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   BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08   

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    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Dienstposten "Einsatzführungsstabsoffizier Leiter Operation" und "Einsatzführungsstabsoffizier Chefwaffeneinsatzoffizier"; Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeit um Beförderungsämter; Berücksichtigung einer Schwerbehinderung i.R.e. Auswahlentscheidung für einen Dienstposten; Eignungsvergleich und Leistungsvergleich bei einer Auswahlentscheidung für gleich bewertete Dienstposten; Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen im Bescheid eines Personalamts

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 136, 36
  • DÖV 2010, 620



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09  

    Dienstliche Beurteilung; Bestandskraft; Konkurrentenstreitigkeit.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. - auch zum Folgenden - näher Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - ).

    35 a) Für die nach Art. 33 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zum Ganzen zusammenfassend insb. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -):.

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09  

    Grundsatz der Bestenauslese; Organisationsgrundentscheidung; Versetzungsbewerber;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist deshalb ein Eignungs- und Leistungsvergleich am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG regelmäßig dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie jeweils höherwertige Verwendung zu entscheiden ist ("Förderungsbewerber"); ein Eignungs- und Leistungsvergleich ist hingegen nicht geboten, wenn der von einem Bewerber innegehabte und der von ihm angestrebte Dienstposten besoldungsmäßig gleich bewertet sind ("Versetzungsbewerber"; vgl. Beschlüsse vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 23 = NZWehrr 2001, 123, vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 78.01 - m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 26; ebenso zur beamtenrechtlichen Versetzung oder Umsetzung ohne Statusänderung Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31).

    26 Die dem Bundesminister der Verteidigung zustehende Organisations- und Personalhoheit berechtigt ihn und die in seinem Auftrag handelnden personalbearbeitenden Stellen, bei der Besetzung eines freien Dienstpostens vor der Auswahlentscheidung nach einem im Wesentlichen personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen festzulegen, ob der Dienstposten im Wege einer förderlichen Besetzung (mit anschließender Beförderung in den dem Dienstposten entsprechenden Dienstgrad) oder mittels einer Versetzung ohne derartige Förderung oder durch Dienstpostenwechsel besetzt werden soll (vgl. - auch zum Folgenden - insb. Beschluss vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32 = DokBer B 2004, 86; ferner Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - ; ebenso für das Beamtenrecht Urteile vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 und vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35 = DokBer B 2007, 312).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10  

    Militärische Auswahlentscheidung; Konkurrentenstreit; Verwaltungspraxis;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - DokBer 2010, 211 und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 -).

    Nach der Regelung des § 3 Abs. 1 SG gilt Entsprechendes auch für Verwendungsentscheidungen im militärischen Bereich (Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O.).

    Übt er sein Organisationsermessen dahin aus, sowohl Versetzungs- als auch Förderungsbewerber in das Auswahlverfahren einzubeziehen und alle Bewerber ausschließlich am Maßstab des § 3 Abs. 1 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung zu beurteilen, ist er daran aufgrund seiner Selbstbindung und aus Gründen der Gleichbehandlung (§ 6 SG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden (Beschlüsse vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 23.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 32, vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - ebenso für das Beamtenrecht Urteile vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - BVerwGE 122, 237 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 31 und vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 A 6.06 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 35; vgl. ferner BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - NVwZ 2007, 693 = ZBR 2008, 94 = BVerfGK 10, 355).

    30 Soldaten, die sich um eine für sie jeweils höherwertige Verwendung als sogenannte Förderungsbewerber bewerben, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der Auswahlentscheidung in einen Eignungs- und Leistungsvergleich am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG einzubeziehen, wenn die entsprechende Organisationsgrundentscheidung dem nicht entgegen steht (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - m.w.N.; ebenso zur beamtenrechtlichen Versetzung oder Umsetzung ohne Statusänderung Urteil vom 25. November 2004 - BVerwG 2 C 17.03 - a.a.O.).

mehr
  • BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10  

    Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. , vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 16 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 22 ).

    Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern - zum Beispiel mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag und/oder auf die Anfechtung der zugunsten des anderen Kandidaten getroffenen Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. Rn. 17 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -).

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. - auch zum Folgenden - näher Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O.).

    Dabei ist die Beschwerdestelle nicht auf die Prüfung beschränkt, ob ein Vorgesetzter oder eine Dienststelle der Bundeswehr den ihm oder ihr eröffneten Beurteilungsspielraum eingehalten hat, sondern kann die Bewertung und Gewichtung innerhalb dieses Spielraums auch inhaltlich selbst vornehmen; sie ist also insoweit nicht - wie die Gerichte - auf eine Rechtskontrolle beschränkt (dazu im Einzelnen: Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09  

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von ihrem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft; bestätigt die Beschwerdestelle die Ausgangsentscheidung und weist sie die Beschwerde zurück (§ 13 Abs. 3 WBO ), kann sie, falls eine Dokumentation bis dahin fehlt, in dem Beschwerdebescheid die wesentlichen Auswahlerwägungen niederlegen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - ).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 33.10  
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. z. B. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. , vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 16 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 22 ).

    Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern - zum Beispiel mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag und/oder auf die Anfechtung der zugunsten des anderen Kandidaten getroffenen Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 17 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 23).

    Zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen ist dabei primär die Stelle verpflichtet, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 29 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26).

  • BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 40.11  
    Das gilt ebenso, wenn ein Antragsteller - wie hier - nicht ausdrücklich die förmliche, den ausgewählten Konkurrenten betreffende Versetzungsverfügung angreift, sondern - zum Beispiel mangels näherer Kenntnis von dieser Verfügung - sein Rechtsschutzbegehren auf seinen eigenen Versetzungsantrag und/oder auf die Anfechtung der zugunsten des anderen Kandidaten getroffenen Auswahlentscheidung konzentriert und eine neue Entscheidung über die Besetzung des angestrebten Dienstpostens verlangt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 17 , vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 -und vom 19. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 28.10 - Rn. 23).

    Zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen ist dabei primär die Stelle verpflichtet, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Januar 2010 a.a.O. Rn. 29 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 27).

    Allerdings richten sich Art und Umfang der Dokumentation nach den Umständen des Einzelfalls (Beschlüsse vom 27. Januar 2010 a.a.O. Rn. 34 f. und vom 14. Februar 2012 - BVerwG 1 WDS-VR 6.11 - Rn. 37).

  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10  

    Begehren eines Wechsels von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft (vgl. dazu im Einzelnen: Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Rn. 33 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54 und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 27 ).

    In der Regel erfolgt die Dokumentation in einem Auswahlvermerk oder in Gestalt eines Protokolls der zuständigen Auswahlkonferenz (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - a.a.O. Rn. 34 f und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07  

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rn. 26 m.w.N.

    Ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 52/08 -, juris Rn. 24 m.w.N.

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11  
    Zur Dokumentation verpflichtet ist dabei primär die Stelle, die für die zu treffende Auswahlentscheidung zuständig ist (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 54 Rn. 29 f. und vom 23. Februar 2010 Rn. 27).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09  

    Umfang der Verpflichtung eines Dienstherrn zur schriftlichen Niederlegung der

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11  
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 WDS-VR 6.11  

    Anforderungen an die Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 681/12  

    Beförderung Nachzeichnung Fortschreibung Beurteilung Elternzeit

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09  

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitigkeit, Dokumentationspflicht der

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10  

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12  

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11  

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

  • VG Gelsenkirchen, 30.06.2011 - 12 L 447/11  

    Stellenbesetzung; Beförderung; Gleichstellungsbeauftragte; Auswahl; Konkurrenz;

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11  

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2010 - 1 B 332/10  

    Entscheidung über eine Beförderungsplanstelle in einem beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11  

    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 11 bewerteten Dienstpostens eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10  

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

  • BVerwG, 06.01.2012 - 1 WDS-VR 7.11  

    Antrag eines Berufssoldaten auf Versetzung auf den nach Besoldungsgruppe A 15

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - 1 A 584/10  

    Altersgrenze Einstellung Óbernahme Soldat Berufssoldat Leistungsgrundsatz

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 WNB 4.10  

    Anforderungen an die Darlegung der Begründung einer auf § 22a

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2011 - 6 B 600/11  

    Fehlerhaftigkeit eines Auswahlverfahrens bei unterlassener schriftlicher

  • OVG Saarland, 13.06.2012 - 1 B 142/12  

    Konkurrentenstreit; Personalvertretungsrecht; Beförderung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 1 B 390/11  

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung bei Verletzung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2011 - 6 B 1314/11  

    Maßgeblichkkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 29.10  

    Einwendung gegen eine Ablehnung eines Antrags auf Versetzung auf einen

  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 70.11  

    Überprüfung der Auswahlentscheidungen der Stammdienststelle für einen streitigen

  • VG Göttingen, 07.08.2012 - 1 B 149/12  

    Bewertungsfehler bei der Auswahlentscheidung für eine Schulleiterstelle

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