifelhafte Bieterangaben nicht selbst korrigieren!

  • VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1217/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche bekannten Abfall- und

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 369/13

    Abfallbeseitigungsrecht

  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2012 - 9 LA 9/11

    Kein Erlass abwasserrechtlicher Bescheide durch privatrechtlich organisierte

  • VG Frankfurt/Oder, 16.02.2012 - 5 K 3/11
  • VG Augsburg, 08.02.2021 - Au 9 K 20.1387

    Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Entfernung und ordnungsgemäßen

  • VG Arnsberg, 07.12.2009 - 14 K 868/09

    Inanspruchnahme einer Feuerversicherung als Abfallerzeugerin; Vermutung der

  • VG Schwerin, 21.10.2021 - 3 B 1447/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen wasserverkehrsrechtliche Bergungs-, Verbringungs-

  • VG Frankfurt/Oder, 09.01.2018 - 5 L 1475/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung im Abfallrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 11 N 56.08

    Rekultivierung einer stillgelegten Deponie; vertragliche Übernahme der

  • VG Frankfurt/Oder, 17.06.2019 - 5 K 4267/17

    Anlage zur Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2010 - 20 B 1414/09

    Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die

  • VG Frankfurt/Oder, 03.09.2009 - 5 L 49/09

    Zwangsgeldfestsetzung wegen nicht fristgemäßer Abfallentsorgung

  • VG München, 05.06.2008 - M 17 K 06.3682

    Wiedereinfuhrpflicht; Störauswahl

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 B 12.13

    Kostentragung für die Rückführung von Abfällen aus Tschechien

  • VG Freiburg, 04.10.2007 - 1 K 1618/07

    Ausschluss von Klärschlamm für die bodenbezogene Verwertung

  • VG Augsburg, 23.01.2023 - Au 9 S 22.2417

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sonderunterhaltungslast, Gemeinsamer Betrieb einer

  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1214/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannten Namen von

  • VG München, 05.06.2008 - M 17 K 06.3713

    Wiedereinfuhrpflicht; Störerauswahl

  • VG Potsdam, 08.05.2023 - 14 L 603/22
  • VG Augsburg, 19.10.2020 - Au 9 K 20.554

    Gebührenschuldner für die Entsorgung eines Wohnwagens

  • VG München, 22.01.2015 - M 17 K 13.5895

    Erteilung einer Befreiung von Überlassungspflicht

  • OVG Sachsen, 09.02.2012 - 4 B 280/11

    Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, Entsorgungsanordnung,

  • VG München, 23.09.2010 - M 17 K 09.3082

    Kosten für Rückführung von illegal nach Tschechien verbrachten Abfällen,

  • VG Hannover, 23.07.2010 - 1 B 3199/10

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung von Restabfallbehältern für die Dauer eines Festes;

  • VG Köln, 04.07.2023 - 14 K 4620/18
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 20 CS 09.1744

    Verbringung von Kunststoffabfällen nach Tschechien; Vermischung von Abfällen;

  • VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170

    Abfälle zur Verwertung nach der Grünen Liste; Verbringung in einen anderen

  • VGH Bayern, 12.11.2008 - 20 ZB 08.2353

    Abfallbeseitigung; Pflicht zur Führung eines Registers; Anordnung zur

  • VG Potsdam, 30.09.2022 - 14 L 811/21
  • VG Gelsenkirchen, 25.02.2021 - 9 L 1216/20

    Pflicht des Betreibers zur Auskunft über sämtliche ihm bekannte Namen von

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