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   BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62   

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BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62 (https://dejure.org/1963,119)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1963 - VII C 60.62 (https://dejure.org/1963,119)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1963 - VII C 60.62 (https://dejure.org/1963,119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in einem elterlichen Betrieb - Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage und einer Beiladung des Leiters des Bezirkswehrersatzamtes - Bestimmung des Begriffs "elterlicher Betrieb" i. S. von § 12 Abs. 4 S. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 65; WpflG § 12 Abs. 4

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 219
  • NJW 1963, 2184
  • BB 1964, 17
  • DB 1963, 1611
  • DÖV 1963, 915
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 31.58
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
    Haben die Verwaltungsgerichte während der Geltung der MRVO 165 die Leiter der Kreis- und Bezirkswehrersatzämter als rechtlich interessierte Dritte angesehen und deshalb zum Rechtsstreit beigeladen (so in der von der Revision erwähnten, durch Urteil des Revisionsgerichts vom 3. Oktober 1958 abgeschlossenen Sache BVerwG VII C 31.58), so beruhte dies darauf, daß nach damaligem Verfahrensrecht nicht der Rechtsträger der Wehrverwaltung, sondern die jeweils tätig gewordenen Ausschüsse oder Kammern zu verklagen waren, so daß die Behördenleiter im Rechtsstreit ohne eigene prozeßrechtliche Beteiligung mit ihrer Auffassung nicht mehr zu Worte gekommen wären.
  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 112.59
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schonim Urteil vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 -, NJW 1960, 644, ausgeführt, daß die auf § 12 Abs. 4 WehrPflG gestützte Klage auf Aufhebung des Musterungsbescheides in § 35 WehrPflG nicht nur als Anfechtungsklage bezeichnet, sondern ihrem Wesen nach auf die Anfechtung beschränkt ist.
  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
    Das Rubrum der Klage ist im Revisionsverfahren dahin zu berichtigen, daß nicht der Musterungsausschuß, sondern die Bundesrepublik, vertreten durch den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltung II, beklagte Partei ist (vgl. das Urteil vom 3. August 1962, BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61]).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 91.67

    Aufhebung des Musterungsbescheids - Maßgeblichkeit von Sach- und Rechtsstand im

    Zum Begriff des "elterlichen" landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 des Wehrpflichtgesetzes (Abweichung von BVerwGE 16, 219).

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar davon auszugehen, daß der Zweck der Zurückstellungsvorschrift des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG auch darin liegt, dem Wehrpflichtigen die ihm bereits eigene oder die ihm doch später mit Wahrscheinlichkeit zufallende wirtschaftliche Existenzgrundlage zu sichern (BVerwGE 16, 219).

    Diese rechtliche Beurteilung, mit der der erkennende Senat im Ergebnis abweicht von der erwähnten Entscheidung BVerwGE 16, 219, schließt es aus, im Wege einer erweiternden Auslegung den Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WpflG auch anzuwenden auf ein Zurückstellungsbegehren, mit dem der Wehrpflichtige seine Unentbehrlichkeit für einen solchen landwirtschaftlichen Betrieb geltend macht, der nicht in dem dargelegten Sinn sein "elterlicher" Betrieb oder ein ihm bereits selbst gehörender Betrieb ist.

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG unter den Nummern 1 bis 3 besonders hervorgehobenen Tatbestände keine erschöpfende Aufzählung der Zurückstellungsgründe wegen besonderer Härte, enthalten und daß deshalb die Anerkennung anderer persönlicher Gründe als Zurückstellungsgründe nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG nicht ausgeschlossen ist, wenn ihre Nichtberücksichtigung zu einer besonderen Härte der Einberufung führen würde (BVerwGE 16, 219 und 24, 123).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Steuerausschüsse

    Hiergegen sind weder in der Rechtsprechung (BVerwGE 2, 147 [148]; 7, 66 [73]; 9, 169 [170]; 15, 106 [107]; 16, 219 [221]) noch im Schrifttum (z. B. Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Bd. I 2. Aufl. 1964, S. 115 f.) grundsätzliche Bedenken geäußert worden.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 49.93

    Beiladung - Bundesland als Beklagter - Vermögensrechtliche Angelegenheit

    Er ist dennoch Teil des Verwaltungsträgers, dem die Widerspruchsentscheidung zuzurechnen ist und der trotz der Weisungsfreiheit des Ausschusses in seiner prozessualen Handlungsfreiheit nicht beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG 7 C 60.62 - BVerwGE 16, 219 [221]).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65

    Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines

    Dagegen besteht z. B. keine solche unmittelbare Beteiligung bei der Untersagung des Gewerbebetriebes für einen Mitgesellschafter (BVerwG, Beschluß vom 13. Mai 1964 - BVerwG I CB 12.64 - [GewArch. 65, 34 = Buchholz BVerwG 310, § 65 VwGO Nr. 5]), im Wehrpflichtrecht für den Leiter des Kreiswehrersatzamts (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62 - [BVerwGE 16, 219, 221 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 60/62]]), bei der Genehmigung neuer Musterbedingungen einer Lebensversicherung für eine Unfallversicherung (BVerwG, Beschluß vom 2. September 1960 - BVerwG I A 1.58 - [VerBAV 1960, 270]) und bei der Anfechtungsklage eines Beteiligten gegen einen Zusammenlegungsbeschluß nach § 93 Abs. 2 FlurbG für weitere Beteiligte (BVerwG, Beschluß vom 19. November 1965 - BVerwG IV CB 162.65 - [RdL 1966, 52]).
  • BVerwG, 17.01.1964 - VII C 177.63

    Rechtsmittel

    Die Beklagte bezieht sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 -, vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62, VII C 94.62 und VII C 96.62 - und vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 -.
  • BVerwG, 08.12.1969 - VIII B 80.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Es entspricht ferner der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG unter den Nummern 1 bis 3 besonders hervorgehobenen Tatbestände keine erschöpfende Aufzählung der Zurückstellungsgründe wegen besonderer Härte enthalten und daß deshalb die Anerkennung anderer persönlicher Gründe als Zurückstellungsgründe nach der allgemeinen Härteregelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 16, 219 und 24, 123).
  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 188.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die in § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG unter den Nummern 1 bis 3 besonders hervorgehobenen Tatbestände keine erschöpfende Regelung der besonderen Härtefälle enthalten und daß deshalb die Anerkennung anderer persönlicher Gründe als Zurückstellungsgründe nach der allgemeinen Härteregelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG nicht ausgeschlossen ist (BVerwGE 16, 219 und 24, 123).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VIII B 111.67

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Sie geht andererseits davon aus, daß bei der Anwendung der Zurückstellungstatbestände zwischen der Berufsausbildung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG und der durch diese Vorschrift nicht begünstigten beruflichen Fortbildung neben einer bereits aufgenommenen Berufstätigkeit zu unterscheiden ist (BVerwGE 22, 238 [BVerwG 15.10.1965 - VII C 51/65]; Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG VIII C 32.67 -), daß aber die nebenberufliche Weiterbildung deswegen nicht schlechthin als Zurückstellungsgrund außer Betracht bleiben muß, sondern nach Maßgabe der Verhältnisse des Einzelfalles unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Härteregelung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG zur Zurückstellung führen kann (BVerwGE 16, 219; 24, 123) [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 66/65].
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 28.63

    Rechtsmittel

    Der Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG steht unter dem Zurückstellungsgrund "besondere Härte" (vgl. das Urteil vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 219 [220]), die einzelnen Tatbestände des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 3 WehrPflG treffen, wie das Gesetz besagt, diesen Oberbegriff nur "in der Regel".
  • BVerwG, 22.09.1970 - VIII B 74.70

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 26.06.1970 - VIII CB 42.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.05.1968 - VIII B 16.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 27.03.1968 - VIII CB 17.67

    Unterbrechung der Berufsausbildung des Wehrpflichtigen für die Zeit des

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII C 142.63

    Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für die Entscheidung über eine

  • BVerwG, 19.08.1963 - VII B 100.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.07.1968 - VIII B 50.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 82.65

    Rüge eines Verfahrensmangels nach § 34 Wehrpflichtgesetz (WPflG) - Zurückstellung

  • BVerwG, 12.09.1963 - VII C 153.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
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