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   BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08   

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BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08 (https://dejure.org/2009,937)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.2009 - 1 C 15.08 (https://dejure.org/2009,937)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 (https://dejure.org/2009,937)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. ... 3; AufenthG § 11 Abs. 1, § 60 Abs. 7; AuslG 1990 § 44 Abs. 1, § 47 Abs. 1; EMRK Art. 8; VwGO § 121, § 124a; VwVfG § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 51; ZPO § 580 Nr. 8; EG Art. 10, Art. 234; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 Art. 7, Art. 14; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9
    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf; Wiederaufgreifen, zwingender Wiederaufgreifensgrund; Ermessen; Änderung der Rechtslage; Änderung der Sachlage; Änderung der Rechtsprechung; Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
    Abschiebungsandrohung; Antragsfrist; Ausweisung; Befristung; Ermessen; Gefahr für Leib und Leben; Positiventscheidung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Vorabentscheidung; Vorlagepflicht; Widerruf; Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufgreifen, ...

  • Wolters Kluwer

    Durchbrechung der Rechtskraft und damit erneute Sachentscheidung erst nach Positiventscheidung der Behörde über das Wiederaufgreifen; Möglichkeit der Behörde zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes ex tunc und ex nunc und zur Entscheidung der Aufhebung, Änderung oder ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3, AufenthG § 11 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 7, EMRK Art. 8, EG Art. 10, EG Art. 234, ARB 1/80 Art. 7, ARB 1/80 Art. 14, RL 64/221/EWG Art. 9
    Ausweisung, Befristung, Rechtskraft, Rechtskraftbindung, Rücknahme, Widerruf, Wiederaufnahme, zwingender Wiederaufgreifensgrund, Ermessen, Änderung der Rechtslage, Änderung der Sachlage, Änderung der Rechtsprechung, Wiederaufgreifen im weiteren Sinne, Antragsfrist, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchbrechung der Rechtskraft und damit erneute Sachentscheidung erst nach Positiventscheidung der Behörde über das Wiederaufgreifen; Möglichkeit der Behörde zur Aufhebung eines Verwaltungsaktes ex tunc und ex nunc und zur Entscheidung der Aufhebung, Änderung oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anspruch auf Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 121
  • NVwZ 2010, 656
  • DVBl 2010, 254
  • DÖV 2010, 490
 
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Wird zitiert von ... (133)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Wie der Senat in seinem Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, kann die Rechtskraftbindung des § 121 VwGO nur auf gesetzlicher Grundlage überwunden werden.

    Vielmehr bleibt die gerichtliche Entscheidungsfindung grundsätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08).

    30 Das Wiederaufgreifensermessen nach § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 LVwVfG verdichtet sich zu einem Anspruch des Betroffenen, wenn die Aufrechterhaltung der Ausweisung, etwa wegen offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des sie bestätigenden gerichtlichen Urteils, schlechthin unerträglich wäre oder wenn die Überprüfung der Ausweisungsverfügung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemeinschaftsrechtlich geboten ist (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 26.08 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Diese Möglichkeit des Wiederaufgreifens findet ihre Rechtsgrundlage in § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. §§ 48 und 49 LVwVfG (vgl. Urteil vom 7. September 1999 BVerwG 1 C 6.99 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20 S. 16; Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).

    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 2 BvR 1613/07 InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 a.a.O. S. 16).

    Auf dieser zweiten Stufe ist die Behörde nicht auf die in § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG und § 49 Abs. 1 LVwVfG normierten Möglichkeiten der Aufhebung des Verwaltungsakts ex tunc oder ex nunc beschränkt, sondern sie hat zu entscheiden, ob der Verwaltungsakt zurückgenommen, geändert oder im Wege eines Zweitbescheids bestätigt werden soll (vgl. Urteil vom 7. September 1999 a.a.O. S. 16, das insoweit auf die Möglichkeit zum Erlass eines Zweitbescheides hinweist; ähnlich Urteil vom 23. Juli 1980 BVerwG 8 C 90.79 BVerwGE 60, 316 , wonach das Wiederaufgreifen nach § 51 Abs. 5 LVwVfG auf "Rücknahme, gegebenenfalls Widerruf eines Verwaltungsakts und möglicherweise Neuerlass eines anderen" zielt).

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Dass die verfahrensrechtlichen Mindestgarantien des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/221/EWG über die von den Verwaltungsgerichten gewährleistete Prüfung aller Tat- und Rechtsfragen unter Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung hinaus eine "erschöpfende Prüfung ... einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme" gewährleisten sollten, wurde erst mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" (EuGH, Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-482/01 und C-493/01 Slg. 2004, I 05257 Rn. 103 ff.) deutlich (vgl. Urteil vom 20. März 2008 BVerwG 1 C 33.07 Buchholz 402.242 § 54 AufenthG Nr. 5).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Die vom Gerichtshof in der Rechtssache "Kühne & Heitz" (Urteil vom 13. Januar 2004 Rs. C-453/00 Slg. 2004, I 00837) aufgestellten und in der Rechtssache "Kempter" (Urteil vom 12. Februar 2008 Rs. C-2/06 Slg. 2008, I 00411) weiter konkretisierten Voraussetzungen für die Überprüfung einer nach innerstaatlicher Erschöpfung des Rechtswegs bestandskräftigen, aber gemeinschaftswidrigen Verwaltungsentscheidung liegen nicht vor.

    Sie müssen die rechtlichen Gesichtspunkte, die sich aus einer zwingenden Gemeinschaftsvorschrift ergeben, aber von Amts wegen aufgreifen, wenn sie nach dem nationalen Recht verpflichtet oder berechtigt sind, dies im Falle einer zwingenden Vorschrift des nationalen Rechts zu tun (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2008 a.a.O. Rn. 44 und 45).

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Damit hätte das Verwaltungsgericht auf den Kläger die für die Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger entwickelten Grundsätze übertragen müssen (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 316 ).

    Auch diese gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben waren zum Zeitpunkt der Abweisung der vom Kläger gegen die Ausweisungsverfügung erhobenen Klage durch das Verwaltungsgericht nicht offensichtlich, sondern beruhen ebenfalls auf einer späteren Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 3. August 2004 BVerwG 1 C 29.02 BVerwGE 121, 315 ) in Anlehnung an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen "Orfanopoulos und Oliveri" vom 29. April 2004 (a.a.O.).

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Dabei sind die vom Menschenrechtsgerichtshof inzwischen entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 2. August 2001 54273/00 Boultif, InfAuslR 2001, 476, vom 5. Juli 2005 46410/99 Üner, InfAuslR 2005, 450 und vom 23. Juni 2008 1638/03.

    Maslov II, InfAuslR 2008, 333).

  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Diese Möglichkeit des Wiederaufgreifens findet ihre Rechtsgrundlage in § 51 Abs. 5 LVwVfG i.V.m. §§ 48 und 49 LVwVfG (vgl. Urteil vom 7. September 1999 BVerwG 1 C 6.99 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 20 S. 16; Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).

    26 Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 2 BvR 1613/07 InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 a.a.O. S. 16).

    26 Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 a.a.O.).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    In diese Rechte können die Vertragsstaaten nach Art. 8 Abs. 2 EMRK eingreifen, soweit die gewählte Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, also durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt wird und mit Blick auf die verfolgten legitimen Ziele auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 2 BvR 304/07 NVwZ 2007, 946 m.w.N.).
  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08
    Dabei sind die vom Menschenrechtsgerichtshof inzwischen entwickelten Kriterien zu beachten (vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 2. August 2001 54273/00 Boultif, InfAuslR 2001, 476, vom 5. Juli 2005 46410/99 Üner, InfAuslR 2005, 450 und vom 23. Juni 2008 1638/03.
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

  • BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86

    Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung

  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme;

  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2008 - 13 S 2809/07

    Zur Rechtskraft eines Urteils und Rücknahme einer Ausweisungsverfügung -

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 47.87

    Asylverfahren - Zweitbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Folgeantrag -

  • BVerwG, 23.07.1980 - 8 C 90.79

    Häftlingshilfebescheinigung - Leistungsbehörden - Wiederaufgreifen des

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Deshalb wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens als einheitliches Begehren verstanden und sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufgreifens im engeren Sinn als auch mit Blick auf ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn gewürdigt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 17 ff. und - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 15 ff.).

    Auch eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und eine erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch diese Rechtsprechung stellen im Rahmen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG keine Änderung der Rechtslage dar (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89.80 u.a. - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9 und vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29; Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 24 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).

    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Trifft die Behörde eine positive Entscheidung zum Wiederaufgreifen (Stufe 1), wird hierdurch die Rechtskraft durchbrochen und der Weg für eine erneute Sachentscheidung (Stufe 2) eröffnet (vgl. Senatsurteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 15.08, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Die präjudizielle Wirkung der Rechtskraft des (Sach-)Urteils, mit dem die Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen worden ist, hindert den Anspruch auf Rücknahme dieses Planfeststellungsbeschlusses nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG oder auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hie-rüber (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 27; ebenso VGH Mannheim, Beschluss vom 13. August 2012 - 5 S 1200/12 - VBlBW 2013, 101 und Urteil vom 3. Juli 2014 - 5 S 2429/12 - juris Rn. 59; Lieber, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 72 Rn. 203; ebenso für Anfechtungsklage und spätere Klage auf Rücknahme einer Ausweisungsverfügung BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 16 und - 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 13).

    Im nationalen Verwaltungsverfahrensrecht wird die Befugnis der Behörde, einen bestandskräftigen Verwaltungsakt trotz entgegenstehender Rechtskraft zurückzunehmen, durch § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG (hier HVwVfG) begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 30 f.; Kahl, NVwZ 2011, 449 ; Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 48 Rn. 95).

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