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   BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60   

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BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60 (https://dejure.org/1964,175)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1964 - VII C 87.60 (https://dejure.org/1964,175)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1964 - VII C 87.60 (https://dejure.org/1964,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Beamtenrechtsänderungsgesetzes (BRÄndG) - Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Staates - Abwerbung ausgesuchter Arbeitskräfte unter den Gemeinden - Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts durch Gesetze - Einführung landesgesetzlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 135
  • NJW 1964, 1537
  • DÖV 1964, 347
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.07.1957 - VI B 109.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Die gleiche Rechtsauffassung hat auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei Entscheidungen vertreten(Beschlüsse vom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 - undvom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 -).

    Aus allen diesen Gründen ergibt sich, daß es nicht gegen die Schutzbestimmungen in § 4 Abs. 1 und Abs. 3 TVG verstößt, wenn im öffentlichen Dienst den Gemeinden durch Gesetz die Überschreitung von tariflichen Lohnsätzen verboten wird (so auch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 -).

    Im übrigen sind Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts durch Gesetze zulässig, soweit sie sachlich notwendig sind und die Institution der Selbstverwaltung nicht in ihrem Wesensgehalt antasten (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 -;vom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 -).

  • BVerwG, 18.07.1957 - VI B 111.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Die gleiche Rechtsauffassung hat auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in zwei Entscheidungen vertreten(Beschlüsse vom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 - undvom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 -).

    Im übrigen sind Einschränkungen des Selbstverwaltungsrechts durch Gesetze zulässig, soweit sie sachlich notwendig sind und die Institution der Selbstverwaltung nicht in ihrem Wesensgehalt antasten (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 17. Juli 1957 - BVerwG VI B 109.56 -;vom 18. Juli 1957 - BVerwG VI B 111.56 -).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.02.1956 - VerfGH 6/55
    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Dadurch wird im übrigen die Versuchung ausgeschaltet, bei der Neubesetzung offener Stellen wegen des Mangels an geeigneten Kräften aus unsachlicher Gründen Personen eine Besoldung zukommen zu lassen, die ihrer fachlichen Eignung nicht entspricht, was mit dem Wohle der Selbstverwaltung und dem Wohle der Allgemeinheit nicht vereinbar ist (VerfGH Nordrh.-Westf., Entscheidung vom 4. Februar 1956 - DÖV 1956 S. 369).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    An diese Feststellungen ist der Senat nach § 562 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO grundsätzlich gebunden (Schunck-de Clerck, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. 2 zu § 137 VwGO; BVerwGE 10, 357), soweit nicht Bundesrecht entgegensteht.
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das Beamtenrechtsänderungsgesetz für nicht mehr geltendes Recht erklärt (BVerfGE 4, 115 [137]) Diese Entscheidung bezieht sich aber nur auf die Sperrvorschriften zwischen Bund und Ländern, so daß sie der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, daß das Beamtenrechtsänderungsgesetz, soweit es sich auf das Verhältnis zwischen den bayerischen Gemeinden und dem bayerischen Staat bezieht, noch geltendes bayerisches Landesrecht ist, nicht entgegensteht (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1959; Buchholz 238.0. § 40 BRÄndG Nr. 1).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Die Selbstverwaltung der Gemeinden ist ein geschichtlich gewordener Begriff, da die historische Entwicklung in einem gewissen Umfange bei der Bestimmung dessen berücksichtigt werden muß, was unter Selbstverwaltung der Gemeinden zu verstehen ist (BVerfGE 8, 332 [360]; 1, 167 [178]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Die Selbstverwaltung der Gemeinden ist ein geschichtlich gewordener Begriff, da die historische Entwicklung in einem gewissen Umfange bei der Bestimmung dessen berücksichtigt werden muß, was unter Selbstverwaltung der Gemeinden zu verstehen ist (BVerfGE 8, 332 [360]; 1, 167 [178]).
  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Insoweit hat der Bund nur das Recht zum Erlaß von Rahmenvorschriften nach Art. 75 Nr. 1 GG (vgl. Bundesarbeitsgericht, Gr. Senat, Beschluß vom 28. November 1956 - DVBl. 1958 S. 201 -).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1964 - VII C 87.60
    Dieser Widerspruch löst sich jedoch auf, wenn die Verfassung als Einheit betrachtet und nicht jeder Artikel des Grundgesetzes isoliert ausgelegt wird, sondern aus dem Gesamtinhalt der Verfassung Grundsätze abgeleitet werden, die ihr vorausliegen (BVerfGE 1, 208 [227]).
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Anderes gilt nur dort, wo die öffentlich-rechtlichen Bindungen eine gesonderte Behandlung erfordern und damit die generellen Vorgaben des Arbeitsschutzes im Sinne einer Spezialregelung überlagern (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1964 - 7 C 87.60 - BVerwGE 18, 135 ; ähnlich auch BVerfG, Beschluss vom 27. März 1979 - 2 BvL 2/77 - BVerfGE 51, 43 ).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses

    Das ist allgemein anerkannt für Maßnahmen des Staates gegen Gemeinden, die im Wege der sogenannten Kommunalaufsicht ergehen (BVerwGE 2, 329 mit weiteren Hinweisen; BVerwGE 18, 135).

    Insofern greift der Beschluß des LPA in die Personalhoheit als Teil des Selbstverwaltungsrechts der kommunalen Körperschaft (BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [175]; 7, 358; 8, 332 [359]; 9, 268 [289]; 17, 172 [182]; BVerwGE 2, 329 [333]; 18, 135 [141 f.]; 19, 121 [123]) im konkreten Fall ein.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 167 (175) [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] in ständiger Rechtsprechung Eingriffe in die Personalhoheit der kommunalen Körperschaften für verfassungsmäßig erklärt, wenn der Eingriff den Kern, d.h. den unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwicklung zu bestimmenden Wesensgehalt des Selbstverwaltungsrechts unangetastet läßt (ebenso BVerwGE 2, 329 [332]; 18, 135 [142]; 19, 121 [123]).

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    anzusehen sind (vgl. Kuntze/Ertl/Hermann/ Eickmann, Grundbuchrecht, 2. Aufl., § 43 Grundbuchverfügung, Rdnr. 2 mit Hinweis auf BGH, NJW 1963, S. 1630 ; BVerwG, BayVBl. 1964, S. 186; OVG Münster, Sparkasse 1966, S. 148; Horber, Grundbuchordnung , 15. Aufl., § 12 Anm. 2 B b; Haegele, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Fn. 1 zu Rdnr. 113; a. A. LG Heilbronn, BWNotZ 1981, S. 144).
  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

    Mit Recht hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 13. März 1964 betont, daß in allen Gemeinden und Ländern die öffentlichen Aufgaben mit der gleichen Sorgfalt wahrzunehmen seien, und sie in gleicher Weise die Verantwortung für die sparsame Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel treffe, die von der Allgemeinheit aufgebracht werden müßten (BVerwGE 18, 135, 140 f.).

    Das in § 4 Abs. 3 WG geregelte Günstigkeitsprinzip ist grundsätzlich auch im Bereich des öffentlichen Dienstes anzuwenden (Däubler/Hege, Tarifvertragsrecht, Nr. 118, 2. Aufl. 1981, S. 58; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, § 4 Rdnr. 228, 5. Aufl. 1977, S. 538; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 42. Lfg. 1974, S. 176b m.w.N.; dies wird auch in der Entscheidung BVerwGE 18, 135, 139 nicht in Frage gestellt, und in BVerwGE 45, 77, 81 wenigstens offen gelassen).

  • BSG, 29.02.1984 - 8 RK 27/82

    Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen - Aufwendung von finanziellen Mitteln

    Dieser Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Verhältnisse im übrigen Öffentlichen Dienst ist in der Rechtsprechung des BSG bei der Beurteilung der Tätigkeit der Versicherungsträger seit langem anerkannt (vgl. z. B. BSGE 31, 247, 257; 37, 272, 277; 47, 21, 24; vgl. auch: BVerwGE 18, 135, 140 f.).
  • BVerwG, 08.03.1974 - VII C 47.72

    Günstigkeitsprinzip - Eingruppierung - Vergütung - Besoldung - Staatliche Bindung

    Es verstößt nicht gegen das sogenannte Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes, wenn durch Landesgesetz angeordnet wird, daß die Eingruppierung und Vergütung der Angestellten von Gemeinden derjenigen der vergleichbaren Angestellten des Landes entsprechen muß und die oberste Aufsichtsbehörde Ausnahmen zulassen kann (Bestätigung von BVerwGE 18, 135).

    Nicht gefolgt werden könne der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. März 1964 - BVerwG VII C 87.60 - (BVerwGE 18, 135), wonach entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Erstreckung des Günstigkeitsprinzips auf den öffentlichen Dienst an dessen besonderen Verhältnissen scheitere.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. März 1964 - BVerwG VII C 87.60 - (BVerwGE 18, 135 [140 f.]) näher begründet, weshalb es erforderlich ist, "die Besoldungsverhältnisse im öffentlichen Dienst über die einzelne Gemeinde hinausgehend zu vereinheitlichen und einer staatlichen Bindung zu unterwerfen".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2008 - 2 A 11025/07

    Überprüfung der Eingruppierung eines Arbeitnehmers der Gemeinde durch die

    Ihre Personalhoheit wird jedoch durch § 61 Abs. 3 GemO dahingehend eingeschränkt, dass sie nicht die Befugnis umfasst, die Angestellten nach eigenem Ermessen zu besolden (vgl. BVerwGE 18, 135 [142]; OVG NW, OVGE 33, 282 [285]).
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Auch das Bundessozialgericht (BSG 23, 206, 209) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 18, 135, 141) haben ausgeführt, daß im öffentlichen Dienst auf eine gewisse Stabilität und Homogenität Bedacht zu nehmen sei.

    Eine Rechtsschranke für die Ausübung des Selbstverwaltungsrechts ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, Rücksicht auf die Besoldungsverhältnisse im gesamten öffentlichen Dienst zu nehmen (BVerfGE 4, 115, 140; BSG 23, 206, 209; BVerwG 18, 135, 140).

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

    Was zu dem Bestand der Selbstverwaltungsangelegenheiten gehört, bestimmt sich nach der historischen Entwicklung (BVerfGE 7, 358 [364]; 8, 332 [359/360]; 11, 266 [275 f.]; 17, 172 [182]; 22, 180 [205]; 23, 353 [366]; 26, 172 [180/181]; BVerwGE 18, 135 [142]; Maunz-Dürig-Herzog, Komm. GG Art. 28 Rz. 30; Schmidt-Bleibtreu-Klein, Komm. GG 3. Aufl. 1973, Art. 28 Rz. 9; [Leibholz-Rinck, GG 5. Aufl. 1975, Art. 28 Rz. 13]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 209/07

    Zur Schaffung einheitlicher Vergütungsvorschriften für die Bediensteten der

    Der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 08.03.1974 - BVerwG VII C 47.72 -, zit. nach juris; Urt. v. 13.03.1964 - BVerwG VII C 87.60 -, BVerwGE 18, 135 ff.) ist zu entnehmen, dass das Tarifvertragsgesetz schon seinem Wortlaut nach den Ländern grundsätzlich nicht verwehrt, den Gemeinden vorzuschreiben, dass die Vergütung ihrer Beschäftigten der Vergütung vergleichbarer Landesbediensteter entsprechen muss, weil die mit einer solchen Regelung beabsichtigte Gleichstellung von Gemeinde- und Landesbediensteten im Bereich der Besoldung und Vergütung im Rahmen der dem Landesgesetzgeber auch den Gemeinden gegenüber bestehenden Organisationsgewalt liegt.

    Einen derartigen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden durch eine gesetzlich normierte Besoldungsangleichung hat das Bundesverwaltungsgericht indes nicht gesehen, sondern vielmehr festgestellt, dass diese sogar notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Selbstverwaltung für alle Gemeinden zu garantieren (BVerwG, Urt. v. 13.03.1964, a. a. O.).

  • BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 28.84

    Einhaltung einer funktionsgerechten Besoldung - Stellenplan-Obergrenzen in Bezug

  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82

    Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw.

  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 2/83
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 45/97

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

  • VG Frankfurt/Oder, 28.06.2007 - 4 K 167/04

    Genehmigung einer eine umfassende Neuregelung des Vergütungsrechts vornehmenden

  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 31/82
  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 30/82
  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 1/83
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.1992 - VGH 3/91
  • BAG, 20.03.1997 - 6 AZR 453/96

    Weiterzahlung eines Vergütungszuschlages an einen gemeindlichen Angestellten zur

  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 7/97
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 2/68
  • BVerwG, 26.02.1968 - VII B 148.65

    Rechtsmittel

  • BSG, 28.05.1974 - 2 RU 27/73
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 278/68
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