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   BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15   

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https://dejure.org/2016,4193
BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15 (https://dejure.org/2016,4193)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 (https://dejure.org/2016,4193)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 (https://dejure.org/2016,4193)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    IFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Satz 2, § 7 Abs. 2 Satz 1, § 8 Abs. 1, § 11 Abs. 1; BArchG § 5; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1
    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände; Ausschlussgründe; Darlegungsanforderungen; exemplarisch; Stichprobe; informationspflichtige Behörde; personenbezogene Daten; Informationsinteresse; Interessenabwägung; Betriebs- oder ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IFG § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Satz 2
    Akteneinsicht; Archivgut; Ausschlussgründe; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse; Darlegungsanforderungen; Informationsinteresse; Informationszugang; Interessenabwägung; Stichprobe; Teilanspruch; Umwidmung; Wettbewerbsrelevanz; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 1 Abs 3 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG, § 6 S 2 IFG, § 7 Abs 2 S 1 IFG
    Informationszugang; Einsicht in die Ordner des Vorgangs "Privatisierung L."

  • Wolters Kluwer

    Zugangsbegehren zu Unterlagen über die Anfang der 1990er Jahre durchgeführte Privatisierung von Unternehmen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG); Annahme eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands i. S. des IFG; Eingang des Antrags auf ...

  • doev.de PDF

    . Informationszugang bei außerordentlich umfangreichen Aktenbeständen

  • rewis.io

    Informationszugang; Einsicht in die Ordner des Vorgangs "Privatisierung L."

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Ablehnungsbegründung, Aussonderungen, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Zuständigkeit

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Aussonderungen - Zuständigkeit - Begriffsbestimmung - Ablehnungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationszugang; Akteneinsicht; außerordentlich umfangreiche Aktenbestände; Ausschlussgründe; Darlegungsanforderungen; exemplarisch; Stichprobe; informationspflichtige Behörde; personenbezogene Daten; Informationsinteresse; Interessenabwägung; Betriebs- oder ...

  • rechtsportal.de

    Zugangsbegehren zu Unterlagen über die Anfang der 1990er Jahre durchgeführte Privatisierung von Unternehmen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG); Annahme eines unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands i. S. des IFG; Eingang des Antrags auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Informationsfreiheitsgesetz: Ausschluss der Auskunft bei sehr umfangreichen Aktenbeständen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationsfreiheit - und die Ausschlussgründe bei umfangreichen Aktenbeständen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Reduzierte Anforderungen an die Darlegung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei sehr umfangreichen Aktenbeständen

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsbegründung, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Begriffsbestimmung, Zuständigkeit, Verwaltungsaufwand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 154, 231
  • NVwZ 2016, 1014
  • DÖV 2016, 697
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 12.13

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Bieterverfahren; Grundstück; Verkauf;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Die Drittbeteiligung nach § 8 Abs. 1 IFG dient in erster Linie dem Rechtsschutz des Dritten ("Grundrechtsschutz durch Verfahren"; vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 30).

    Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Falle des Bekanntwerdens der Information nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 28).

    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 47 und - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 ).

  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 43.12

    Bundesarchiv; Nutzungsrecht; Archivgut; Anbietungspflicht; Übergabepflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Der Zugangsanspruch erstreckt sich, auch ohne dass dies in § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG wie etwa in § 2 Abs. 4 Satz 1 UIG und § 1 VIG ausdrücklich geregelt ist, auf die Informationen, die bei der Behörde vorhanden sind (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 11 Rn. 11).

    Archivgut werden archivwürdige Unterlagen jedenfalls mit der Prüfung und Annahme angebotener Unterlagen durch das Bundesarchiv (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 11 Rn. 7).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Dieser Vorrang trägt dem Umstand Rechnung, dass das Recht des Dritten auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist, während der Antragsteller sich regelmäßig nur auf einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Informationszugang berufen kann (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 13; BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 13 Rn. 38 und Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - ZD 2016, 94 ).

    Vielmehr kommt lediglich ein Bescheidungsurteil in Betracht (BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 7 C 12.13 - BVerwGE 150, 383 Rn. 47 und - 7 C 18.12 - NVwZ 2015, 823 ).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Dies gilt angesichts der Weite der im Informationsfreiheitsgesetz anwendbaren Begriffsbestimmung des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2015 (BGBl. I S. 162) (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 20) insbesondere dann, wenn es um personenbezogene Daten geht.

    § 5 Abs. 2 IFG enthält für Informationen, die mit einem Dienst- oder Amtsverhältnis oder Mandat des Dritten in Zusammenhang stehen, und bei Informationen, die einem Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen, eine vorweggenommene Abwägung zugunsten des Schutzinteresses des Dritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 19).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Der Begriff der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist im Informationsfreiheitsgesetz kein anderer als in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 - Buchholz 406.252 § 9 UIG Nr. 1 Rn. 18).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist eng auszulegen, zumal die Bearbeitung von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz mittlerweile zum originären Aufgabengebiet der Behörde gehört (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 41).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Der erforderliche Wettbewerbsbezug kann fehlen, wenn die Informationen abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum heutigen Geschäftsbetrieb betreffen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2013 - 20 F 4.12 - juris Rn. 12 f. und vom 24. November 2015 - 20 F 4.14 - juris Rn. 27; Rossi, IFG, 1. Aufl. 2006, § 6 Rn. 68; Guckelberger, in: Gersdorf/Paal, Beck"scher Online-Kommentar Informations- und Medienrecht, Stand 1. Februar 2016, § 5 Rn. 28 § 6 Rn. 27).
  • VG Berlin, 26.02.2002 - 23 A 202.00

    Versagung der Einsicht in einen Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang wegen darin

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Er schließt eine Teilstattgabe wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands daher nur aus, wenn die Erfüllung des Teilanspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder aber auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 - juris Rn. 70; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2002 - 23 A 202.00 - NVwZ-RR 2002, 810 ).
  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Dieser Vorrang trägt dem Umstand Rechnung, dass das Recht des Dritten auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist, während der Antragsteller sich regelmäßig nur auf einen einfachgesetzlichen Anspruch auf Informationszugang berufen kann (vgl. BT-Drs. 15/4493 S. 13; BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 18.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 13 Rn. 38 und Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - ZD 2016, 94 ).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 7 C 2.15
    Er schließt eine Teilstattgabe wegen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands daher nur aus, wenn die Erfüllung des Teilanspruchs einen im Verhältnis zum Erkenntnisgewinn des Anspruchstellers und der Allgemeinheit unvertretbaren Aufwand an Kosten oder Personal erfordern würde oder aber auch bei zumutbarer Personal- und Sachmittelausstattung sowie unter Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten die Wahrnehmung der vorrangigen Sachaufgaben der Behörde erheblich behindern würde (vgl. VGH Kassel, Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1293/13 - juris Rn. 70; VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2002 - 23 A 202.00 - NVwZ-RR 2002, 810 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2013 - 8 A 1172/11

    Informationsanspruch gegen eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen

  • BVerwG, 05.04.2013 - 20 F 4.12

    Einsicht in im Rahmen der Aufsicht über ein Wertpapierhandelsunternehmen

  • Drs-Bund, 13.06.2002 - BT-Drs 14/9300
  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger

    a) Das Oberverwaltungsgericht geht bei der Prüfung des Versagungsgrundes nach § 5 Abs. 1 und 2 IFG zutreffend davon aus, dass es sich bei den streitigen Passagen des Schlussberichts jeweils um personenbezogene Daten im Sinne des § 5 Abs. 1 IFG handelt, deren Integrität nach der Grundregel des Satzes 1 - vorbehaltlich einer Abwägung im Einzelfall - grundsätzlich der Vorrang vor einem gegenläufigen Informationsinteresse des Antragstellers zukommt (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 26).

    Soweit diese Daten im Zusammenhang u.a. mit einem Dienstverhältnis stehen, kommt dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen immer der Vorrang im Sinne eines abwägungsresistenten Versagungsgrundes zu (BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 19 und vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 26).

    Es dient der Ermittlung schutzwürdiger Interessen Dritter, um so festzustellen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen eines dem Informationszugang entgegenstehenden privaten Rechtsguts vorliegen (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 22).

    Ob schließlich bei einer Vielzahl von Betroffenen der Aufwand - von einem Ermittlungsaufwand im Hinblick auf die aktuelle Adresse und die Erreichbarkeit des Betroffenen kann schon wegen der weiterhin bestehenden Rechtsbeziehungen zum ehemaligen Bediensteten als Pensions- bzw. Rentenempfänger keine Rede sein - der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens entgegenstehen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 22), bedarf keiner Klärung, denn eine solche Konstellation ist schon aufgrund der übersichtlichen Anzahl der Betroffenen hier nicht gegeben.

    Die Auslegung des Begriffs der personenbezogenen Daten richtet sich nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen (BVerwG, Urteile vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 20 und vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 22; Schoch, a.a.O., § 5 Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - 10 S 3000/18

    Informationsbegehren auf Einsicht in die Bauakten des Nachbargrundstücks;

    Die Beklagte hat hierzu auf die ausdrückliche Nachfrage des Senats mit Verfügung vom 15.10.2020 etwa ausgeführt, dass eine "Abtrennung der ... Gründungsstatik insbesondere der Terrasse ... nach Prüfung durch die Baurechtsbehörde ... nicht umsetzbar" sei, ohne dies aber auch nur im Ansatz zu plausibilisieren (zur Darlegungsobliegenheit vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 17 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2015 - 15 A 2342/12 - juris Rn. 13 ff.; Schoch, IFG, 2. Aufl., Vorbemerkung §§ 3 bis 6 Rn. 61 ff., § 5 Rn. 50).

    Die Entscheidung über den Informationszugang auf Grund der Abwägung im Einzelfall nach § 5 Abs. 1 zweite Alternative LIFG ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteile vom 17.03.2016 - 7 C 2.15 - juris Rn. 25 und vom 29.06.2017 - 7 C 24.15 - juris Rn. 27 [jeweils zum IFG Bund]; Schoch a. a. O. § 5 Rn. 2, 7 ff., 12 f., 32, 39 [zum IFG Bund]; Krämer in Debus a. a. O. § 5 Rn. 1, 18).

    Da das Gesetz für die Abwägung nach § 5 Abs. 1 zweite Alternative LIFG keine konkreten Leitlinien vorgibt, müssen - der allgemeinen Abwägungslehre folgend - die im Einzelfall kollidierenden Interessen identifiziert und konkretisiert sowie gewichtet und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden (zum IFG Bund vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 a. a. O. Rn. 25 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2019 - 15 A 873/18 - juris Rn. 156 ff.; Schoch a. a. O. Rn. 39 ff.; Guckelberger in Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, IFG § 5 Rn. 29 ff.; zum LIFG vgl. Beyerbach in Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, LIFG § 5 Rn. 2 ff.; Krämer a. a. O. Rn. 17 ff.).

    Die Schutzwürdigkeit von Daten, die bereits der Öffentlichkeit bekannt oder anderweitig leicht zu ermitteln sind, ist dagegen in der Regel als eher gering zu bewerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 a. a. O. Rn. 26, 30, 32; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.05.2019 a. a. O. Rn. 158 ff.).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Eine Informationsbeschaffungspflicht besteht - vorbehaltlich einer Pflicht zur Wiederbeschaffung von nach Eingang des Antrags weggegebener Unterlagen - nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 41).

    Die Voraussetzungen, unter denen ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand im Sinne dieser Bestimmung anzunehmen ist, der der Erfüllung eines gemäß § 1 Abs. 1 IFG unter Berücksichtigung der Versagungsgründe der §§ 3 bis 6 IFG dem Grunde nach zum Teil gegebenen Zugangsanspruchs entgegensteht, sind in der Rechtsprechung des Senats - auch unter Bezugnahme auf das angefochtene Urteil - geklärt (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231).

    Der Verwaltungsaufwand ist zudem nicht schon dann unverhältnismäßig, wenn er eine Verlängerung der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG erfordert oder selbst mit höheren Gebühren nicht angemessen abgebildet werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 24).

    Vielmehr ist gerade auch der Aufwand einzubeziehen, der für das Identifizieren der potenziell schutzwürdigen Angaben und deren anschließende Bewertung als zu schwärzende Information - gegebenenfalls unter Beteiligung betroffener Dritter nach § 8 Abs. 1 IFG - anfällt (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 7 C 2.15 - BVerwGE 154, 231 Rn. 19).

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