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   BVerwG, 19.12.1963 - I C 123.60   

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https://dejure.org/1963,419
BVerwG, 19.12.1963 - I C 123.60 (https://dejure.org/1963,419)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1963 - I C 123.60 (https://dejure.org/1963,419)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1963 - I C 123.60 (https://dejure.org/1963,419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Rechtmäßigkeit der Versagung einer Ausnahmegenehmigung zum Bauen in der Nähe von Wäldern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 315
  • ZMR 1964, 286
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.07.1956 - I C 91.54
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1963 - I C 123.60
    Auf dieser Grundlage hat der Senat in BVerwGE 4, 57 (59) [BVerwG 12.07.1956 - I C 91/54] entschieden, ein präventives Bauverbot in einem Landschaftsschutzgebiet sei statthaft, doch müsse ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung bestehen, wenn die durch das Naturschutzgesetz geschützten Belange durch den Bau nicht gefährdet werden; denn das Bauverbot dürfe materiell nicht weiter reichen, als es im Interesse des gesetzlich anerkannten Schutzgutes erforderlich sei.
  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1963 - I C 123.60
    Wie der Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 2, 172 (174) [BVerwG 28.06.1955 - I C 146/53] ausgeführt hat, gehört es zum Wesen der Eigentumsbindung, daß sie erfolgt, um das Eigentum gegen übergeordnete oder gleichgeordnete kollidierende Werte abzugrenzen, und daß sie hierdurch gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer

    Zum Wesen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckten Eigentumsbindung gehört, "daß sie erfolgt, um das Eigentum gegen übergeordnete oder gleichgeordnete kollidierende Werte abzugrenzen, und daß sie hierdurch gerechtfertigt ist"(Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53- BVerwGE 2, 172 [174]; ebenso dieUrteile vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 29.58 - BVerwGE 7, 297 [299], vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - BVerwGE 16, 301 [304] undvom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 123.60 - BVerwGE 17, 315 [321]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bei zahlreichen Vorschriften auf dem Gebiet des Bau-, Gewerbe- und Wasserrechts mit dieser Frage befasst (BVerwGE 11, 331; 17, 315; 22, 129; 24, 23; 27, 29; 28, 29 und 131; 31, 15; 32, 179) und sie dann bejaht, wenn zusätzlich zu dem von einer Vorschrift angestrebten objektiv-rechtlichen Interessenausgleich zwischen Allgemein- und Einzelinteressen die Einräumung einer besonderen Rechtsposition zugunsten eines hinreichend bestimmten Personenkreises erkennbar ist.
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 43/20

    Waldabstand; Eigentumsgarantie; Prozessurteil; Rechtsschutzbedürfnis

    Waldabstandsreglungen für Bauten sind deshalb grundsätzlich mit der Eigentumsgarantie vereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1963 - 1 C 123.60 -, BVerwGE 17, 315, 318 ff. = juris Rn. 14 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 16. März 2006 - 1 LB 3/05 -, juris Rn. 24).

    Sie dürfen aber nicht weitergehen, als es zur Wahrung der Schutzgüter erforderlich ist; ein absolutes Bauverbot in einem Geländestreifen wäre mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 19. Dezember 1963 a. a. O.).18 Diesen Anforderungen wird die Regelung des § 25 Abs. 3 Satz 1 SächsWaldG gerecht.

  • OVG Berlin, 02.05.1977 - II B 2.77

    Befreiung vom naturschutzrechtlichen Vegetationsschutz ; Vorbeugender

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  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 470

    Bestattung der Aschenreste auf Privatgrundstück - zur Verletzung der Grundrechte

    § 9 Abs. 3 FBG ist aber gerade die verfassungsrechtlich unerläßliche Ergänzung zu § 9 Abs. 1 FBG: Die Grundrechte einschränkende Regelung des Absatzes 1 wird erst dadurch zulässig, daß Absatz 3 Ausnahmen vorsieht und mit einem Rechtsanspruch auf Erteilung ausstattet (vgl. Bachof, Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, JZ 1966, Seite 224 ff unter Nr. 19 zu BVerwGE 17, 315).
  • BVerwG, 20.01.1983 - 4 B 217.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erlass eines

    Soweit die Beschwerde vorbringt, das Berufungsgericht weiche mit der von ihm vorgenommenen Gleichsetzung der Begriffe "Leichtigkeit" und "Sicherheit" des Verkehrs von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 16, 116; 17, 315 [BVerwG 19.12.1963 - I C 77/60]; 19, 238 [BVerwG 31.08.1964 - VIII C 350/63]; 35, 319 [BVerwG 25.06.1970 - I C 10/69]; 45, 147 [BVerwG 24.04.1974 - VIII C 42/73]; 56, 56) [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]ab und deshalb müsse die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden, kann sie damit nicht durchdringen.
  • BVerwG, 05.03.1969 - VII B 28.67

    Verbot privater Müllverbrennungsanlagen in einer städtischen Satzung über die

    Die Satzungsvorschrift, die den Betrieb, privater Müllverbrennungsanlagen verbietet, könnte nach dem Gesagten gleichwohl rechtswidrig sein, wenn die (entschädigungslose) Eigentumsbeschränkung nicht "von dem geregelten Sachbereich her geboten" ist (so BVerfGE 21, 73 [86]; ebenso BVerwGE 17, 315. [521]; 19, 94 [99]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.05.1978 - VI A 37/76

    Anbringen eines Werbeschildes an einer Bahnstrecke; Einpassung einer Werbetafel

    (BVerwGE 2, 175 [BVerwG 28.06.1955 - I C 146/53] ; 17, 322 [BVerwG 19.12.1963 - I C 123/60] ; 21, 251 [BVerwG 24.06.1965 - VI C 176/61]; 24, 129 [BVerwG 13.05.1966 - VII C 142/65] und BauR 1971, 40), erscheint dem Senat doch zweifelhaft.
  • BVerwG, 12.03.1970 - IV B 145.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verunstaltende Wirkung einer

    Die Klägerin sieht in dem - wie sie meint - zusätzlichen Erfordernis des "Erwartens" eine unberechtigte Einschränkung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Verunstaltung" (insbesondere in den Entscheidungen BVerwGE 2, 172; 17, 322 [BVerwG 19.12.1963 - I C 123/60]; 27, 129) [BVerwG 24.05.1967 - VIII C 77/67].
  • VG Cottbus, 29.06.2018 - 3 L 329/18

    Antrag auf Einstellung einer Aufforstungsmaßnahme

    Auch lässt sich der von dem Antragsteller beigefügten Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht vom 19. Dezember 1963 - I C 123.60 - nicht entnehmen, dass etwa in dem Abstand von 30 oder 50 Metern zum Wald jegliche Wohnbebauung ausgeschlossen wäre.
  • OVG Saarland, 28.11.1975 - II R 55/75

    Befürchtung des Entstehens einer Splittersiedlung ; Bebaubarkeitsqualität eines

  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 135.65

    Rechtsmittel

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