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   BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61   

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https://dejure.org/1962,710
BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61 (https://dejure.org/1962,710)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1962 - VII C 56.61 (https://dejure.org/1962,710)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1962 - VII C 56.61 (https://dejure.org/1962,710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Eheanerkennungsgesetz § 2

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 85
  • FamRZ 1963, 359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 18.03.1920 - IV B 1/20

    Abwesenheitspflegschaft

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61
    Dabei kommt einer Verhinderung eine wesentliche Erschwerung gleich (vgl. Palandt Anm. 2 bb zu § 1911 BGB und RGZ 98, 263).
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 170.60

    Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter - Rücknahme der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61
    Die Zulässigkeit der Klage und des Verwaltungsrechtswegs sind gegeben (vgl. BVerwGE 12, 353).
  • BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 70.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1962 - VII C 56.61
    Bereits die Inanspruchnahme einer im Gebiet der Bundesrepublik gelegenen Behörde mit dem Ziel, aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung eine rückwirkende Änderung des damaligen Status herbeizuführen, konnte aber für die Klägerin als eine Bewohnerin der sowjetisch besetzten Zone mit der jedenfalls subjektiv begründeten Befürchtung verbunden sein (vgl. BVerwG Urteil vom 28. Juni 1962 in NJW 63, 70), sich durch dieses Bekenntnis zur rechtlichen Ordnung der Bundesrepublik der Gefahr von Maßnahmen seitens der sowjetzonalen Behörden auszusetzen.
  • BGH, 08.05.1964 - IV AR (VZ) 11/64

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof ist in Übereinstimmung mit der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. Oktober 1962 BVerwGE 15, 85 der Auffassung, daß frühere Einwohner der SBZ als Abwesende im Sinne des Abs. 3 des § 2 des Eheanerkennungsgesetzes anzusehen sind.

    Wie das BVerwG in der Entscheidung vom 26. Oktober 1962 (a.a.O.) unter Berufung auf sein Urteil vom 28. Juni 1962 - NJW 1963, 70 - mit Recht ausführt, konnte für eine Antragstellerin als Bewohnerin der SBZ die Inanspruchnahme einer im Gebiet der Bundesrepublik gelegenen Behörde mit dem Ziel, auf Grund einer bundesrechtlichen Regelung eine rückwirkende Änderung ihres personenrechtlichen Status herbeizuführen, mit der jedenfalls subjektiv begründeter Befürchtung verbunden sein, sich durch dieses Bekenntnis zur rechtlichen Ordnung der Bundesrepublik der Gefahr von Maßnahmen seitens der sowjetzonalen Behörden auszusetzen.

  • KG, 03.03.2005 - 16 VA 20/04

    Materielle Ausschlussfrist nach dem Eheanerkennungsgesetz: Voraussetzungen einer

    Sie diente dem Zweck (vgl. BVerwGE 15, 85, 87), in angemessener Zeit einen Überblick über die geltend gemachten Ansprüche zu gewinnen, und zwar auch für durch die rückwirkend begehrte Änderung des familienrechtlichen Status betroffene Dritte (insbesondere unter erbrechtlichen Gesichtspunkten).
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