Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,123
BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06 (https://dejure.org/2007,123)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 4 C 9.06 (https://dejure.org/2007,123)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 (https://dejure.org/2007,123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    LuftVG §§ 6, ... 8 Abs. 1 und 5, § 10 Abs. 8, § 28 Abs. 2, § 30 Abs. 1; FluglärmG 1971 § 4 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9; UVPG § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1 und 2, §§ 3c, 3e Abs. 1 Nr. 2, § 4 Satz 1, § 9 Abs. 1, Anl. 1 Ziff. 14. 12. 1; UVP-RL Art. 2, Art. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 10a, Anh. I Nr. 7a, Anh. IV Nr. 1 und 4; BayVwVfG Art. 46, Art. 74 Abs. 2; UmwRBehG § 4 Abs. 1, § 5; ROG § 15 Abs. 1 Satz 4, § 17 Abs. 2; RoV § 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 12; BNatSchG § 34 Abs. 2 und 3; BauGB § 38; ZPO § 295
    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive Genehmigung/Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung; Vorprüfung; betriebsbedingte Umweltauswirkungen; ergänzendes Verfahren; Kausalität; Raumordnungsverfahren; Planrechtfertigung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG §§ 6, 8 Abs. 1 und 5, § 10 Abs. 8, § 28 Abs. 2, § 30 Abs. 1
    Alternativenprüfung; Angebotsplanung; Duldungspflicht; Erledigung; Kausalität; Konversion; Lärmschutzbereich; Militärflugplatz; Planrechtfertigung; Planungshoheit; Raumordnungsverfahren; Standortalternative; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorbelastung, plangegebene -; ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Umbau und Erweiterung eines ehemaligen Militärflugplatzes in einen zivilen Verkehrsflugplatz - Bewertung der Erheblichkeit von betriebsbedingten Umweltauswirkungen - Aufhebung einer luftverkehrsrechtlichen ...

  • Judicialis

    LuftVG § 6; ; LuftVG § ... 8 Abs. 1; ; LuftVG § 8 Abs. 5; ; LuftVG § 10 Abs. 8; ; LuftVG § 28 Abs. 2; ; LuftVG § 30 Abs. 1; ; FluglärmG 1971 § 4 Abs. 1; ; FluglärmG 1971 § 8 Abs. 1; ; FluglärmG 1971 § 9; ; UVPG § 2 Abs. 1; ; UVPG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UVPG § 3 Abs. 1; ; UVPG § 3 Abs. 2; ; UVPG § 3c; ; UVPG § 3e Abs. 1 Nr. 2; ; UVPG § 4 Satz 1; ; UVPG § 9 Abs. 1; ; UVPG Anl. 1 Ziff. 14.12.1; ; UVP-RL Art. 2; ; UVP-RL Art. 3; ; UVP-RL Art. 4 Abs. 1; ; UVP-RL Art. 5 Abs. 1; ; UVP-RL Art. 10a; ; UVP-RL Anh. I Nr. 7a; ; UVP-RL Anh. IV Nr. 1; ; UVP-RL Anh. IV Nr. 4; ; BayVwVfG Art. 46; ; BayVwVfG Art. 74 Abs. 2; ; UmwRBehG § 4 Abs. 1; ; UmwRBehG § 5; ; ROG § 15 Abs. 1 Satz 4; ; ROG § 17 Abs. 2; ; RoV § 1 Satz 1; ; RoV § 1 Satz 3 Nr. 12; ; BNatSchG § 34 Abs. 2; ; BNatSchG § 34 Abs. 3; ; BauGB § 38; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes, Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, Saldierungsverbot, Berücksichtigung von Gemeinschaftsrecht; Raumordnung und Landesplanung: Rückführung eines Flugplatzgeländes in die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Änderungsgenehmigung für Verkehrsflughafen Allgäu erfolglos

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Errichtung und Betrieb des regionalen Verkehrsflughafens Allgäu genehmigt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 130, 83
  • NVwZ 2008, 563
  • DVBl 2008, 525
  • ZfBR 2008, 297 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 45).

    3.4.1 Die Wahl eines Flughafenstandorts stellt vorrangig eine raumordnerische Entscheidung dar; das gilt nicht nur für einen internationalen (vgl. Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 72), sondern auch für einen regionalen Verkehrsflughafen.

    Die Standortwahl hat weiträumige Auswirkungen auf die Siedlungs- und Freiraumstrukturen des Planungsraums und schafft Nutzungskonflikte, die in der Regel bereits auf der übergeordneten Ebene der Landesplanung ein öffentliches Planungsbedürfnis auslösen; dieser Planungsaufgabe kommt unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine rechtsverbindliche Flughafennetz- und Bedarfsplanung weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene existiert, besondere Bedeutung zu (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O.).

    Hat der Träger der Landesplanung seine Planungsbefugnisse nicht wahrgenommen, muss die Genehmigungsbehörde ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen im Zulassungsverfahren nach den in der Rechtsprechung des Senats zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen ermitteln, bewerten und untereinander abwägen (Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 98, vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 und vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 ; Beschluss vom 16. Juli 2007 - BVerwG 4 B 71.06 - juris Rn. 42).

    Eine Planung, die - wie hier die zivile Mitbenutzung von Lagerlechfeld - aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist, wäre rechtswidrig und unzulässig (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 200).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Der Begriff der von einem konkret feststellbaren Bedarf losgelösten "Angebotsplanung" ist im vorliegenden Zusammenhang allerdings missverständlich (vgl. Urteil vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ).

    Die Gestattung der zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes darf zukunftsorientiert sein und es dem zivilen Träger im Vorgriff auf künftige Entwicklungen ermöglichen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die zwar noch nicht eingetreten, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zukunft mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann (Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 272).

    Gerichtlich zu überprüfen ist die Prognose des Luftverkehrsbedarfs (nur) darauf, ob sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, ob der zugrunde gelegte Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und ob das Ergebnis einleuchtend begründet wurde (Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 275).

    Bei der Ausübung ihrer Gestaltungsfreiheit unterliegt die Genehmigungsbehörde den Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots (Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 267).

    Die Zweckbestimmung eines Geländes als Flugplatz ergibt sich allein aus den auf Antrag eines Trägers ergangenen luftverkehrsrechtlichen Zulassungsentscheidungen (§§ 6, 8 LuftVG - vgl. Urteil vom 20. April 2005 a.a.O. S. 271) oder, soweit die Nutzung weder einer Planfeststellung noch einer Genehmigung bedurfte, aus der von dem jeweiligen Träger tatsächlich ausgeübten Nutzung gegebenenfalls in Verbindung mit einer sich aus § 71 Abs. 1 und 2 LuftVG ergebenden fiktiven Genehmigung oder Planfeststellung.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die UVP-Richtlinie den Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit das Recht verleiht, die Durchführung einer gemeinschaftsrechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung zu verlangen, kann offen bleiben (vgl. Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 C 12.05 - Rn. 35 - NVwZ 2007, 1074 - zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).

    Das ist nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens der Fall, sondern wenn es vernünftigerweise geboten ist (Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 45).

    Auch die zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes ist nur gerechtfertigt, wenn der vom künftigen zivilen Träger geltend gemachte Luftverkehrsbedarf besteht und die zivile Nutzung geeignet und vernünftigerweise geboten ist, diesen Bedarf zu decken (vgl. Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 46).

    Ob das Vorhaben der Beigeladenen der regionalen Strukturhilfe dient, ist, soweit die Strukturhilfe nicht durch Deckung eines Verkehrsbedarfs geleistet werden soll, für die Planrechtfertigung nicht von Bedeutung (Urteil vom 26. April 2007 a.a.O. Rn. 51 f.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    3.2.2 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der planerischen Zulassungsentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ; Beschlüsse vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 - BVerwG 11 B 65.99 - juris Rn. 5).

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein der allgemeinen Abwägung vorgeschalteter Zwischenschritt (Urteil vom 18. November 2004 a.a.O. S. 212).

    Verstärkt wird die Bedeutung der Umweltprüfung durch ihren integrativen Ansatz (Urteil vom 18. November 2004 a.a.O. S. 211).

    Auch in den verbleibenden Fällen darf die Möglichkeit, dass das Abwägungsergebnis bei korrektem Vorgehen anders ausgefallen wäre, nicht leichthin von der Hand gewiesen werden (Urteil vom 18. November 2004 a.a.O. S. 213).

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Für die zivile Nutzung eines aus der militärischen Trägerschaft entlassenen ehemaligen Militärflugplatzes darf die gemäß § 8 Abs. 5 Satz 1 LuftVG erforderliche Änderungsgenehmigung nur erteilt werden, wenn das Vorhaben das fachplanungsrechtliche Erfordernis der Planrechtfertigung erfüllt (vgl. Urteil vom 11. Juli 2001 - BVerwG 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 ).

    Ob für die zivile Mitbenutzung eines nicht aus der militärischen Trägerschaft entlassenen Militärflugplatzes (§ 8 Abs. 7 LuftVG) etwas anderes gilt (vgl. Urteil vom 11. Juli 2001 a.a.O. - juris Rn. 47 - insoweit in BVerwGE 114, 364 nicht abgedruckt), kann offen bleiben.

    Die Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG ist einerseits Unternehmergenehmigung, andererseits aber auch Planungsentscheidung (Urteil vom 11. Juli 2001 a.a.O. S. 367; Beschlüsse vom 7. November 1996 - BVerwG 4 B 170.96 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13 und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 4 B 73.06 - Buchholz 406.11 § 38 BauGB Nr. 15 Rn. 6).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Die §§ 29 bis 37 BauGB sind gemäß § 38 Satz 1 BauGB nicht anzuwenden; Nutzungen, die mit der Zweckbestimmung des Geländes als Militärflugplatz nicht in Einklang zu bringen sind, dürfen nicht zugelassen werden (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - BVerwGE 81, 111 ).

    § 38 Satz 1 BauGB gilt auch zugunsten alter Flugplätze, die im Zeitpunkt ihrer Anlegung einer Genehmigung oder Planfeststellung nicht bedurften (Urteil vom 16. Dezember 1988 a.a.O.).

    Erforderlich hierfür ist ein hoheitlicher Akt, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und inwieweit das Flugplatzgelände künftig wieder für andere Nutzungen offen stehen soll (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1988 a.a.O. S. 118).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    3.2.2 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der planerischen Zulassungsentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 ; Beschlüsse vom 22. März 1999 - BVerwG 4 BN 27.98 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 103 und vom 29. Mai 2000 - BVerwG 11 B 65.99 - juris Rn. 5).

    Die UVP-Richtlinie und die zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen Rechtsvorschriften beschränken sich auf verfahrensrechtliche Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, ohne das Umweltrecht materiell anzureichern (Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 243; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 27.05 - Buchholz 406.251 § 11 UVPG Nr. 4 - juris Rn. 18).

    Das Kausalitätserfordernis findet seine rechtliche Stütze in der für die Verletzung von Vorschriften über das Verfahren allgemein geltenden Vorschrift des § 46 VwVfG (Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 252), den im Fachplanungsgesetz enthaltenen Planerhaltungsvorschriften (§ 10 Abs. 8 LuftVG) oder in einem für das Fachplanungsrecht allgemein geltenden Grundsatz (Beschluss vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 = NVwZ 2002, 1235).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Das ist auch im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere das Urteil vom 7. Januar 2004 (Rs. C-201/02 - Slg. 2004, I-723) derart offenkundig, dass auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. C-283/81, CILFIT - Slg. 1982, I-3415).

    Nach dem in Art. 10 EG vorgesehenen Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die rechtswidrigen Folgen eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht zu beheben; die zuständigen Behörden müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen ergreifen, um dem Unterlassen der Umweltverträglichkeitsprüfung eines Projekts abzuhelfen (EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 a.a.O. Rn. 64, 70).

    Nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie sind die Einzelheiten des Verfahrens Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats, sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzprinzip), und die Ausübung der von der Gemeinschaftsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip - EuGH, Urteil vom 7. Januar 2004 a.a.O. Rn. 67 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2006 - 4 B 73.06

    Fachplanungsprivileg; Privilegierung; Fachplanung; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Die Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG ist einerseits Unternehmergenehmigung, andererseits aber auch Planungsentscheidung (Urteil vom 11. Juli 2001 a.a.O. S. 367; Beschlüsse vom 7. November 1996 - BVerwG 4 B 170.96 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 13 und vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 4 B 73.06 - Buchholz 406.11 § 38 BauGB Nr. 15 Rn. 6).

    Auch die Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG für die zivile Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes ist jedoch gemäß § 38 Satz 1 BauGB privilegiert (Beschluss vom 13. Dezember 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06
    Hat der Träger der Landesplanung seine Planungsbefugnisse nicht wahrgenommen, muss die Genehmigungsbehörde ernsthaft in Betracht kommende Standortalternativen im Zulassungsverfahren nach den in der Rechtsprechung des Senats zum Abwägungsgebot entwickelten Grundsätzen ermitteln, bewerten und untereinander abwägen (Urteile vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 98, vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 13.85 - BVerwGE 75, 214 und vom 22. März 1974 - BVerwG 4 C 42.73 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 ; Beschluss vom 16. Juli 2007 - BVerwG 4 B 71.06 - juris Rn. 42).

    Von einer Alternative in diesem Sinne kann allerdings nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Variante auf ein anderes Projekt hinausläuft, weil die vom Vorhabenträger in zulässiger Weise verfolgten Ziele nicht mehr verwirklicht werden können (Beschluss vom 16. Juli 2007 a.a.O.; Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 ).

  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 73.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05

    Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen;

  • BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87

    Protokoll - Parteivernehmung - Rüge

  • BVerwG, 07.11.1996 - 4 B 170.96

    Luftverkehrsrecht - Rechtsqualität einer Änderungsgenehmigung nach § 8 Abs. 5 S.

  • BVerwG, 29.05.2000 - 11 B 65.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • EuGH, 13.01.2005 - C-117/03

    DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

  • EuGH, 14.09.2006 - C-244/05

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der

  • EuGH, 23.11.2006 - C-486/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • EuGH, 16.09.2004 - C-227/01

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

  • BVerwG, 19.06.2007 - 4 VR 2.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; aufschiebende Wirkung; Fortdauer der;

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

    Betriebsbedingte nachteilige Umweltauswirkungen eines Konversionsvorhabens sind i.S.v. § 8 Abs. 5 Satz 3 Halbs. 2 LuftVG i.V.m. § 25 Abs. 2 Satz 2 UVPG 2001 UVP-rechtlich grundsätzlich erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und daher abwägungserheblich sind (im Anschluss an Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 34 Verkehrsflughafen Allgäu).

    Sie unterliegt daher den rechtlichen Anforderungen an eine fachplanerische Abwägungsentscheidung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 58 Verkehrsflughafen Allgäu m.w.N.).

    Für derartige Anpassungen genügt eine Änderungsgenehmigung (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 24).

    § 8 Abs. 5 LuftVG setzt nicht voraus, dass die Anlegung des Militärflugplatzes genehmigt wurde oder als genehmigt gilt (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Bei Konversionsvorhaben erstreckt sich die Prüfung der Umweltauswirkungen der vorgesehenen baulichen Änderungen und Erweiterungen des Flugplatzes auch auf die betrieblichen Auswirkungen der beabsichtigten zivilen Nutzung (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 30).

    32 Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne von § 3e Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3c Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG 2001 sind bereits dann erheblich, wenn sie nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen wären (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 34).

    Nachteilige betriebsbedingte Umweltauswirkungen der zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes sind bei der Entscheidung über die Änderungsgenehmigung zu berücksichtigen und damit grundsätzlich im UVP-rechtlichen Sinn erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O.).

    35 1.7.1 Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38, vom 18. November 2004 BVerwG 4 CN 11.03 BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 BVerwG 4 C 5.95 BVerwGE 100, 238 ).

    36 Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung des durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl Nr. L 156 S. 17) eingefügten Art. 10a der UVP-Richtlinie (vgl. dazu § 4 Abs. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006, BGBl I S. 2816) eingeleitet wurde, gebietet auch das Europäische Gemeinschaftsrecht nicht, eine luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung wegen des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung aufzuheben (oder ihren Vollzug auszusetzen), wenn die Öffentlichkeit vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend geprüft wurden und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, sofern eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 41 bis 43).

    40 1.7.3 Das Unterlassen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann auf die Planungsentscheidung von Einfluss gewesen, wenn es dazu geführt hat, dass die betroffene Öffentlichkeit nicht Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern (Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 BVerwGE 130, 83 Rn. 43).

    66 Dieser Ansicht hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Dezember 2007 BVerwG 4 C 9.06 (BVerwGE 130, 83 Rn. 73 Verkehrsflughafen Allgäu) eine Absage erteilt.

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 3.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; Klagebefugnis ausländischer

    Sie unterliegen daher den rechtlichen Anforderungen an eine fachplanerische Abwägungsentscheidung (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 58 - Verkehrsflughafen Allgäu - m.w.N.).

    Für derartige Anpassungen genügt eine Änderungsgenehmigung (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 24).

    § 8 Abs. 5 LuftVG setzt nicht voraus, dass die Anlegung des Militärflugplatzes genehmigt wurde oder als genehmigt gilt (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Bei Konversionsvorhaben erstreckt sich die Prüfung der Umweltauswirkungen der vorgesehenen baulichen Änderungen und Erweiterungen des Flugplatzes auch auf die betrieblichen Auswirkungen der beabsichtigten zivilen Nutzung (Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30).

    Nachteilige Umweltauswirkungen im Sinne von § 3e Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3c Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG 2001 sind bereits dann erheblich, wenn sie nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen wären (Urteil vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34).

    Nachteilige betriebsbedingte Umweltauswirkungen der zivilen Nutzung eines ehemaligen Militärflugplatzes sind bei der Entscheidung über die Änderungsgenehmigung zu berücksichtigen und damit grundsätzlich im UVP-rechtlichen Sinn erheblich, wenn sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 34).

    Ist eine rechtlich gebotene Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben nicht durchgeführt worden, kommt die Aufhebung der Zulassungsentscheidung oder ihre Außervollzugsetzung bis zur Behebung des Fehlers in einem ergänzenden Verwaltungsverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur in Betracht, wenn die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Behörde nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung anders entschieden hätte (Urteile vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 38 , vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - BVerwGE 122, 207 und vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ).

    Jedenfalls für Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Ablauf der Frist zur Umsetzung des durch die Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 (ABl Nr. 1 156 S. 17) eingefügten Art. 10a der UVP-Richtlinie (vgl. dazu § 4 Abs. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom 7. Dezember 2006, BGBl. I S. 2816) eingeleitet wurde, gebietet auch das Europäische Gemeinschaftsrecht nicht, eine luftverkehrsrechtliche Änderungsgenehmigung wegen des Unterlassens einer rechtlich gebotenen Umweltverträglichkeitsprüfung aufzuheben (oder ihren Vollzug auszusetzen), wenn die Öffentlichkeit vor Erteilung der Genehmigung Gelegenheit hatte, sich zu dem Projekt zu äußern, die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt umfassend geprüft wurden und es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Behörde eine andere Entscheidung getroffen hätte, sofern eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt durchgeführt worden wäre (vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 41 bis 43).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    vgl. Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungs- und Gerichtspraxis, 1. Aufl. 2009, Rn. 466; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 12 ME 37/13 -, NuR 2013, 894, juris Rn. 14; siehe auch BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83, juris Rn. 32.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83, juris Rn. 34, vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353, juris Rn. 37, und vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, UPR 2014, 444, juris Rn. 21; Bay. VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 22 ZB 14.1035 -, juris Rn. 17; siehe auch OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. April 2014 - 1 B 10249/14 -, DVBl. 2014, 940, juris Rn. 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 -, UPR 2014, 444, juris Rn. 21-23, zu einem Planfeststellungsbeschluss; weitergehend Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 -, BVerwGE 130, 83, juris Rn. 34 f., siehe aber nunmehr auch Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 -, BVerwGE 148, 353, juris Rn. 39.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht