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   BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61   

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BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61 (https://dejure.org/1962,101)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1962 - VII P 8.61 (https://dejure.org/1962,101)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1962 - VII P 8.61 (https://dejure.org/1962,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des Personalrats - Voraussetzungen der Gewährung einer Reisekostenerstattung für Dienstreisen eines Personalrats - Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Übernahme der Reisekosten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 44, 52, 55

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 282
  • DVBl 1962, 873
  • DB 1962, 1344
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 3.59

    Einordnung der zusätzlichen Kosten als durch die geschäftsführende Tätigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61
    Erwähnt sei hier nur der Fall, daß Personalversammlungen mit Rücksicht auf weiter entfernt liegende Nebendienststellen als Teilversammlungen nicht nur am Sitz der Hauptdienststelle abgehalten werden müssen (vgl. BVerwGE 11, 299).
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII P 5.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61
    Es verhält sich hier ähnlich wie bei der Erstattung entstandener Prozeßkosten, auf die nur dann ein Anspruch besteht, wenn sie durch ein Beschlußverfahren ausgelöst wurden, das vom Personalrat weder mutwillig noch aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt worden war (vgl. BVerwGE 8, 202 mit Hinweisen).
  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90

    Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer -

    Die Personalvertretungen sind nicht rechtsfähig und können daher nicht Träger vermögensrechtlicher Ansprüche oder Verpflichtungen sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 2 S. 13, insoweit in BVerwGE 58, 54 nicht abgedruckt, und - BVerwG 6 P 30.78 - Buchholz 238.3 A § 46 BPersVG Nr. 6; Beschluß vom 6. März 1959 - BVerwG 7 P 5.58 - BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ; vgl. ebenso: Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 71 Rdnr. 25 i.V.m. § 1 Rdnr. 80; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl. 1991, § 1 Rdnr. 39; Fischer/Goeres in Fürst, GKÖD V, K § 1 Rz 14; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPersVG, Art. 1 Rdnr. 74; a.M.: Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl. 1978, § 1 Rdnr. 59 und § 44 Rdnr. 27: Teilrechtsfähigkeit im eigenen Wirkungskreis).

    Das Entstehen von Kosten muß für die Erfüllung ihrer Aufgaben überhaupt notwendig sein (vgl. BVerwGE 8, 202 ); notwendig ist hier im Sinne von erforderlich und vertretbar zu verstehen (vgl. BVerwGE 14, 282 ; 44, 254 ).

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist dies nicht rückblickend allein nach objektiven Maßstäben zu beurteilen; es genügt, wenn die Personalvertretung die Aufwendungen bei pflichtmäßiger Beurteilung der Sachlage für erforderlich und vertretbar halten durfte (vgl. BVerwGE 14, 282 ; Beschluß vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - a.a.O. S. 137).

    Dabei hat sie nachzuprüfen, ob die Personalvertretung innerhalb der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehandelt und ob sie sich hinsichtlich der Einschätzung der Vermeidbarkeit von Kosten im Rahmen ihres pflichtgemäßen (Auswahl-)Ermessens - bzw. ihres prognostischen Beurteilungsspielraums - bewegt hat (vgl. BVerwGE 14, 282 ; soweit in BVerwGE 44, 254 ein Ermessen und ein Beurteilungsspielraum verneint worden sind, bezieht sich dies auf eine Sonderregelung nach hessischem Landesrecht).

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Diese Rechtsprechung, die an die fehlende Vollrechtsfähigkeit des Personalrats anknüpft (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - PersV 1980, 145 ; vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O. und - BVerwG 6 P 30.78 - a.a.O.; vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - ferner BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ), ist jedoch im vorliegenden Zusammenhang nicht geeignet, die rechtliche Würdigung zu stützen.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, ist in einem gerichtlichen Verfahren aus Anlaß der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren werde mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ; Beschluß vom 27. März 1990 - BVerwG 6 PB 22.89 -).

  • BVerwG, 27.08.1990 - 6 P 26.87

    Kein Anspruch auf Reisekostenerstattung bei Ablehnung der unentgeltlichen

    Dazu gehören auch die in Ausübung ihres Amtes anfallenden Reisekosten der Mitglieder der Personalvertretung (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - BVerwG VII P 8.61] ).

    Der Anwendung dieser Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt steht nicht entgegen, daß der Personalrat bei der Wahrnehmung der ihm obliegenden Aufgaben selbständig und Weisungen des Dienststellenleiters nicht unterworfen ist (vgl. BVerwGE 69, 222 [BVerwG 10.05.1984 - BVerwG 6 P 33.83] ; Beschlüsse vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - und vom 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 - ZBR 1990, 18 [BVerwG 16.06.1989 - 6 P 10.86]>) und es mithin allein seine Sache ist, über die Ausführung von Dienstreisen zu befinden, die zur Erfüllung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben notwendig sind (vgl. BVerwGE 14, 282 ).

    gaben notwendig sind (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - BVerwG VII P 8.61] ).

    Sie ist aber auch von der Dienststelle, die die durch die Tätigkeit der Personalvertretung entstandenen Kosten zu tragen hat, bei der Prüfung zu berücksichtigen, "ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Erstattungspflicht gegeben sind, d.h., ob die Reisen innerhalb des gesetzlichen Aufgabenbereichs des Personalrats erfolgten und ob ihre Ausführung vom Personalrat als vertretbar angesehen werden durfte" (vgl. BVerwGE 14, 282 [BVerwG 22.06.1962 - BVerwG VII P 8.61] ).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Zu den Aufwendungen gehören auch die in Ausübung ihres Amtes anfallenden Reisekosten der Mitglieder der Personalvertretung (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282, 284> [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61] und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - <ZBR 1978, 246>).

    Wendet man diese Grundsätze entsprechend auf die Personalratstätigkeit des Antragstellers an, so müßten die Fahrten, die er von B... nach H... in Erfüllung seiner personalvertretungsrechtlichen Aufgaben unternommen hat, den Dienstreisen entsprechen, um einen Anspruch auf Reisekostenvergütung zu begründen (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - ).

    Er habe der Erstattung der Reisekosten vielmehr die Angaben über Dauer, Ziel und Eigenart zugrunde zu legen, die er von der Personalvertretung oder deren Mitgliedern erhalte (vgl. hierzu auch Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - hinsichtlich der Erstattung von Reisekostenvergütungen).

  • BVerwG, 16.06.1989 - 6 P 10.86

    Personalrat - Sparsamkeit - Dienststellenleiter - Kostenverursachende Tätigkeit -

    Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Im Rahmen des § 44 BPersVG trägt die Dienststelle die durch die Tätigkeit des Personalrats - d.h. durch die Wahrnehmung seiner ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben - entstehenden Kosten, also auch dessen Telefonkosten, soweit es sich um erforderliche Kosten handelt (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180> und vom 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - ).

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahingehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. die erwähnten Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 - und 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 -).

    So kann die Dienststelle prüfen, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2002 - 1 A 1638/00

    Kosten für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Grundschulung;

    vgl. BVerwGE 14, 282 (286) sowie OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 1 A 531/00.PVB -, ZfPR 2002, 12 ff. = PersR 2002, 83 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1962 - VII P 8.61 -, BVerwGE 14, 282 (286), Beschluss vom 9. Oktober 1991, a.a.O., 44, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 6 P 3.90 -, ZfPR 1991, 136 ff. (138).

    Es ist in diesem Zusammenhang ferner geklärt, dass es vorrangig Sache der Dienststelle ist, die Möglichkeit notwendiger Ausgaben bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen und dementsprechend ausreichende Mittel zu beschaffen, vgl. BVerwGE 14, 282 ff. (287), und dass andererseits die Ablehnung der Kostenübernahme erlaubt sein kann, wenn keine Haushaltsmittel mehr vorhanden sind.

  • BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern

    Es ist daher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß die Dienststelle, die die durch die Tätigkeit des Personalrats entstandenen Kosten zu tragen hat, auch ein Prüfungsrecht dahin gehend hat, ob die Kosten durch die Wahrnehmung der dem Personalrat gesetzlich übertragenen Aufgaben entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 = PersV 1962, 180>, 21. Dezember 1973 - BVerwG 7 P 9.72 -, 26. November 1982 - BVerwG 6 P 40.79 - und 16. Juni 1989 - BVerwG 6 P 10.86 -).

    So kann z.B. die Dienststelle prüfen, ob eine Reise zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats erforderlich war (vgl. den erwähnten Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 -).

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Demgemäß scheitert der Erstattungsanspruch des Personalratsmitgliedes nicht etwa daran, dass die Defintion der Dienstreise in § 2 Abs. 2 Satz 1 HRKG nicht erfüllt ist: Weder handelt es sich bei der Personalratstätigkeit um die Erledigung von Dienstgeschäften, noch verträgt sich das Erfordernis der behördlichen Anordnung oder Genehmigung mit der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 S. 9, vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1 S. 7 und vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11 S. 13).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    a) Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat, ist in einem gerichtlichen Verfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung oder Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts grundsätzlich geboten und hat die Dienststelle daher ebenso grundsätzlich die entstandenen Kosten des Rechtsanwalts zu tragen, es sei denn, das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren werde mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt (vgl. BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ; Beschluss vom 27. März 1990 - BVerwG 6 PB 22.89 - Beschluss vom 9. März 1992 - BVerwG 6 P 11.90 - BVerwGE 90, 76 = Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 26).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 12.88

    Gewährung von Reisekosten bei Fahrten eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Zu den Aufwendungen gehören auch die in Ausübung ihres Amtes anfallenden Reisekosten der Mitglieder der Personalvertretung (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - <BVerwGE 14, 282, 284> [BVerwG 22.06.1962 - VII P 8/61] und vom 20. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 13.75 - <ZBR 1978, 246>).

    Wendet man diese Grundsätze entsprechend auf die Personalratstätigkeit des Antragstellers an, so müßten die Fahrten, die er von R... nach H... in Erfüllung seiner personalvertretungsrechtlichen Aufgaben unternommen hat, den Dienstreisen entsprechen, um einen Anspruch auf Reisekostenvergütung zu begründen (vgl. Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - ).

    Er habe der Erstattung der Reisekosten vielmehr die Angaben über Dauer, Ziel und Eigenart zugrunde zu legen, die er von der Personalvertretung oder deren Mitgliedern erhalte (vgl. hierzu auch Beschluß vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - hinsichtlich der Erstattung von Reisekostenvergütungen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 20 A 878/12

    Bestehen eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1991 - 5 A 10566/90

    Übernahme von Rechtsanwaltskosten für die Beratung/Vertretung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 54/94

    Erstattung von Reisekosten eines Bezirkspersonalrates - Notwendigkeit einer

  • BVerwG, 14.11.1990 - 6 P 4.89

    Personalvertretungsrecht: Umfang einer Grundschulung zum Personalvertretungsrecht

  • BVerwG, 21.12.1973 - VII P 9.72

    Entscheidung über Notwendigkeit einer Reise von Personalratsmitgliedern allein

  • OVG Berlin, 03.04.2001 - 70 PV 1.99

    Pflicht der Standortverwaltung Berlin (Bundeswehr) auf Übernahme der

  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88

    Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 53/85
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 744/02

    Personalrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

  • BVerwG, 12.07.1984 - 6 P 14.83

    Selbsthilfeeinrichtung als soziale Einrichtung im Sinne des

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2012 - 5 TaBV 6/11

    Fahrtkosten zu den Sitzungen der Hauptschwerbehindertenvertretung für den Bereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 12.82

    Zustimmung eines Personalrates zu einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung -

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 11.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82

    Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in

  • BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 30.79

    Aufgaben einer Personalvertretung - Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten

  • OVG Sachsen, 30.07.2008 - PL 9 A 165/08

    Personalvertretungsrecht; Reisekosten; triftiger Grund; dienstliches Interesse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 1 A 531/00

    Beamtenrechtliche Ausgestaltung der Gewährung einer Reisekostenvergütung für die

  • BVerwG, 01.04.1986 - 6 P 7.82

    Notwendigkeit einer Überarbeitung der Gliederung des Stabs des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • OVG Sachsen, 09.10.2008 - PL 9 A 219/08

    Personalvertretungsrecht; Reisekosten; triftiger Grund; Benachteiligungsverbot

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 1/87

    Reisekosten; Reisekostenvergütung; Vergütungsanspruch; Bundesgrenzschutz;

  • BVerwG, 20.10.1977 - 7 P 13.75

    Anspruch eines Personalratsmitglieds auf die Regelsätze des Gesetzes über die

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 7.65

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.03.1988 - 17 B 4/87

    Antrag auf Feststellung des Anspruchs auf Gewährung von Reisekostenvergütung;

  • VG Koblenz, 01.03.2001 - 4 PK 2877/00

    Erstattung von Reisekosten ; Ausgabestopp für die Reisekostenvergütungen für

  • VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93

    Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder; Kosten

  • BVerwG, 07.11.1977 - 7 P 60.77
  • VGH Hessen, 15.12.1975 - HPV TL 8/74
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.12.1974 - R L 2/74

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Mitgliedes des Hauptrichterrates;

  • VG Meiningen, 13.04.1994 - 3 P 50043/93

    Kosten des Personalrates; Personalvertretungsrecht der Länder;

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