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   BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62   

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BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62 (https://dejure.org/1963,93)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1963 - VIII C 67.62 (https://dejure.org/1963,93)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - VIII C 67.62 (https://dejure.org/1963,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von Leistungen im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (HHG) - Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit durch Denunziation - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 336
  • DVBl 1963, 598
  • DÖV 1963, 509
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62
    Die entsprechende Anwendung dieses Grundsatzes ist gerechtfertigt durch den Grundgedanken der Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG, daß in den Genuß der für die unschuldigen Opfer einer Gewaltherrschaft bestimmten Vergünstigungen nicht auch jene kommen sollen, die selbst schuldig geworden sind, weil sie ein ihrem eigenen späteren Schicksal gleiches oder ähnliches Schicksal vorher unter dem Schutze der Gewaltherrschaft anderen zugefügt haben (BVerwGE 9, 132 [141]).

    Im Unterschied zum Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit setzt der Begriff des Vertretenmüssens kein schuldhaftes Verhalten in dem Sinne voraus, wie es oben dargelegt wurde und wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwGE 9, 132 [139]; 12, 230 [233]; vgl. auch 8, 292; 11, 1 [7]).

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62
    Gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit hat nämlich nur verstoßen, wer schuldhaft gehandelt hat (BVerfGE 12, 264 [269] sowie die Urteile des Bundesdisziplinar hofs vom 5. November 1957, ZBR 1958 S. 55, und des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. August 1961 - BVerwG II C 117.58 -, BVerwGE 13, 36).
  • BVerwG, 23.09.1957 - V C 488.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62
    Auch die im Bundesgebiet anwendbaren völkerrechtlichen Vereinbarungen, die dem Schutze der natürlichen Menschenrechte dienen, ergeben Anhaltspunkte für die rückschauende Betrachtung, ob ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit vorliegt (vgl.Urteil vom 23. September 1957 - BVerwG V C 488.56 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 1 = NJW 1958 S. 35 - DÖV 1958 S. 119 = DVBl. 1958 S. 135).
  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62
    Im Unterschied zum Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit setzt der Begriff des Vertretenmüssens kein schuldhaftes Verhalten in dem Sinne voraus, wie es oben dargelegt wurde und wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (BVerwGE 9, 132 [139]; 12, 230 [233]; vgl. auch 8, 292; 11, 1 [7]).
  • BVerwG, 31.08.1961 - II C 117.58
    Auszug aus BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62
    Gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit hat nämlich nur verstoßen, wer schuldhaft gehandelt hat (BVerfGE 12, 264 [269] sowie die Urteile des Bundesdisziplinar hofs vom 5. November 1957, ZBR 1958 S. 55, und des Bundesverwaltungsgerichtsvom 31. August 1961 - BVerwG II C 117.58 -, BVerwGE 13, 36).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Daß die genannten Grundsätze in ihrem jeweiligen Normzusammenhang hinlänglich auslegungsfähig sind, ergibt sich nicht nur aus der verwaltungsgerichtlichen Judikatur (vgl. BVerwGE 15, 336 ; 19, 1 ; 31, 337 ; 34, 331 ); auch das Bundesverfassungsgericht hat diese Begriffe nicht beanstandet (BVerfGE 12, 264 ).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 15, 336 ) in einer frühen Entscheidung ausgeführt hat, behandelt der Denunziant sein Opfer nicht unmittelbar selbst rechtsstaatswidrig oder unmenschlich, sondern beteiligt sich als Zuträger für ein politisches System, in welchem unter dem Deckmantel der Strafrechtspflege oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit mißachtet werden.

  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

    Der Gesetzgeber hat damit in § 1a BVG ein hergebrachtes und auch vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits gebilligtes Begriffspaar verwendet, das selbstverständliche ethisch-moralische Grundwerte zusammenfasst, die Grundlage eines jeden menschlichen Zusammenlebens sind (vgl BVerfGE 12, 264, 269; 93, 213, 238, 239; s auch BVerwGE 15, 336, 338f; 19, 1, 3; 31, 337, 338, 342; vgl auch Frank, br 2003, 1, 2).

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entnimmt sie dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson (vgl BVerwGE 15, 336, 338; 19, 1).

    Ihrer Art nach sind sie auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus verbindlich geblieben (s BVerwGE 15, 336, 338, 339; 19, 1; 25, 128, 131; 26, 82; 31, 337, 338) und mit der Stimme des Gewissens erkennbar gewesen (vgl Schröcker, DÖV 1963, 455, 458).

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    bb) Für den entsprechenden Ausschlusstatbestand in anderen Wiedergutmachungsgesetzen ist anerkannt, dass sie auch eine subjektive Komponente in Form eines zurechenbaren, vorwerfbaren - mithin schuldhaften - Verhaltens voraussetzen (BVerfG, Beschluss vom 15. März 1961 - 2 BvL 8/60 - BVerfGE 12, 264 zu § 3 Nr. 3a G 131; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG).
  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Die Unwürdigkeitsklausel des § 1 Abs. 4 AusglLeistG verfolgt das Ziel, die Hauptverantwortlichen für die Unrechtsmaßnahmen bzw. deren Rechtsnachfolger von der Leistungsgewährung auszuschließen (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 , vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 = Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 9, jeweils Rn. 35 und 37 ff. und - BVerwG 3 C 13.06 - ZOV 2007, 69 sowie vom 29. September 2010 - BVerwG 5 C 16.09 - Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 21 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    Diese Regelungen setzen die im Bundesgebiet anwendbaren völkerrechtlichen Vereinbarungen um, die dem Schutze der natürlichen Menschenrechte dienen und ihrerseits Anhaltspunkte für die rückschauende Betrachtung ergeben, ob ein Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit vorliegt (BVerwG, Urteile vom 23. September 1957 - BVerwG 5 C 488.56 - Buchholz 412.3 § 11 Nr. 1 BVFG; vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 ).

    Unter welchen Voraussetzungen Handlungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten politischen Ordnung und unter deren Schutz begangen werden oder sich - wie in den Fällen der Weitergabe von Informationen zu denunziatorischen Zwecken (s. dazu BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - a.a.O. ) - deren Mechanismen zu Nutze machen, das Merkmal eines "ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung" erfüllen und wo die Grenzlinien in einer Bürgerkriegssituation oder im Falle eines terroristischen Angriffs zu ziehen sind, kann dabei ebenso offen bleiben wie die Frage, ob ein Verhalten auch dann gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" verstoßen kann, wenn es sich in einem im Übrigen funktionierenden Rechtsstaat ereignet.

  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 80.63

    Rechtsmittel

    Zum anderen waren die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit auch während der Herrschaft des Nationalsozialismus für den Staat, seine Organe und seine Bürger verbindlich; auch die NS-Machthaber vermochten trotz fortwährender Verstöße gegen diese Grundsätze diese selbst nicht wirksam zu beseitigen (vgl. hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1 zu entsprechenden Vorschriften im Häftlingshilfe- und Flüchtlingsrecht; ferner auch BDH 6, 64).

    Für ein Verschulden nach dieser Vorschrift reieht eine vorwerfbare Verantwortlichkeit im Sinne einer willentlichen und wissentlichen Mitwirkung ah Verstößen gegen die genannten Grundsätze aus (vgl. auch hierzu BVerwGE 15, 336 und 19, 1).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 C 5.06

    Ausgleichsleistung, Ausschluss von -; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Zutreffend ist es davon ausgegangen, dass sich die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten jedes Einzelnen ergeben, die auch in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft auch gegen die Anordnungen der Machthaber Geltung hatten, und dass ein Leistungen ausschließender Verstoß ein zurechenbares - schuldhaftes - erhebliches Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit voraussetzt (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336, vom 16. Januar 1964 - BVerwG 8 C 60.62 - BVerwGE 19, 1 und zuletzt vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 - Rn. 35 ff.).

    Gestützt auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1963 a.a.O. und vom 16. Januar 1964 a.a.O. ist das Verwaltungsgericht zu Recht der Auffassung, dass ein zurechenbares - schuldhaftes - erhebliches Zuwiderhandeln gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit regelmäßig dann angenommen werden kann, wenn der Täter sich bewusst zum Vollstrecker nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen gemacht hat, und dass auch Denunziationen, die das Opfer der Willkür eines staatlichen Verfolgungsapparates ausgeliefert haben, als relevanter Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit zu bewerten sein können, auch wenn der Denunziant selbst sein Opfer nicht unmittelbar rechtsstaatswidrig oder unmenschlich behandelt, sondern sich als Zuträger für ein politisches System beteiligt hat, in welchem unter dem Deckmantel der Strafrechtspflege oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit missachtet wurden.

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 13.06

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    bb) Für den entsprechenden Ausschlusstatbestand in anderen Wiedergutmachungsgesetzen ist anerkannt, dass sie auch eine subjektive Komponente in Form eines zurechenbaren, vorwerfbaren - mithin schuldhaften - Verhaltens voraussetzen (BVerfG, Beschluss vom 15. März 1961 - 2 BvL 8/60 - BVerfGE 12, 264 zu § 3 Nr. 3a G 131; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 HHG).
  • BVerwG, 29.03.2007 - 5 C 22.06

    Arisierungskauf; Ausschluss von Entschädigungsleistungen; Eigentum, jüdisches -,

    Denn in der Rechtsprechung zu vergleichbaren Ausschlusstatbeständen ist zu Recht anerkannt, dass für einen - etwa erforderlichen - Systembezug keine dauerhafte, besondere Funktion in Staat, Partei oder Gesellschaft erforderlich ist: Gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstößt auch die Weitergabe von Informationen denunziatorischen Charakters unter den Bedingungen eines Unrechtsregimes durch Personen, die selbst keine "Funktionsträger" dieses Regimes waren, wenn dies damit verbunden war, dass dem Betroffenen unmenschliche und rechtsstaatswidrige Handlungen drohten (s. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 u.a. - BVerfGE 93, 213 zu § 1 Abs. 2, § 6 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter; BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG 8 C 67.62 - BVerwGE 15, 336 zu § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Häftlingshilfegesetz).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Die in dieser Vorschrift nicht näher umschriebenen Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit ergeben sich aus dem Sittengesetz und den jeder Rechtsordnung vorgegebenen natürlichen Rechten der Einzelperson, die auch in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Geltung geblieben waren (vgl. BVerwGE 15, 336; 19, 1 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]; 26, 82 [BVerwG 26.01.1967 - II C 32/63]; ferner BDH 6, .64 und OVG Lüneburg in ZBR 1964, 56).

    Von dieser Betrachtungsweise, wonach ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß das Verhalten durch die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus geltenden Gesetze oder durch solche obrigkeitlichen Anordnungen oder Befehle, denen nach nationalsozialistischer Ideologie Gesetzesrang zuerkannt wurde, formal erlaubt oder von der Strafverfolgung ausgenommen war, ist auch das Bundesverwaltungsgericht bei der Auslegung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 und ähnlicher Rechtsausschlußvorschriften ausgegangen (vgl. BVerwGE 14, 142; 15, 336 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 28/62]; 19, 1 [BVerwG 16.01.1964 - VIII C 60/62]; 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]und 26, 82).

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 12/93

    Amtsenthebung eines Notars wegen Tätigkeit für das MfS

  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 90.61

    Wiedergutmachungsanspruch wegen Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 57/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung wegen Tätigkeit für das MfS der ehemaligen DDR

  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 4.81

    Voraussetzungen für das "Bezeichnen" des Verfahrensmangels unzureichender

  • BVerwG, 18.12.1968 - C 62.64

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 18/97

    Amtsenthebung einer zu Zeiten der ehemaligen DDR als Richterin tätigen Notarin

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 642/91

    G131; Versorgung; Geheime Staatspolizei; Waffen-SS; Verstoß gegen die Grundsätze

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 91.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1967 - VI B 24.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam - Politische Gründe

  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 269/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 15/94

    Rücknahme der Anwaltszulassung eines ehemaligen Führungsoffiziers des MfS

  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 9/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Vertrauensbruch

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
  • BVerwG, 12.11.1970 - II C 3.69

    Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit durch den

  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 102.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.04.1964 - VIII C 65.61

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 22/94

    Stasi - Rechtsanwaltschaft

  • BGH, 11.07.1994 - AnwZ (B) 17/94

    DDR - Rechtsanwaltszulassung - Unwürdigkeit

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 14/94

    Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt infolge einer Tätigkeit für das

  • BVerwG, 09.02.2011 - 5 C 2.11

    Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung;

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 57.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.02.1967 - VIII B 21.66

    Abgrenzung von Ausschließungsgründen zu den übrigen Voraussetzungen für die

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