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   BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11   

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BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11 (https://dejure.org/2012,42024)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2012 - 4 C 5.11 (https://dejure.org/2012,42024)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 (https://dejure.org/2012,42024)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6, § 35 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Satz 3; BImSchG § 6 Nr. 2, § 12 Abs. 1, § 13
    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Nebenbestimmung; Genehmigungsvoraussetzung; Ermächtigungsgrundlage; Rückbaupflicht; Verpflichtungserklärung; Rückbaukosten; Baulast; Sicherheitsleistung; - zu Gunsten der ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18
    - zu Gunsten der Bauaufsichtsbehörde; Anwendungsvorrang; Außenbereich; Baulast; Bauordnungsrecht; Bodenrecht; Ermächtigungsgrundlage; Genehmigungsvoraussetzung; Gesetzgebungskompetenz; Konzentrationswirkung; Landesrecht; Liquiditätsrisiko; Nebenbestimmung; Rückbaukosten; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 74 Abs 1 Nr 18 GG, § 35 Abs 1 Nr 2 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB
    Zur Abhängigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung von Nebenbestimmungen

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 5, 6 BauGB vom Erlass von Nebenbestimmungen zur Sicherstellung der Pflicht zum Rückbau nach dauerhafter Aufgabe der privilegierten Nutzung; Auferlegung einer Sicherheitsleistung auf ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Rückbausicherheit durch Bürgschaft

  • rewis.io

    Zur Abhängigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung von Nebenbestimmungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 , 3 , 4 , 5 , 6 BauGB vom Erlass von Nebenbestimmungen zur Sicherstellung der Pflicht zum Rückbau nach dauerhafter Aufgabe der privilegierten Nutzung; Auferlegung einer Sicherheitsleistung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dauerhaft ungenutzte Anlagen sind rückzubauen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Genehmigung von Windenergieanlage kann von Sicherheitsleistung für Rückbau abhängig gemacht werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windkraft im Außenbereich: Behörde darf für Rückbau Sicherheitsleistung verlangen! (IBR 2013, 1103)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 341
  • NVwZ 2013, 805
  • BauR 2013, 1652
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Regelungen des Bauplanungsrechts sind gekennzeichnet durch einen flächenbezogenen Regelungsinhalt, der die Nutzung von Grund und Boden betrifft (Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 8.06 - BVerwGE 129, 318 Rn. 15, 26).

    Eine Verletzung der Bundeszuständigkeit für das Bodenrecht nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG liegt nicht schon dann vor, wenn eine bauordnungsrechtliche Vorschrift in der konkreten Rechtsanwendung zu Ergebnissen führt, die im Einzelfall auch auf der Grundlage von § 35 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 BauGB erzielt werden können (vgl. auch Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 27).

    Vorhaben i.S.d. § 29 BauGB können je nach der gesetzgeberischen Zielsetzung sowohl einer bauplanungsrechtlichen als auch einer bauordnungsrechtlichen Regelung zugänglich sein (Urteil vom 11. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 13).

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Begründet werden damit präventiv Nachsorgepflichten (vgl. dazu auch Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - BVerwGE 131, 11 Rn. 27).

    Könnte eine Sicherheitsleistung erst dann verlangt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Liquiditätsschwäche des Vorhabenträgers bzw. seines Rechtsnachfolgers bestünden, könnte die Anordnung regelmäßig erst ergehen, wenn er im Hinblick auf seine angespannte wirtschaftliche Lage nicht mehr kreditwürdig und daher außerstande wäre, die Sicherheitsleistung zu erbringen (vgl. auch Urteil vom 13. März 2008 - BVerwG 7 C 44.07 - BVerwGE 131, 11 Rn. 29 und 33).

  • Drs-Bund, 10.07.2003 - BT-Drs 15/1417
    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Dieser Betrag entspricht - wie das Oberverwaltungsgericht festgestellt hat - den von der Bundesregierung anlässlich der Beantwortung einer Kleinen Anfrage referierten Angaben des Bundesverbandes Windenergie, wonach die Kosten des Rückbaus von Windenergieanlagen zwischen 30 000 EUR bei kleinen Anlagen und 60 000 EUR bei Anlagen mit einer Größe von 2 Megawatt liegen (BTDrucks 15/1417 S. 2).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Auch bei umfassender Regelung eines Gegenstandes der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund sind landesrechtliche Regelungen aber insoweit zulässig, als das Bundesrecht Vorbehalte zu Gunsten der Landesgesetzgebung enthält (Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 23.94 - BVerwGE 101, 211 ; BVerfGE 20, 238 ).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Von einer erschöpfenden und abschließenden Regelung ist auch dann auszugehen, wenn der Sache nach ergänzende Regelungen zwar möglich, nach dem erkennbaren Regelungswillen aber ausgeschlossen sein sollen (BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1972 - 1 BvR 111/68 - BVerfGE 32, 319 ).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Ob dies der Fall ist, muss einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes entnommen werden (Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 37.01 - BVerwGE 117, 172 unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 342 ; 49, 343 ; 67, 299 ).
  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Ob dies der Fall ist, muss einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes entnommen werden (Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 37.01 - BVerwGE 117, 172 unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 342 ; 49, 343 ; 67, 299 ).
  • BVerfG, 27.07.1987 - 1 BvR 995/86
    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Es ist nicht zu erkennen, dass die Auferlegung einer Sicherheitsleistung prohibitiv wirkt (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 1987 - 1 BvR 995/86 - ZfB 1988, 80).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 23.94

    Wohnungsförderung: Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Auch bei umfassender Regelung eines Gegenstandes der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund sind landesrechtliche Regelungen aber insoweit zulässig, als das Bundesrecht Vorbehalte zu Gunsten der Landesgesetzgebung enthält (Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 23.94 - BVerwGE 101, 211 ; BVerfGE 20, 238 ).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 37.01

    Anrechnung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge (Blindenhilfe) auf

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11
    Ob dies der Fall ist, muss einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes entnommen werden (Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 5 C 37.01 - BVerwGE 117, 172 unter Bezugnahme auf BVerfGE 7, 342 ; 49, 343 ; 67, 299 ).
  • BVerfG, 22.04.1958 - 2 BvL 32/56

    Hamburgisches Urlaubsgesetz

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten

  • BVerwG, 12.11.1987 - 4 B 216.87

    Anspruch auf Löschung einer öffentlich-rechtlichen Baulast - Überprüfung von

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

  • BVerwG, 16.08.1995 - 1 B 25.95

    Anfechtungsklage - Jugendschutz - Auflage - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

  • BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 33.94

    Denkmalschutzrecht - Umfang des herkömmlichen Schatzregals, Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 16.12.2004 - 4 C 7.04

    Außenbereich; Landwirtschaft; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Die Genehmigungsbehörde wird damit bundesrechtlich ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen bei Erteilung der Genehmigung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Rückbau, zu dem sich der Vorhabenträger nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB verpflichtet hat, nach dauerhafter Nutzungsaufgabe auch auf seine Kosten durchgesetzt werden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341 Rn. 12).

    Dabei ist der Wortlaut ("durch ... Baulast oder in anderer Weise") nicht als Alternative zu verstehen, mit der die Bandbreite möglicher Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtung nach Satz 2 eingeschränkt wird (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 -, a. a. O).

    Die Ermächtigung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Satz 3 BauGB umfasst somit alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Einhaltung der Verpflichtungserklärung sicherzustellen, und damit auch die Auferlegung einer Sicherheitsleistung als Maßnahme zur finanziellen Absicherung eines möglichen Liquiditätsrisikos (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 -, a. a. O).

    Das ergibt sich aus der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 -, a. a. O).

    Das gilt umso mehr, als allein die Orientierung an den vollständigen voraussichtlichen Rückbaukosten bei der Festsetzung der Rückbaubürgschaft effektiv vor Liquiditäts- und Insolvenzrisiken schützt, gegen die die Rückbaubürgschaft auch absichern soll (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 17.12.2012 - 4 C 5.11 -, a.a.O.).

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2012 (- 4 C 5.11 -, BVerwGE 144, 341 Rn. 34) ausgeführt, dass Bundesrecht eine Pauschalierung der Kosten erlaube; die Zulässigkeit einer Pauschalierung hat es davon abhängig gemacht, dass die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruhe und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar sei.

    Daraus folgt aber nicht, dass in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Rückbaukosten vom Vorhabenträger selbst konkret beziffert worden sind, auf Pauschalierungen zurückgegriffen werden muss, wenn die nach der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2012 (- 4 C 5.11 -, a.a.O.) als zulässig erachteten Methode pauschalierten Kosten niedriger liegen als die voraussichtlich tatsächlich aufzuwendenden Kosten.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Der Senat hat jedoch stets betont, dass das Gebot größtmöglicher Schonung des Außenbereichs als Leitgedanke den gesamten § 35 BauGB beherrscht (so bereits Urteil vom 19. Juni 1991 - BVerwG 4 C 11.89 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 273; siehe auch Urteile vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 334, vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287 = Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 355 und vom 17. Oktober 2012 - BVerwG 4 C 5.11 - NVwZ 2013, 805 = NuR 2013, 121 = juris Rn. 19).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Sie wird damit bundesrechtlich verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen bereits bei Erteilung der Genehmigung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Rückbau, zu dem sich der Vorhabenträger nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB verpflichtet hat, nach dauerhafter Nutzungsaufgabe verlässlich erfolgt und auch auf seine Kosten durchgesetzt werden wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, BVerwGE 144, 341 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn.

    Nach dem gesetzgeberischen Regelungszweck soll diese Durchsetzung der Rückbaupflicht nicht daran scheitern, dass von einer Vollstreckung abgesehen wird, weil keine ausreichenden Mittel für eine solche Ersatzvornahme zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 15; OVG Schl.-Hol, Urt. v. 24.6.2020 - 5 LB 4/19 -, ZNER 2020, 465 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 37).

    Dazu gehört auch die Auferlegung einer Sicherheitsleistung, es sei denn, es liegen besondere Umstände des Einzelfalls vor, die eine Ausnahme rechtfertigen (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 11).

    Es entspricht dem Wesen der Sicherheitsleistung, dass sie zukunftsgerichtet wirkt (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 23).

    Zwar hat sie dabei (auch) damit zu rechnen, dass die Nutzung der Anlage bereits zu einem sehr frühen, von dem Vorhabenträger nicht einkalkulierten Zeitpunkt dauerhaft aufgegeben werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 24).

    Dieses Gebot ist umso mehr gerechtfertigt, als es sich angesichts der Vielzahl der zur Genehmigung anstehenden WEA bei der Problematik um ein Massenphänomen handelt und sich bei unzureichenden Sicherheitsleistungen die Gefahr des Ausfalls des Pflichtigen und damit das Liquiditätsrisiko nicht lediglich im überschaubaren Einzelfall realisieren könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 23).

    Denn auch im Falle der Pauschale muss die Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage beruhen und die daran anknüpfende Pauschalierung sachlich nachvollziehbar sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 34).

    Da weder der Antragsgegner noch die Beigeladenen ein geeignetes Rechenwerk als Grundlage für eine rechtmäßige Kostenschätzung vorgelegt haben, entziehen sich ferner die Fragen einer Beurteilung des Senats, ob die Aufwendungen für eine realitätsgerecht bemessene Rückbausicherheit unverhältnismäßig sein oder eine prohibitive Wirkung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a. a. O., juris, Rn. 24) entfalten könnten.

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