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   BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59   

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BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59 (https://dejure.org/1962,148)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1962 - II C 145.59 (https://dejure.org/1962,148)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1962 - II C 145.59 (https://dejure.org/1962,148)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 21
  • NJW 1962, 1532
  • MDR 1962, 587
  • MDR 1962, 597
  • DVBl 1962, 524
  • DÖV 1962, 382
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 75.59
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob der Dienstherr zu einer Konkretisierung der Beamtenpflichten, wie sie in der Anordnung der Heiratserlaubnis zu erblicken ist, nicht bereits unmittelbar durch die Vorschriften der §§ 3 ff. DBG ermächtigt war (vgl. für die entsprechende Regelung der §§ 52 ff. des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 [BGBl. I S. 551] - BBG - das Urteil des Senats vom 27. Juni 1961 - BVerwG II C 75.59 -, BVerwGE 12, 273 [275/276]).

    Indessen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt, daß sich aus dem Wesen des Beamtenverhältnisses als eines gegenseitigen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses die Pflicht des Beamten ergibt, seine ganze Persönlichkeit in den Dienst des Amtes zu stellen und - auch außerhalb seines amtlichen Pflichtenkreises - alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnte (so BVerwGE 12, 273 unter Hinweis auf BVerwGE 1, 57 [59] und auf PrOVG 57, 508 [511]).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    Zum "Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums" (vgl. BVerfGE 11, 203 [215] mit Einweisen) gehört aber nicht ein Grundsatz des Inhalts, daß die Eingehung der Ehe eines Beamten von der Einholung einer Erlaubnis des Dienstherrn schlechthin nicht abhängig gemacht werden darf.
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    Das Grundgesetz sieht den Menschen nicht als isoliertes Einzelwesen, sondern als verantwortliches lebendes Glied dieser Gemeinschaft (BVerfGE 4, 15 [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52] und 7, 323; vgl. auch Herbert Krüger DÖV 1961 S. 721 [725, 726]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits, entschieden, daß sich die Bedeutung dieser Norm nicht im Schutz der Ehe als Institution erschöpft (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [71 f.]) und daß Art. 6 Abs. 1 GG eine spezifische Grundrechtsnorm, nicht also lediglich eine solche des objektiven Verfassungsrechts ist.
  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    Indessen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG anerkannt, daß sich aus dem Wesen des Beamtenverhältnisses als eines gegenseitigen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses die Pflicht des Beamten ergibt, seine ganze Persönlichkeit in den Dienst des Amtes zu stellen und - auch außerhalb seines amtlichen Pflichtenkreises - alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen und damit das Wohl der Allgemeinheit gefährden könnte (so BVerwGE 12, 273 unter Hinweis auf BVerwGE 1, 57 [59] und auf PrOVG 57, 508 [511]).
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 249/56

    Vereinbarung einer auflösenden Bedingung - Eheschließung der Arbeitnehmerin -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    Dem Senat erscheint daher die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG 4, 274) bedenklich, daß die Vereinbarung einer Kündigungsklausel im Ausbildungsvertrag einer Lernpflegerin schon wegen Verstoßes gegen Art. 1 Abs. 1 GG nichtig sei (vgl. auch die dieser Ansicht beipflichtenden Ausführungen von Hildegard Krüger, DÖV 1958 S. 761 ff.).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59
    Soweit sie auf der Anwendung des Landesorganisationsrechts und auf tatsächlichen Feststellungen beruht, ist diese Rechtsmeinung der Nachprüfung im Revisionsverfahren entzogen; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 127 Abs. 2 BRRG (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 17. Januar 1962 - BVerwG VI C 60.60 -).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

    Es erscheint schon fraglich, ob es die aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben entwickelte allgemeine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) oder die aus der beamten- bzw. soldatenrechtlichen Treuepflicht abzuleitende Verpflichtung, alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen könnte (BVerwGE 12, 273 ; 14, 21 ), dem Beamten oder Soldaten gebietet, seinen Dienstherrn daran zu hindern, daß dieser ihm durch pflichtwidriges Unterlassen einen Schaden zufügt.
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Aus den einen gänzlich anderen Sachverhalt, nämlich die sogenannte Zölibatsklausel, betreffenden Ausführungen in BVerwGE 14, 21 (27, 29) [BVerwG 22.02.1962 - II C 145/59]kann nicht entnommen werden, daß eine solche nicht durch dienstlichen Zwang gedeckte Behinderung oder Erschwerung der Eheschließung auch bei der Anwendung des § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG in einem Fall wie dem hier zu entscheidenden vorliegt.
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67

    Ferntrauung

    Zwar können dem Einzelnen aus Art. 6 Abs. 1 GG Rechte erwachsen (BVerfGE 6, 55 [72]; 24, 119 [135]); insbesondere soll durch Art. 6 Abs. 1 GG auch der ungehinderte Zugang zur Ehe garantiert und die Eheschließung nicht gefährdet werden (vgl. BVerfGE 28, 324 [347]; BVerwGE 14, 21 [27]; BGHZ 41, 136 [150]; Scheffler in Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, III. Band, S. 255 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.06.1968 - II C 101.64

    Predigender Polizist

    Daß sich für Beamte aus dem Wesen des von ihnen eingegangenen Beamten Verhältnisses Beschränkungen in der Ausübung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte ergeben können, hat der Senat allerdings schon im Urteil vom 22. Februar 1962 (BVerwGE 14, 21 [24/25]) klargestellt.
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 38.70

    Anspruch auf nochmalige Ermessensausübung

    Erst recht kann nach Lage des Falles nicht die Rede davon sein, daß die streitige Vereinbarung den Charakter einer unzulässigen Zölibatsklausel habe, wie mit der Klage geltend gemacht worden war; die Fälle der Entscheidungen BVerwGE 14, 21 und 17, 267 lagen wesentlich anders.
  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums ist ans Beamtenverhältnis ein gegenseitiges öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, auf Grund dessen der Beamte verpflichtet ist, sich mit voller Hingabe seinen Beruf zu widmen und Verhaltensweisen zu unterlassen, welche die Interessen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigen und damit des Wohl der Allgemeinheit gefährden könnten (BVerwGE 14, 21 [24]), und auf Grund dessen der Dienstherr verpflichtet ist, dem Beamten - grundsätzlich ohne Rücksicht auf die von ihn tatsächlich geleistete Arbeit - den seinem Amte entsprechenden Lebensunterhalt zu gewähren.
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Soweit das in Rede stehende Gesetz Bestandteil dieser Rechtsordnung ist, kann deshalb aus der bloßen Tatsache, daß es den - rechtsschutzbedürftigen und im Rahmen der Privatautonomie unter Umständen auch gegen sich selbst zu schützenden (BVerwGE 14, 21 [28]) - Bürger hindert, sich einer von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ausgeschlossenen Person zur Vertretung vor Gericht zu bedienen, eine Verletzung des Grundrechts des Art. 2 Abs. 1 GG nicht hergeleitet werden.
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Vielmehr begründet Art. 6 Abs. 1 GG die umfassende Aufgabe für den Staat, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen zu bewahren und durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 6, 55 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] [71 ff.]; 24, 119 [135]; 31, 58 [67]; BVerwGE 14, 21 [27]).
  • BVerwG, 15.03.1973 - II C 7.71

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens vom Dienst - Anforderungen

    Der Senat hat sich schon wiederholt zu dem Spannungsverhältnis geäußert, das im Einzelfall zwischen den Grundrechten des Beamten einerseits und dessen beamtenrechtlichen Pflichten andererseits bestehen kann (BVerwGE 14, 21 [24, 25]; 25, 210 [220]; 30, 29 [31]; 37, 265 [268]).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat hieraus in seinem Urteil BVerwGE 14, 21 Folgerungen gezogen; dort ging es um die schuldhaftvorsätzliche Mißachtung eines über Bereitschaftspolizisten verhängten Heiratsverbotes (Zölibatsklausel) durch einen Beamten, der mit seiner von ihm schwangeren Braut trotz Verweigerung der Heiratserlaubnis die Ehe geschlossen hatte.
  • OVG Hamburg, 26.11.1984 - Bs I 171/84
  • OLG Nürnberg, 06.07.1982 - 11 UF 473/82

    Anspruch von Kindern auf Unterhalt; Erhöhung eines bereits festgesetzten

  • BVerwG, 20.10.1965 - VI C 60.64

    Beamtenrecht; (Entlassung eines Beamten wegen Verweigerung der Eidesleistung zur

  • BVerwG, 14.06.1973 - II B 13.73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Schutz gegen Kameradendiebstähle -

  • BVerwG, 17.03.1964 - II C 145.62

    Widerruf einer Beamtenbestellung wegen eines Strafverfahrens - Anfechtung eines

  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 47.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

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