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   BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62   

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BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62 (https://dejure.org/1963,43)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1963 - II C 158.62 (https://dejure.org/1963,43)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1963 - II C 158.62 (https://dejure.org/1963,43)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 241
  • NJW 1963, 1994
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Rechtsfehlerfrei hat es unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 12 GG entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. insbesondere BVerfGE 7, 377, BVerwGE 6, 13) den vom Beklagten eingerichteten Vorbereitungsdienst für Forstreferendare als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne dieses Artikels des Grundgesetzes angesehen.

    Der vorerwähnten Entscheidung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 6, 13 [15]) ist zu entnehmen, daß als (allgemeine) Ausbildungsstätte eine Einrichtung anzusehen ist, die ein Bewerber durchlaufen haben muß, um nach Ablegung der nur über diese Einrichtung erreichbaren Prüfung Berufe ergreifen oder öffentliche Ämter bekleiden zu können, welche die durch die Prüfung erlangte Qualifikation voraussetzen.

    Diese Vorschrift ermöglicht zwar Sonderregelungen, soweit die Ausbildungsstätte nur der Ausbildung für Berufe mit Tätigkeiten dient, die ausschließlich dem öffentlichen Dienst vorbehalten sind (vgl. BVerwGE 6, 13 [16]; BVerfGE 7, 377 [397 f.]; Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 148.60 -, MDR 1962 S. 503).

    Schließlich hat das Berufungsgericht zutreffend dargelegt, es sei nicht ersichtlich, daß durch die Berufung des Klägers auf das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte etwa für den Bestand der Gemeinschaft notwendige Rechtsgüter gefährdet würden (vgl. BVerwGE 6, 13 [17]; BVerfGE 7, 377 [408]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Rechtsfehlerfrei hat es unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht zu Art. 12 GG entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze (vgl. insbesondere BVerfGE 7, 377, BVerwGE 6, 13) den vom Beklagten eingerichteten Vorbereitungsdienst für Forstreferendare als allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne dieses Artikels des Grundgesetzes angesehen.

    Diese Vorschrift ermöglicht zwar Sonderregelungen, soweit die Ausbildungsstätte nur der Ausbildung für Berufe mit Tätigkeiten dient, die ausschließlich dem öffentlichen Dienst vorbehalten sind (vgl. BVerwGE 6, 13 [16]; BVerfGE 7, 377 [397 f.]; Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 148.60 -, MDR 1962 S. 503).

    Schließlich hat das Berufungsgericht zutreffend dargelegt, es sei nicht ersichtlich, daß durch die Berufung des Klägers auf das Grundrecht der freien Wahl der Ausbildungsstätte etwa für den Bestand der Gemeinschaft notwendige Rechtsgüter gefährdet würden (vgl. BVerwGE 6, 13 [17]; BVerfGE 7, 377 [408]).

  • BVerwG, 20.06.1958 - VII C 111.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Dieser Zusammenhang verbietet es, die Zulassung zu einer Ausbildungsstätte mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer gleichartigen Ausbildung in einem anderen Bundesland zu verweigern (vgl. hierzu BVerwGE 7, 125 [139 f.]; 10, 136 [120]).
  • BVerwG, 08.07.1959 - IV C 250.57
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Der Beklagte hat bis zum Erlaß des angefochtenen Urteils entsprechende Beweisanträge nicht gestellt, obgleich auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Prozeßbeteiligten verpflichtet sind, das Gericht bei der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen; die Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts endet im Verwaltungsstreitverfahren dort, wo die Partei ihrer Pflicht zur Mitwirkung am Rechtsstreit nicht nachkommt (BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 250.57 - NJW 1959, 2134 [L] und vom 31. Januar 1963 - BVerwG II C 35.61 -).
  • BVerwG, 29.01.1960 - VII C 201.59
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Dieser Zusammenhang verbietet es, die Zulassung zu einer Ausbildungsstätte mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer gleichartigen Ausbildung in einem anderen Bundesland zu verweigern (vgl. hierzu BVerwGE 7, 125 [139 f.]; 10, 136 [120]).
  • BVerwG, 27.09.1961 - I C 148.60

    Voraussetzungen einer Ernennung zum Notar - Ablehnung der Bestellung als

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Diese Vorschrift ermöglicht zwar Sonderregelungen, soweit die Ausbildungsstätte nur der Ausbildung für Berufe mit Tätigkeiten dient, die ausschließlich dem öffentlichen Dienst vorbehalten sind (vgl. BVerwGE 6, 13 [16]; BVerfGE 7, 377 [397 f.]; Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 148.60 -, MDR 1962 S. 503).
  • BVerwG, 31.01.1963 - II C 35.61

    Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem G131 - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1963 - II C 158.62
    Der Beklagte hat bis zum Erlaß des angefochtenen Urteils entsprechende Beweisanträge nicht gestellt, obgleich auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Prozeßbeteiligten verpflichtet sind, das Gericht bei der Aufklärung des Sachverhalts zu unterstützen; die Verpflichtung des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts endet im Verwaltungsstreitverfahren dort, wo die Partei ihrer Pflicht zur Mitwirkung am Rechtsstreit nicht nachkommt (BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1959 - BVerwG IV C 250.57 - NJW 1959, 2134 [L] und vom 31. Januar 1963 - BVerwG II C 35.61 -).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Daher fordert Art. 12 Abs. 1 GG für Bewerber, die wegen beamtenrechtlicher Eignungsmängel nicht in das für die Ausbildung üblicherweise vorgesehene Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen werden können, die Schaffung eines auch ihnen zugänglichen besonderen Ausbildungsverhältnisses, das öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich ausgestaltet sein kann (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 a.a.O. S. 371 ff.; BVerwG, Urteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG 2 C 158.62 - BVerwGE 16, 241 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 37 und vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - BVerwGE 62, 267 = Buchholz 237.1 Art. 43 BayBG Nr. 4; BAG, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 7 AZR 383/85 - BAGE 53, 137 und Beschluss vom 15. Mai 1987 - 7 AZR 664/85 - BAGE 54, 340 ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    W. F.: BVerwGE 6, 13; DÖV 1958, 227; JZ 1958, 409; MDR 1958, 269; NJW 1958, 562; RiA 1958, 189.}} [15]; 16, 241 {{Fussnote|2|BVerwG, 23.07.1963, II C 158/62.

    W. F.: BVerwGE 16, 241; NJW 1963, 1994; VerwArch.

    55, 73; ZBR 1964, 24.}} [243]) ist als (allgemeine) Ausbildungsstätte eine Einrichtung anzusehen, die ein Bewerber durchlaufen haben muß, um nach Ablegung der nur über diese Einrichtung erreichbaren Prüfung Berufe ergreifen oder öffentliche Ämter bekleiden zu können, welche die durch die Prüfung erlangte Qualifikation voraussetzen.

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Dabei wird insbesondere bezweifelt, ob Schulen, die keine berufsspezifische Ausbildung vermitteln, als Ausbildungsstätten im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG anzusehen sind (offengelassen in BVerfGE 34, 165 [195] - hess. Förderstufe; vgl. auch BVerwGE 16, 241).
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