Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23075
BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14 (https://dejure.org/2015,23075)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2015 - 4 CN 10.14 (https://dejure.org/2015,23075)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 (https://dejure.org/2015,23075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4; BauGB § 214 Abs. 4, § 215 Abs. 1; ZPO § 265
    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes Verfahren; Eigentümerwechsel.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1
    Antragsfrist; Ausfertigungsmangel; Bekanntmachung; Eigentümerwechsel; Normenkontrolle; ergänzendes Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 10 Abs 1 BauGB
    Lauf der Antragsfrist für Normenkontrolle; erneute Bekanntmachung im ergänzenden Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 47 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 10 Abs 1 BauGB
    Lauf der Antragsfrist für Normenkontrolle; erneute Bekanntmachung im ergänzenden Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Antragsfrist eines Normenkontrollverfahrens nach erneuter Bekanntgabe des Bebauungsplans

  • rewis.io

    Lauf der Antragsfrist für Normenkontrolle; erneute Bekanntmachung im ergänzenden Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Antragsfrist eines Normenkontrollverfahrens nach erneuter Bekanntgabe des Bebauungsplans

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausfertigungsmangel behoben: Neue Bekanntmachung löst neue Antragsfrist aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Folgen einer erneuten Bekanntmachung für die Antragsfrist einer Normenkontrolle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Bekanntmachung eines Bebauungsplans nach behobenen Ausfertigungsmangel löst neue Antragsfrist aus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneute Bekanntmachung eines Bebauungsplans nach behobenen Ausfertigungsmangel löst neue Antragsfrist aus

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausfertigungsmangel behoben: Neue Bekanntmachung löst neue Antragsfrist aus! (IBR 2015, 1118)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 152, 379
  • BauR 2015, 1981
  • ZfBR 2015, 780
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14
    Ausreichend ist eine Handlung des Plangebers, die potenziell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch des Plans verschafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18 und vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 5).

    Sind hierauf bezogene Rügemöglichkeiten nach § 215 Abs. 1 BauGB bereits verfristet, werden sie durch die erneute Bekanntmachung des Plans nicht neu eröffnet (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18).

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14
    Das folge aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere aus dem Beschluss vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 - (BRS 71 Nr. 47).

    Der Beschluss des Senats vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 - (BRS 71 Nr. 47), rechtfertigt nicht die Schlüsse, die das Oberverwaltungsgericht aus ihm zieht.

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 BN 42.09

    Ergänzendes Verfahren; erneute Auslegung; Bebauungsplanentwurf; flächenbezogener

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14
    Erkennt der Plangeber nach einer fristauslösenden Bekanntmachung oder geht er - auch irrtümlich - davon aus, dass die Bekanntmachung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder der Plan mit anderen formellen Fehlern behaftet ist, darf er den Geltungsanspruch nach Fehlerbehebung durch eine weitere Bekanntmachung des inhaltlich unverändert gebliebenen Plans erneuern und das Ziel verfolgen, einen tatsächlich oder vermeintlich unwirksamen Bebauungsplan durch einen wirksamen Bebauungsplan zu ersetzen (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 4 BN 42.09 - Buchholz 406.11 § 4a BauGB Nr. 1 Rn. 8).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14
    Ausreichend ist eine Handlung des Plangebers, die potenziell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch des Plans verschafft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 NB 40.96 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18 und vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 5).
  • BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen SGB 5 § 295 Abs 1

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14
    Die erneute Bekanntmachung auch der unverändert gebliebenen Festsetzungen bei Gelegenheit der Bekanntmachung der Änderung setzte die Frist nicht insgesamt erneut in Lauf, weil die nicht geänderten Festsetzungen nach Ansicht des Plangebers bereits "bestehendes" Recht waren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2000 - 1 BvR 630/93 - NJW 2001, 3402).
  • BVerwG, 01.08.2001 - 4 BN 43.01

    Prozessführungsbefugnis, Normenkontrollverfahren, Veräußerung

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14
    Dass er zwischenzeitlich das Eigentum an dem Grundstück aufgegeben hat, ändert hieran nichts, da der Rechtsnachfolger das Verfahren nicht übernommen hat (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2001 - 4 BN 43.01 - Buchholz 303 § 265 ZPO Nr. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 3 S 3180/19

    Vereinbarkeit des § 13b BauGB mit Europarecht; Vorrang der Innenentwicklung ist

    Auf die Frage, ob die erneute Bekanntmachung des Bebauungsplans nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens die Jahresfrist aus § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erneut auslöst (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.08.2015 - 4 CN 10.14 - BVerwGE 152, 379), kommt es nicht an.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2020 - 1 KN 19/19

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Erneute Auslösung der Antragsfrist bei

    Darunter ist, wie auch die Antragstellerin zutreffend ausführt, der Zeitpunkt zu verstehen, zu dem die Norm mit formellem Geltungsanspruch veröffentlicht worden ist, d. h. zu dem diese nach dem Willen des Normgebers als Satzung entstehen soll (BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, Rn. 7, juris; Urteil vom 10. Oktober 2019 - 4 CN 6.18 -, Rn. 13, juris).

    Ob die Bekanntmachung ordnungsgemäß ist, ist insoweit ohne Belang (BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, Rn. 7, juris).

    Der Plangeber kann den mit einer fristauslösenden Bekanntmachung erhobenen formellen Geltungsanspruch einer Satzung nach der Behebung eines vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlers durch die Bekanntmachung einer inhaltlich unveränderten Satzung erneuern und so das Ziel verfolgen, eine tatsächlich oder vermeintlich unwirksame Satzung durch eine wirksame zu ersetzen (BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, Rn. 7, juris).

    Vielmehr deutet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fallgruppen einer wiederholten Bekanntmachung mit Geltungsfunktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, juris) darauf hin, dass es Fälle geben kann, in denen die Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erneut ausgelöst wird, ohne dass mit der wiederholten Bekanntmachung eine neue Rechtsvorschrift, eine Beschwer oder eine Klarstellung verbunden ist.

    Danach kann eine fristauslösende Bekanntmachung einer Satzung auch dann vorliegen, wenn der Satzungsgeber lediglich einen vermeintlichen Fehler einer inhaltlich unveränderten Satzung durch die erneute Bekanntmachung heilen will und damit das Ziel verfolgt, eine nur vermeintlich unwirksame Satzung durch eine wirksame zu ersetzen (BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, Rn. 7, juris).

    Sie ist für den Beginn des Laufs der Frist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ohne Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - 19 D 269/21

    Privatschulgewährleistung; Ersatzschule; eigener Art; Lehrer;

    BVerwG, Urteile vom 18. August 2015 - 4 CN 10.14 -, BVerwGE 152, 379, juris, Rn. 6 ff., vom 21. Januar 2015 - 10 CN 1.14 -, BVerwGE 151, 192, juris, Rn. 12, und vom 30. September 2009 - 8 CN 1.08 -, NVwZ-RR 2010, 578, juris, Rn. 24, Beschlüsse vom 27. September 2021 - 6 BN 1.21 -, NVwZ 2022, 70, juris, Rn. 8 ff. m. w. N., und vom 14. März 2018 - 6 BN 3.17 -, juris, Rn. 13; Nds. OVG, Urteile vom 30. März 2022 - 4 KN 280/19 -, NuR 2022, 576, juris, Rn. 31, und vom 18. November 2020 - 2 KN 644/19 -, DVBl. 2021, 1184, juris, Rn. 14 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. August 2020 - 9 S 647/20 -, juris, Rn. 26; Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2017 - 15 N 15.2769 -, BayVBl. 2018, 26, juris, Rn. 19; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 47, Rn. 69.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht