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   BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16   

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BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,49710)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2016 - 10 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,49710)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2016 - 10 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,49710)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EnWG §§ 46, 102
    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz; Auskunft; Auswahlverfahren; Gemeinde; Informationsfreiheitsgesetz; Informationsfreiheitsrecht; Konzessionsvertrag; Rechtsweg; Wegebenutzungsrecht; bürgerliche Rechtsstreitigkeit; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 EnWG 2005, § 102 EnWG 2005, § 17a GVG, § 13 GVG, § 17 GVG
    Rechtsweg für Klage auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abschluss eines Konzessionsvertrages

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für den Anspruch des Altkonzessionärs auf Einsicht in die von der Gemeinde geführten Akten im Verfahren auf Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages

  • doev.de PDF

    Rechtsweg für Klage auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abschluss eines Konzessionsvertrages

  • rewis.io

    Rechtsweg für Klage auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abschluss eines Konzessionsvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; bürgerliche Rechtsstreitigkeit; Akteneinsicht; Auskunft; Altkonzessionär; Konzessionsvertrag; Auswahlverfahren; Gemeinde; Wegebenutzungsrecht; marktbeherrschende Stellung; Informationsfreiheitsgesetz; Informationsfreiheitsrecht; Anspruchskonkurrenz; ...

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für den Anspruch des Altkonzessionärs auf Einsicht in die von der Gemeinde geführten Akten im Verfahren auf Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsweg für Klage auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abschluss eines Konzessionsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 320
  • NVwZ 2017, 329
  • DÖV 2017, 352
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Die Vorschrift unterwirft die Gemeinden hierbei besonderen Pflichten daher nicht wegen ihrer öffentlichen Aufgaben, sondern weil sie als praktisch alleiniger Wegeeigentümer in ihrem jeweiligen Gebiet eine marktbeherrschende Stellung innehaben (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - BGHZ 199, 289 und - KZR 65/12 - NVwZ 2014, 817).

    Die Vorschrift betrifft den Fall, dass eine Gemeinde das Wegenutzungsrecht einem Eigenbetrieb einräumt, die öffentliche Aufgabe der Versorgung ihrer Einwohner mit Energie also vollständig selbst wahrnehmen möchte, und unterwirft sie auch für diesen Fall den voranstehenden Beschränkungen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12 - NVwZ 2014, 817 Rn. 32 ff.).

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Es folgt zum anderen daraus, dass die begehrte Akteneinsicht dazu dient, die weitere Verfolgung oder Verteidigung materieller Rechtspositionen der Klägerin als Altkonzessionärin aus § 46 EnWG vorzubereiten (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 59/13 - BGHZ 199, 159 Rn. 18).

    Diese Zielsetzung prägt demzufolge auch die Voraussetzungen eines derartigen Informationsanspruchs (im Ergebnis wie hier: BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 59/13 - BGHZ 199, 159 Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 12.04.2013 - 9 B 37.12

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; Gewerbesteuer;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Öffentlich-rechtlicher Natur sind demgegenüber diejenigen Rechtsnormen, welche einen Träger öffentlicher Gewalt gerade als solchen berechtigen oder verpflichten, die also einen öffentlichen Verwaltungsträger zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (stRspr, vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 1/88 - BGHZ 108, 284 ; BVerwG, Beschluss vom 12. April 2013 - 9 B 37.12 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 308 = NJW 2013, 2298; Eyermann/Rennert, VwGO-Kommentar, 14. Aufl. 2014, Rn. 31 f., 44 zu § 40 VwGO m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Das setzt indes voraus, dass es sich um denselben Streitgegenstand handelt (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 3 = NVwZ-RR 2004, 551; Eyermann/Rennert, VwGO-Kommentar, Rn. 18 zu § 41 VwGO/§§ 17, 17b GVG).
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 15.10

    Anmeldung; Berechtigter; Beschwer; Bindungswirkung; Genossenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Der Streitgegenstand wird durch den geltend gemachten Klaganspruch sowie durch den Lebenssachverhalt definiert, aus dem er hergeleitet und mit dem er begründet wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 15.10 - BVerwGE 140, 290 Rn. 20; Eyermann/Rennert, VwGO-Kommentar, Rn. 23 f. zu § 121 VwGO m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 B 1.10

    Auslieferung; Bewilligung der Auslieferung; Auslieferungsverfahren; Europäischer

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Die Anfechtung der Entscheidung über die Verweisung löst ein selbstständiges Rechtsmittelverfahren aus, in dem über die Kosten nach den allgemeinen Vorschriften zu befinden ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 1 B 1.10 - BVerwGE 137, 52 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2012 - 7 B 5.12

    Wertpapier; Übernahmeangebot; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Die Auskunftsansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder sind zwar öffentlich-rechtlicher Natur und unterliegen der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 7 B 5.12 - Buchholz 400 IFG Nr. 8 = NVwZ 2012, 1563 und vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 307 = NZI 2012, 1020; BFH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - VII ER-S 1/12 - juris).
  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Öffentlich-rechtlicher Natur sind demgegenüber diejenigen Rechtsnormen, welche einen Träger öffentlicher Gewalt gerade als solchen berechtigen oder verpflichten, die also einen öffentlichen Verwaltungsträger zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (stRspr, vgl. GmS-OGB, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 1/88 - BGHZ 108, 284 ; BVerwG, Beschluss vom 12. April 2013 - 9 B 37.12 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 308 = NJW 2013, 2298; Eyermann/Rennert, VwGO-Kommentar, 14. Aufl. 2014, Rn. 31 f., 44 zu § 40 VwGO m.w.N.).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Die Vorschrift unterwirft die Gemeinden hierbei besonderen Pflichten daher nicht wegen ihrer öffentlichen Aufgaben, sondern weil sie als praktisch alleiniger Wegeeigentümer in ihrem jeweiligen Gebiet eine marktbeherrschende Stellung innehaben (vgl. BGH, Urteile vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - BGHZ 199, 289 und - KZR 65/12 - NVwZ 2014, 817).
  • BVerwG, 15.10.2012 - 7 B 2.12

    Steuerakten; Vollstreckungsakten; Informationszugang; Akteneinsicht; Rechtsweg;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16
    Die Auskunftsansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder sind zwar öffentlich-rechtlicher Natur und unterliegen der Gerichtsbarkeit der Verwaltungsgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2012 - 7 B 5.12 - Buchholz 400 IFG Nr. 8 = NVwZ 2012, 1563 und vom 15. Oktober 2012 - 7 B 2.12 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 307 = NZI 2012, 1020; BFH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - VII ER-S 1/12 - juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Der den ordentlichen Gerichten insoweit nach § 47 Abs. 5, § 102 EnWG bzw. § 87 Satz 1 GWB iVm. § 13 GVG zugewiesene Rechtsschutz (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2016 - 10 AV 1/16, EnWZ 2017, 191; OLG Frankfurt a.M., EnWZ 2018, 272) betrifft die durch § 46 EnWG konkretisierte, aus § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB abzuleitende bürgerlich-rechtliche Pflicht der Gemeinde als marktbeherrschendem Anbieter der Wegenutzungsrechte zur Auswahl des Konzessionärs für den Betrieb eines örtlichen Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 - Stromnetz Berkenthin).

    Das Energiewirtschaftsrecht bestimmt in § 46 EnWG mit seinem Verweis auf die Ziele iSd. § 1 Abs. 1 EnWG allein den Rahmen der kartellrechtlichen Pflichten aus § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB zur Gewährleistung eines Wettbewerbs um den Netzbetrieb in zeitlichen Abständen näher (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2016 - 10 AV 1/16, EnWZ 2017, 191 Rn. 6, 8; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 36 - Stromnetz Berkenthin).

    Die Gemeinde wird insoweit nicht als Verwaltungsträger mit Aufgaben zur Erreichung der überörtlichen Zielvorgaben des Energiewirtschaftsrechts betraut, quasi in Ergänzung zur Genehmigung eines Netzbetriebs oder zur Regulierung durch die zuständigen Behörden, sondern lediglich privatrechtlich als marktbeherrschender Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gemeindegebiet und beschränkt auf den betroffenen örtlichen Bereich des Netzbetriebs angesprochen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. November 2016 - 10 AV 1/16, EnWZ 2017, 191 Rn. 6; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 16, 37 - Stromnetz Berkenthin).

  • VG München, 02.02.2017 - M 24 K 16.3633

    Rechtsweg für Anspruch auf Akteneinsicht im Konzessionsverfahren

    Beim Abschluss von Konzessionsverträgen handelt die Gemeinde (bzw. Stadt) als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts, wobei ihr eine marktbeherrschende Stellung im Sinne des § 18 GWB zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris Leits., Rn 3-9; OLG Brandenburg Kartellsenat, U.v. 19.7.2016 - Kart U 1/15 - juris Leits., Orientierungss. 2, Rn. 43).

    Der vorliegend von der Klagepartei geltend gemachte Akteneinsichtsanspruch ist ein akzessorischer Auskunftsanspruch, der die bürgerlichrechtliche Rechtsnatur der Ansprüche aus § 46 Abs. 2 bis 4 EnWG teilt (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris Rn. 9).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. November 2016 - 10 AV 1/16 (- juris Rn. 7) darüber hinaus klargestellt, dass es für die bürgerlich-rechtliche Rechtsnatur der in § 46 EnWG geregelten Rechtsverhältnisse, auch der Anbieter mit den Gemeinden, unerheblich ist, ob der Konzessionsvertrag selbst bürgerlich-rechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Natur ist.

    Eine für Letzteres geltende Rechtswegzuweisung (§ 102 EnWG) ist daher auch auf die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts zu erstrecken (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris; vorausgehend OVG Lüneburg, B.v. 16.2.2016 - 7 OB 13/16 - juris Leitsatz, Rn.3, 4).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 21. November 2016 - 10 AV 1/16 (- juris Rn. 9) klargestellt, dass der mit der Klage verfolgte Anspruch auf Akteneinsicht die bürgerlich-rechtliche Natur der Ansprüche aus § 46 Abs. 2 bis 4 EnWG teilt.

    Das Akteneinsichtsrecht eines Beteiligten an dem Gas-konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG steht in einem engen Zusammenhang mit dem betreffenden Verfahren selbst, für welches die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte nach § 102 EnWG begründet ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris Rn. 9).

    Eine für Letzteres geltende Rechtswegzuweisung ist daher auch auf die Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts zu erstrecken (vgl. BVerwG, B.v. 21.11.2016 - 10 AV 1/16 - juris mit expliziter Abschichtung zum Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz unter Rn. 10-12; OVG Lüneburg, B.v. 16.2.2016 - 7 OB 13/16 - juris Leitsatz, Rn. 4 mit Bezugnahme auf BGH, B.v. 27.11.2013 - III ZB 59/13 - juris Ls. 1, 2, Rn 12, 15 unter Verneinung einer rechtswegüberschreitenden Entscheidungskompetenz gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 GVG durch Abschichtung zum auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang als zum Akteneinsichtsrecht auf der Grundlage des §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG zum dort zugrundeliegenden Fachgesetz des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes als anderem Streitgegenstand).

  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (vgl. BVerwG 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - Rn. 5, BVerwGE 156, 320) .

    Der Kläger verfolgt diese Klagebegehren unter Berufung auf datenschutzrechtliche Bestimmungen allein als selbstständige Hauptansprüche und nicht lediglich und auch nicht zusätzlich als Nebenansprüche, die nur der Vorbereitung von Schadensersatz- und Entschädigungsansprüchen dienen und als Annex zu diesen in der Rechtswegzuweisung denselben Regeln wie das Hauptrecht folgen würden (vgl. BVerwG 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - Rn. 9, BVerwGE 156, 320; BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 18, BGHZ 199, 159) .

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