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   BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62   

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BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62 (https://dejure.org/1964,307)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1964 - IV C 143.62 (https://dejure.org/1964,307)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1964 - IV C 143.62 (https://dejure.org/1964,307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 18, 318
  • NJW 1964, 2126
  • DVBl 1965, 32
  • BB 1964, 1104
  • DÖV 1965, 566
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63

    Wasserschutzgebietsverordnung I - Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Die Frage nach dem rechtlichen Wesen des Planes ist vielmehr ganz allgemein zu stellen, und erst nach ihrer Beantwortung ist zu prüfen, ob der im Streitfall in Rede stehende Plan den Anforderungen an ordnungsmäßige Bekanntgabe genügt (so ist der Senat in seinem Urteil vom 1. Oktober 1963 - BVerwG IV C 9.63 - [DVBl. 1964, 401] betreffs Anordnung eines Wasserschutzgebietes verfahren).

    Der Inhalt des Planes richtet sich nicht, wie etwa die Anordnung eines Wasserschutzgebietes (§ 19 WHG) an jedermann, der nur irgendwie, vielleicht ganz zufällig, damit in Berührung kommt, und die deshalb als Rechtsetzung ergehen muß (zu vgl. BVerwG IV C 9.63 [DVBl. 1964, 401]), sondern nur an die betroffenen Mitglieder des Verbandes.

  • BVerwG, 10.06.1960 - I C 163.59

    Badische Ortsstraßenpläne sind keine Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Daß ein "Plan", wo sein rechtliches Wesen nicht - wie jetzt etwa in § 10 des Bundesbaugesetzes: Satzung - gesetzlich festgelegt ist, selbst innerhalb desselben Fachbereiches nicht einheitlich beurteilt zu werden braucht, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht für die Zeit vorm Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, in der z.B. ein Plan des bayerischen Rechts als Verwaltungsakt (BVerwGE 4, 68), hingegen Pläne des württembergischen und badischen Rechts als Rechtsnormen (BVerwGE 3, 258; 6, 149 [BVerwG 21.01.1958 - I C 83/55]; 11, 14) [BVerwG 30.05.1960 - IV C 386/58]eingeordnet wurden (hierzu kritisch: Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 1963 S. 212/213 [B 84]; zu vgl. ferner Dieter. Volkmar, Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt, 1962, insbesondere S. 184 ff.).
  • BVerwG, 21.01.1958 - I C 83.55
    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Daß ein "Plan", wo sein rechtliches Wesen nicht - wie jetzt etwa in § 10 des Bundesbaugesetzes: Satzung - gesetzlich festgelegt ist, selbst innerhalb desselben Fachbereiches nicht einheitlich beurteilt zu werden braucht, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht für die Zeit vorm Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, in der z.B. ein Plan des bayerischen Rechts als Verwaltungsakt (BVerwGE 4, 68), hingegen Pläne des württembergischen und badischen Rechts als Rechtsnormen (BVerwGE 3, 258; 6, 149 [BVerwG 21.01.1958 - I C 83/55]; 11, 14) [BVerwG 30.05.1960 - IV C 386/58]eingeordnet wurden (hierzu kritisch: Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 1963 S. 212/213 [B 84]; zu vgl. ferner Dieter. Volkmar, Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt, 1962, insbesondere S. 184 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Sollte sich die Umgrenzung des Verbandsgebietes wirklich einmal in Worten nicht klar ausdrücken lassen, bliebe immer noch der Ausweg, der Satzung als mitzuverkündenden Bestandteil eine Landkarte anzufügen, in der die Grenzen eingezeichnet sind, und in der Satzung auf diese Landkarte zu verweisen (zum Landschaftsschutz zu vgl. Urteil BVerwG I C 74.61 vom 28. November 1963 [DVBl. 1964, 147] mit zust. Anm. von Henrichs [DVBl. 1964, 150], krit. Maury [DVBl. 1964, 344]).
  • BVerwG, 03.05.1956 - I C 89.55

    Alte württembergische Bebauungspläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Daß ein "Plan", wo sein rechtliches Wesen nicht - wie jetzt etwa in § 10 des Bundesbaugesetzes: Satzung - gesetzlich festgelegt ist, selbst innerhalb desselben Fachbereiches nicht einheitlich beurteilt zu werden braucht, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht für die Zeit vorm Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, in der z.B. ein Plan des bayerischen Rechts als Verwaltungsakt (BVerwGE 4, 68), hingegen Pläne des württembergischen und badischen Rechts als Rechtsnormen (BVerwGE 3, 258; 6, 149 [BVerwG 21.01.1958 - I C 83/55]; 11, 14) [BVerwG 30.05.1960 - IV C 386/58]eingeordnet wurden (hierzu kritisch: Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 1963 S. 212/213 [B 84]; zu vgl. ferner Dieter. Volkmar, Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt, 1962, insbesondere S. 184 ff.).
  • BVerwG, 24.08.1956 - I B 198.55

    Ausgestaltung der baurechtlichen Rechtmäßigkeit einer Straßenverbreiterung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Daß ein "Plan", wo sein rechtliches Wesen nicht - wie jetzt etwa in § 10 des Bundesbaugesetzes: Satzung - gesetzlich festgelegt ist, selbst innerhalb desselben Fachbereiches nicht einheitlich beurteilt zu werden braucht, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht für die Zeit vorm Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, in der z.B. ein Plan des bayerischen Rechts als Verwaltungsakt (BVerwGE 4, 68), hingegen Pläne des württembergischen und badischen Rechts als Rechtsnormen (BVerwGE 3, 258; 6, 149 [BVerwG 21.01.1958 - I C 83/55]; 11, 14) [BVerwG 30.05.1960 - IV C 386/58]eingeordnet wurden (hierzu kritisch: Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 1963 S. 212/213 [B 84]; zu vgl. ferner Dieter. Volkmar, Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt, 1962, insbesondere S. 184 ff.).
  • BVerwG, 21.01.1958 - I C 154.57

    Württembergische Ortsbaupläne sind Rechtsnormen

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62
    Daß ein "Plan", wo sein rechtliches Wesen nicht - wie jetzt etwa in § 10 des Bundesbaugesetzes: Satzung - gesetzlich festgelegt ist, selbst innerhalb desselben Fachbereiches nicht einheitlich beurteilt zu werden braucht, zeigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Baurecht für die Zeit vorm Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, in der z.B. ein Plan des bayerischen Rechts als Verwaltungsakt (BVerwGE 4, 68), hingegen Pläne des württembergischen und badischen Rechts als Rechtsnormen (BVerwGE 3, 258; 6, 149 [BVerwG 21.01.1958 - I C 83/55]; 11, 14) [BVerwG 30.05.1960 - IV C 386/58]eingeordnet wurden (hierzu kritisch: Bachof, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 1963 S. 212/213 [B 84]; zu vgl. ferner Dieter. Volkmar, Allgemeiner Rechtssatz und Einzelakt, 1962, insbesondere S. 184 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2016 - 4 LB 24/15

    Beitragsbescheid eines Wasser- und Bodenverbandes; Anforderungen an eine

    Ein solcher Plan ist nur dann Teil der Satzung, wenn er dazu erklärt worden ist (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62 -, BVerwGE 18, 318, 320).

    Die Umgrenzung des Verbandsgebietes ist jedoch Sache der Satzung und nicht des Plans (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964, a.a.O. S. 322; Senat, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 MB 27/13 -).

    Eine die textliche Umgrenzung des Verbandsgebietes in der Satzung ersetzende Landkarte als Bestandteil der Satzung eines Wasserverbandes ist mitzuverkünden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62 -, BVerwGE 18, 318, 322).

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Erfordernis einer in der Satzung enthaltenen Umgrenzung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu einer Zeit hervorgehoben, als eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung fehlte (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62 -, BVerwGE 18, 318, 322; Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 105.65 -, BVerwGE 26, 129, 130; vgl. Rapsch, WVVO, 1989, § 36 Rn. 12 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 4 MB 48/15

    Nichtigkeit der Satzung eines Wasserverbands wegen unbestimmten Verbandsgebiets

    Solche Pläne sind nur dann Teil der Satzung, wenn sie dazu erklärt worden sind (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62 -, BVerwGE 18, 318, 320).

    Die Umgrenzung des Verbandsgebietes ist jedoch Sache der Satzung und nicht des Plans (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964, a.a.O. S. 322; Senat, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 MB 27/13 -).

    Eine die textliche Umgrenzung des Verbandsgebietes in der Satzung ersetzende Landkarte als Bestandteil der Satzung eines Wasserverbandes ist mitzuverkünden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62 -, BVerwGE 18, 318, 322).

    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Erfordernis einer in der Satzung enthaltenen Umgrenzung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zu einer Zeit hervorgehoben, als eine entsprechende einfachgesetzliche Regelung fehlte (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62 -, BVerwGE 18, 318, 322; Urteil vom 27. Januar 1967 - IV C 105.65 -, BVerwGE 26, 129, 130; vgl. Rapsch, WVVO, 1989, § 36 Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 18.16

    Altverband; Beitrag; Festlegung des Verbandsgebietes; Gesamtnichtigkeit;

    Damit hat der Gesetzgeber der bereits zur Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, wonach das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die Umgrenzung des Verbandsgebietes in der Satzung vorgenommen wird und eindeutig erkennen lässt, welche Grundstücke zum Verband gehören (vgl. BT-Drs. 11/16764, S. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 ).

    Sollte sich die Umgrenzung des Verbandsgebietes in Worten (ausnahmsweise) nicht klar ausdrücken lassen, besteht die Möglichkeit, der Satzung als mit zu verkündenden Bestandteil eine Landkarte anzufügen, in der die Grenzen eingezeichnet sind, und in der Satzung auf diese Landkarte zu verweisen (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 ).

  • BVerwG, 27.04.2023 - 10 C 1.23

    Wirksamkeit der Satzung eines nach dem Wasserverbandsgesetz errichteten Verbandes

    Damit hat der Gesetzgeber der bereits zur Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, wonach das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die Umgrenzung des Verbandsgebiets in der Satzung vorgenommen wird und eindeutig erkennen lässt, welche Grundstücke zum Verband gehören (vgl. BT-Drs. 11/6764, S. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 ).

    Sollte sich die Umgrenzung des Verbandsgebiets in Worten (ausnahmsweise) nicht klar ausdrücken lassen, besteht die Möglichkeit, der Satzung als mit zu verkündenden Bestandteil eine Landkarte anzufügen, in der die Grenzen eingezeichnet sind, und in der Satzung auf diese Landkarte zu verweisen (BVerwG, Urteile vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 und vom 21. Juni 2018 - 7 C 18.16 - Buchholz 445.20 WasserverbandsR Nr. 6 Rn. 10).

  • BVerwG, 21.06.2018 - 7 C 19.16

    Klage der Eigentümer eines Grundstücks gegen die Heranziehung zu einem

    Damit hat der Gesetzgeber der bereits zur Ersten Verordnung über Wasser- und Bodenverbände (WVVO) vom 3. September 1937 (RGBl. I S. 933) ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung getragen, wonach das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Bestimmtheitsgebot verlangt, dass die Umgrenzung des Verbandsgebietes in der Satzung vorgenommen wird und eindeutig erkennen lässt, welche Grundstücke zum Verband gehören (vgl. BT-Drs. 11/16764, S. 25 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 ).

    Sollte sich die Umgrenzung des Verbandsgebietes in Worten (ausnahmsweise) nicht klar ausdrücken lassen, besteht die Möglichkeit, der Satzung als mit zu verkündenden Bestandteil eine Landkarte anzufügen, in der die Grenzen eingezeichnet sind, und in der Satzung auf diese Landkarte zu verweisen (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - 4 C 143.62 - BVerwGE 18, 318 ).

  • VG Potsdam, 04.09.2017 - 1 K 4405/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Eine Landkarte, die die textliche Umgrenzung des Verbandsgebiets in der Satzung ersetzt, ist als Bestandteil der Satzung eines Wasserverbandes mit zu verkünden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318, 322).

    Dieser Fall unterscheidet sich demnach von derjenigen Konstellation, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318) und des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris) zugrunde lagen: Im ersten Fall sah die Satzung lediglich einen Verweis auf einen Plan des Kreisbaumeisters ohne weitere textliche Festsetzungen vor.

  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 2465/10

    Fehlerhafte Gründung eines Wasser- und Bodenverbandes

    Durch diese Satzungsregelung wird der verbandliche Wirkungskreis nicht - wie es § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erfordert - eindeutig und klar in der Satzung selbst festgelegt (vgl. zum Erfordernis der Bestimmung des Verbandsgebiets in der Satzung: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - BVerwGE 18, 318 [322]; Rapsch, a. a. O., Rdnr. 72 m. Fn. 59; Reinhardt/Hasche, a. a. O., § 6 Rdnr. 18).
  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Eine Landkarte, die die textliche Umgrenzung des Verbandsgebiets in der Satzung ersetzt, ist als Bestandteil der Satzung eines Wasserverbandes mit zu verkünden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318, 322).

    Dieser Fall unterscheidet sich demnach von derjenigen Konstellation, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318) und des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris) zugrunde lagen: Im ersten Fall sah die Satzung lediglich einen Verweis auf einen Plan des Kreisbaumeisters ohne weitere textliche Festsetzungen vor.

  • VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 3231/16

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Eine Landkarte, die die textliche Umgrenzung des Verbandsgebiets in der Satzung ersetzt, ist als Bestandteil der Satzung eines Wasserverbandes mit zu verkünden (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318, 322).

    Dieser Fall unterscheidet sich demnach von derjenigen Konstellation, die den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1964 - IV C 143/62, BVerwGE 18, 318) und des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 LB 24/15, juris) zugrunde lagen: Im ersten Fall sah die Satzung lediglich einen Verweis auf einen Plan des Kreisbaumeisters ohne weitere textliche Festsetzungen vor.

  • VGH Hessen, 11.11.2011 - 7 A 203/11

    Nichtexistenz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund Fehlern bei der

    Durch diese Satzungsregelung wird der verbandliche Wirkungskreis nicht - wie es § 6 Abs. 2 Nr. 3 WVG erfordert - eindeutig und klar in der Satzung selbst festgelegt (vgl. zum Erfordernis der Bestimmung des Verbandsgebiets in der Satzung: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1964 - BVerwG IV C 22.63 - BVerwGE 18, 318 [322]; Rapsch, a. a. O., Rdnr. 72 m. Fn. 59; Reinhardt/Hasche, a. a. O., § 6 Rdnr. 18).
  • VG Gießen, 01.02.2012 - 8 K 2781/11

    Wassergebühren und rechtswidrige Entgelte für Fremdleistungen

  • VG Frankfurt/Oder, 08.07.2016 - 5 K 140/12

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen an einen Gewässer- und Deichverband: Festlegung

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 87.69
  • VG Schleswig, 29.09.2021 - 6 A 649/17

    Klage gegen Beitragsbescheid für das Jahr 2017

  • VG Gießen, 22.08.2012 - 8 K 2987/11

    Verbandsbeitrag

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