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   BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08   

Volltextveröffentlichungen (9)

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    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3; AufenthG § 11 Abs. 1, § 18, § 25 Abs. 4, § 51 Abs. 1, § 101 Abs. 1 Satz 1; AuslG 1990 § 44 Abs. 1; AuslG 1965 § 9 Abs. 1; EMRK Art. 8; VwGO § 114 Satz 2, § 121, § 124a; VwVfG § 48 Abs. 1, § 49 Abs. 1, § 51; ZPO § 580 Nr. 8; EGZPO § 35; EG Art. 10, Art. 234; Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/80 Art. 6, Art. 7, Art. 13, Art. 14; Richtlinie 64/221/EWG Art. 9 Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/Türkei - ZP Art. 41 Abs. 1
    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen; Wiederaufleben; Folgenbeseitigungsanspruch; Rechtskraft; Rechtskraftbindung; Rücknahme; Wiederaufgreifen; zwingender Wiederaufgreifensgrund; Änderung der Rechtslage; Änderung der Rechtsprechung; Restitutionsgrund; Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Vorabentscheidung; Vorlagepflicht; Ermessen; Ermessensverdichtung; Ergänzung der Ermessenserwägungen.

  • Bundesverwaltungsgericht
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  • Bundesverwaltungsgericht
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    GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 20 Abs. 3, AufenthG § 11 Abs. 1, AufenthG § 18, AufenthG § 25 Abs. 4, AufenthG § 51, EMRK Art. 8, ARB 1/80 Art. 6, ARB 1/80 Art. 7, ARB 1/80 Art. 13, ARB 1/80 Art. 14, VwGO § 121, VwVfG § 48 Abs. 1, VwVfG § 51
    Ausweisung, Befristung, Rechtschutzbedürfnis, Aufenthaltstitel, Erlöschen, Wiederaufleben, Folgenbeseitigungsanspruch, Rechtskraft, Rechtskraftbindung, Rücknahme, Wiederaufgreifen, Änderung der Rechtslage, Änderung der Rechtsprechung, Restitutionsgrund, Vorabentscheidung, Vorlagepflicht, Ermessen

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    Rückwirkende Aufhebung einer Ausweisungsverfügung eines italienischen Staatsangehörigen; Beeinträchtigung des gemeinschaftsrechtlichen Äquivalenzgebotes und Effizienzgebotes i.R.d. Zulassung einer Berufung; Wiederaufgreifensanspruch wegen Änderung der Rechtsprechung zu den Anforderungen an einer Ausweisung freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger

  • rechtsportal.de

    Rücknahme einer rechtskräftig gerichtlich bestätigten Ausweisung gem. § 48 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg ( LVwVfG BW) durch ein Wiederaufgreifen des Verfahrens seitens der Behörde; Überwindung der Rechtskraftwirkung des § 121 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) durch einen Anspruch des Betroffenen auf Wiederaufgreifen des Verfahrens oder durch Aufgreifen des Verfahrens durch Ermessensentscheidung der Behörde; Klärung einer gemeinschaftsrechtlichen Frage durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) als Änderung der einer Ausweisung zugrunde liegenden Rechtslage i.S.d. § 51 Abs. 1 Nr. 1 LVwVfG BW; Verdichtung des Wiederaufgreifensermessens einer Behörde zu einem Anspruch des Betroffenen bei gemeinschaftsrechtlicher Gebotenheit der Überprüfung nach Rechtsprechung des EuGH

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 135, 137
  • DVBl 2010, 261
  • DÖV 2010, 490
  • NVwZ 2010, 652



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Wird zitiert von ... (40)  

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11  

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Deshalb wird ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens als einheitliches Begehren verstanden und sowohl unter dem Gesichtspunkt des Wiederaufgreifens im engeren Sinn als auch mit Blick auf ein Wiederaufgreifen im weiteren Sinn gewürdigt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 17 ff. und - BVerwG 1 C 26.08 - BVerwGE 135, 137 Rn. 15 ff.).

    Mit der Bestimmung soll auch verhindert werden, dass die aus einem festgestellten Tatbestand hergeleitete Rechtsfolge, über die durch Sachurteil entschieden worden ist, bei unveränderter Sach- und Rechtslage erneut - mit der Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse - zum Gegenstand eines Verfahrens zwischen denselben Parteien gemacht und einer erneuten Sachprüfung zugeführt werden kann (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24 , vom 18. September 2001 - BVerwG 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 13, jeweils m.w.N.).

    Dieser Zweck, der aus dem verfassungsrechtlich geschützten Prinzip der Rechtssicherheit folgt, verbietet es, die Exekutive uneingeschränkt zu einer erneuten Entscheidung über ein Begehren, das dem rechtskräftig entschiedenen Streitgegenstand entspricht, für befugt zu erachten (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14; BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 1988 a.a.O.).

    So liegt es, wenn der Betroffene nach § 51 VwVfG einen Anspruch auf ein Wiederaufgreifen des Verfahrens hat oder die Behörde das Verfahren im Ermessenswege wieder aufgreift oder aufgreifen muss (vgl. Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 14).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit verdichtet sich das Ermessen der Behörde zugunsten des Betroffenen, wenn das Festhalten an dem rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakt schlechthin unerträglich wäre (vgl. zum Vorstehenden Urteile vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 24 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 19 f., jeweils m.w.N.).

    Genauso verhält es sich bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit des rechtskräftigen Urteils, mit dem der frühere Verwaltungsakt bestätigt wurde (vgl. Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03 - BVerwGE 121, 226 m.w.N. und Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 2 C 12.92 - BVerwGE 95, 86 sowie vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - a.a.O. Rn. 34 und - BVerwG 1 C 26.08 - a.a.O. Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11  

    Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, familiäre Lebensgemeinschaft, familiäre

    Liegt ein Eingriff in diese Rechte vor, ist ohnehin eine einzelfallbezogene Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 - Buchholz 402.242 § 56 AufenthG Nr. 5, m.w.N.; Urteil vom 22.10.2009 - 1 C 26.08 - InfAuslR 2010, 91).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09  

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Die vom BVerfG hierzu zitierten Schrifttumsauffassungen beziehen sich aber zu Recht ausschließlich auf die - für Steuerbescheide nicht maßgeblichen - §§ 48 Abs. 1 Satz 1, 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), die für rechtswidrige unanfechtbare Verwaltungsakte im allgemeinen Verwaltungsrecht wie in § 130 Abs. 1 AO - anders als die §§ 172 ff. AO - unter bestimmten Voraussetzungen eine ermessensgebundene Überprüfungs- und Änderungspflicht vorsehen (vgl. im Hinblick auf unionsrechtswidrige Verwaltungsakte zu den §§ 48, 51 VwVfG BVerwG-Urteile vom 22. Oktober 2009 1 C 26/08, Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 2010, 261; vom 17. Januar 2007 6 C 32/06, NVwZ 2007, 709).
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  • VG Augsburg, 05.10.2010 - Au 1 K 10.336  

    1. Die Rechtswidrigkeit der Ausweisung allein verdichtet das der Ausländerbehörde

    Als Grenze der Ermessensbetätigung hat die Ausländerbehörde die Verhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung der Ausweisung zu beachten (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 Az. 1 C 10/07, BVerwGE 129, S. 367 ff. und BVerwG vom 22.10.2009 Az. 1 C 26/08, BVerwGE 135, S. 137 ff.).

    Erst mit der auf den Zeitpunkt der Verfügung zurückwirkenden Rücknahme des Bescheids vom 31. Januar 2003 können die damit verbundenen belastenden Regelungswirkungen im Hinblick auf das dem Kläger bis zur Ausweisung aus Art. 7 Satz 2 des Assoziationsratsbeschlusses EWG-Türkei (ARB 1/80) zustehende Aufenthaltsrecht beseitigt werden (vgl. dazu ausführlich BVerwG vom 22.10.2009 Az. 1 C 26/08, BVerwGE 135, S. 137 ff. RdNr. 11 = InfAuslR 2010, S. 91 ff.; ebenso VGH BW vom 4.11.2009 Az. 11 S 2472/08, InfAuslR 2010, S. 103 ff. - RdNr. 27).

    Die Beklagte macht insoweit keine aus § 121 VwGO abzuleitenden Rechtsfolgen im Sinne der Rechtskraftbindung an eine gerichtliche Entscheidung geltend (vgl. dazu BVerwG vom 22.10.2009 a.a.O., RdNrn. 13 f.).

    c) Die Beklagte hat das ihr eingeräumte Ermessen zur Entscheidung über das Wiederaufgreifen des nach der Klagerücknahme gegen den Ausweisungsbescheid vom 31. Januar 2003 abgeschlossenen Verfahrens im Sinne des Art. 51 Abs. 5 BayVwVfG (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinn) erkannt und zugunsten des Klägers eine neue, der gerichtlichen Überprüfung zugängliche Sachentscheidung getroffen (vgl. zur Rechtsgrundlage ausführlich BVerwG vom 22.10.2009 a.a.O., RdNr. 19).

    Vielmehr hat die Behörde unter Abwägung zwischen dem Vorrang der bestandskräftigen Entscheidung und dem Interesse des Ausländers, die rechtswidrige Ausweisungsverfügung zu beseitigen, ihre Entscheidung zu treffen, soweit nicht das Aufrechterhalten der Ausweisung unverhältnismäßig ist (BVerwG vom 20.3.2008 a.a.O., RdNrn. 13, 16 für den Fall einer ohne vorherige Klage bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; BVerwG vom 22.10.2009 a.a.O., RdNr. 20 für eine durch gerichtliche Entscheidung rechtskräftig bestätigte Ausweisung; für den letzteren Fall zweifelnd Gutmann, Unrecht im Ausländerrecht, InfAuslR 2010, S. 133 ff. ).

  • VG München, 26.07.2012 - M 24 K 12.2896  

    Ausweisung eines volljährigen, im Inland geborenen und aufgewachsenen

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts darf eine Ausweisung nur zu einem der in Art. 8 Abs. 2 EMRK genannten Ziele unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.10.2009, 1 C 26/08, juris, Rn 28 m.w.N.).

    In diese Rechte können die Vertragsstaaten nach Art. 8 Abs. 2 EMRK jedoch eingreifen, soweit die gewählte Maßnahme in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, also durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt wird und mit Blick auf die verfolgten legitimen Ziele auch im engeren Sinn verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 22.10.2009, a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiederholt festgestellt, dass Art. 8 EMRK auch im Gastland geborenen und aufgewachsenen Ausländern der zweiten Generation kein absolutes Bleiberecht gewährt (BVerwG, Urt. v. 22.10.2009, a.a.O., Rn. 28).

    Dabei sind die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Kriterien zu beachten (BVerwG, Urt. v. 22.10.2009, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.):.

  • VG Düsseldorf, 18.10.2012 - 8 K 6261/08  

    Ausweisung Assoziationsberechtigung Vier-Augen-Prinzip Verfahrensgarantie

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26/08 - OVG NRW, Urteil vom 22. März 2012 - 18 A 2388/10 -.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 1 B 6/11 - Beschluss vom 10. Februar 2011 - 1 B 22/10 - Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26/08 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11  

    Ausweisung, Befristung, Befristung der Wirkungen der Ausweisung,

    Liegt ein Eingriff in diese Rechte vor, ist ohnehin eine einzelfallbezogene Würdigung und Abwägung der für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien vorzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 10.02.2011 - 1 B 22.10 - juris, m.w.N.; Urteil vom 22.10.2009 - 1 C 26.08 - InfAuslR 2010, 91).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

    Die vom BVerfG hierzu zitierten Schrifttumsauffassungen beziehen sich aber zu Recht ausschließlich auf die - für Steuerbescheide nach § 155 AO nicht maßgeblichen - §§ 48 Abs. 1 Satz 1, 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), die für rechtswidrige unanfechtbare Verwaltungsakte im allgemeinen Verwaltungsrecht wie in § 130 Abs. 1 AO - anders als die §§ 172 ff. AO - unter bestimmten Voraussetzungen eine ermessensgebundene Überprüfungs- und Änderungspflicht vorsehen (vgl. im Hinblick auf unionsrechtswidrige Verwaltungsakte zu den §§ 48, 51 VwVfG BVerwG-Urteile vom 22. Oktober 2009 1 C 26/08, DVBl 2010, 261; vom 17. Januar 2007 6 C 32/06, NVwZ 2007, 709).
  • VerfG Brandenburg, 21.01.2011 - VfGBbg 28/10  

    § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 51 VwVfG

    Dem gegenüber ermächtigt § 51 Abs. 5 VwVfG die Behörden aber, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren unabhängig vom Vorliegen solcher Gründe nach Ermessen wieder aufzugreifen, und ermöglicht damit auch bei Verwaltungsakten, die - wie hier - rechtskräftig bestätigt sind, die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (sog. Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; vgl. BVerfGK 12, 227, 232; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 -, BVerwGE 135, 137).

    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist von einer Ermessensverdichtung zugunsten des Betroffenen auszugehen, wenn die Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Bescheides schlechthin unerträglich wäre (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 26.08 -, aaO).

  • VG Düsseldorf, 20.07.2012 - 8 L 1005/12  

    Ausweisung Wiederholungsgefahr schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26/08 - OVG NRW, Urteil vom 22. März 2012 - 18 A 2388/10 - jeweils juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 1 B 6/11 - Beschluss vom 10. Februar 2011 - 1 B 22/10 - Urteil vom 22. Oktober 2009 - 1 C 26/08 - jeweils juris.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 49/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 16.09.2010 - V R 48/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 16.09.2010 - V R 46/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 9. 2010 V R 57/09 - Keine

  • BFH, 16.09.2010 - V R 52/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09  

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

  • BVerwG, 10.02.2011 - 1 B 22.10  

    Ordnungsgemäße Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07  

    Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten

  • BFH, 14.02.2012 - VII R 27/10  

    Keine nachträgliche Überprüfung bestandskräftiger unionsrechtswidriger Bescheide

  • VG Freiburg, 25.02.2010 - A 4 K 1703/08  

    (Antrag, das Verfahren über eine auf

  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 10 ZB 10.2915  

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VG München, 26.10.2011 - M 25 K 10.3849  

    Familiäre Lebensgemeinschaft mit irakischer Ehefrau und Kindern im Bundesgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 13 A 947/10  

    Eine gesetzlich angeordnete Geltung der Qualifikationsrichtlinie für die

  • VG Münster, 11.03.2010 - 8 K 1729/08  

    Regelerteilungsvoraussetzung, Ausweisungsgrund, Ausnahme, Ausnahmefall, familiäre

  • BVerwG, 18.03.2010 - 1 B 3.10  

    Zulässigkeit einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im

  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 8 ZB 09.1080  

    Luftsicherheitsassistent; Eignung zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an

  • BVerwG, 09.08.2011 - 5 B 15.11  

    Verpflichtung zur Aufhebung eines bereits bestandskräftigen, aber eindeutig

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 B 6.11  

    Dauerhafte Trennung eines Kindes von einem Elternteil infolge einer

  • VG Frankfurt/Main, 28.07.2010 - 7 K 265/08  

    Unverhältnismäßigkeit einer Ausweisung

  • VG Stuttgart, 15.12.2010 - 2 K 480/10  

    Bestandskraft eines Bescheids über Wasserversorgungsbeitrag auch hinsichtlich

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 11 ME 437/10  

    Ausweisung eines nach Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigten türkischen

  • BVerwG, 22.03.2012 - 5 C 7.12  
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2010 - 11 S 2188/10  

    Wirksamkeit unanfechtbar gewordener Ausweisungsverfügungen nach Inkrafttreten des

  • VGH Bayern, 21.09.2011 - 10 ZB 11.1393  

    Schwerwiegende Gründe bei Ist-Ausweisung; kein Ausnahmefall; gesteigerte

  • VG München, 19.12.2011 - M 4 SE 11.5152  

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine

  • VGH Bayern, 19.12.2011 - 10 ZB 11.1740  

    Sicherung des Lebensunterhalts; Bedarfsgemeinschaft; Ausnahmefall (verneint)

  • VGH Bayern, 23.01.2012 - 6 ZB 11.931  

    Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Übernahme als Berufssoldat; dienstliche

  • VG Frankfurt/Oder, 08.12.2010 - 5 K 1028/09  
  • VGH Bayern, 04.11.2011 - 10 ZB 10.2037  

    Wiederholungsgefahr bei Verurteilung zu mehreren Haftstrafen wegen Betrugs

  • VG Berlin, 19.06.2012 - 3 K 370.11  

    § 4 Abs 1 AufenthG, § 6 Abs 4 AufenthG, § 32 Abs 3 AufenthG, §

  • VG München, 11.03.2010 - M 10 E 10.463  

    Rechtskräftig bestätigte Ausweisung; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Rücknahme

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