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   BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63   

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BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63 (https://dejure.org/1963,311)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1963 - VII C 23.63 (https://dejure.org/1963,311)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1963 - VII C 23.63 (https://dejure.org/1963,311)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PBefG (1961) § 13 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 190
  • NJW 1964, 71
  • MDR 1963, 1039
  • DVBl 1963, 923
  • BB 1964, 107
  • DB 1963, 1571
  • DÖV 1964, 54
  • JR 1964, 433
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 5 EStG 1957

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
    Der Gerechtigkeit des einzelnen Falles, die ebenso wie die Rechtssicherheit Bestandteil des Rechtsstaatsgrundsatzes ist (vgl. BVerfGE 7, 194/196), könnte auf diesem Wege nur sehr beschränkt Rechnung getragen werden.
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
    Wie der Senat auch in dem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG VII C 139.61 - ausgeführt hat, ist dem Bewerber ein Anspruch auf richtige Ausübung des Ermessens der Behörde zuzubilligen, wie er auch vom I. Senat in seinem Urteil vom 18. August 1960 (BVerwGE 11, 95) anerkannt worden ist.
  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61

    Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
    Wie der Senat auch in dem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG VII C 139.61 - ausgeführt hat, ist dem Bewerber ein Anspruch auf richtige Ausübung des Ermessens der Behörde zuzubilligen, wie er auch vom I. Senat in seinem Urteil vom 18. August 1960 (BVerwGE 11, 95) anerkannt worden ist.
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
    Bei der Auslegung des § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG 1961 - ist von den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168/191) auszugehen, wonach beim Droschkenverkehr als ernste Gefahr im wesentlichen lediglich anzusehen sei, wenn das Droschkengewerbe bei unkontrollierbarem Eindringen neuer Unternehmen durch Übersetzung und ruinösen Wettbewerb in seiner Existenz bedroht sein würde; die Versagung der Genehmigung würde gerechtfertigt sein, wenn eine derartige Gefahr eingetreten oder in drohende Nähe gerückt sei (vgl. Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 52.59 -, NJW 1961, 2274, DÖV 1963, 32).
  • BVerwG, 14.07.1961 - VII C 52.59
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1963 - VII C 23.63
    Bei der Auslegung des § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG 1961 - ist von den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluß vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168/191) auszugehen, wonach beim Droschkenverkehr als ernste Gefahr im wesentlichen lediglich anzusehen sei, wenn das Droschkengewerbe bei unkontrollierbarem Eindringen neuer Unternehmen durch Übersetzung und ruinösen Wettbewerb in seiner Existenz bedroht sein würde; die Versagung der Genehmigung würde gerechtfertigt sein, wenn eine derartige Gefahr eingetreten oder in drohende Nähe gerückt sei (vgl. Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG VII C 52.59 -, NJW 1961, 2274, DÖV 1963, 32).
  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Diese Vorschrift, die verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Urteil vom 14. Juli 1961 - BVerwG 7 C 52.59 -, in NJW 1961, 2274; BVerwGE 16, 190 f. und 23, 314 f.), zwingt die Behörde zur Versagung der Genehmigung, wenn die öffentlichen Interessen dadurch beeinträchtigt werden, daß das örtliche Droschkengewerbe durch die Ausübung des beantragten Verkehrs in seiner Existenz bedroht wird.

    Die Genehmigungsbehörde muß in einem angemessenen Zeitabstand - etwa von einem Jahr - prüfen, ob infolge von Veränderungen der Umstände, die für die Frage der, Existenzbedrohung des gesamten örtlichen Droschkengewerbes bedeutsam sind, weitere Genehmigungen in welcher Zahl erteilt werden können (Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.; BVerwGE 16, 190 193]).

    Der Senat hat dieses vom Beklagten gehandhabte Prioritätssystem für rechtsstaatsgemäß angesehen (BVerwGE 16, 190 191]; 23, 314 318]).

    Die bisherige Erwägung des Senats (BVerwGE 16, 190 191]), daß das Prioritätssystem als Auswahlprinzip dem Gerechtigkeitsgedanken besser genügen könne als denkbare andere rechtstaatliche Lösungen - z.B. das öffentliche Ausschreiben der jeweils zu verteilenden Genehmigungen -, befreit wegen der einschneidenden Bedeutung, die die Auswahlregelung für den einzelnen Bewerber hat, den Gesetzgeber nicht von der Pflicht, Art und Anwendungsweise der Auswahlkriterien selbst wenigstens in den Grundzügen festzulegen.

    Die Frage, nach welchen Voraussetzungen und weiteren Kriterien die Zulassungsgrenze des § 13 Abs. 3 PBefG zu ermitteln ist, hat der Senat in seinen hierzu ergangenen Entscheidungen (BVerwGE 16, 190 ; 23, 314; Beschluß vom 29. September 1970 a.a.O.) erörtert, indem er die grundrechtlich (Art. 12 Abs. 1 GG ) gebotene Notwendigkeit betont hat, an die Versagung begehrter Neuzulassungen, die auf diese Vorschrift gestützt wird, strenge Anforderungen zu stellen.

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Diese verfassungsrechtlichen Bindungen für gesetzliche Berufszugangsbeschränkungen, die der erkennende Senat (vgl. Urteil vom 28. Juni 1963 in BVerwGE 16, 187; Urteil vom 28. Juni 1963 in BVerwGE 16, 190; Urteil vom 25. Februar 1966 in BVerwGE 23, 314; Urteil vom 27. November 1981 in BVerwGE 64, 238) in Anwendung des § 13 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 21. März 1961 (BGBl. I S. 241) - PBefG 1961 - konkretisiert hat, gelten auch für die Anwendung des durch Gesetz vom 25. Februar 1983 (BGBl. I S. 196, sog. Taxinovelle) geänderten § 13 Abs. 4 PBefG.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2016 - 12 S 2257/14

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem

    Soweit die zwischenzeitlich wohl mehrheitlich vertretene Auffassung zutreffen sollte, der Rang auf der Vormerkliste für die Vergabe von Taxikonzessionen gebe dem Bewerber eine den Schutz des § 42 Abs. 2 VwGO genießende Rechtsposition, die u.a. zum Widerspruch gegen die Zuteilung einer Konzession außerhalb der Vormerkliste oder ohne Berücksichtigung der Rangfolge berechtige (vgl. hierfür OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.06.1990 - 13 B 1283/90 - NVwZ-RR 1991, 147 7 C 45.88 - DVBl. 1990, 50>; VG Sigmaringen, Urteil vom 11.11.2015 - 1 K 3511/14 - juris Rn. 43; Bauer, Personenbeförderungsgesetz, 1. Aufl. 2010, § 13 Rn. 69; Jahn, in: Redeker/Uechtritz, Anwalts-Handbuch Verwaltungsverfahren, 2. Aufl., 2012, C. Personenbeförderungsrecht, Rn. 82; dagegen noch BVerwG, Urteil vom 28.06.1963 - VII C 23.63 - BVerwGE 16, 190 [194]), dürfte eine Unanfechtbarkeit der Genehmigung jedenfalls derzeit nicht gegeben sein.
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 26.16

    Anfechtbarkeit einer Genehmigung; Aushändigung der Genehmigungsurkunde;

    Soweit der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwas anderes zu entnehmen sein sollte - die Vorinstanzen verweisen hierfür auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1963 - 7 C 23.63 - BVerwGE 16, 190 -, wird daran nicht festgehalten.
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

    Das Berufungsgericht verkennt dabei, dass der Gesetzgeber - einer Anregung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 64, 238 ) folgend - das mit der Vormerkliste verfolgte Prioritätsprinzip in § 13 Abs. 5 PBefG ausdrücklich als ein Auswahlkriterium bei einem Bewerberüberhang normiert hat, da es "dem Gerechtigkeitsgedanken besser genügen könne als denkbare andere rechtsstaatliche Lösungen" und "Raum für weitere Differenzierungen lässt" (BVerwGE 64, 238 , im Anschluss an BVerwGE 16, 190 ; 23, 314 ).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1747/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen auf die Missachtung eines vorrangigen Listenplatzes gestützten Primärrechtsschutzanspruch bislang verneint und den übergangenen Bewerber auf Schadensersatzansprüche verwiesen (BVerwG, Urteil vom 28.06.1963 - VII C 23.63 -, BVerwGE 190, 193 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2017 - 9 S 8/16

    Konkurrentenstreitigkeit hinsichtlich der Vergabe von Taxikonzessionen

    Auch mit Blick auf den durch das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) grundsätzlich eingeräumten Zulassungsanspruch eines Bewerbers geht der Senat davon aus, dass das Recht aus der Rangstelle auch den Anspruch auf einen dieses Recht nicht verletzenden Abbau der Vormerkliste umfasst (so die mittlerweile mehrheitlich vertretene Auffassung, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.06.1990 - 13 B 1283/90 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Januar 2017, § 13 Rn. 62; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand: Dezember 2016, § 13 Rn. 91 i); Bauer, Personenbeförderungsgesetz, 2010, § 13 Rn. 68 f.; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 13 Rn. 197; Kopp, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 42 Abs. 2 Rn. 305; Jahn, in: Redeker/Uechtritz, Anwaltshandbuch Verwaltungsverfahren, 2. Aufl. Teil C Rn. 90; anders noch BVerwG, Urteil vom 28.06.1963 - VII C 25.63 -, BVerwGE 16, 190; offen gelassen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2016 - 12 S 2257/14 -, VBlBW 2017, 124).
  • BVerwG, 03.11.1976 - VII C 60.74

    Güterfernverkehrsgenehmigungen - Auswahl der Bewerber - Auswahlerwägungen -

    Eine Zusammenballung der Genehmigungen in der Hand weniger Personen würde in Anbetracht der großen Anzahl von Interessierten mit den Zielen einer sachgemäßen Verteilung dieser wirtschaftlich, begehrten Konzessionen nicht in Einklang zu bringen sein; für andere, bisher nicht berücksichtigte Bewerber würde dadurch der Zugang zu dem Beruf des Güterfernverkehrsunternehmers übermäßig behindert werden (vgl. BVerwGE 16, 190 [BVerwG 28.06.1963 - VII C 23/63] [192]; 23, 314 [318]).
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 27.16

    Ablehnung der Ersterteilung von zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr

    Soweit der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwas anderes zu entnehmen sein sollte - die Vorinstanzen verweisen hierfür auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1963 - 7 C 23.63 - BVerwGE 16, 190 -, wird daran nicht festgehalten.
  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1748/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2

    Das Bundesverwaltungsgericht hat einen auf die Missachtung eines vorrangigen Listenplatzes gestützten Primärrechtsschutzanspruch bislang verneint und den übergangenen Bewerber auf Schadensersatzansprüche verwiesen (BVerwG, Urteil vom 28.06.1963 - VII C 23.63 -, BVerwGE 190, 193 f.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2003 - L 3 KA 101/01

    Anspruch eines Facharztes für Augenheilkunde auf unbeschränkte Zulassung als

  • BVerwG, 10.11.1980 - 7 B 153.80

    Grundsatz der Priorität als eines von mehreren denkbaren sachlichen Kriterien des

  • BVerwG, 18.10.1973 - II C 25.71

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sachlage und Rechtslage bei einer

  • BVerwG, 03.08.1983 - 7 B 106.82

    Existenzgefährdung des örtlichen Droschkengewerbes - Berücksichtigung der

  • BVerwG, 29.09.1970 - VII B 22.70
  • VG Hannover, 06.12.2006 - 11 B 8056/06

    Konkurrierende Anträge für die Festsetzung der Standplatzverteilung eines

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