Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40827
BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12 (https://dejure.org/2013,40827)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 (https://dejure.org/2013,40827)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 (https://dejure.org/2013,40827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    PBefG § 8 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, § 13a Abs. 1 Satz 1, § 39 Abs. 2; VO (EWG) Nr. 1191/69 Art. 1 Abs. 2, Art. 2, 6, 11 und 13; BayÖPNVG Art. 8 und 19
    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche Verkehrsinteressen; Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher Verkehr; eigenwirtschaftliche Genehmigung; gemeinwirtschaftliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    PBefG § 8 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2
    Auferlegung oder Vereinbarung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen; Aufgabenträger; Ausgleichsanspruch; Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen; Beförderung von Personen; Betriebspflicht; Beurteilungsspielraum; Dauerhaftigkeit der Verkehrsbedienung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 PBefG, § 8 Abs 4 PBefG, § 13 Abs 1 PBefG, § 13 Abs 2 Nr 2 PBefG, § 13a Abs 1 S 1 PBefG vom 31.10.2006
    Eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung; Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen wegen fehlender Kostendeckung

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG durch Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 8 Abs. 3, 4, § 13 Abs. 1, 2 Nr. 2, § 13a Abs. 1 Satz 1, § 39 Abs. 2 PBefG, Art. 1 Abs. 2, Art. 2, 6, 11, 13 VO (EWG) Nr. 1191/69), Art. 8, 9 BayÖPNVG
    Personenbeförderungsrecht: Antrag auf Genehmigung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie | Linienverkehrsgenehmigung ; Öffentliche Verkehrsinteressen ; Eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehr ; Dauerhaftigkeit der Verkehrsbedienung ; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 8 Abs. 3, 4, § 13 Abs. 1, 2 Nr. 2, § 13a Abs. 1 Satz 1, § 39 Abs. 2 PBefG, Art. 1 Abs. 2, Art. 2, 6, 11, 13 VO (EWG) Nr. 1191/69), Art. 8, 9 BayÖPNVG
    Personenbeförderungsrecht: Antrag auf Genehmigung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie | Linienverkehrsgenehmigung ; Öffentliche Verkehrsinteressen ; Eigenwirtschaftlicher und gemeinwirtschaftlicher Verkehr ; Dauerhaftigkeit der Verkehrsbedienung ; ...

  • rewis.io

    Eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung; Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsinteressen wegen fehlender Kostendeckung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG durch Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung; Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlende Kostendeckung: Keine Linienverkehrsgenehmigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die evtl. nicht kostendeckende Buslinie

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Eigenwirtschaftlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 148, 175
  • NVwZ-RR 2014, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    Zu den sonstigen Unternehmenserträgen im handelsrechtlichen Sinne gemäß dieser Vorschrift zählen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch Zuschüsse der öffentlichen Hand zu den Kosten einer Verkehrsleistung (Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - BVerwGE 127, 42 Rn. 28); für die Zuordnung kommt es darauf an, ob es sich um Erträge des Unternehmens handelt, die in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 38 unter Verweis auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 = juris Rn. 38).

    Da der Kläger die von ihm angebotenen Verkehrsleistungen ausdrücklich eigenwirtschaftlich im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG erbringen will und der Genehmigungsantrag auf seine eigene und nicht auf eine Initiative des Aufgabenträgers für den öffentlichen Personennahverkehr zurückgeht (vgl. zur gestuften Konstruktion von eigen- und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsbedienung Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 35), ergeben sich die Voraussetzungen für die vom Kläger beantragte Genehmigung aus § 13 PBefG.

    Handelte es sich dagegen um einen gemeinwirtschaftlichen Betrieb der Linie, wäre nicht § 13 PBefG, sondern § 13a PBefG maßgeblich (vgl. Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 26 sowie die Gesetzesbegründung in BTDrucks 12/6269 S. 144).

    Dem kann der Kläger nicht mit Erfolg entgegenhalten, der Senat sei in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - zu dem Ergebnis gekommen, die Genehmigung nach § 13 PBefG dürfe nicht mit der Begründung versagt werden, der beabsichtigte Linienverkehr solle teilweise durch gemeinschaftsrechtlich unzulässige Beihilfen finanziert werden; die Rechtmäßigkeit etwaiger Zuschüsse sei nicht im Genehmigungsverfahren, sondern in dem dafür vorgesehenen Verfahren nach Art. 87 ff. EG zu prüfen (BVerwGE 127, 42 Rn. 37).

    Das verlangt zugleich, das gestufte Verhältnis von eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen und die daran anknüpfende Reihenfolge der Initiativrechte des Verkehrsunternehmers einerseits und des Aufgabenträgers für den öffentlichen Personennahverkehr andererseits zu beachten (vgl. dazu Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 35 f.).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    Das kann ein zusätzlicher Grund dafür sein, einen ausreichenden Vorlauf für einen Genehmigungswettbewerb vorzusehen (vgl. dazu Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 Rn. 21 f.).

    Dem Aufgabenträger obliegt die Prüfung, ob eine eigenwirtschaftlich nicht zu erbringende Verkehrsleistung für eine ausreichende Verkehrsbedienung nötig ist; er hat darauf aufbauend die Möglichkeit, in dem verordnungsrechtlich vorgesehenen Verfahren für eine gemeinwirtschaftliche Erbringung der Verkehrsleistungen zu sorgen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 Rn. 19 ff.).

    Sie besteht, wenn der Aufgabenträger vor der Einleitung des Ausschreibungswettbewerbs auf das Auslaufen einer bestehenden Linienverkehrsgenehmigung oder eine beabsichtigte Neueinrichtung einer Linie hinweist und dazu auffordert, innerhalb einer von ihm in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde festzulegenden Frist einen Antrag auf eigenwirtschaftliche Genehmigung zu stellen (Urteil vom 29. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 21).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 = DVBl 2000, 1614 = NVwZ 2001, 322 = juris Rn. 27 ff.).

    cc) Dem steht nicht entgegen, dass nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des erkennenden Senats bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Linienverkehr nicht zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 = DVBl 2000, 1614 = NVwZ 2001, 322 = juris Rn. 33 ff.).

    Die Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes, hier insbesondere § 13 Abs. 2 Nr. 2, schützen nicht nur den vorhandenen Unternehmer, sondern auch den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der geltend macht, die Genehmigung habe ihm und nicht dem Konkurrenten erteilt werden müssen (vgl. Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 = DVBl 2000, 1614 = NVwZ 2001, 322 = juris Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. Rn. 20 ff. m.w.N.).

    Zu den sonstigen Unternehmenserträgen im handelsrechtlichen Sinne gemäß dieser Vorschrift zählen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch Zuschüsse der öffentlichen Hand zu den Kosten einer Verkehrsleistung (Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - BVerwGE 127, 42 Rn. 28); für die Zuordnung kommt es darauf an, ob es sich um Erträge des Unternehmens handelt, die in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 38 unter Verweis auf den Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 = juris Rn. 38).

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PBefG die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Verkehr nicht zu berücksichtigen sind (Urteil vom 6. April 2000 a.a.O. Rn. 33 ff.).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    All das führt dazu, dass diese Entscheidung der Genehmigungsbehörde ähnlich wie andere planerische Verwaltungsentscheidungen der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglich ist (stRspr; vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 2010 - BVerwG 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 13 m.w.N.).

    Dieser Zweck wird verfehlt, wenn der Inhaber einer Linienverkehrsgenehmigung, der sich damit gegenüber möglichen Konkurrenten zugleich auf das sogenannte Parallelbedienungsverbot nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a und b PBefG berufen kann (vgl. dazu Urteil vom 24. Juni 2010 a.a.O. Rn. 15), die ihm obliegenden Beförderungsleistungen aus wirtschaftlichen Gründen vorzeitig wieder ganz oder teilweise einstellen muss und hierzu die vollständige oder teilweise Entbindung von der Betriebspflicht nach § 21 Abs. 4 PBefG beantragt.

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    Im Hinblick auf das Erfordernis der Klarheit und Bestimmtheit, von dessen Einhaltung nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die unionsrechtliche Zulässigkeit der in § 8 Abs. 4 PBefG angeordneten Teilbereichsausnahme von der Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 abhängt (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - Rs. C-280/00, Altmark Trans - Slg. 2003, I - 7747 Rn. 58 ff.), ist eine klare und rechtssichere Abgrenzung von eigen- und gemeinwirtschaftlicher Verkehrsbedienung erforderlich.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    Ebenso wenig besteht gemessen an der Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ) ein tragfähiger Grund für die Annahme eines behördlichen Beurteilungsspielraums für die sich anschließende Sachfrage, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers einen Betrieb der Linie im beantragten Umfang bis zum Ende des Genehmigungszeitraums gewährleisten.
  • BVerwG, 02.10.1991 - 7 B 59.91

    Öffentliches Verkehrsinteresse - Personenbeförderungsrechtliche Genehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    aa) Die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis c PBefG im Einzelnen benannten Belange sind, wie die dort gewählte Formulierung "insbesondere" zeigt, nicht abschließend (vgl. dazu Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = juris Rn. 39 und Beschluss vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 59.91 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 33 = juris Rn. 4); es bleibt damit Raum für weitere in den Buchstaben a bis c nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen.
  • BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74

    Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12
    aa) Die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a bis c PBefG im Einzelnen benannten Belange sind, wie die dort gewählte Formulierung "insbesondere" zeigt, nicht abschließend (vgl. dazu Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 = juris Rn. 39 und Beschluss vom 2. Oktober 1991 - BVerwG 7 B 59.91 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 33 = juris Rn. 4); es bleibt damit Raum für weitere in den Buchstaben a bis c nicht konkretisierte öffentliche Verkehrsinteressen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 7 A 10382/20

    Kein Anspruch auf die Erteilung einer Fiktionseintrittsbescheinigung für die

    Für die Beantwortung der hierbei maßgeblichen Sachfrage, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers einen Betrieb der Luftrettung im beantragten Umfang bis zum Ende des Genehmigungszeitraums gewährleisten, ist der Genehmigungsbehörde kein Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. für den Versagungsgrund des öffentlichen Verkehrsinteresses gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26/12 -, BVerwGE 148, 175 = juris, Rn. 21 ff.).

    Auch hier kann die Genehmigungsbehörde nicht gezwungen sein, sehenden Auges einen in seiner Kontinuität von vornherein gefährdeten Betrieb zu genehmigen (vgl. zu dieser Überlegung: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26/12 -, BVerwGE 148, 175 = juris, Rn. 26).

    Zusätzlich kann es darauf ankommen, ob der Unternehmer über sonstige Finanzmittel verfügt, um eine sich ergebende Deckungslücke zu schließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26/12 -, a.a.O., Rn. 21).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass bei Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit die zu erwartenden Defizite aus dem zur Genehmigung gestellten Verkehr nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26/12 -, a.a.O., Rn. 19).

    Solange diese Zweifel fortbestehen, kann dem Bewerber eine Genehmigung nicht erteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26/12 -, a.a.O., Rn. 29).

    Die daraus resultierenden fortwährenden Zweifel an der Dauerhaftigkeit des beantragten Betriebs eines Intensivtransporthubschraubers am Standort D. lagen allein in der Sphäre der Klägerin, so dass diese durch die Annahme eines darauf gestützten zwingenden gesetzlichen Ausschlussgrunds nicht unbillig benachteiligt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26/12 -, a.a.O., Rn. 29).

  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

    Denn die Genehmigungsbehörde könne nicht gezwungen sein, sehenden Auges einen in seiner Kontinuität von vornherein gefährdeten Linienbetrieb zu genehmigen (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 26).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage sei dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 -, juris, Rn. 76; BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, jeweils juris).

    Die Klägerin könne mit der Klage auch das legitime Ziel verfolgen, dass die Linienverkehre, wenn sie von keinem der Bewerber eigenwirtschaftlich erbracht werden könnten, vom Aufgabenträger ausgeschrieben würden und sich die Klägerin an diesem Ausschreibungsverfahren um die Busverkehre dann beteiligen könne (BVerwG, Urteil vom 24.10.2003 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 27).

    Es stelle einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil für die Beigeladene und eine sachlich nicht gerechtfertigte Verdrängung der Klägerin dar, wenn die Genehmigungsbehörde die Auswahl zwischen mehreren und insoweit gleichrangigen Anbietern einer eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung zu treffen habe und einer der Bewerber erkennbar mehr verspreche als er im Hinblick auf die Ertragslage zu halten vermöge (BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 27).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der ablehnenden Entscheidung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr.: vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris, Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, juris, Rn. 60).

  • BVerwG, 28.07.2021 - 8 C 33.20

    Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des

    Nur hinsichtlich ihrer Bewertung und der Frage, ob sie mit den bereits vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend gedeckt werden können, kommt der Genehmigungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260 , vom 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 Rn. 35, vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 13 und vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - BVerwGE 148, 175 Rn. 21).

    Dazu genügt die Gefahr, dass ein solcher Verkehr wegen fehlender Kostendeckung auch nur teilweise vorzeitig eingestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - BVerwGE 148, 175 Rn. 24).

    Sie übersieht, dass der Überprüfung der von der Klägerin angegriffenen Entscheidungen die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 7 und vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - BVerwGE 148, 175 Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2019 - 13 A 254/17

    Konkurrentenklage um die Erteilung einer Genehmigung für den

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175 = juris, Rn. 13, und vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO = DVBl. 2000, 1614 = NVwZ 2001, 322 = juris, Rn. 28 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175 = juris, Rn. 23, und OVG NRW, Urteil vom 25. August 2016 - 13 A 788/15 -, juris, Rn. 55.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175 = juris, Rn. 21, und vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, BVerwGE 137, 199 = juris, Rn. 13.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 -, BVerwGE 148, 175 = juris, Rn. 24 ff.; OVG NRW, Urteil vom 25. August 2016 - 13 A 788/15 -, juris, Rn. 57; BayVGH, Beschluss vom 8. März 2016 - 11 ZB 15.1901 -, juris, Rn. 22.

  • VG Oldenburg, 27.02.2018 - 7 A 83/17

    Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlung; Ausschlussfrist; Busverkehr; Darlegung;

    Zu den Anforderungen an die Darlegung der Wirtschaftlichkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrages auf Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - juris).

    Maßgebend für die Beurteilung auch von Verpflichtungsbegehren, welchen eine Konkurrenzsituation betreffend einen Linienverkehr zu Grunde liegt, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der (letzten) behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - juris, Rn. 13).

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 24. Oktober 2013 a.a.O., Rn. 21) berücksichtigt zudem bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit auch "sonstige Finanzmittel".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 13 A 788/15

    Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung i.R.d. eigenwirtschaftlichen

    Eine Beeinträchtigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 -, zu § 13 PBefG a.F., juris, Rn. 22; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 8. März 2016 -11 ZB 15.1901 -, juris, Rn. 22, auch dann anzunehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung die betreffende Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft - also nicht während der gesamten Laufzeit der Genehmigung - in dem der Genehmigung zugrunde liegenden Umfang betreiben kann, obwohl ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis besteht.

    c) Offen bleiben kann, ob der Beklagte zu 1. das Bestehen von Zahlungsansprüchen des Verkehrsunternehmens gegen Dritte zum Zwecke des Defizitausgleichs prüfen müsste, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013, a.a.O., Rn. 32, da feststeht, dass der Klägerin solche Ansprüche nicht zustehen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 15/19

    Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 15).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 13; Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 28 ff.).

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - die Klägerin eine eigenwirtschaftliche Genehmigung begehrt und gegenüber dem Konkurrenten eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden ist (im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wandte sich das klagende Busunternehmen auch dagegen, dass sein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie abgelehnt und stattdessen Dritten eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung erteilt wurde, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 1).

    Öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG sind beeinträchtigt, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung die betreffende Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft - also nicht während der gesamten Laufzeit der Genehmigung - in dem der Genehmigung zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, obwohl ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 22).

  • VG München, 25.03.2015 - M 23 K 13.3440

    Konkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht; Parallelbedienungsverbot;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Auflage, § 113 Rn. 62; BVerwG, U. v. 24.10.2013 - 3 C 26/12 - juris Rn. 13 m. w. N.).

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.2013 - 3 C 26/12 - juris Rn. 15).

    Soweit jedoch tatsächlich verkehrs- und raumordnerische Belange nicht relevant sind, steht der Genehmigungsbehörde kein Beurteilungsspielraum zu, sondern handelt es sich um reine Rechtsfragen, die der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegen (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.2013 - 3 C 26/12 - juris Rn. 21; Heinze in Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage, § 13 Rn. 10).

    Inwieweit der Beklagte darüber hinaus im Rahmen seiner Entscheidung auch den Kooperationsvertrag zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen berücksichtigen hätte müssen, kann ebenso offen bleiben wie die Frage, ob im vorliegenden Einzelfall nicht konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beigeladene die beantragte eigenwirtschaftliche Genehmigung wegen fehlender Kostendeckung dauerhaft nicht betreiben kann (vgl. BVerwG, U. v. 24.10.2013 - 3 C 26/12 - juris), selbst wenn sich der Beigeladene möglicherweise dauerhaft einen defizitären Betrieb leisten kann.

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2022 - 5 LB 13/19

    Personenbeförderungsrechtliche Konkurrentenklage um eine

    Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer solchen Genehmigung, wenn keiner der gesetzlich vorgesehenen Versagungsgründe eingreift (BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 15).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 13; Urt. v. 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 28 ff.).

    Dies gilt auch, wenn - wie hier - die Klägerin eine eigenwirtschaftliche Genehmigung begehrt und gegenüber dem Konkurrenten eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung erteilt worden ist (im vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall wandte sich das klagende Busunternehmen auch dagegen, dass sein Antrag auf Genehmigung des eigenwirtschaftlichen Betriebs einer Buslinie abgelehnt und stattdessen Dritten eine gemeinwirtschaftliche Genehmigung erteilt wurde, vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 1).

    Öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne von § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG sind beeinträchtigt, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung die betreffende Linie wegen fehlender Kostendeckung nicht dauerhaft - also nicht während der gesamten Laufzeit der Genehmigung - in dem der Genehmigung zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, obwohl ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.2013 - 3 C 26.12 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 20.12.2023 - 8 B 3.23
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - (BVerwGE 148, 175 Rn. 29) geht von einer Befugnis der Genehmigungsbehörde gemäß § 12 Abs. 3 PBefG aus, bei Zweifeln an der Auskömmlichkeit eines beantragten Linienverkehrs weitere Angaben und Unterlagen zu verlangen ("darf ... auffordern"), ohne eine entsprechende Verpflichtung zu formulieren.

    Gegen die Annahme der Klägerin, eine solche Verpflichtung werde sinngemäß statuiert, spricht die weitere Erwägung der angeblichen Divergenzentscheidung, öffentliche Verkehrsinteressen im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PBefG seien - schon - beeinträchtigt, wenn und solange konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Bewerber um eine eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigung die betreffende Linie mangels Kostendeckung nicht während der gesamten Laufzeit der Genehmigung in dem ihr zugrundeliegenden Umfang betreiben könne, obwohl ein entsprechendes Verkehrsbedürfnis bestehe (BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - BVerwGE 148, 175 Rn. 22).

  • VG Freiburg, 19.02.2019 - 13 K 7419/17

    Anwendung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Heilungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr

  • VG Stuttgart, 05.02.2020 - 8 K 6836/18

    Beantragung einer Linienverkehrsgenehmigung für eine längere als die vorgesehene

  • VG Sigmaringen, 05.12.2017 - 2 K 2834/15

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 7 A 10718/14

    Auswahlentscheidung bei mehreren konkurrierenden Anträgen auf Erteilung einer

  • VG Düsseldorf, 05.02.2015 - 6 K 7650/13

    Linienbus; Parallelverkehr; Flughafenzubringerbus; Verkehrsverbeseserung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

  • BVerwG, 25.07.2019 - 8 B 53.19

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für zehn Buslinien für den

  • VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 2881/19

    Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens,

  • VK Niedersachsen, 28.02.2014 - VgK-01/14

    Vergabe von Personennahverkehrsleistungen als Dienstleistungsauftrag im

  • VG München, 16.11.2016 - M 23 K 15.2015

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

  • VG Minden, 03.12.2014 - 7 K 1047/13

    Erteilung der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung für den Linienverkehr

  • FG Nürnberg, 11.12.2018 - 2 K 524/18

    Unterliegen die Ausgangsumsätze der Klägerin als Beförderung von Personen im

  • VGH Hessen, 18.11.2020 - 2 A 611/16

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Vollständigkeit der Antragsunterlagen;

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.10.2020 - 5 MB 22/20

    Einstweilen neuer Betreiber für den Buslinienverkehr im Teilnetz West des Kreises

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 13 A 2098/19

    Erteilung der beantragten eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigung i.R.d.

  • VG Köln, 14.08.2020 - 18 K 451/17

    Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien in Leverkusen und im

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 11 ZB 15.1901

    Genehmigung eines Omnibuslinienverkehrs

  • VG Koblenz, 22.08.2014 - 5 K 31/14

    Genehmigung für den Betrieb einer Buslinie zwischen Koblenz und Linz/Rhein

  • VG Köln, 30.06.2021 - 18 L 1107/21
  • VG Köln, 18.06.2021 - 18 L 1003/21
  • VG Arnsberg, 08.04.2019 - 7 K 9629/17

    Liniengenehmigung aufgehoben

  • VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18

    Antrag eines Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung; keine Möglichkeit der

  • VG Stuttgart, 06.11.2020 - 8 K 6411/18

    Kein Anspruch auf (Wieder-)Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen

  • VG Saarlouis, 27.09.2017 - 5 K 1223/16

    Personenbeförderungsrecht - Genehmigung einer Buslinie

  • VG Stuttgart, 05.02.2020 - 8 K 4279/18

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienbündel; Vorabbekanntmachung; Versagungsgrund;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 - 7 A 10883/14

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung: Bekannt und bewährt setzt sich durch!

  • VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht