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   BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60   

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BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60 (https://dejure.org/1962,55)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1962 - II C 15.60 (https://dejure.org/1962,55)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1962 - II C 15.60 (https://dejure.org/1962,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung des angemessenen Unterhalts - Minderung der Kaufkraft durch Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Nachzahlung maßgeblichen Besoldungssätze - Währungsschwankungen vor der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 222
  • NJW 1962, 1882
  • MDR 1962, 1011
  • DVBl 1963, 503
  • DÖV 1962, 823
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Daß für den Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist, hat der Senat schon entschieden (Urteil vom 24. August 1961 - BVerwG II C 165.59 -, BVerwGE 13, 17).

    Daß auch eine Verpflichtung zum Schadensersatz infolge Verletzung der Fürsorgepflicht nur in Betracht kommt, wenn die den Schaden verursachende Verletzung dieser Pflicht auf einem Verschulden beruht, hat der Senat in der vorerwähnten Entscheidung klargestellt (vgl. BVerwGE 13, 17 [22]).

  • RG, 28.10.1924 - III 936/23

    Wartegeld; Aufwertung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Das Reichsgericht hat zwar für die Zeit der Inflation im und insbesondere nach dem ersten Weltkrieg die - unter dem Gesichtpunkt der Unzumutbarkeit der Annahme des bloßen Nennbetrages - aus § 242 BGB hergeleitete Verpflichtung zur Leistung einer "aufgewerteten", also der Veränderung im Währungsgefüge angepaßten Schuldsumme auch bei der Leistung rückständiger Dienst- und Versorgungsbezüge anerkannt (vgl. u.a. RGZ 109, 122 [127/128]).

    Andererseits hält der Senat es für wahrscheinlich, daß die DV Nr. 3 zu § 38 DBG, ebenso wie Art. 7 der Verordnung über die Zwölfte Ergänzung des Besoldungsgesetzes vom 12. Dezember 1923 (RGBl. I S. 1181), nicht den Ersatz des durch eine verspätete Auszahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen entstandenen Schadens generell ausschließen wollte - wie dies das Reichsgericht (RGZ 109, 122 [127/128]) in Anwendung der letzterwähnten Regelung angenommen hat -, sondern daß von der Ersatzpflicht nur die Fälle einer bloßen Verzögerung im Geschäftsgang ausgenommen werden sollten.

  • RG, 27.01.1928 - II 331/27

    Wertersatzansprüche; Valutaschulden; Währungsverfall

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Das Reichsgericht hat übrigens selbst bei zivilrechtlichen Forderungen - um eine solche Forderung handelt es sich hier entgegen der Meinung der Revision trotz ihrer Übertragbarkeit und Vererblichkeit nicht - einen Eingriff in bestehende Schuldverhältnisse wegen eines bloßen Kursrückgangs der Währungseinheit, in der die geschuldete Leistung zu erbringen war, nicht zugelassen, dies sogar nicht bei der in den Jahren nach 1923 erfolgten Entwertung des französischen Franken auf rund ein Fünftel (RGZ 120, 76 [80 f.]), also bei einem Kaufkraftschwund, der den gegenwärtigen der Deutschen Mark um ein Vielfaches überstieg.
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 145.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Die Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch auf dem Gebiete des Beamtenrechts - nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269/270] mit Hinweisen; BVerwGE 11, 136 [137/138]); daß auch die Festsetzung des Besoldungsdienstalters ein begünstigender Verwaltungsakt im Sinne dieser Rechtsprechung und daher seine Rücknahme nur unter diesen einschränkenden Voraussetzungen zulässig ist, hat der Senat schon entschieden (Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 -).
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 135.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Die Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch auf dem Gebiete des Beamtenrechts - nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269/270] mit Hinweisen; BVerwGE 11, 136 [137/138]); daß auch die Festsetzung des Besoldungsdienstalters ein begünstigender Verwaltungsakt im Sinne dieser Rechtsprechung und daher seine Rücknahme nur unter diesen einschränkenden Voraussetzungen zulässig ist, hat der Senat schon entschieden (Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 -).
  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51

    Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Diese Bestimmung, die der Bundesgerichtshof (BGHZ 10, 125) als verfassungsmäßig anerkannt habe, sei durch § 199 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) - BBG - für die Zeit vom 1. September 1953 an aufgehoben worden.
  • BGH, 19.02.1962 - III ZR 200/60

    Verzinslichkeit eines Erstattungsanspruchs nach § 32 AGLondSchAbk

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Der Bundesgerichtshof hat aber in seinem - neueren - Urteil vom 19. Februar 1962 - III ZR 200/60 - (DVBl. 1962 S. 334, MDR 1962 S. 462) ausgeführt, daß diese strengen Anforderungen nicht auf die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verbindlichkeiten übertragen werden können, und aus diesem Grunde eine Verpflichtung des Staates zum Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG) verneint.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Die Rücknahme eines begünstigenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes ist aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auch auf dem Gebiete des Beamtenrechts - nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten auf die Beständigkeit behördlicher Entscheidungen überwiegt (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [269/270] mit Hinweisen; BVerwGE 11, 136 [137/138]); daß auch die Festsetzung des Besoldungsdienstalters ein begünstigender Verwaltungsakt im Sinne dieser Rechtsprechung und daher seine Rücknahme nur unter diesen einschränkenden Voraussetzungen zulässig ist, hat der Senat schon entschieden (Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 135.59 -).
  • BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar im Zivilrecht ein Rechtsirrtum den Schuldner nur dann ausnahmsweise entschuldigen, wenn er die Rechtslage nicht nur sorgfältig geprüft hat, sondern darüber hinaus auch mit einer abweichenden Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 -, NJW 1951 S. 398, und vom 19. September 1957 - VII ZR 423/56 -, NJW 1957 S. 1759).
  • BGH, 19.09.1957 - VII ZR 423/56

    Aufrechnung gegen Soforthilfedarlehen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann zwar im Zivilrecht ein Rechtsirrtum den Schuldner nur dann ausnahmsweise entschuldigen, wenn er die Rechtslage nicht nur sorgfältig geprüft hat, sondern darüber hinaus auch mit einer abweichenden Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte (vgl. Urteile vom 9. Februar 1951 - I ZR 35/50 -, NJW 1951 S. 398, und vom 19. September 1957 - VII ZR 423/56 -, NJW 1957 S. 1759).
  • RG, 30.04.1926 - III 604/25

    Tropenzulage. Aufwertung

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • RG, 30.01.1934 - III 283/33

    1. Wieweit geht das Recht des Beamten, insbesondere des Ruhestandsbeamten, auf

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Dieser Rechtsgrundsatz gilt auch im öffentlichen Recht, insbesondere im Beamtenrecht (stRspr; vgl. Urteile vom 24. September 1959 - BVerwG 2 C 405.57 - BVerwGE 9, 155 ; vom 7. Juni 1962 - BVerwG 2 C 15.60 - BVerwGE 14, 222 und vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ebenso geklärt, dass ein Schadensersatzanspruch wegen einer etwaigen Verletzung einer Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn an die Stelle des Erfüllungsanspruchs treten kann, wenn dem Dienstherrn die Erfüllung der Fürsorgepflicht nachträglich unmöglich geworden ist (stRspr BVerwG, grundlegend Urt. v. 24.8.1961 - II C 165/59 -, BVerwGE 13, 17; Urt. v. 7.6.1962 - II C 15/60 -, BVerwGE 14, 222; Urt. v. 30.8.1962 - II C 16/60 -, BVerwGE 15, 3; Urt. v. 25.8.1988 - 2 C 51/86 -, BVerwGE 80, 123; Urt. v. 28.5.1998 - 2 C 29/97 -, BVerwGE 107, 29).
  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen -

    Während als Verwaltungsakte etwa die Pensionsfestsetzung, die Festsetzung einer Stellenzulage, die Festsetzung des Besoldungsdienstalters, die Bewilligung eines Übergangsgehaltes nach G 131 oder die Bewilligung eines Wohngeldzuschusses angesehen wurden vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.1959 - VI C 91.57-, BVerwGE 8, 261 ff., vom 28.10.1959 - VI C 88.57 -, BVerwGE 9, 251 ff., vom 07.06.1962 - II C 15.60 -, BVerwGE 14, 222 ff., und vom 24.08.1964 - VI C 27.62 -, BVerwGE 19, 188 ff.; ferner Battis, BBG, 3. Auflage, § 87 Rdnr. 6 m.w.N., fehlen Maßnahmen wie der Kassenauszahlung, dem Überweisungsträger, der Kassenanweisung oder deren Übersendung in Abschrift die für die Annahme eines Verwaltungsaktes erforderliche Regelungswirkung vgl. BVerwG, Urteile vom 21.12.1960 - VIII C 84.59 -, ZBR 1961, 121, 122, vom 14.03.1963 - VIII C 25.62 -, BVerwGE 16, 2, 6 und vom 30.06.1966 - VIII C 42.63 -, BVerwGE 24, 253, 258; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.1973, a.a.0., und Beschluss des Senats vom 9.11.1992 - 1 R 46/91 -.
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